Die Nachricht im April verbreitete sich schnell: Die neue US-Regierung fordere eine globale Mindeststeuer von 21 Prozent und wolle damit dem internationalen Konkurrenzkampf um tiefe Unternehmenssteuern ein Ende setzen. Im Juni schliesslich einigten sich die G7-Staaten auf einen Mindestsatz von 15 Prozent, ein deutlich höherer Prozentsatz als in den Schweizer Steueroasen.
Einige Schweizer Medien sehen in der globalen Mindeststeuer den ersten Schritt hin zu einer gerechteren Welt. Maren Peters schreibt für das SRF, dass die globale Mindeststeuer armen Ländern helfen könnte und Daniel Binswanger spricht in der Republik von einem zwar verhaltenen Paradigmenwechsel, vergleicht diesen aber mit der Aufhebung des Bankgeheimnisses – einer Massnahme, die bislang vor allem dem globalem Norden half.
Diese Einschätzungen fallen zu kurz, doch das Problem ist real: Fast 245 Milliarden Dollar gehen laut dem Tax Justice Network jährlich verloren, weil multinationale Konzerne ihre Gewinne in Steueroasen verschieben. Afrikanischen Staaten etwa gehen dadurch jedes Jahr 23 Milliarden Dollar durch die Lappen – die Hälfte des Gesundheitsbudgets des ganzen Kontinents. Gemäss dem neuesten Ranking des Tax Justice Networks nimmt die Schweiz den weltweit fünften Platz unter derjenigen Länder ein, die solche Steuerschlupflöcher für multinationale Konzerne begünstigen.
Könnte eine globale Mindeststeuer dem entgegenwirken?
Komplexe Verrechnungspreisstudien, fehlende Kooperation
„Ich bin zurückhaltend, was die Auswirkungen auf die Länder des Südens betrifft“, meint die aus Nairobi, Kenia, zugeschaltete Steuerexpertin Joy Ndubai. Die aktuellen Vorschläge zu mehr Steuergerechtigkeit gingen an den Bedürfnissen afrikanischer Staaten vorbei: „Die Vorschläge sind extrem komplex und erfordern ein enorm hohes Mass an Transparenz und Koordination zwischen den Ländern“, sagt Ndubai.
Viele Länder Afrikas erheben derzeit deutlich höhere Unternehmenssteuern als die vorgeschlagenen 15 Prozent, ihnen fehlen aber die Möglichkeiten, diese einzutreiben. Das Grundproblem sind die weitverzweigten Unternehmensstrukturen von Grosskonzernen. Sie ermöglichen, dass über Gebühren für Lizenzen oder Güter ein grosser Teil des Konzerngewinns in einem Niedrigsteuerland anfällt.
Ein Beispiel: Eine Tochtergesellschaft in Land A produziert Kugelschreiber. Produktionspreis: 50 Rappen, Marktpreis: 1 Franken. Sie verkauft die Schreiber aber nicht selbst auf dem Markt, sondern ausschliesslich an eine andere Tochtergesellschaft desselben Konzerns in einem Land B mit tiefen Steuern – für nur 50 Rappen, also ohne Gewinn. Erst dieser zweite Konzernableger verkauft die Kugelschreiber dann für 1 Franken auf dem Markt, und erzielt dank der hohen Marge und dem geringen Arbeitsaufwand Gewinn im Tiefsteuerland. Das Produktionsland A geht hingegen fast leer aus.
Diesem sogenannten Transfer Mispricing sollte eigentlich der Grundsatz des Fremdvergleichs entgegenwirken. Er besagt: Verrechnungspreise für Transaktionen innerhalb desselben Konzerns müssen sich nach dem Marktpreis richten. Jedoch nützt dies den meisten afrikanischen Staaten so gut wie nichts. „Das Fremdvergleichsprinzip spiegelt nicht die wirtschaftliche Realität wider“, sagt Ndubai. Die OECD müsse die Anwendung dieses Prinzips völlig neu überdenken.
Denn: Die zur Überprüfung notwendigen Verrechnungspreisstudien sind nicht nur enorm teuer, sie verlangen auch nach sehr rarer Expertise. „Den meisten Steuerbehörden fehlen schlichtweg die Kapazitäten, die Geschäfte multinationaler Konzerne zu überprüfen. Sie sind auf internationale Kooperation angewiesen“, sagt Ndubai.
Doch wie schon beim Bankgeheimnis hat etwa die Schweiz wenig Eigeninteresse daran, andere Länder mit steuerrelevanten Daten zu unterstützen. Die Eidgenossenschaft hat Verträge zum automatischem Informationsaustausch vor allem mit Ländern des globalen Nordens abgeschlossen. Während der Austausch innerhalb der OECD funktioniert, können wirtschaftspolitisch weniger relevante Staaten keinen Druck ausüben, um solche Daten einzufordern.
Solange die problematischen Verrechnungssteuern gelten, entpuppt sich die globale Mindeststeuer als ein Projekt, dass vor allem Staaten mit Firmensitzen dient: „Da die meisten grossen multinationalen Unternehmen ihren Hauptsitz in den Industrieländern haben, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass sie unverhältnismässig stark von diesen neuen Regeln profitieren werden“, sagt Steuerexpertin Ndubai.
Verwässerte OECD-Vorschläge
Die globale Mindeststeuer ist Teil eines umfassenderen Reformprozesses, der aktuell im Rahmen der OECD stattfindet. „Der Vorschlag zu diesem Prozess, auf den sich die G7-Staaten vor einer Woche geeinigt haben, bringt für die Länder des Südens keine Fortschritte. Erstens ist ein Mindeststeuersatz von 15 Prozent für diese viel zu tief und zweitens gehen sie bei der Umverteilung eines kleinen Teils der Konzerngewinne von Tiefsteuergebieten wie der Schweiz in grosse Absatzmärkte wie Deutschland oder die USA, leer aus“, sagt Dominik Gross, Experte für Steuerpolitik bei Alliance Sud. Nebst der globalen Mindeststeuer brauche es Mechanismen, in welchen die Konzerngewinne in ihrer Gesamtheit betrachtet und aufgeteilt werden.
Die OECD wagt einen ersten Schritt in diese Richtung: Steuern sollen nicht mehr hauptsächlich im Land des Konzernsitzes bezahlt werden, sondern anteilmässig dort, wo der Umsatz erwirtschaftet wird, im sogenannten „Marktland“. Dienste wie Netflix und Amazon, aber auch internationale Konzerne wie Coca-Cola, die Produktionslizenzen an lokale Unternehmen verkaufen, bezahlen derzeit für Teile ihrer Dienste keine Steuern, da sie weder ihren Sitz im Marktland haben, noch ihre Produkte von der Mehrwertsteuer erfasst werden.
Doch auch hier schaffen die OECD-Vorschläge unfaire Bedingungen. Für viele afrikanische Länder sind etwa die Umsatzschwellen, damit ein Konzern in einem Marktland als steuerpflichtig gilt, viel zu hoch angesetzt. Viele afrikanische Staaten sind daher zunehmend bestrebt, ihre Mehrwertsteuersysteme zu überarbeiten, um sie auf den digitalen Markt auszudehnen, oder eine Steuer für digitale Dienstleistungen einzuführen. Das sei sinnvoll, findet Steuerexpertin Ndubai. „Der Vorschlag könnte unmittelbar zusätzliche Steuereinnahmen generieren.“
Länder wie Indien oder Kenya haben eine solche Digitalsteuer denn auch bereits beschlossen. Doch genau diese Möglichkeit, Teile des Gewinns internationaler Konzerne im globalen Süden zu belassen, ist durch die globale Mindeststeuer bedroht.
Die OECD und die G20 leiten seit 2013 die BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting). Die Verhandlungen über die BEPS I wurden 2015 abgeschlossen; noch nicht geklärte Fragen werden aktuell in der BEPS II diskutiert.
Die erste Säule der BEPS II soll gewährleisten, dass nicht nur Länder mit Firmensitz, sondern auch Marktländer Steuern erheben können. Die zweite Säule regelt die globale Mindeststeuer.
Bis Mitte 2021 werden Lösungen angestrebt, welche das Problem der Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen reduzieren und dem 40 Jahre andauernden race to the bottom für Konzernbesteuerung ein Ende setzen sollen.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), ist ein Bündnis aus 38 Staaten. Die Organisation wird auch als „Bündnis der reichen Staaten“ bezeichnet und setzt sich zum Ziel, die freie Marktwirtschaft und das Wirtschaftswachstum der angehörigen Nationen zu fördern. Die OECD ist mitverantwortlich für internationale Freihandelsverträge und standardisierte Wirtschaftsregelungen. Von linker Seite wird sie aufgrund ihres neoliberalen Charakters häufig scharf kritisiert.
Zwar am Tisch, aber weiterhin auf der Speisekarte
Die internationalen Steuerregeln sind bislang klar im Sinne der Industrieländer geschrieben. Zwar erweiterte die OECD die Verhandlungsgruppe von ihren 38 Mitgliedern auf 137 Länder, die „gleichberechtigt“ an einem Tisch sitzen, wie die offizielle Dokumentation betont. Doch dies gilt lediglich auf dem Papier. Die Teilnahme kostet, Regierungsvertreter:innen des globalen Südens sind in den Entscheidungsgremien unterrepräsentiert. Und während ein Konzern wie Apple über Lobbying leicht Einfluss nehmen kann, erhalten NGO-Vertreter:innen manchmal nicht einmal ein Visum für ihre Einreise nach Paris, um ihre Stimmen in die öffentlichen Vernehmlassungen einbringen zu können.
Afrikanische Akteur:innen wie das African Tax Administrators Forum haben stark vereinfachte und fairere Aufteilungssysteme vorgeschlagen, doch solche Vorschläge wurden auf OECD-Ebene weitgehend ignoriert. Viele afrikanische Staaten orientieren sich deshalb zunehmend an den stark vereinfachten UN-Steuerregelungen.
Doch solange die wirtschaftlichen Mächte nach den Vorschlägen der OECD handeln, bleibt die Sache für afrikanische Länder problematisch. Sie könnten sich gar dazu gezwungen sehen, für sie funktionierende Massnahmen wie das Einführen einer eigenen digitalen Dienstleistungssteuer aufgeben zu müssen. Ansonsten laufen sie Gefahr, auf eine schwarze Liste gesetzt zu werden.
Förderung der Zentralisierung
Der St. Galler Wirtschaftswissenschaftler Reto Föllmi pflichtet der Kritik bei. Er meint: „Die USA haben ein sehr ambitiöses Ausgabenprojekt verabschiedet, nun braucht es dafür Steuereinnahmen. Die müssen in den USA erhoben werden.“ Für die USA könnte die Rechnung also aufgehen: Wenn Google in den Cayman Islands oder der Schweiz seine Gewinne unter dem globalen Mindestsatz versteuert, kann die USA eine Zusatzsteuer geltend machen.
Eine globale Mindeststeuer fördert in den Augen von Föllmi eine Zentralisierung und ist dadurch alles andere als gerecht. Es herrsche derzeit ein Standortwettbewerb, in dem mit mehreren Mitteln gefochten wird. Dazu gehören die Zentrumslage, gute Ausbildungsstätten, politische Stabilität oder eine gute öffentliche Infrastruktur. Ein weiteres Element kann die Steuerbegünstigung sein.
Orte und Länder mit schlechten Ausgangslagen würden häufig auf tiefe Steuern setzen, um so ihre schlechte Lage oder Ausbildung der Bevölkerung wettzumachen. Ihnen dieses Element wegzunehmen würde keineswegs den Standortwettbewerb aussetzen, sondern Städte wie New York, Zürich oder San Francisco weiter fördern. Dadurch wird die Konzentration von Unternehmen in reichen, gut angebundenen und grossen Zentren gefördert.
Dominik Gross von Alliance Sud relativiert das Argument der Zentralisierung von Föllmi: „Wenn im Umverteilungsmechanismus der Gewinne der Faktor Arbeit stark gewichtet würde, könnte eine Zentralisierung aufgebrochen werden“, sagt Gross. Mit einer echten Gesamtkonzernbesteuerung, welche die gesamten Gewinne eines Konzerns zusammenrechnet und dann gemäss einem ausgewogenen Schlüssel wieder zu den einzelnen Ländern, in denen der Konzern aktiv ist, rückverteilen würde, könne einer Zentralisierung der Gewinne ein Riegel geschoben werden: „Davon würden dann auch die Rohstoffabbau- und Produktionsländer im Süden profitieren. Die Schweiz allerdings würde massiv Gewinnsteuersubstrat einbüssen.“ Soll der Service Public in der Schweiz trotzdem nicht leiden, brauche es hierzulande halt Steuereinnahmen aus anderen Quellen: „Zum Beispiel durch die Abschaffung des inländischen Bankgeheimnisses oder die höhere Besteuerung von Kapitalgewinnen.“
Doch ein Paradigmenwechsel?
Auch der chilenische Wirtschaftswissenschaftler Benjamín Saéz vom gewerkschaftsnahen Think Tank Fundación Sol ist sich bewusst, dass die Massnahme noch nicht für globale Steuergerechtigkeit sorgt. Trotzdem handle es sich in gewissem Masse um einen Paradigmenwechsel: „Wir befinden uns in einem Zeitalter des Wandels. Liberale Wirtschaftstheorien werden nicht mehr starr angewandt und selbst die Unternehmen haben gemerkt, dass auch sie unter der neoliberalen Austeritätspolitik leiden.“ Dies sei der eigentliche Grund für die breite Unterstützung der globalen Mindeststeuer.
Das OECD-Land Chile scheint von der globalen Mindeststeuer profitieren zu können. Doch für Saéz bleibt vor allem eine Frage offen: Wofür werden die zusätzlichen Steuereinnahmen eingesetzt? Chile sei bislang weit davon entfernt, eine neue staatliche Ausgabenpolitik zu haben: „Die durch die Coronapandemie ausgelöste Wirtschaftskrise wurde zum grossen Teil durch die Bevölkerung und die Abhebungen aus den Rentenfonds bezahlt.“ Davon habe die Bevölkerung bisher 48 Milliarden Dollar ausgegeben, um die Wirtschaftsflaute abzumildern. Die Ausgaben des Staates hätten bislang nur 6,7 Milliarden Dollar betragen.
„Der Staat erhebt zu wenig Steuern und spart ständig bei den Ausgaben“, konstatiert Saéz und fordert: „Hier braucht es einen Wandel. Wenn dieser durch solche Steuerinitiativen ausgelöst wird, dann können wir dies nur willkommen heissen.“ Er hofft dabei auf den Leuchtturmeffekt der US-amerikanischen Politik und deren scheinbare Abwendung von einem neoliberalen Pfad in der staatlichen Ausgabenpolitik. Denn in der Regel übernehmen Staaten wie Chile steuerpolitische Ansätze, die im globalen Norden angewandt werden.
Begrenzte Hoffnung auf Wandel
Für Saéz braucht es ein viel grundlegenderes Umdenken in der internationalen Steuerpolitik: „Es braucht eine internationale Steuerregelung, welche die durch die Unternehmen verursachten Schäden miteinberechnet.“ Häufig sind es europäische oder US-amerikanische Unternehmen, die in Afrika und Lateinamerika Kupfer, Gold oder Öl abbauen. Während Gewinne und Steuern in Ländern wie der Schweiz anfallen, bleiben die entsprechenden Länder mit den Umweltschäden und Kosten allein. Doch gerade der Rohstoffsektor ist von den aktuell diskutierten Regulierungen weitgehend ausgenommen.
Mehr Gerechtigkeit für arme Länder beinhaltet die Lösung einer globalen Mindeststeuer noch nicht. Trotz etlicher Interventionen von Akteur:innen des globalen Südens wird noch immer die Besteuerung durch das Hauptsitzland stark begünstigt, dem Marktland wird ein möglichst kleiner Anteil zugewiesen und die problematischen Verrechnungspreise gelten weiterhin – und zwar für einen Grossteil der Gesamtgewinne der Konzerne.
Die Prozesse in der OECD sind zwar noch offen, aber der Entscheidungsweg ist mittlerweile klar. Die G7-Staaten haben die Mindeststeuer von 15 Prozent gerade erst beschlossen, jetzt sollen die G20-Staaten darüber entscheiden. Die Länder des globalen Südens haben eigentlich weiterhin nichts zu sagen. Obwohl sie mehr Steuersubstrat am Nötigsten hätten.
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