Tatort Tank­stelle: Zahlen Auto­fah­rende 100 Millionen zu viel?

Migrol, Agrola und Co dürfen Kosten für CO₂-Kompen­sa­tion teils an die Kund­schaft weiter­geben – kassieren aber mögli­cher­weise zu viel. 
Treibstoffhändler verrechnen ihren Kund*innen vermutlich einen zu grossen Teil der Klimakosten. (Illustration: Wolfgang Wiler)

Ein qual­mender Schorn­stein, ein stin­kender Auspuff. Egal wie CO2 in unsere Luft entweicht – jede Tonne ist gleich schädlich. 

Aber nicht gleich teuer: Während der Bund auf Heizöl eine CO2-Abgabe erhebt, gilt bei Benzin und Diesel nur eine Kompen­sa­ti­ons­pflicht. Treib­stoff­im­por­teure wie Shell, Migrol oder Agrola müssen einen Teil des CO2 kompen­sieren, das sie als Benzin oder Diesel an ihren Tank­stellen verkaufen. Dazu finan­zieren sie beispiels­weise eine Coop-Filiale dabei, klima­freund­li­chere Kühl­an­lagen einzu­bauen oder fördern den Einsatz von effi­zi­en­teren Koch­öfen in Peru.

Das kostet Geld. Geld, das sich die Treib­stoff­firmen teil­weise über den Benzin­preis wieder­be­schaffen. Gemäss geltendem CO2-Gesetz dürfen sie maximal fünf Rappen pro Liter Benzin aufschlagen, um die Kosten für die Kompen­sa­ti­ons­pro­jekte zu decken. Was darüber hinaus­geht, müssen die Impor­teure aus der eigenen Tasche bezahlen.

Das wirft Fragen auf: Wer kontrol­liert das? Wie wird sicher­ge­stellt, dass die Treib­stoff­firmen nicht zu viele Kosten weiter­rei­chen? Und was passiert, wenn sie es trotzdem tun?

CO2-Kompen­sa­tion für fünf Rappen

Zuständig für die Koor­di­na­tion der CO2-Kompen­sa­tionen ist die Stif­tung Klima­schutz und CO2-Kompen­sa­tion, kurz Klik. Klingt grün, ist es aber nicht. Klik ist ein Konstrukt aus der Erdöl­branche. Der Stif­tungsrat setzt sich aus Vertreter*innen von Raffi­ne­rien, Treib­stoff­firmen und Tank­stel­len­netz­werken zusammen. Das Präsi­dium ist bei Avenergy Suisse mit dabei, der ehema­ligen Erdöl-Vereinigung. 

Klik beschafft im Auftrag von Shell, Migrol, Agrola und Co. also Kompen­sa­ti­ons­zer­ti­fi­kate und erhebt dafür bei den Treib­stoff­firmen eine Gebühr. Je mehr Geld Klik für diese Zerti­fi­kate braucht, desto höher ist die Gebühr. Bis Ende 2023 verrech­nete KliK den Treib­stoff­im­por­teuren genau fünf Rappen pro Liter Benzin.

Auf Anfang 2024 hat Klik diese Gebühr auf acht Rappen erhöht. Der Grund: Das CO2-Gesetz schreibt vor, dass die Treib­stoff­firmen über die Jahre langsam aber stetig mehr kompen­sieren müssen. Nun ist also der Preis, den Klik von den Treib­stoff­firmen verlangt, höher als die im CO2-Gesetz fest­ge­legte Ober­grenze von fünf Rappen pro Liter – also höher als das, was die Treib­stoff­firmen ihren Kund*innen maximal weiter­geben dürfen.

Das darf Klik. Rele­vant ist hingegen die Frage: Nehmen die Treib­stoff­händler den Gewinn­aus­fall in Kauf und zahlen die Diffe­renz von drei Rappen pro Liter aus der eigenen Tasche – wie dies das Gesetz vorschreibt – oder geben sie die Erhö­hung der Gebühr an ihre Kund­schaft weiter?

Kommu­ni­ka­tive Kapriolen

Das Lamm hat bei verschie­denen Treib­stoff­händ­lern nachgefragt.

Die A.H. Meyer & Cie AG gehört zur Avia-Gruppe und antwortet auf die Frage, ob die Benzin­preise an den Zapf­säulen wegen der erhöhten Gebühr um drei Rappen pro Liter ansteigen: „Dies kann man leider nicht so pauschal beant­worten.“ Verwun­der­lich, zumal es gesetz­lich verboten ist, mehr als fünf Rappen Kompen­sa­ti­ons­auf­schlag weiter­zu­rei­chen. Darauf ange­spro­chen antwortet A.H. Meyer & Cie auch nach wieder­holter Nach­frage nicht mehr. 

Von den rund 30 ange­fragten Unter­nehmen antworten die aller­mei­sten nicht oder ausweichend.

Agrola-Tank­stellen stehen in der Schweiz jeweils neben einem Landi-Laden und werden auch von diesen betrieben. Doch die beiden Firmen sind sich uneinig, wer sich um die anfal­lenden Mehr­ko­sten zu kümmern hat. „Die Preise an Agrola-Tank­stellen werden durch die jewei­ligen lokalen Landi-Genos­sen­schaften fest­ge­legt, welche die Tank­stellen betreiben“, schreibt Agrola. Fragen zur Preis­bil­dung könne man deshalb nicht beant­worten. Die Landis sehen das anders: „Mit unserem Einkaufs­preis sind alle Abgaben abge­golten.“ Um die Kompen­sa­tionen müsse sich Agrola kümmern, erklärt beispiels­weise die Landi Furt- und Limmattal. Auf Nach­frage schwenkt Agrola um: „Die Pflicht der Einhal­tung und Weiter­gabe der Kompen­sa­ti­ons­zah­lungen liegt beim Impor­teur, also bei uns.“ Man habe sich jedoch immer an geltendes CO2-Recht gehalten.

Auch die Migrol-Tank­stellen machten kommu­ni­ka­tive Kapriolen. Zunächst schien die Antwort klar: „Der Aufschlag war von fünf auf acht Rappen, dieser wurde dem Markt weiter­ge­geben und ist in den aktu­ellen Säulen­preisen enthalten“, schreiben diese auf Anfrage. Konfron­tiert damit, dass es illegal ist, mehr als fünf Rappen auf den Benzin­preis umzu­legen, machte Migrol eine Kehrt­wende. Die Antwort könne wohl „miss­ver­ständ­lich ausge­legt werden“, heisst es nun. Und: „Selbst­ver­ständ­lich sind uns die Gesetze bekannt und wir halten uns jeder­zeit daran.“ Obwohl die von Klik in Rech­nung gestellten Kosten ange­stiegen seien, habe man die Preise deswegen nicht erhöht, so Migrol weiter. Die beiden Preis­er­hö­hungen im Januar 2024 um insge­samt fünf Rappen pro Liter seien ausschliess­lich aufgrund der stark gestie­genen Beschaf­fungs­preise für Treib­stoffe verur­sacht worden.

Von den rund 30 ange­fragten Unter­nehmen antworten die aller­mei­sten nicht oder auswei­chend – einzig Shell weist auf die Decke­lung hin und schreibt, dass laut CO2-Gesetz der zuläs­sige Kompen­sa­ti­ons­auf­schlag aktuell maximal fünf Rappen pro Liter beträgt. 

Kosten durch­rei­chen oder nicht?

Dabei würde das Durch­rei­chen der Kosten aus Sicht des Klima­schutzes laut Beat Hinter­mann, Professor für öffent­liche Finanzen an der Univer­sität Basel, durchaus Sinn machen. Um das Verhalten zu steuern, müsse das Preis­si­gnal zwin­gend von den Impor­teuren zu den Konsument*innen weiter­ge­reicht werden. „Von daher ist eine Decke­lung an sich absurd, und auf einem zu tiefen Niveau sowieso.“ Was Hinter­mann meint: Nur wenn die höheren Kosten auch bei den Kund*innen ankommen, können sie zu einer Verhal­tens­än­de­rung führen.

Den Kompen­sa­ti­ons­auf­schlag für Autofahrer*innen zu erhöhen, ist poli­tisch chancenlos.

Das mag sein. Aber Klima­schutz sollte nicht nur wirksam, sondern auch fair sein. Werden alle Kosten durch­ge­reicht, zahlen die einzelnen Konsument*innen alles. Wird nichts durch­ge­reicht, geht alles vom Profit der Firmen weg. Bei einer Decke­lung hingegen wird die Last gemeinsam getragen. Das ist fairer, redu­ziert aber auch den Druck, rasch Emis­sionen zu senken, weil die Kosten auf mehreren Schul­tern verteilt werden.

So oder so: Den Kompen­sa­ti­ons­auf­schlag für Autofahrer*innen zu erhöhen, ist poli­tisch chan­cenlos. Links-Grün hat 2021 dafür gekämpft, die Decke­lung zu erhöhen – das war einer der Gründe, weshalb das CO2-Gesetz damals Schiff­bruch erlitt. Und auch beim zweiten Anlauf für das CO2-Gesetz, das nun am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, drohte die bürger­liche Seite mit dem Refe­rendum, sollte die Decke­lung erhöht werden.

Während die progres­siven Klima­kräfte im Parla­ment also wollten, dass die Konzerne die Kompen­sa­ti­ons­ko­sten durch­rei­chen dürfen, waren die bürger­li­chen Parteien und das Volk dagegen. 

Doch wie diese Recherche zeigt: Die Treib­stoff­firmen agieren undurch­sichtig. Und so lässt sich nicht ausschliessen, dass sie in ihrer Blackbox genau das tun, wozu das Volk in der Abstim­mung zum CO2-Gesetz im Jahr 2021 eigent­lich nein gesagt hat.

100 Millionen Franken

Dabei sind die Emis­sionen aus dem Auspuff gene­rell viel billiger zu haben als dieje­nigen aus dem Schorn­stein. Laut Berech­nungen von Professor Hinter­mann werden Benzin und Diesel bezüg­lich CO2 zurzeit fünf bis sechs Mal weniger besteuert als Brenn­stoffe. Für letz­tere bezahlt man 120 Franken pro Tonne CO2. Um bei Benzin und Diesel auf denselben Preis zu kommen, müsste man bei den Treib­stoffen einen CO2-Aufschlag von 28 Rappen einführen.

Die Treib­stoff­firmen haben wenig zu befürchten. 

Trotzdem kommt auch bei den Treib­stoffen einiges zusammen. Das Durch­schnitts­auto fährt in der Schweiz laut Bundesamt für Stati­stik (BFS) rund 10’000 Kilo­meter pro Jahr und verbraucht laut Bundesamt für Energie (BFE) 6.7 Liter pro hundert Kilo­meter. Ein Aufpreis von drei Rappen pro Liter macht also rund 20 Franken pro Fahr­zeug aus.

In der Schweiz gibt es laut BFS 4.8 Millionen Perso­nen­wagen. Bei einer Diffe­renz von drei Rappen sind das also allein bei den Perso­nen­wagen fast 100 Millionen Franken, die eigent­lich die Erdöl­branche bezahlen muss. Ob sie das wirk­lich tut, ist fraglich.

Zahn­lose Klima­re­geln für Konzerne

So oder so – die Treib­stoff­firmen haben wenig zu befürchten. Denn das CO2-Gesetz sieht keine Sank­tionen vor, wenn sie der Kund­schaft mehr als fünf Rappen pro Liter für die CO2-Kompen­sa­tionen aufbürden. Das wird auch mit dem neuen CO2-Gesetz, das Anfang 2025 in Kraft tritt, so bleiben.

Im aktu­ellen Gesetz sind die Firmen nicht einmal dazu verpflichtet, darüber Bericht zu erstatten, ob sie die Decke­lung einhalten. Immerhin dies soll sich laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit dem neuen CO2-Gesetz ändern. Zudem bestä­tigt das BAFU auf Anfrage, dass man zurzeit prüfe, „ob der zuläs­sige maxi­male Kompen­sa­ti­ons­auf­schlag über­schritten wird“.

Andere Bundes­stellen inter­es­sieren sich erst gar nicht für den vermeint­li­chen Gesetzesbruch. 

Dass man bei den CO2-Aufschlägen an den Zapf­säulen genauer hinschauen müsste, ist jedoch bereits seit über einem Jahr klar. Schon Ende September 2023 teilte die Stiftung Klik mit, dass sie die Gebühren anheben wird.

Und was sagt das BAFU zu den fehlenden Sanktionsmöglichkeiten?

Wenn ein Gesetz keine Straf­be­stim­mungen vorsieht, könne man zum Beispiel eine „Verfü­gung zur Wieder­her­stel­lung des recht­mäs­sigen Zustandes“ erlassen. Nur: Um den recht­mäs­sigen Zustand wieder­her­zu­stellen, müssten die Tank­stellen allen Kund*innen, die zu viel bezahlt haben, das Geld zurückerstatten. 

Wie so etwas in der Praxis umge­setzt werden soll, ist schwer vorstellbar. Denn es ist schlichtweg unmög­lich zu rekon­stru­ieren, wer wo zu viel für sein Benzin bezahlt hat.

Keine Exper­tise

Gene­rell hält sich die Verwal­tung eher bedeckt. Nur schon die Liste der kompen­sa­ti­ons­pflich­tigen Unter­nehmen ist nicht öffent­lich einsehbar und musste für diese Recherche über einen Antrag, gestützt auf das Öffent­lich­keits­ge­setz, einge­holt werden.

Andere Bundes­stellen inter­es­sieren sich erst gar nicht für den vermeint­li­chen Geset­zes­bruch. Die Preis­über­wa­chung schreibt auf Anfrage: „Der Preis­über­wa­cher ist nicht für die Einhal­tung des CO2-Gesetzes zuständig.“ Doch wer, wenn nicht die behörd­liche Stelle, die in der Schweiz die Preise über­wacht, sollte sich dafür inter­es­sieren, wenn sich die Treib­stoff­firmen viel­leicht nicht an das geltende Recht zur Bildung der Benzin­preise halten?

Auch aufseiten der Wissen­schaft fällt die Bilanz mager aus. Das Lamm hat für diese Recherche neun verschie­dene Expert*innen für Klima­recht ange­schrieben. Weiter­helfen konnte niemand. 

Die Verei­ni­gung für Umwelt­recht antwor­tete auf die Frage, wen man für dieses Thema empfehlen könne: „Das CO2-Gesetz ist immer noch eher eine Nische bei uns Umweltjurist*innen. Es gibt nur sehr wenige, die sich an dieser Materie abmühen.“

„Offen­sicht­lich widerrechtlich“

Klare Worte findet hingegen die Stif­tung für Konsu­men­ten­schutz: „Falls das Entgelt tatsäch­lich auf die Preise der Konsument*innen über­wälzt wird, wäre dies offen­sicht­lich wider­recht­lich. Die zustän­dige Bundes­be­hörde müsste diesen Preis­auf­schlag unterbinden.“

Auch aus dem Parla­ment kommen kriti­sche Stimmen. Mitte-Natio­nalrat Stefan Müller-Alter­matt bekräf­tigt auf Anfrage, dass das Weiter­rei­chen von mehr als fünf Rappen Kompen­sa­ti­ons­ko­sten durch die Treib­stoff­firmen geset­zes­widrig ist und stellt nüch­tern fest: „Die ganze Kompen­sa­ti­ons­ge­schichte ist zum Hoch­seilakt geworden, weil man aus Angst um die Mehr­heits­fä­hig­keit einen Deckel einge­führt hat.“

Es scheint frag­lich, ob die Prüfung des BAFU brauch­bare Resul­tate liefern wird.

Nicht nur nüch­tern, sondern schon eher ernüch­ternd fällt die Analyse von Phil­ippe Thal­mann vom Labor für Umwelt- und Stadt­öko­nomie der ETH Lausanne dazu aus: „Ich würde vermuten, man weiss beim BAFU, dass sich die Einhal­tung der Decke­lung gar nicht prüfen lässt“. Denn der Benzin­preis ist nicht nur von Angebot und Nach­frage, sondern etwa auch vom Wech­sel­kurs des Dollars abhängig und unter­liegt deshalb – gerade seit dem Angriff Russ­lands auf die Ukraine – regel­mäs­sigen Schwankungen.

Es scheint also frag­lich, ob die Prüfung des BAFU über­haupt brauch­bare Resul­tate liefern wird, oder ob das Parla­ment hier eine Regel geschaffen hat, deren Einhal­tung schlichtweg nicht kontrol­liert werden kann.

Wie es die Treib­stoff­firmen genau hand­haben, bleibt vorerst im Dunkeln. Klar ist: Für Autofahrer*innen ist nicht erkennbar, ob Agrola, Migrol und Co. die drei Rappen zusätz­liche Kompen­sa­ti­ons­ko­sten auf sie abwälzen oder nicht.

Diese Repor­tage wurde mit Unter­stüt­zung von Journa­FONDS recher­chiert und umgesetzt.


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