Wie Menschen mit Behin­de­rung zu Verdäch­tigen wurden

Im natio­nalen Wahl­kampf 2004 machte Chri­stoph Blocher „Schein­in­va­lide“ zur Ziel­scheibe einer SVP-Hetz­kam­pagne. Bezüger*innen von IV-Leistungen würden sich Renten erschlei­chen wollen. Die Defi­zite der Inva­li­den­ver­si­che­rung haben aber keines­falls mit Miss­brauch zu tun, wie die Geschichte zeigt. 
Im Schatten historischer SVP-Propaganda: die Invalidenversicherung der Schweiz (Bild: Nathan McDine / Unsplash)

„Es wär es Buebli gsi“, sagte die Hebamme nach der Geburt zu meinen Gross­el­tern Lydia und Hans Frau­chiger: „Wollt ihr eine Nottaufe?“ Mein Onkel Chri­stian ist im Februar 1961 im Spital Langen­thal als Früh­chen zur Welt gekommen, drei Monate vor dem erwar­teten Geburts­termin. Sein Gewicht betrug nur gerade 1’200 Gramm – was damals einem Todes­ur­teil gleichkam.

Doch meine Gross­el­tern gaben so schnell nicht auf. Sie liessen sich von ihrer Vermie­terin – sie selbst besassen kein Auto – ins Kinder­spital Elfenau in Bern fahren. Weil der Brut­ka­sten nicht in das Auto passte, wickelte eine Kinder­pfle­gerin das Neuge­bo­rene ein und legte es in einen Korb. Chri­stian verbrachte die näch­sten drei Monate am Sauer­stoff­schlauch hinter Glas­scheiben. Er überlebte. 

Im Gespräch erzählte mir mein Gross­vater Hans, dass sie in diesen ersten Monaten von Chri­stians Leben nicht nur Angst hatten um ihr früh­ge­bo­renes Kind, sondern auch finan­zi­elle Sorgen. „Das Kinder­spital schickte uns monat­liche Rech­nungen, die meinen Monats­lohn weit über­stiegen“, erzählt er. Hans arbei­tete als Stati­ons­vor­stand bei der Emmental-Burg­dorf-Thun Bahn (EBT), Gross­mutter passte zu Hause bereits auf zwei Kinder auf. Die Spital­ko­sten waren für die Arbeiter*innenfamilie nicht tragbar. 

Hans erkun­digte sich bei einem Schul­kol­legen, der bei der Erspar­nis­kasse Langen­thal arbei­tete, über eine Kredit­auf­nahme. Als jedoch der Direktor der EBT von der Sache erfuhr, bot er an, die Spital­ko­sten zu über­nehmen. Mein Gross­vater sollte die Schulden später in Form von Lohn­ab­zügen à monat­lich 50 Franken zurück­zahlen. Er erin­nert sich: „Mir war unwohl bei der Vorstel­lung, mich verschulden zu müssen“.

Doch plötz­lich wendete sich das Blatt: Bei einem Spital­be­such infor­mierte eine Pfle­gerin Hans und Lydia, sie habe Chri­stian bei der neuen Inva­li­den­ver­si­che­rung ange­meldet. Und tatsäch­lich: Aufgrund des derart tiefen Geburts­ge­wichts über­nahm die IV die gesamten Spital­ko­sten für das früh­ge­bo­rene Kind. Meine Gross­el­tern waren erleichtert. 

Der stei­nige Weg zur IV

Das Gesetz über die Inva­li­den­ver­si­che­rung (IVG) war 1960 in Kraft getreten. 1961 war erst das zweite Jahr, in dem die Pfle­ge­fach­per­sonen im Spital Elfenau über­haupt die Möglich­keit hatten, Menschen wie meinen früh­ge­bo­renen Onkel bei der neuen Sozi­al­ver­si­che­rung anzumelden. 

Dass die Inva­li­den­ver­si­che­rung über­haupt zustande kam, war alles andere als selbst­ver­ständ­lich. Nach dem Gene­ral­streik von 1918 verspra­chen die Bürger­li­chen zwar die Schaf­fung einer Alters‑, Hinter­blie­benen- und Inva­li­di­täts­ver­si­che­rung – sie schienen damals durch den Druck der Strasse zu Zuge­ständ­nissen an die arbei­tende Bevöl­ke­rung gezwungen. Doch der Bundesrat beschloss, die AHV zu prio­ri­sieren und eine IV erst zu einem späteren Zeit­punkt einzurichten.

Dreissig Jahre später, nachdem die AHV im Jahr 1947 einge­führt wurde, kam das Thema wieder aufs poli­ti­sche Parkett. Doch auch die parla­men­ta­ri­schen Vorstösse aus dem linken Lager Anfang der 1950er-Jahre konnten den Bundesrat nicht zum Ausar­beiten der IV bewegen. Erst als die Partei der Arbeit (PdA) und parallel dazu auch die SP ihre Initia­tiven für eine IV lancierten, sah sich der Bundesrat zum Handeln gezwungen: Im Herbst 1955 setzte er eine Expert*innenkommission ein, die ein Inva­li­den­ver­si­che­rungs­ge­setz ausar­bei­tete. Er wollte den linken Initia­tiven zuvor­kommen und ihnen ein Projekt mit tieferen Leistungen entge­gen­stellen. Drei Jahre später verab­schie­dete der Bundesrat die Botschaft über das IVG. SP und PdA zogen ihre Initia­tiven zurück. 

Dass der Gesetz­ge­bungs­pro­zess für die Inva­li­den­ver­si­che­rung letzten Endes so rasch ablief, war ein grosses Glück für all dieje­nigen Menschen mit Behin­de­rung, die sich ab 1960 bei der Sozi­al­ver­si­che­rung anmelden konnten. Auch für meine Gross­el­tern. „Über den Segen der IV“ schrieb mein Gross­vater in den Betreff der E‑Mail, in der er mir nach unserem Gespräch weitere Details über Onkel Chri­stians Geburt schickte. 

Ober­stes Ziel: „Einglie­de­rung vor Rente“

Das zentrale Element der neuen Sozi­al­ver­si­che­rung war, dass die Expert*innenkommission die Renten­lei­stungen mit beruf­li­chen Einglie­de­rungs­mass­nahmen kombi­nierte. So konnten die bürger­li­chen Kräfte, die zu hohe Kosten fürch­teten, über­zeugt werden. Die Arbeits­in­te­gra­tion wurde zum Kern­stück der IV und die Devise „Einglie­de­rung vor Rente“ zum ober­sten Leit­satz: Nur wer nach einer Berufs­be­ra­tung nicht ins Erwerbs­leben findet, hat Anrecht auf eine IV-Rente.

Inva­li­dität ist noch heute im Schweizer Gesetz wirt­schaft­lich defi­niert – als die „durch einen körper­li­chen oder geistigen Gesund­heits­schaden als Folge von Geburts­ge­bre­chen, Krank­heit oder Unfall verur­sachte Erwerbs­un­fä­hig­keit“. Der Inva­li­di­täts­be­griff ist eng verknüpft mit der Erwerbs­ar­beit: Als Mensch mit Behin­de­rung gilt, wer nicht arbeiten kann – die Diagnose und das Leiden der Einzelnen ist zweit­rangig. In der Erwerbs­welt sind diese Menschen „wertlos“ – dies die wört­liche Bedeu­tung von „invalid“ im Lateinischen.

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Dass sich die Gesetzgeber*innen nach dem langen Ringen um eine IV schliess­lich rasch einigten, war nur möglich, weil die Politik in der wirt­schaft­li­chen Hoch­kon­junktur der Nach­kriegs­zeit nach Lösungen für den Arbeits­kräf­te­mangel suchte: Für kurze Zeit kam es zu einem „Einglie­de­rungs­boom“, während dem beson­ders Indu­strie­un­ter­nehmen aktiv Menschen mit Behin­de­rung anwarben. In dieser Zeit lag es fern, Menschen mit Behin­de­rung des Miss­brauchs von Sozi­al­lei­stungen zu beschuldigen. 

In den Wirt­schafts­krisen der 1970er- und 1990er-Jahre zeigte sich aller­dings, dass die Unter­nehmen und die IV-Stellen dem Grund­satz „Einglie­de­rung vor Rente“ nicht mehr gerecht werden konnten. In dieser Zeit stieg die Zahl der Neurentner*innen stark an und die IV wurde zum finan­zi­ellen Sorgen­kind unter den schwei­ze­ri­schen Sozi­al­ver­si­che­rungen. Die Wirt­schafts­krise selbst war ausschlag­ge­bend: Es wurden Stellen abge­baut und der zuneh­mende Leistungs­druck trieb Arbeit­neh­mende in die Krank­heit. Ohnehin entliessen Unter­nehmen im Zuge der Entlas­sungs­po­litik zuerst margi­na­li­sierte Arbeits­kräfte, also auch Menschen mit Behin­de­rung, die in der Folge IV-Renten beantragten.

SVP-Kampagne gegen „Schein­in­va­lide“

Die Wirt­schafts­krise bot aller­dings auch eine Gele­gen­heit für poli­ti­sche Taktiken: Die SVP nutze sie, um sich für einen Leistungs­abbau in den Sozi­al­werken stark zu machen. Denkt man heute an IV-Bezüger*innen, dann kaum an Früh­ge­bo­rene, sondern eher an „Schein­in­va­lide“ – ein Begriff, den die SVP 2003 erst­mals verwendete. 

Miss­brauchs­vor­würfe hatte es schon zuvor gegeben, aller­dings an andere Adressat*innen. In der Wirt­schafts­krise der 1990er-Jahre wurde das Argu­ment auch von poli­ti­schen Kräften der Mitte über­nommen. Medien wie der Tages-Anzeiger und die NZZ warfen den Unter­nehmen vor, sie würden schwä­chere und ältere Arbeit­neh­mende in die IV „abschieben“, statt ihnen zu kündigen. Den behan­delnden Ärzt*innen der Betrof­fenen warfen die SVP, aber auch die CVP, schon seit den 1970er-Jahren vor, willent­lich „Gefäl­lig­keits­gut­achten“ auszustellen. 

Kritik übten Politiker*innen und Medien auch an der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung sowie der Sozi­al­hilfe: Den beiden Versi­che­rungs­zweigen wurde vorge­halten, sie wollten Betrof­fene der IV über­geben, um die eigenen Kosten zu senken. FDP-Natio­nalrat Marc Suter warnte 1998: „Die Inva­li­den­ver­si­che­rung darf nicht zu einem Auffang­becken für ausge­steu­erte Lang­zeit­ar­beits­lose werden“.

Der mediale Ton wurde nur selten leicht vorwurfs­voll gegen IV-Rentner*innen. „Die Leute fragen bei Bera­tungs­stellen immer wieder an, wie viel sie noch verdienen dürfen“, berich­tete der Tages-Anzeiger etwa – weil eine Lohn­er­hö­hung dazu führen kann, dass die IV-Rente gekürzt wird.

Erst der Juni 2003 markierte eine Zäsur in der Bericht­erstat­tung und der Miss­brauchs­dis­kus­sion um die IV: Die SVP lancierte den „wach­senden Miss­brauch“ in der IV als Haupt­thema für den natio­nalen Wahl­kampf. Ziel der Volks­partei war daher ein drasti­scher Kampf gegen Miss­bräuche, um Kosten zu senken. Bereits am 13. Juni sagte Chri­stoph Blocher in einem Inter­view im Tages-Anzeiger: „[W]enn Sie einmal einen Bein­bruch hatten und ein paar Wochen an Krücken gingen, wird das arbeits­freie Leben plötz­lich inter­es­sant“, und sprach von „Simu­lanten“ und „Schein­in­va­liden“. In der Direkt­heit, in der die SVP die Betei­ligten am IV-Verfahren des Miss­brauchs beschul­digte, brach die Partei ein Tabu. Die SVP forderte, Betrüger*innen müssten straf­recht­lich geahndet werden. 

Dass die stei­genden Kosten vor allem durch die Zunahme an psychi­schen Krank­heiten verur­sacht wurden, spielte der SVP in die Hand: Unsicht­bare Krank­heiten konnten sie einfa­cher anzwei­feln. SVP-Natio­nalrat Toni Borto­luzzi etwa machte psychisch Kranke zur Ziel­scheibe des Miss­brauchs­vor­wurfs: Eine „Palette frischer Krank­heits­bilder“ schaffe eine Unmenge neuer Patient*innen, die sich invalid schreiben liessen, sagte er in der NZZ

Ausserdem säten Vertreter der SVP den Gedanken, Inva­li­dität sei rever­sibel: Sie forderte mehr Eigen­ver­ant­wor­tung und bemän­gelte eine wach­sende „Anspruchs­men­ta­lität“ gegen­über der IV. Mit Erfolg: BSV-Vize­di­rek­torin Béatrice Brei­ten­moser kündigte Anfang Juni 2003 an, man wolle arbeits­fä­hige IV-Rentner*innen künftig verpflichten, ange­bo­tene Arbeit anzu­nehmen: „Die IV wird unbe­quemer werden“. Die Revi­sionen der 2000er-Jahre fokus­sierten auf regel­mäs­sige Kontrollen und die „Akti­vie­rung“ von IV-Rentner*innen.

Es gelang der Volks­partei, den „Schein­in­va­liden“ – einen Begriff, den sie von der konser­va­tiven öster­rei­chi­schen Volks­partei entlehnt hatte – im öffent­li­chen Diskurs fest­zu­setzen: Medi­en­leute und Politiker*innen anderer Parteien waren gleichsam gezwungen, den Begriff zu verwenden. Durch Behaupten und Unter­stellen wurde so ein Werte­wandel herbei­ge­führt. Denn sollte der IV je die Idee des bedin­gungs­losen Rechts von Menschen mit Beein­träch­ti­gung zugrunde gelegen haben, verschwand dieser Gedanke nun immer mehr. Zuneh­mend mussten Bezüger*innen sich recht­fer­tigen und sich ihren Anspruch „verdienen“.

Miss­brauch ist ein Scheinproblem

Die IV schrieb Ende der 1990er tatsäch­lich rote Zahlen: Das Defizit stieg bis 1997 auf knapp 2.2 Milli­arden, 2003 auf rund 4.5 Milli­arden. Die Ausgaben wuchsen von 1993 bis 2003 von knapp 6 auf 10.6 Milli­arden. Doch während die NZZ von „explo­die­renden Ausgaben“ und einer „finan­zi­ellen Talfahrt“ der IV sprach, mahnte SP-Bundes­rätin Ruth Drei­fuss, die finan­zi­ellen Schwie­rig­keiten der IV seien kein Grund, Leistungen abzu­bauen. Es ging um vergleichs­weise geringe Beträge, denn im Verhältnis zu denje­nigen der AHV betrugen die IV-Ausgaben von 1996 bis 2003 nur rund 30 Prozent. 

Und dass die Kosten stiegen, lag an der Zunahme von Neurentner*innen – nicht am Miss­brauch: Eine Studie, die das Bundesamt für Sozi­al­ver­si­che­rungen (BSV) 2006 in Auftrag gegeben hatte, schätzte den Miss­brauch in der IV auf fünf bis sechs Prozent der Renten­zah­lungen, was 2.6 bis 3.5 Prozent der gesamten jähr­li­chen IV-Ausgaben entsprach. Die Autor*innen verwen­deten aller­dings nicht den Begriff „Miss­brauch“, sondern spra­chen von „nicht ziel­kon­formen Leistungen“: Dazu zählt beispiels­weise auch, wenn die IV-Insti­tu­tionen die Arbeits­un­fä­hig­keit von Bezüger*innen falsch einschätzen oder Menschen IV bezogen, die nicht invalid waren, aber Anrecht auf andere sozi­al­staat­liche Leistungen gehabt hätten. Vorsätz­li­cher Betrug hingegen mache davon nur einen Bruch­teil aus. 

Trotzdem hatte die SVP den Diskurs erfolg­reich verschoben: Seit 2010 veröf­fent­licht das BSV jähr­liche Miss­brauchs­sta­ti­stiken. Und seit drei Jahr­zehnten präsen­tieren die Medien Geschichten von Menschen, die sich IV-Renten­lei­stungen erschlei­chen wollen und erklären sich damit die Krise der IV. 

Aus histo­ri­scher Perspek­tive hätten die finan­zi­ellen Schwie­rig­keiten der IV in den 1990er-Jahren aber so über­ra­schend nicht sein sollen. Die blühende Wirt­schafts­lage vor der Grün­dung der IV konnte kaum den Eindruck lang­fri­stiger Stabi­lität erweckt haben. Die Expert*innenkommission schuf bewusst eine finan­ziell schwache Inva­li­den­ver­si­che­rung. Dass Unter­nehmen in wirt­schaft­li­chen Krisen­zeiten keine Menschen mit Behin­de­rung mehr anstellten, war vorhersehbar. 

Heute leiden die Bezüger*innen unter der Fehl­kon­zep­tion der IV: Sie sind von Hilfs­be­dürf­tigen zu Verdäch­tigen geworden. Mit dem Fokus auf die Einglie­de­rung kam für Menschen mit Behin­de­rung in der Zwischen­kriegs­zeit eine Pflicht, sich am Arbeits­markt zu betei­ligen. Seit Mitte des 20. Jahr­hun­derts mussten sich Bezüger*innen ihren Anspruch auf finan­zi­elle Hilfe zuneh­mend verdienen. Und späte­stens seit Beginn des 21. Jahr­hun­derts haben Chri­stoph Blocher und Konsorten dafür gesorgt, dass den IV-Bezüger*innen die bedin­gungs­lose Hilfs­be­dürf­tig­keit in der öffent­li­chen Debatte abhan­den­ge­kommen ist.

Anna Luna Frau­chiger studiert an der Univer­sität Zürich Zeit- und Wirt­schafts­ge­schichte im Master. Für ihre Bache­lor­ar­beit hat sie über 200 Zeitungs­ar­tikel aus den 1990er-Jahren analy­siert, die Miss­brauchs­vor­würfe in der IV thema­ti­sieren – und konnte aufzeigen, wie es der SVP gelang, ihre aus der Luft gegrif­fene Kampagne gegen „Schein­in­va­lide“ im öffent­li­chen Diskurs festzusetzen.


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