Das Lamm: Herr Mühlemann, Sie haben für die Menschenrechtsorganisation humanrights.ch die Geschichte von Brian aufgearbeitet. Wie lassen sich ihre Erkenntnisse zusammenfassen?
David Mühlemann: Von klein auf hat Brian gravierende Menschenrechtsverletzungen erlitten. Als Zwölfjähriger wurde er acht Monate lang in einem Erwachsenengefängnis inhaftiert. An seinem sechzehnten Geburtstag wurde Brian in einer psychiatrischen Klinik während dreizehn Tagen ununterbrochen ans Bett fixiert und mit 17 sechs Monate lang willkürlich im Massnahmenzentrum Uitikon eingesperrt.
Brian hat bisher acht Jahre und damit mehr als ein Drittel seines Lebens in Gefängnissen oder geschlossenen Einrichtungen verbracht – obwohl er als Erwachsener erst einmal für eine schwere Körperverletzung verurteilt worden ist.
Die zahlreichen und gravierenden Menschenrechtsverletzungen an Brian haben in ihm jegliches Vertrauen komplett zerstört. Unter diesen Voraussetzungen ist dann natürlich auch schwierig, wenn staatliche Akteur:innen heute oder in Zukunft „positiv auf ihn einwirken wollen“, um eine Wiedereingliederung sicherzustellen.
Wie kann es denn überhaupt sein, dass ein Zwölfjähriger ins Gefängnis muss?
Es ging um eine vorsorgliche Unterbringung gemäss Art. 15 des Jugendstrafgesetzes. Sinn und Zweck dieser Massnahme ist der Schutz des Kindes oder der Jugendlichen und nicht etwa eine Bestrafung. Gemäss Gesetz muss die Unterbringung in einer geeigneten Erziehungs- oder Behandlungseinrichtung erfolgen. Unter keinen Umständen darf ein zwölfjähriges Kind auf dieser gesetzlichen Grundlage in ein Gefängnis gesperrt werden – geschweige denn für eine Dauer von acht Monaten. Die Justiz betrachtete das Gefängnis bei Brian aber offenbar als einzige Institution, wo man ihn und sein Verhalten kontrollieren könnte.
Der „Fall Brian“ beschäftigt die Öffentlichkeit seit bald acht Jahren. Warum haben Sie sich dafür entschieden, jetzt eine Chronik zu verfassen?
Auslöser der Recherche war eine Kontaktaufnahme durch Brians Vater im Auftrag von Brian mit unserer Beratungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug. Der Vater schilderte uns die problematischen Haftbedingungen, worauf wir bei der JVA Pöschwies um eine Stellungnahme ersuchten.
Je länger ich mich mit dem Fall auseinandersetzte, desto mehr wurde mir klar, wie komplex er ist: Einerseits gibt es unzählige Ereignisse in der Vergangenheit, die auf die eine oder andere Weise miteinander zusammenhängen. Andererseits sind viele Akteur:innen und Institutionen involviert, es laufen verschiedene Rechtsverfahren parallel, mehrere wechselnde Anwält:innen sind involviert. Ich habe diese Komplexität zum Anlass genommen, das Material und das Wissen, das es über den Fall bereits gibt, chronologisch aufzuarbeiten und in einer Falldokumentation zusammenzutragen.
Der Jurist David Mühlemann leitet bei der unabhängigen Menschenrechtsorganisation humanrights.ch die Fachstelle Freiheitsentzug. Zuvor leitete Mühlemann das Beratungsnetz für Rassismusopfer. Mit dem Fall Brian beschäftigt sich Mühlemann seit mehreren Jahren.
Der Jurist David Mühlemann. (Foto: humanrights.ch)
Brian hat es also begrüsst, dass Sie seinen bisherigen Lebenslauf in dieser Form aufarbeiten?
Ja genau. Ich habe Brian 2019 das letzte Mal in Pöschwies besucht und hatte sehr regen Austausch mit seinen Anwält:innen, mit seinem Vater und mit einzelnen Medienschaffenden, die seinen Fall gut kennen und begleiten. Zu Beginn fand auch ein Gespräch mit der JVA Pöschwies statt. Mit Brian stand ich zudem in telefonischem Kontakt. Ein wichtiges Element in meiner Arbeit ist schliesslich Brians Sicht auf die ganze Situation. Das Problem ist ja, dass seit Jahren über Brian geschrieben und eine Geschichte über ihn, aber ohne ihn kreiert wird. Er hat kaum einen Einfluss auf die vermeintliche Wahrheit, welche gegen aussen vermittelt wird.
Sie leiten bei humanrights.ch den Bereich „Freiheitsentzug“ und kennen den Fall Brian bereits seit Jahren. Sind Sie im Verlauf der jetzigen Recherche dennoch auf etwas gestossen, das Sie überrascht hat?
Mich hat die Kumulation der menschenrechtswidrigen Entscheide der Behörden gegenüber Brian überrascht. Dies wirft die Frage auf, ob staatliche Verwaltungsinstanzen und die Gerichte ein genügend vertieftes Bewusstsein der menschenrechtlichen Verpflichtungen haben beziehungsweise ob sie die Menschenrechte tatsächlich ins Zentrum ihrer Überlegungen und Strategien stellen.
Überrascht hat mich ausserdem der Strafregisterauszug. Als Erwachsener wurde Brian erst zweimal rechtskräftig verurteilt: einmal wegen einer Sachbeschädigung während des widerrechtlichen Freiheitsentzugs im Massnahmenzentrum Uitikon und einmal aufgrund einer schweren Körperverletzung nach einer Auseinandersetzung mit einem Kickbox-Kollegen im März 2016. Ohne diese Tat verharmlosen zu wollen: Schlägereien mit schweren Körperverletzungen sind in unserer Gesellschaft leider nichts Aussergewöhnliches. Wenn man sich jetzt vorstellt, dass Brian bereits acht Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht hat und nun gemäss Staatsanwalt wegen eines Vorfalls innerhalb des Gefängnisses verwahrt werden soll, wirkt dies einfach völlig unverhältnismässig.
Unerwartet war ausserdem der Kontakt mit Brian.
Inwiefern?
Es lässt sich nicht vermeiden, dass man diesem Menschen mit gewissen Vorbehalten oder Bildern begegnet, die seit Jahren von einigen Medien und der Justiz kolportiert werden.
Ich konnte gut und schnell eine Verbindung mit Brian herstellen – trotz enger Besucherkabine, Panzerglas und schlechten Mikrofons. Brian konnte mir gegenüber sehr klar über seine Gefühle sprechen und benennen, warum er sich ungerecht behandelt fühlt, was er sich wünscht und warum er sich „renitent“ verhält. Es sei die einzige Möglichkeit, um nicht durchzudrehen. Er wirkte auf mich auch nicht irrational oder kopflos.
Und wie beurteilen Sie das Verhalten von Brian?
Auf der einen Seite kann man sein Verhalten als Symptom einer psychischen Krankheit deuten und daraus wiederum auf eine vorhandene Gefährlichkeit schliessen. Oder aber man betrachtet sein Protestverhalten als eine sinnhafte, gesunde Abwehrreaktion auf die aus seiner Sicht nicht nachvollziehbare Unterbringung in einer grundsätzlich gesundheitsschädigenden und menschenfeindlichen Umgebung.
Der Fall Brian polarisiert in der Schweiz seit nunmehr acht Jahren Politik und Gesellschaft. Eine SRF-Dokumentation und die darauffolgende Skandalisierung von Brians staatlich finanziertem therapeutischen Sondersetting durch den Blick hatte zur Folge, dass Brian aus einem gut funktionierenden Setting ohne rechtliche Grundlage und allein aufgrund des „öffentlichen Drucks“ zurück in den geschlossenen Vollzug versetzt wurde. „Sein Schicksal wurde damit in eine Abwärtsspirale katapultiert“, schreibt humanrights.ch auf ihrer Website.
Die Menschenrechtsorganisation hat die Geschichte von Brian chronologisch aufgearbeitet: Die Brian-Chronik ist ein Dokument über das Vorgehen, Verhalten und Versagen staatlicher Akteur:innen vor dem Hintergrund ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen, thematisiert aber auch die massiven Anfeindungen und Diffamierung, die Brian unter dem Pseudonym „Carlos“ erleben musste und immer noch muss, denn: „Diese Projektion vom gefährlichen und renitenten Gewalttäter, die stark von rassistischen Stereotypen geprägt ist, verfolgt Brian bis heute“, wie es auf der Website weiter heisst.
Brian sitzt seit nunmehr drei Jahren in der Jugendvollzugsanstalt Pöschwies in Einzelhaft. Am 24. März 2021 lehnte das Bundesgericht Brians Beschwerde bezüglich Machtmissbrauchs und anderer Vorfälle in der JVA Pöschwies sowie eines ungerechtfertigten Settings der Unterbringung in andauernder Einzelhaft ab.
Momentan wehrt sich Brian vor dem Zürcher Obergericht gegen die ihm verordneten therapeutischen Massnahmen.
Brian: von Anfang an keine Chance — humanrights.ch
Wie geht es Brian momentan?
Nicht gut. Beim letzten Kontakt berichtete mir Brian, dass er sehr starke körperliche Probleme habe, unter anderem aufgeschwollene Hände und Füsse. Fast drei Jahre lange durfte er nur mit Hand- und Fussfesseln spazieren gehen. Erst seit wenigen Wochen darf er nun ohne Fesselung und jeden Tag spazieren.
Wenn man die Brian-Chronik liest, liesse sich argumentieren, dass dies ein unglücklicher Einzelfall ist. Lässt sich denn verallgemeinern, was am Beispiel von Brian aufgezeigt wurde?
Der Fall ist hinsichtlich der Ausprägung der einzelnen Elemente sicher extrem, stellt in Bezug auf die grundlegenden Mechanismen, Strukturen und Entwicklungstendenzen, die es im Strafvollzug gibt, jedoch keine Ausnahme dar.
Dies gilt beispielsweise für die Einzelhaft, welche in der Schweiz regelmässig angewendet wird, etwa bei der U‑Haft, wo Menschen monatelang 23 Stunden am Tag alleine eingesperrt sind, oder auch als Disziplinarmassnahme. Hier stellt Brian gar keine Ausnahme dar, obwohl die gravierenden gesundheitlichen Folgen wie Ärger, rasende Wut, Wahrnehmungsstörungen bis hin zur totalen Konfusion hinlänglich erforscht und bekannt sind. Jährlich sterben zwischen 10 und 30 Personen in Schweizer Hafteinrichtungen – wobei beinahe jeder zweite Todesfall auf einen Suizid zurückzuführen ist.
Man hört wenig von diesen Fällen…?
In den letzten zwei Wochen hat sich beispielsweise in St. Gallen ein Untersuchungsgefangener erhängt und im Regionalgefängnis Biel einer angezündet. Über diese potenziell tödlichen Auswirkungen von Gefängnissen bräuchte es eine gesellschaftliche Diskussion.
Was bei Brian ebenfalls über den Einzelfall hinausführt: Der Strafvollzug hätte eigentlich den gesellschaftlichen Auftrag der Resozialisierung. Dies steht jedoch einer Praxis gegenüber, welche sehr repressiv und zusätzlich strafend ist.
Können Sie das genauer erklären?
Die Freiheitsstrafe, welche durch einen Richter ausgesprochen wird, soll in erster Linie die Schuld vergelten. Der eigentliche Strafvollzug soll die Straftäter:innen auf ein deliktfreies Leben vorbereiten. Keinesfalls dürfen Gefangene durch die Art und Weise des Strafvollzugs zusätzlich bestraft werden. Die Realität ist aber eine andere: Während sich der Strafvollzug in der Öffentlichkeit oft unter dem Vorzeichen der Resozialisierung präsentiert, zeichnet sich die Praxis durch repressiv-strafende Grundstrukturen aus.
Und innerhalb des Schweizer Justizsystems ist das üblich?
Es gibt einige offene Vollzugseinrichtungen in der Schweiz, die auch international sehr gut dastehen. Das Problem ist nur: Drei von vier Gefangenen in der Schweiz sitzen in geschlossenen Einrichtungen ein, obwohl dies laut Gesetz eigentlich eine Ausnahme darstellen sollte.
Sie haben vorher erwähnt, dass sogar Sie als Experte Brian zuerst mit gewissen Vorurteilen begegnet sind, da er über eine so lange Zeit durch die Medien und die Justiz in einem bestimmten Licht dargestellt wurde. Gibt es denn gewisse Faktoren, die in Brians Fall zu einer zusätzlichen Diskriminierung durch die Institutionen beigetragen haben? Stehen gewisse Menschen aufgrund von Faktoren, welche sie nicht beeinflussen können, eher im Risiko, so behandelt zu werden, wie es mit Brian geschah?
Das ist eine sehr zentrale Frage. Extrem einschneidend war unter diesem Aspekt die Berichterstattung im Blick, wo Brian ja auch mit dem von der SRF-Dok Der Jugendanwalt geprägten Namen Carlos betitelt wurde, also mit einem rassifizierten Namen, der als Instrument diente, rassistische Stereotypen zu bedienen. Ich erachte es als unwahrscheinlich, dass ein weisser junger Mann zum Beispiel mit dem Namen Markus denselben medialen Wind ausgelöst hätte.
Der aggressive dunkelhäutige Mann, der Kampfsport macht und sich nicht an die Regeln hält?
Genau. Die Konstruktion des schwarzen männlichen Körpers als bedrohlich ist ein uraltes kolonialrassistisches Motiv.
Sie haben die Berichterstattung erwähnt. Welche Rolle haben die Medien dabei gespielt, dass Brian seit Jahren in den Mühlen der Justiz festsitzt?
Es geht hierbei vor allem um den Blick, welcher die ganze Geschichte herausgearbeitet und dann skandalisiert hat. Brian befand sich zu diesem Zeitpunkt in einem Sondersetting. Es handelt sich um eine Eins-zu-eins-Betreuung mit minutengenauem Stundenplan, sieben Tage pro Woche. Er besuchte Einzelunterricht, absolvierte eine Psychotherapie und trainierte Thaiboxen. Er bewährte sich, hielt sich an die Regeln, kooperierte, lernte und war 13 Monate lang deliktfrei. Auch gemäss einem Bericht der Zürcher Justizvollzugsbehörden hat das Setting Stabilität gebracht und war als Erfolg zu werten.
Der Blick hat diese Geschichte dann vor dem Hintergrund der angeblich hohen Kosten für das Sondersetting skandalisiert.
Aber nicht nur der Blick berichtete – und berichtet immer noch – vom „Intensivstraftäter Brian alias Carlos“.
Natürlich sind auch andere Medien auf diesen Zug aufgesprungen. Die Medien haben eine riesige Verantwortung im Umgang mit Menschen. Im Fall von Brian wurde diese verletzt.
Gleichzeitig ist für mich auch klar, dass in diesem Fall aber letztendlich die Politik versagt hat. Sie ist vor dieser Berichterstattung eingeknickt. Jetzt muss man sich das mal aus Brians Perspektive vorstellen: Er ist in einem Setting, in dem alles gut läuft, wo er sich wohlfühlt und sein Potenzial ausschöpfen kann, und dann wird ihm das alles von einem Tag auf den anderen weggenommen und er wird ohne gesetzliche Grundlage wieder eingesperrt. Gelernt hat er dabei, dass sich Kooperation nicht lohnt und dass sich der Staat nicht an seine eigenen Gesetze hält.
Wäre denn diese Beeinflussung der Justiz und Politik durch die Medien vermeidbar?
Es kommt immer wieder vor, dass einzelne, besonders schlimme Straftaten zu einer grossen Empörungswelle in den Medien führen. Auf der Gegenseite gibt es aber nur wenig Berichterstattung, die sich um die Perspektive der Gefangenen oder gar deren Angehörige sorgt. Diese Stimmen werden zu wenig gehört. Es ist wichtig, Geschichten zu erzählen und die Stereotypen und Drohfiguren bezüglich Straftäter:innen zu überwinden.
Wie würden Sie Menschenwürde im Hinblick auf den Fall Brian definieren?
Wir Menschen sind empfindsame Wesen und haben alle dieselben Grundbedürfnisse. Neben Essen, Trinken und Hygiene sind das auch die Bedürfnisse nach Selbstbestimmung, Achtung, Respekt und Sozialkontakt.
Der Staat und seine handelnden Organe haben eine besonders grosse Verantwortung, diese Grundbedürfnisse und damit die Menschenwürde zu achten, und für den Staat gibt es keinen rechtfertigenden Notstand oder eine Notwehr, um die Menschenwürde von jemandem zu verletzen.
Brians Menschenwürde wurde und wird also wiederkehrend nicht geachtet?
Wenn jemand drei Jahre lang 23 Stunden am Tag in eine Gummizelle eingesperrt ist, oftmals gar nicht raus darf, keinen sozialen Austausch hat, jahrelang niemanden berühren oder umarmen darf, seine Liebsten immer nur durch eine Trennscheibe sieht, wenn jemand drei Jahre lang nur mit Hand- und Fussfesseln raus darf, ist seine Menschenwürde noch gewahrt? Ist sie es denn, wenn ein zwölfjähriges Kind acht Monate lang in ein Gefängnis gesperrt wird? Wenn ein 16-Jähriger dreizehn Tage an ein Bett gefesselt wird? Oder wenn man zwei Wochen lang in einer unterkühlten Zelle ohne Decke auf dem Boden schlafen musste? Der Begriff der Menschenwürde reicht nicht aus, um den Fall Brian zu beschreiben.
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