12 statt 21 Franken pro Stunde

Der Brief- und Paket­zu­steller Quick­mail wirbt mit einem Stun­den­lohn von 21 Franken. Sobald Mitar­bei­tende aber weniger schnell sind als von der Firma verlangt, sinkt das Gehalt – schlimm­sten­falls weit unter das Existenzminimum. 
Wer den vollen Lohn kriegen will, sollte sich bessser beeilen. (Illustration: Iris Weidmann / @weidmanniris)

Die Szene im Video von Quick­mail, mit dem Arbeits­kräfte ange­worben werden sollen, wirkt idyl­lisch. Die Sonne scheint und ein blonder Mann mitt­leren Alters spielt auf dem Rasen mit seiner Tochter, während er den Zuschauer*innen von seiner Arbeit als Zusteller erzählt.

Man sieht, wie der Mann eine Liefe­rung zusam­men­ge­schnürter Kata­loge vor dem Haus in Empfang nimmt, wie er die Sendung auf einem Tisch im Garten in Ruhe sortiert. Man sieht ihn, wie er in kurzen Hosen mit einer Sack­karre zu Fuss durchs Quar­tier geht und Kata­loge in Brief­kä­sten wirft und wie er, über das ganze Gesicht strah­lend, einer Frau eine Sendung persön­lich über­reicht. Er sei ein Fami­li­en­mensch, sagt der Mann und an einer anderen Stelle: „Ich arbeite gerne bei Quick­mail.“ In Eile oder gestresst wirkt der Zusteller zu keinem Zeit­punkt. Auch wenn die Arbeits­schritte in etwa der Realität entspre­chen: Idyl­lisch ist an diesem Nebenjob in Wahr­heit nichts.

Die 2009 gegrün­dete Quick­mail AG mit Sitz in St. Gallen ist die erste und einzige private Brief­dienst­lei­sterin in der Schweiz und stellt sowohl adres­sierte als auch unadres­sierte Sendungen wie Mailings und Werbe­ka­ta­loge zu. Unter­nehmen wie die Presto AG, die Zeitungen auslie­fert, und die Post-Tochter Direct Mail Company, die auf unadres­sierte Sendungen spezia­li­siert ist, haben ähnliche Geschäfts- und Arbeitsmodelle.

Laut eigenen Angaben erreicht Quick­mail aktuell 85 Prozent aller Schweizer Haus­halte und beschäf­tigt rund 3’300 Ange­stellte, die meisten davon in Teil­zeit. Ein Job als Zusteller*in sei der perfekte Neben­er­werb für Haus­frauen und ‑männer, Pensio­nierte oder Leute, die bereits einen Teil­zeitjob haben, schreibt das Unter­nehmen auf seiner Website. Die Arbeits­be­din­gungen klingen gut: Man könne seine Arbeits­zeit flexibel einteilen, sei draussen an der frischen Luft und bleibe in Bewe­gung, wenn man die Arbeit mit dem Velo oder zu Fuss direkt von seinem Zuhause aus beginne.

Monika Wernli gefielen die Verspre­chen von Quick­mail, als sie im Dezember 2019 auf der Suche nach einem Nebenjob war. Sie wollte ein regel­mäs­siges Einkommen haben, das ihr neben der Tätig­keit als freie Jour­na­li­stin etwas finan­zi­elle Stabi­lität geben würde. Die von Quick­mail verspro­chenen 21.67 Franken pro Stunde inklu­sive Feri­en­zu­schlag entspra­chen ihren Vorstel­lungen. Doch schon nach dem ersten Monat folgte das böse Erwachen.

Ein Stun­den­lohn, den niemand durchschaut

„Die Arbeit an sich war eigent­lich ganz in Ordnung“, erzählt Monika Wernli über ihre Zeit bei Quick­mail. Insbe­son­dere die freie Zeit­ein­tei­lung für die Zustel­lung der Sendungen, die zuvor in grossen Paketen zu ihr nach Hause gelie­fert wurden und die sie irgend­wann am Donnerstag oder Freitag mit ihrem Fahrrad mit Anhänger austragen sollte, sei ihr entge­gen­ge­kommen. Als sie dann jedoch bei der ersten Gehalts­ab­rech­nung die ausbe­zahlten Stunden der Zeit gegen­über­stellte, die sie für sich aufge­schrieben hatte, war sie ernüch­tert. „Im ersten Monat kam ich für die Arbeit, die ich gelei­stet hatte, auf durch­schnitt­lich 12 Franken Lohn pro Stunde.“

Aus der Abrech­nung ging hervor, dass für die Arbeit eine bestimmte Zeit­dauer vorge­sehen war, in der sie erle­digt werden sollte – und dass es diese Arbeits­zeit war, die bezahlt wurde und nicht die tatsäch­lich von Wernli gelei­steten Stunden. Diese Daten wären dem Unter­nehmen aber zur Verfü­gung gestanden, da Wernli während ihrer Touren einen GPS-Logger bei sich tragen musste. Mit dieser Mass­nahme will das Unter­nehmen sicher­stellen, dass die Zusteller*innen die Sendungen voll­ständig und pünkt­lich ausliefern.

Nach einigen Wochen, als sie mit der Tour vertraut war und im Vorsor­tieren der Sendungen mehr Übung hatte, sei sie schneller geworden, erzählt die Aargauerin. „Aber egal, wie fest ich mich anstrengte, auf mehr als 18 Franken pro Stunden kam ich einfach nie.“ Ein Blick in ihren Arbeits­ver­trag, den sie das Lamm gemeinsam mit anderen Doku­menten wie Lohn­ab­rech­nungen und E‑Mailkorrespondenz zur Verfü­gung stellte, sollte helfen zu verstehen, wie es dazu kam.

Sobald für einen bestimmten Arbeits­schritt mehr Zeit benö­tigt wird, sinkt der Lohn auf die real gelei­stete Zeit automatisch.

Laut Monika Wernlis Vertrag setzt sich der Lohn für Auslieferer*innen bei Quick­mail aus folgenden Kompo­nenten zusammen: einem Betrag für eine fest­ge­legte Wegzeit, der mit der Anzahl Touren multi­pli­ziert wird; einem Betrag pro Sendung, der mit einer bestimmten Anzahl Sekunden, die für eine Sendung berechnet werden, multi­pli­ziert wird; einem Zuschlag auf das Durch­schnitts­ge­wicht der Sendungen sowie einer Vergü­tung für die Sortie­rung der Sendungen, die mit einer Sekun­den­ver­gü­tung pro Sendung multi­pli­ziert wird, die je nach Art und Weise der Liefe­rung 6 bis 12 Sekunden beträgt.

Wer hier nur Bahnhof versteht, ist damit nicht allein. Urs Zbinden, Zentral­se­kretär Logi­stik bei der Gewerk­schaft synd­icom, den Wernli nach einiger Zeit einschal­tete, resü­miert: „Unglaub­lich kompliziert.“

Das Unter­nehmen gibt auf Anfrage von das Lamm zu, dass das Lohn­mo­dell kompli­ziert sei, begründet das aber damit, dass es in jeder Konstel­la­tion „gerechter für die Zusteller [sic!] und vorteil­hafter für Quick­mail als Zustell­or­ga­ni­sa­tion“ sei. Die Ansätze seien „bran­chen­üb­lich“.

Auch wenn die Berech­nung der einzelnen Schritte undurch­sichtig bleibt, liegt eine Tatsache auf der Hand: Sobald für einen bestimmten Arbeits­schritt mehr Zeit als von Quick­mail vorge­sehen benö­tigt wird, sinkt der Lohn auto­ma­tisch von rund 21 Franken auf die real gelei­stete Zeit. „Das ist zutref­fend“, bestä­tigt Quick­mail schriftlich.

Legales Lohn­dum­ping

Ein solches Lohn­mo­dell sei grund­sätz­lich legal, sagt Zbinden, der Wernlis Vertrag gemeinsam mit der Rechts­ab­tei­lung der Gewerk­schaft studiert hat. „Die Berech­nung enthält Aspekte des Zeit­ak­kords.“ Dies ist eine beson­dere Form des Akkord­lohns, bei der anstelle der Zeit, die jemand mit Arbeiten verbracht hat, die Leistung bezahlt wird. Beim Zeit­ak­kord wird die Leistung inner­halb einer bestimmten Zeit­ein­heit entlöhnt. Grund­lage dafür ist Artikel 319 des Obligationenrechts.

Doch auch wenn die Berech­nung des Lohns rech­tens ist, sagt Zbinden: „Die zeit­liche Vorgabe muss sich an der Realität orien­tieren, sonst verstösst der Arbeit­geber gegen Treu und Glauben.“ Dass Quick­mail nach Treu und Glauben handelt, also ehrlich und vertrau­ens­würdig, daran zwei­feln sowohl Wernli als auch Zbinden.

Ein Blick auf die Platt­form Kununu, auf der Ange­stellte und Ehema­lige ihre Arbeitgeber*innen bewerten können, zeigt: Die Probleme mit Quick­mail sind verbreitet. Abge­sehen von einigen sehr guten Bewer­tungen finden sich viele zwischen einem (das Minimum) bis zwei von insge­samt fünf Sternen. Insbe­son­dere unter der Rubrik Gehalt und Sozi­al­lei­stungen ist der Tenor eindeutig: „Ist kein Lohn für die Schweiz“, „Weigern sich in Basel den gesetz­li­chen Mindest­lohn von 21.- in der Stunde zu bezahlen“, „totale Ausbeu­tung“, „Firma gibt die Stunden vor, die niemals machbar sind. Für den Rest wird man nicht bezahlt“.

Monika Wernlis Situa­tion ist also kein Einzel­fall, das sagt auch Urs Zbinden. Er steht abge­sehen von Wernli auch mit anderen Ange­stellten von Quick­mail in Kontakt: „Viele schaffen die Arbeit nicht in der vorge­ge­benen Zeit“, sagt der Gewerk­schafter. Vor allem beim Sortieren sei die Diskre­panz gross.

Zbinden und Wernli haben gemeinsam eine nicht-reprä­sen­ta­tive Umfrage unter Quickmail-Mitarbeiter*innen durch­ge­führt. Nicht-reprä­sen­tativ, weil sie nicht ausrei­chend viele der etwa 3’000 Zusteller*innen kontak­tieren konnten. Diese zu errei­chen ist schwierig, da alle von zu Hause aus arbeiten und im Gegen­satz zu anderen Zustell­dien­sten nur wenige gewerk­schaft­lich orga­ni­siert sind. Wernli und Zbinden haben darum unter anderem Mitglieder einer Quick­mail-Face­book-Gruppe ange­schrieben und Leute, die sie kannten, tele­fo­nisch kontak­tiert. Insge­samt erreichten die beiden so 55 Mitar­bei­tende. Die Umfra­ge­er­geb­nisse, die auch das Lamm zur Verfü­gung stehen, zeigen: 66 Prozent der Befragten geben an, die Sortie­rung der Sendungen nicht in der vorge­ge­benen Zeit zu schaffen.

Die Möglich­keit, dass es mit der Berech­nungs­grund­lage viel­leicht ein Problem geben könnte, wird im Vertrag bereits in Betracht gezogen. Unter Artikel 4 steht: „Muss der Ange­stellte tatsäch­lich mehr Arbeits­zeit einsetzen, als gemäss Artikel 3 entlöhnt wird, so kann er eine Über­prü­fung der in Artikel 3 fest­ge­legten Ansätze verlangen.“ In der Praxis käme das höchst selten vor, erklärt Quick­mail auf Anfrage. So hätten etwa im vergan­genen Jahr 14 Über­prü­fungen in Bezug auf alle Prozess­schritte stattgefunden.

Offen­sicht­lich ohne Effekt auf die Ansätze beim Sortieren: Das Unter­nehmen hält fest, die Sortier­ver­gü­tung sei zuletzt 2012 ange­passt worden.

Wer zahlt bei Unwet­tern und Baustellen?

Eine Möglich­keit zur Über­prü­fung sei zwar vertrag­lich fest­ge­halten, was das aber genau bedeute und wie diese umge­setzt werde, sei eine andere Frage, sagt Urs Zbinden. „Ich weiss aufgrund der Gespräche, die ich mit Zusteller*innen geführt habe, dass bei Beschwerden meistens der*die Bezirksleiter*in sagt: ‚Ich zeige dir mal, wie ich das mache‘.“ So war es auch im Fall von Monika Wernli, welche die Diskre­panz der Stunden ihrer Vorge­setzten meldete. Als Antwort meinte diese, sie könne Wernli zeigen, wie es schneller ginge.

Wernli verzich­tete auf das Angebot. „Das Sortieren ist ja nicht gerade rocket science. Ich hatte schon verstanden, wie es funk­tio­niert.“ Abge­sehen von den Hürden, die es zu über­winden gilt, fragt sie sich auch, ob Ange­stellte sich über­haupt getrauen, ihr Recht auf eine Über­prü­fung einzu­for­dern. Zbinden meint dazu: „Gerade bei den privaten Zustell­dienst­lei­stern wie Quick­mail arbeiten viele Menschen, die es schwer haben, im ersten Arbeits­markt Fuss zu fassen.“ Deswegen trauen sich viele nicht, sich gegen tiefe Löhne und schlechte Arbeits­be­din­gungen zur Wehr zu setzen.

Auch für die Lage­rung des Mate­rials in ihrem Zuhause erhalten die Quick­mail-Ange­stellten keine Entschädigung.

Die zu knapp berech­nete Sortier­zeit ist nur einer von vielen Miss­ständen, über die sich Wernli und andere Quick­mail-Ange­stellte beschweren. Auch wenn Quick­mail auf seiner Website schreibt, man könne direkt von zu Hause aus mit der Arbeit beginnen, wird der Weg vom Wohnort der Zusteller*innen bis zur ersten Adresse oft nicht entlöhnt. „Im März 2023 haben wir 36 % unserer Zusteller*innen für den Weg von ihrem Wohnort zum Zustell­ge­biet eine Spesen­ver­gü­tung bezahlt“, wendet Quick­mail ein. Was mit den verblei­benden 64 Prozent der Zusteller*innen ist, bleibt unklar. 

Auch einen Teil des Verpackungs­ma­te­rials der oft über 100 Kilo­gramm schweren Sendungen, welche die Zusteller*innen in die eigene Wohnung oder den Keller schleppen, müssen die Mitar­bei­tenden auf eigene Kosten entsorgen. Über­dies erhalten sie für die Lage­rung des Mate­rials in ihrem Zuhause keine Vergü­tung. Für Letz­teres müssten die Quick­mail-Ange­stellten nach Einschät­zung des Rechts­dien­stes der Gewerk­schaft synd­icom eigent­lich entschä­digt werden.

Hinzu kommt: Befindet sich irgendwo auf der Zustell­tour eine Baustelle und die Zusteller*innen fahren deswegen Umwege, existiert dafür kein Melde­for­mular, wie sie andere Zustell­dienste haben. „Unsere Zusteller*innen können das formlos melden, also tele­fo­nisch oder per E‑Mail“, schreibt Quick­mail auf Nach­frage. Monika Wernli kontert: „Nachdem ich verschie­dene Dinge ‚formlos‘ gemeldet hatte und all meine Anliegen abge­blockt wurden, habe ich irgend­wann gar nichts mehr gemeldet.“

Von den Behörden enttäuscht

Zuständig für die Über­wa­chung der Arbeits­be­din­gungen auf dem Post­markt ist die Eidge­nös­si­schen Post­kom­mis­sion (PostCom). An diese wendete sich Wernli erst­mals 2020. Sie hoffte damals, die Behörden würden sie dabei unter­stützen, gegen das aus ihrer Sicht ausbeu­te­ri­sche Geschäfts­mo­dell vorzu­gehen. Doch sie wird enttäuscht.

Von der PostCom, bei der sie sich nach ihrer Kündi­gung 2022 erneut meldete, erhielt Wernli ledig­lich die Auskunft, diese prüfe aufgrund ihrer Infor­ma­tionen aufsichts­recht­liche Schritte. Sie werde aber keine weiteren Infor­ma­tionen dazu erhalten, da sie in einem Aufsichts­ver­fahren gegen eine Anbie­terin von Post­dien­sten keine Partei­stel­lung hätte. Wernli zwei­felte daran, dass ihre Beschwerde ernst genommen wurde.

Das Lamm hat mithilfe des Öffent­lich­keits­ge­setzes bei der PostCom Einsicht in die Akten allfäl­liger Aufsichts­ver­fahren gegen Quick­mail der letzten drei Jahre bean­tragt. Aus den erhal­tenen Unter­lagen geht hervor, dass die PostCom 2020 und 2021 die Einhal­tung der bran­chen­üb­li­chen Arbeits­be­din­gungen durch Quick­mail über­prüfte. Die „vertieften Kontrollen“ erfolgten anhand der Doku­mente und Angaben, die von Quick­mail zur Verfü­gung gestellt wurden.

In einem Schreiben von 2020 führt das Unter­nehmen aus, alle Mitar­bei­tenden hätten Löhne von 19.60 bis 23.10 Franken zuzüg­lich Feri­en­an­teil verdient und schliesst in Bezug auf die Berech­nung: „Die Ansätze sind bei einem durch­schnitt­li­chen Tempo gut zu errei­chen und entspre­chen dabei den effektiv gelei­steten Arbeits­zeiten.“ Die Angaben und von Quick­mail zur Verfü­gung gestellte Doku­mente reichten der PostCom aus, um zum Schluss zu kommen: „Damit ist der Nach­weis der Einhal­tung der bran­chen­üb­li­chen Arbeits­be­din­gungen erbracht […].“ 

Ein Aufsichts­ver­fahren gegen die Quick­mail AG hat die PostCom nicht eröffnet. Zu allfäl­ligen laufenden Verfahren nimmt die Behörde keine Stellung.

Wollen Quick­mail-Mitar­bei­tende recht­lich gegen ihre Arbeit­ge­berin vorgehen, bleibt ihnen aktuell bloss der Gang ans Zivil­ge­richt. Und das kostet Geld, das Einzel­per­sonen, die für 21 Franken pro Stunde und weniger arbeiten, wohl selten zur Verfü­gung steht. Die Bedin­gungen verbes­sern könnte ein neuer Gesamt­ar­beits­ver­trag Logi­stik, der auch für private Zustell­dienste gelten soll – über diesen verhan­deln derzeit die Sozialpartner*innen.


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