Wer stört, muss bezahlen

Ab 1. Januar tritt der Gegen­vor­schlag zur „Anti-Chaoten-Initia­tive” in Kraft. Ab dann wälzt die Stadt Zürich die Kosten aller unbe­wil­ligten Demon­stra­tionen auf die Teilnehmer*innen ab, sofern mehr als 50 Poli­zei­ein­satz­stunden nötig waren. Was bedeutet diese Ände­rungen für die poli­ti­sche Praxis von Aktivist*innen – und wie können sie sich schützen? 

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