Friedenspflicht und Arbeitskampf

In der Schweiz ist Streiken zwar teilweise erlaubt, aber im europäischen Vergleich selten. Das war nicht immer so: Erst die Einführung des Arbeitsfriedens um 1937 untergrub die kollektive Macht der Arbeiter*innen.
"Den Arbeitsfrieden durchbrechen", Demonstrant*innen am 14. Juni 1991 auf dem Balkon des Volkshaus Zürich. (Bild: Gertrud Vogler / Sozialarchiv)

Am 14. Juni 1991 streikten landesweit eine halbe Million Frauen und forderten vor allem Lohngleichheit für gleichwertige Arbeit. 2019 kam es zum zweiten Mal zu einem gross mobilisierten feministischen Streik: Mehrere Zehntausende legten ihre Arbeit nieder, mehrere Hundertausende nahmen an den feministischen Demonstrationen in allen Regionen des Landes teil. Ihre Forderungen, darunter Lohngleichheit oder Schutz vor sexueller Belästigung, richteten sich vor allem an den Staat. 

Die feministischen Streiks sind mitverantwortlich für das Wiederaufleben der Streikkultur in der Schweiz seit der Jahrtausendwende. Nichtsdestotrotz hält sich der Allgemeinplatz, dass die Schweiz kein Streikland sei; dass Schweizer Arbeiter*innen zu kompromissbereit, zu anständig, zu gewissenhaft seien, um zu streiken.

Kein Streikland

Diese Vorstellung ist gar nicht so falsch: Die feministischen Streiks von 1991 und 2019 bewegen sich nämlich in der streikrechtlichen Grauzone.

Als sogenannte politische Streiks, dessen Forderungen sich an den Staat und nicht an die Arbeitgeber*innen richtet, sind sie in der Schweiz eigentlich nicht rechtmässig – unter anderem, weil viele Forderungen der Streikkomitees nicht konkret in einem Arbeitsvertrag realisierbar sind. 

Denn obwohl das Streikrecht seit 2000 in der Bundesverfassung verankert ist, und seither das Streiken, also die kollektive Arbeitsverweigerung, in der Schweiz offiziell erlaubt ist – ist es alles andere als einfach. 

Bis heute gibt es in der Schweiz kein ausformuliertes Streikgesetz, aber die gerichtliche Praxis zeigt einige Bedingungen, unter denen das Streiken erlaubt ist: Der Streik muss von einer Gewerkschaft unterstützt werden und Angestellte dürfen erst streiken, wenn zuvor Verhandlungen mit ihren Arbeitgeber*innen gescheitert sind und damit ein Streik als letztes Mittel erscheint.

Wegen der strikten Bedingungen gehört die schweizerische Streikrate nach wie vor zu den Schlusslichtern Europas.

Wenn die Streikenden einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstehen, müssen ihre Forderungen darin konkret regelbar sein. Realisierbar wären zum Beispiel bessere Löhne im GAV, nicht aber die allgemeine Lohngleichheit zwischen Männer und Frauen, wie sie etwa am feministischen Streik 2019 gefordert wurde.

Meistens schreiben GAVs zudem eine sogenannte Friedenspflicht fest, nach der während der Vertragsdauer keine Arbeitskampfaktionen wie Streiks unternommen werden dürfen.

Politische Streiks richten sich in erster Linie an den Staat und nicht direkt an die Unternehmen – auch wenn diese von der Arbeitsverweigerung direkt betroffen sind. Deshalb greifen viele der rechtlichen Bedingungen in ihrem Fall nicht. Allerdings bewahrte die breite öffentliche Unterstützung dem feministischen Streik 2019 gegenüber viele Streikende vor rechtlichen Konsequenzen. Chef*innen sahen von Kündigungen ab, um ihren Ruf zu schützen.

Wegen der strikten Bedingungen gehört die schweizerische Streikrate nach wie vor zu den Schlusslichtern Europas. In unseren Nachbarländern wird deutlich häufiger "la grève" oder "il sciopero" ausgerufen. 

Ein Blick ins 19. Jahrhundert wirft aber ein anderes Licht auf die Streikkultur: Die Schweiz streikte, was das Zeug hielt und zwar genau so oft wie andere europäische Länder – nur England hatte eine höhere Streikrate. Wie kam es also dazu, dass in der Schweiz heute so viel weniger gestreikt wird als in unseren Nachbarländern?

Vom Fabrikgesetz zum Landesstreik

Es ist 1880, die Industrialisierung ist in vollem Gange. Kurz davor wurde in der Schweiz das Fabrikgesetz – eines der ersten Arbeitsgesetze Europas – verabschiedet, das Kinderarbeit verbot und den Arbeitstag auf 11 Stunden beschränkte. Gleichzeitig schliessen sich im Bahnhofsbüffet von Olten etwa zwanzig Gewerkschaften zum Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) zusammen. Seine Mitgliederzahl steigt bis Anfang des neuen Jahrhunderts rasant auf über 85'000 Personen an.

Diese Zeit ist von zahlreichen Arbeitskämpfen geprägt. Schweizer Arbeiter*innen zetteln bis zum Beginn des ersten Weltkrieges 2'426 Streiks an. Bei einem Zehntel davon handelt es sich um Frauenstreiks. Der erste von ihnen findet 1880 statt: Fünfzig Genfer Wäscherinnen legen ihre Arbeit nieder. 

Die Arbeitgeber*innen reagieren auf die intensiven Arbeitskämpfe zu Beginn des 20. Jahrhunderts – insbesondere den Landesstreik: Mit Abkommen und kollektiven Arbeitsverträgen versuchen sie, Streiks zu unterbinden.

Als Reaktion auf diese intensiven Arbeitskämpfe gründen die Kapitalist*innen verschiedene Arbeitgeberverbände. Mit Hilfe polizeilicher und militärischer Repression und schwarzen Listen auf denen Streikende vermerkt werden, um letztere auf dem Arbeitsmarkt zu sanktionieren, versuchen sie, allfällige Streiks im Keim zu ersticken. 

Trotz dieser Repression konnten die Arbeiter*innen nicht gestoppt werden. Auch die Zeit nach dem ersten Weltkrieg ist intensiv durch Arbeitskonflikte geprägt.

Die Kommunistin Rosa Bloch tritt nach einer Rede im Juni 1918 aus dem Zürcher Rathaus. (Bild: unbekannt / Sozialarchiv)

"Wir hungern!" – am 10. Juni 1918 demonstrieren 1'300 Arbeiterinnen in Zürich gegen die herrschende Hungersnot und den Lebensmittelmangel. Es regnet in Strömen. Der Demonstrationszug führt vom Aussersihl bis zum Zürcher Rathaus. Trotzdem bleiben viele bis zur Schlusskundgebung, weil sie die mitreissende Rede von der "Roten Rosa" auf der Rathaustreppe hören wollen. 

Die "Rote Rosa" heisst mit bürgerlichem Namen Rosa Bloch-Bollag. Die Kommunistin und Frauenrechtlerin ist die einzige Frau im "Oltener Aktionskomitee", der nationalen Streikleitung des zweitägigen Landesstreiks im November 1918, der mit 250‘000 Streikenden einer der grössten Streiks in der Schweizer Geschichte und den Höhepunkt der Streikwelle markiert. Im Forderungskatalog des Komitees stehen zum Beispiel das Frauenwahlrecht, die 48-Stunden-Woche und eine Altersvorsorge.

Während es am letzten Streiktag des Generalstreiks zu starker Repression durchs Militär kommt – wobei drei junge Uhrenmacher erschossen werden –, wird am nächsten Tag an den meisten Orten wieder gearbeitet.

Trotzdem hält die Streikwelle in den nächsten Jahren weiter an und die Lage bleibt angespannt. 1920 zählte der SGB 21‘000 Streikende – eine Zahl, die erst über achtzig Jahre später übertrumpft werden sollte. 

November 1918, Zürcher Paradeplatz. Das Militär bewacht das Eingangstor des Schweizerischen Bankenvereins vor den Arbeiter*innen. (Bild: unbekannt / Sozialarchiv)

Die Geburt des Arbeitsfriedens 

Die Arbeitgeber*innen reagieren auf die intensiven Arbeitskämpfe – insbesondere den Landesstreik: Mit Abkommen und kollektiven Arbeitsverträgen versuchen sie, Streiks zu unterbinden.

Mit diesem minimalen Zugeständnis in Sachen Arbeitsrechte hatten es die Kapitalist*innen geschafft, den grossen Kampfwillen der Schweizer Arbeiter*innen einzudämmen. Schritt für Schritt setzt sich die Idee des sogenannten Arbeitsfriedens und der Verhandlungsbereitschaft als Gegensatz zu Arbeitskampf und Streiks durch.

Mit der Unterzeichnung des Friedensabkommens dürften die Gewerkschaften ein wichtiges Kampfmittel verschenkt haben.

In diesem Kontext wurde vor weniger als 90 Jahren, am 19. Juli 1937, das „Friedensabkommen“ des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverbandes (SMUV) unterzeichnet, das als Geburtsurkunde des schweizerischen Arbeitsfriedens gilt. Darin werden keine Arbeitsbedingungen geregelt, das Abkommen legt aber fest, dass Konflikte zwischen Arbeiter*innen und Unternehmen durch Verhandlungen anstatt durch Streiks gelöst werden.

Mit der Unterzeichnung des Friedensabkommens dürften die Gewerkschaften ein wichtiges Kampfmittel verschenkt haben. Waren Streiks davor sehr üblich, wurden sie nach dem Abkommen weniger und weniger. 

Konrad Ilg, damaliger Präsident des SMUV und Unterzeichner des Abkommens auf Gewerkschaftsseite, begründet seine Unterschrift damit, dass die Gewerkschaftsbewegung zu schwach sei und Streiks daher unmöglich erfolgreich sein könnten. Zudem sei eine friedliche Beziehung zwischen Unternehmen und Arbeiter*innen wichtig für den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Von Seite der Kommunist*innen und Sozialist*innen regt sich heftiger Widerstand gegen das Friedensabkommen. Bei einem Streik bei Bührle um 1940 verkündeten die Redner*innen, dass "das durch die reformistischen Bonzen abgeschlossene 'Friedensabkommen' zerrissen und die Politik der Zusammenarbeit mit den Kapitalisten erschüttert" worden seien.

Die Wut der Redner*innen dürfte begründet gewesen sein. Allgemein sind Streiks in der Schweiz nämlich erfolgreich: In bis zu 90 Prozent der Fällen können die Streikenden ihre Forderungen mindestens teilweise durchzusetzen. An dem Vorwurf an die Gewerkschaften, sie hätten mit dem Abkommen die Linke verraten, dürfte etwas dran sein.

Der Durchbruch der Gesamtarbeitsverträge

Trotz der Niederlage für die allgemeinen Arbeitskämpfe, konnten die Arbeiter*innen zu dieser Zeit auch einige Erfolge verzeichnen: die 48-Stunden-Woche und die Einführung der Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung (AHV) beispielsweise.

Die Nachkriegszeit gilt als die letzte grosse Arbeitskampfphase in der Schweiz. Der Widerstand vermochte die schrittweise Einführung des Arbeitsfriedens aber nicht aufhalten. War ein*e Arbeiter*in davor meist durch einen eigenen Vertrag mit dem Unternehmen abgesichert, haben in den 1940er-Jahren kollektive vertragliche Regelungen der Arbeitsbedingungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitsgebendenverbänden ihren wirklichen Durchbruch.

So widerständig die Schweizer Arbeiter*innenbewegung davor auch war, nach einem kurzen Aufbegehren in den 1940er-Jahren büsste sie ihre starke und kämpferische Position gegenüber den Arbeitgebenden ein.

Nicht nur wegen des stetig erneuerten Friedensabkommens, sondern auch durch die herrschende Verhandlungsbereitschaft der Arbeitsgebendenverbände in Form der GAVs legt sich die arbeitskämpferische Stimmung letztlich. Infolgedessen sinkt die Streikrate massiv, auch im internationalen Vergleich. 

So widerständig die Schweizer Arbeiter*innenbewegung zu Beginn des 20. Jahrhundert auch war, nach einem kurzen Aufbegehren in den 1940er-Jahren büsste sie ihre starke und kämpferische Position gegenüber den Arbeitgebenden ein. In den 1950er-Jahren beginnt sich die Doktrin des Arbeitsfriedens endgültig durchzusetzen.

Die Kritik am Arbeitsfrieden bleibt allerdings.

Die geringe Arbeitslosigkeit in der Schweiz der 1980er-Jahre wird auf das Friedensabkommen zurückgeführt. Der Historiker Bernard Degen widerspricht diesem Argument entschieden, indem er betont, dass einzig die Abwanderung von 250'000 Arbeiter*innen in den Achtzigern eine zweistellige Arbeitslosenquote zu verhindern vermochte. Er sieht den Wohlstand der Schweiz Ende des 20. Jahrhundert eher in der "unmenschlichen Ausländerpolitik", denn im schweizerischen Konzept des Arbeitsfriedens begründet.

Galt das Streiken in Zeiten des Kalten Krieges als "ausländisch" oder "kommunistisch", wird in den Siebziger mächtig am herrschenden, gesellschaftlichen Tabu der Arbeitsverweigerung gerüttelt. Kritik am Konzept des Arbeitsfriedens wird durch verschiedene Proteste und Streiks laut und gerät wieder stärker in den gesellschaftlichen Diskussionsfokus. 

"Arbeitsfriede = Unternehmerfriede" – Demonstrierende am 1. Mai-Umzug 1973. (Bild: unbekannt / Sozialarchiv)

Zur Jahrtausendwende wird das Streikrecht in der Schweizer Bundesverfassung festgelegt und 2004 fusionieren mehrere Gewerkschaftsverbände zur UNIA. Beide Ereignisse lassen die Schweizer Streikkultur wiederaufleben. Ein Beispiel ist der grosse und erfolgreiche Bauarbeiter*innen-Streik von 2002 für das Rentenalter 60, an dem landesweit 15'000 Arbeiter*innen über 100 Baustellen ausser Betrieb setzten. 

Brot und Rosen 

In den letzten zwanzig Jahren ist die Rate kollektiver Arbeitskampfaktionen wieder angestiegen. Mit Blockaden, Warnstreiks, Boykotten oder längeren Arbeitspausen erfinden Feminist*innen weltweit das Streiken neu; zum Beispiel, indem sie un- oder unterbezahlte Care-Arbeit wie Waschen, Trösten, Putzen oder Pflegen verweigern. Gleichzeitig stagnieren die Zahlen von langen Streiks, die über einen ganzen Tag anhalten.

Weil sich die politischen Streiks am 14. Juni 1991 und 2019 in der streikrechtlichen Grauzone befinden, sind sie an und für sich nicht erlaubt. Wird unbezahlte Care-Arbeit bestreikt, ist es noch komplizierter: Es handelt sich nicht um Streiken im eigentlichen Sinne, da die Arbeiter*innen weder einen Vertrag noch Vorgesetzte als Adressat*innen haben. 

Und auch die Arbeitskämpfe im bezahlten Care-Bereich gehen über gewerkschaftliche Forderungen hinaus: Angestellte stehen nicht nur für sich selbst ein, indem sie bessere Arbeitsbedingungen fordern, sondern auch für ihre Patient*innen und deren Menschenrechte. Sie widersetzen sich nicht nur der wirtschaftlichen Ausbeutung, sondern auch der Geringschätzung von Reproduktionsarbeit – sie kämpfen um "Brot und Rosen", wie es die New Yorker Gewerkschafterin Rose Schneiderman in einer Rede um 1911 treffend ausdrückte.

Wer möglichst konfliktarm streikt, verliert das eigentliche Ziel aus den Augen: die kollektive Macht der Arbeiter*innen.

Eine Arbeitsverweigerung im Care-Bereich weitet also das traditionelle Streikverständnis bezüglich der Rechtslage, der Forderungen und der Adressat*innen aus.

Ein längerer Streik ist in Care-Berufen herausfordernd, da die Versorgung der Patient*innen auf dem Spiel steht. Trotzdem wird gestreikt: Beispielsweise kann ein Spital, ein Heim, eine Schule gründlich auf Arbeitskämpfe vorbereitet werden, um die Betreuung der Patient*innen während eines Streiks garantieren zu können. Oder die Arbeiter*innen greifen zu kollektiven Arbeitskampfaktionen wie der Warnstreik von 60 Pflegenden im Kantonsspital Freiburg 2018, die zweieinhalb Stunden lang ihre Arbeit gegen Lohnkürzungen niederlegten. 

Es gibt auch verschieden Beispiele von Arbeitskämpfen, in denen Patient*innen und Pflegende erfolgreich zusammenspannen. 2015 etwa an der Charité, einem Berliner Krankenhaus, wo Pflegekräfte und potenzielle Patient*innen gemeinsam mehr Personal erkämpfen, um bessere Pflegequalität und Arbeitsbedingungen zu erreichen.

Diese neuen, feministischen Formen des Arbeitskampfes weiten das gesellschaftliche Verständnis von Streiken aus und umgehen die strikten Bedingungen des schweizerischen Streikrechts. 

Dabei ist der Grad zwischen dem Ausweiten des Streikbegriffs und seiner Verwässerung schmal. Streiken heisst nicht, Schichten abzutauschen oder sich für eine Demonstration freizunehmen. Soll das Streiken die Arbeitsbedingungen verbessern und insbesondere das Mitspracherecht der Angestellten stärken, muss es den Arbeits- und Lebensalltag, die (Re-)Produktionsweise stören. 

Wer möglichst konfliktarm streikt, verliert nämlich das eigentliche Ziel aus den Augen: die kollektive Macht der Arbeiter*innen zu nutzen, um verbesserte Lebensbedingungen für die Vielen zu erkämpfen.


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