Es klingelt beim Telefondienst der Kriminalpolizei Zürich: Eine Frau liegt tot auf dem Küchentisch. Der Tatort: 1941, Kreis 4, damals ein Zürcher Arbeiter*innenviertel. Eine Wohnung im dritten Stock. Wenig später rückt ein ganzes Team aus – der Bezirksanwalt, der Gerichtsmediziner und Kriminalpolizisten. Am Tatort finden die Polizisten verweinte Nachbarinnen und einen schreienden Ehemann vor. Sie sichern den Tatort, fotografieren jeden Winkel, beschlagnahmen das Corpus Delicti, also mutmassliche Tatgegenstände wie Drähte oder Katheder, zeichnen und schreiben detaillierte Berichte. Die Detektive machen erste Einvernahmen vor Ort. Währenddessen versucht der Gerichtsmediziner, die genaue Todesursache festzustellen. Da es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt, wird die Leichensektion angeordnet. Und die Polizei beginnt zu ermitteln.
Was ist passiert? Die verstorbene Frau bemerkte relativ früh, dass sie schwanger war: «Ich überchume es Chlises über», sagt die Fabrikarbeiterin zu ihrem Ehemann. Das Paar kann sich kein weiteres Kind leisten, die Schwangerschaft ist ungewollt. Verzweifelt versucht die Frau, ihre Schwangerschaft zu beenden, mehrmals – und stirbt dann an einem Versuch.
Die Rapporte der Kantonspolizei aus den 1930er- und 1940er-Jahre dokumentieren das Worst-Case-Szenario eines streng eingeschränkten Abtreibungsgesetzes: den Tod. Im Staatsarchiv Zürich sind zwischen 1935 und 1955 total 25 Fälle zu finden, in denen Frauen an einer mutmasslichen Abtreibung starben.
Umkämpfte Abtreibungsrechte
Der Blick in diese Ermittlungsakten verdeutlicht: Wo Abtreibungen verboten oder eingeschränkt sind, bedeuten ungewollte Schwangerschaften Not, Verzweiflung und Lebensgefahr. Und das ist bis heute der Fall. 2025 sterben weltweit laut WHO etwa 68’000 Frauen und Mädchen nach einer unsicheren Abtreibung.
Abtreibungsrechte sind umkämpft. In den letzten Jahrzehnten gab es einen klaren Trend: 60 Länder weltweit haben ihre Gesetze in den letzten 30 Jahren gelockert. Gleichzeitig greifen Konservative und Rechte die errungenen Liberalisierungen an oder verschärfen eh schon restriktive Abtreibungsgesetze.
Die Gesetzgebung zu Abtreibung entwickelt sich weltweit sehr unterschiedlich. Ein Blitzlicht auf verschiedene Weltregionen in den letzten sieben Jahren:
Juli 2018, Belgien: Als erster westeuropäischer Staat streicht Belgien die Abtreibungsparagrafen aus dem Strafgesetzbuch. Abtreibung bleibt gesetzlich geregelt, ist aber nun keine Straftat mehr.
Dezember 2018, Irland: Die Regierung schafft eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas, ein absolutes Verbot mit bis zu 14 Jahren Haftstrafen – ab und führt eine Fristenregelung bis zur 12. Woche ein.
Dezember 2020, Argentinien: Abtreibungen werden bis zur 14. Schwangerschaftswoche legalisiert. Ein historischer Schritt in der konservativ-katholisch geprägten Region.
Juni 2022, USA: Der Supreme Court kippte mit «Roe vs. Wade» ein 50-jähriges Grundsatzurteil. Waren Abtreibungen davor bis zur 24. Schwangerschaftswoche erlaubt – nach Verfassung und landesweit –, gelten nun wieder die Gesetze der jeweiligen Bundesstaaten. Damit wurde das Recht auf Abtreibung vielerorts eingeschränkt.
Juni 2022, Deutschland: Der Paragraph 219a wird ausser Kraft gesetzt. Er verbot es Ärzt*innen, öffentlich für Informationen und Angebote der Abtreibung zu werben.
Ungarn 2022: Es gilt grundsätzlich die Fristenlösung: Bis zur 12. Schwangerschaft darf abgetrieben werden. 2022 verschärfte die ungarische Regierung das Verfahren: Schwangere müssen sich seither vor einer Abtreibung die Herztöne des Embryos in ihrem Bauch anhören.
Februar 2022, Kolumbien: Neu gilt verfassungsrechtlich: Abtreibungen sind bis zur 24. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Mai 2022, Spanien: Neu dürfen hier Schwangere ab 16 Jahren bis zur 14. Schwangerschaftswoche abtreiben lassen – ohne das Erziehungsberechtigte einwilligen.
März 2023, Frankreich: Die «die garantierte Freiheit der Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen» wird in die französische Verfassung festgeschrieben. Ein solcher Verfassungstext ist weltweit ein Novum. Abtreibungen sind hier bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlaubt.
April 2023, Japan: Hier wird neu die medikamentöse Abtreibung zugelassen – allerdings in der Regel nur mit Zustimmung «des Partners».
Februar 2024, Brasilien: Massive Proteste verhindern ein Gesetz, das ein Schwangerschaftsabbruch nach der 22. Woche als «Mord» bestrafen wollte. Legal ist ein Schwangerschaftsabbruch in Brasilien nur nach einer Vergewaltigung oder bei Lebensgefahr.
2025, El Salvador: Wer in El Salvador abtreibt oder eine Fehlgeburt hat, gilt vor Gericht als Mörderin – und es droht jahrzehntelange Haft.
August 2025, Schweiz: Das Parlament beschliesst, dass Abtreibungen bald gratis sind. Ab 2027 müssen Krankenkassen alle Kosten übernehmen.
Verhütung und Abtreibung vor der Fristenlösung
In der Schweiz wurde 2002 die Fristenlösung eingeführt, die Abtreibungen bis zur 12. Woche erlaubt. Davor waren Schwangerschaftsabbrüche lange verboten. Schon im Zürcher Strafgesetz von 1871 war «Abtreibung» als Delikt aufgeführt. Die Gesetzgebung variierte schweizweit, war aber in den meisten Kantonen illegal.
Abtreibungen waren in den 1930er-Jahren das verbreitetste Verhütungsmittel.
1942 kam die Schweiz zu ihrem ersten einheitlichen Strafgesetz. Ab dann waren Abtreibungen schweizweit verboten. Sie waren nur noch erlaubt, wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren medizinisch gesehen stark gefährdet war.
Was bedeutete ein solches strenges Abtreibungsgesetz für den Lebensalltag von Frauen damals?
Coitus interruptus, Zyklusverhütung, Kondome, Kräuter, Tees und Essigbäder: In der Schweiz der 1930er-Jahre war Verhütung unsicher, teuer und schwer erhältlich. Die offizielle Sexualmoral der damaligen Zeit lehnte Geburtenkontrolle ab – in der Ausbildung der Ärzt*innen war sie kein Thema, Werbung dafür war verboten. Trotzdem wurden Verhütungsmittel heimlich in Apotheken oder Coiffeursalons verkauft, und Zeitungen warben dafür mit versteckten Formulierungen wie «Tee für Frauenhygiene».
Die Schweiz der 1930er-Jahre mit ihren rund vier Millionen Einwohner*innen zählte mindestens 60’000 Abtreibungen pro Jahr. Abtreibungen waren in den 1930er-Jahren das verbreitetste Verhütungsmittel, doch allmählich stieg die Nachfrage nach sexueller Aufklärung. Vorträge zum Thema waren gut besucht, es entstand ein Markt für Verhütungsmittel.
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Die sogenannten Engelsmacherinnen
Wer gut verhüten wollte, brauchte nicht nur eine funktionierende Methode, sondern auch sexuelle Aufklärung. Viele Paare wendeten die Verhütungsmittel nicht richtig an – oder sie waren schlicht zu teuer. Daher versuchten viele Frauen, selber abzutreiben. Mit körperlicher Anstrengung, Kräuterbädern, selbstgebauten Instrumenten, spitzen Gegenständen oder Senfpflastern.
Misslangen ihre Versuche, suchten sie sich bei sogenannten Engelsmacher*innen Hilfe – Laien, die meist gegen Bezahlung, Abtreibungen durchführten.
Ein restriktives Abtreibungsgesetz bedeutet, dass ungewollt schwangere Frauen ihr Leben riskieren.
Es war vor allem eine Kostenfrage, ob sich Frauen an Laien oder Ärzt*innen wendeten. Eine Laienabtreibung kostete zwischen 50 und 100 Franken. Ärzte verlangten mehr als das Dreifache – für eine Textilarbeiterin mindestens ein Monatslohn.
Frauen trieben oft aus finanziellen Gründen ab oder weil sie schon viele Kinder hatten. Schwangerschaften konnten eine regelrechte Panik verursachen. Ein restriktives Abtreibungsgesetz, wie das Strafgesetz von 1942 eines war, bedeutete, dass ungewollt schwangere Frauen ihr Leben riskierten. Die Eingriffe waren meist traumatische Ereignisse – heimlich durchgeführt, unter unhygienischen Bedingungen, ohne medizinische Absicherung. Und oft waren Frauen dabei auf sich allein gestellt.
Tod durch Abtreibung
Wer die Zürcher Ermittlungsakten liest, begegnet Frauen, die an ihrer ungewollten Schwangerschaft verzweifeln und ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen wollen. Verzweiflung, Ausweglosigkeit, Panik und Not sind in den Akten präsent. In mehreren Einvernahmen ist die Sprache von Selbstmordgedanken. Es gibt Geständnisse von Ehemännern oder besten Freundinnen, Verhöre von Engelsmacherinnen oder von Ärzten, die sich durch das Flehen der Frauen zur Abtreibung erweichen lassen.
Illegale Abtreibungen waren für Frauen besonders gefährlich: Veraltete oder schlecht desinfizierte Instrumente oder der Einsatz ungeeigneter Gegenstände, schlechte Hygiene und Eingriffe durch Laien erhöhten das Risiko.
Ob in einer Küche, im gemieteten Mansardenzimmer, auf dem Wohnzimmerboden oder beim Geliebten auf dem Schlafzimmerbett – Abtreibungen spielten sich meistens im Privaten ab.
Die Verschwiegenheit ums Thema erhöhte die Gefahr, dass eine Abtreibung im Spital oder mit dem Tod endete. Manchmal vertrauten sich die schwangeren Frauen niemanden im näheren Umfeld über ihr Vorhaben an oder sie mussten im Nachgang arbeiten, statt sich pflegen zu lassen und sich zu erholen. Auf die Frage, warum kein Arzt gerufen wurde, als sich der Zustand der Verstorbenen verschlechterte, antwortete eine der Abtreibung Verdächtige: «Aus Angst, die Sache könnte rauskommen.»
Die Polizei tappte im Dunkeln
Wenn eine Frau an den Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs starb, wurde die Polizei aktiv. In Küchen, Schlafzimmer oder Badezimmer suchten die Ermittler nach Spuren: Draht, selbstgebaute Instrumente, Medikamente, blutige Tücher. Gefundenes wurde beschlagnahmt und fotografiert. Und im Labor des wissenschaftlichen Dienstes auf Fingerabdrücke und Blut untersucht.
«Die Armen schreiben selten ihre Biografie. Doch die Polizei tut es – in Protokollen, Beschwerdeakten und Ermittlungsberichten.»
Arlette Farge, Historikerin
Doch ohne ein Geständnis, eindeutige Ergebnisse der Leichensektion oder dem Abtreibungsinstrument blieben Abtreibungen schwer zu beweisen. Die Ermittler waren abhängig vom Fachwissen des Gerichtsmediziners und von dem, was Angehörige erzählten – oder verschwiegen. Manche Geständnisse kamen erst nach wiederholenden Lügen.
Oder es wurden Tatgegenstände versteckt. In einem Fall hat die Abtreiberin das Corpus Delicti, bestehend aus einem Katheder und einem Drahtstück, kurzerhand in ihrem Ofen verbrannt und in die Toilette geworfen.
Also tappte die Kriminalpolizei oft im Dunkeln und die Ermittlungen endeten oft ohne Verurteilung.
Biografien der Armen
Akten von der Polizei und vom Gericht dokumentieren das Leben vieler, deren Geschichte sonst nicht überliefert worden wäre. Oder in den Worten der Historikerin Arlette Farge: «Die Armen schreiben selten ihre Biografie. Doch die Polizei tut es – in Protokollen, Beschwerdeakten und Ermittlungsberichten.»
Was in den Ermittlungsakten der Zürcher Kriminalpolizei steht, offenbart nicht nur staatliche Repression, sondern auch soziale Ungerechtigkeit.
Die meisten der betroffenen Frauen kamen aus einfachen Verhältnissen. Sie arbeiteten als Dienstmädchen, Fabrikarbeiterinnen oder Kellnerinnen. Viele wohnten im Kreis drei oder vier, den damaligen Arbeiter*innenviertel der Stadt.
Die Kriminalisierung der Abtreibung traf nicht alle gleich. Besonders vulnerabel waren junge, alleinstehende Arbeiterinnen.
Laienabtreibende gehörten wie ihre Patientinnen meist der Arbeiter*innenklasse an, Ärzte der vermögenden, akademischen Klasse. Reiche Frauen fanden eher einen Arzt, der ihnen eine medizinische Indikation attestierte oder konnten für eine Behandlung bezahlen.
Die Historikerin Sylvia Köchl zeigt: Im deutschsprachigen Raum stand 1920 bis 1970 kaum eine bürgerliche Frau wegen des Delikts «Abtreibung» vor Gericht – fast alle Angeklagten waren Arbeiterinnen. Damals drohten nicht nur der schwangeren Frau, die abtrieb, sondern auch den Engelsmacherinnen, Ärzten oder anderen Gehilfen, eine gesetzliche Strafe.
Aus abolitionistischer Perspektive ist das Strafrecht kein neutrales Regelwerk, sondern ein Instrument sozialer Kontrolle, das soziale Ungleichheiten nicht nur widerspiegelt, sondern verstärkt. Das Bestrafen von Abtreibung – oder etwa Drogenkonsum oder Sexarbeit – zeigt deutlich, wie der Staat arme oder rassifizierte Menschen ausgrenzt und kontrolliert, statt schützt.
Wenn Gesetze für reiche, mehr gebildete oder gut vernetzte Menschen einfacher zu umgehen sind als für andere, dann ist das Strafgesetz in sich ungerecht. Aus abolitionistischer Sicht heisst die Entkriminalisierung nicht nur, einzelne Gesetze abzuschaffen. Sondern man will die staatliche Gewalt – Militär, Polizei Gefängnisse und Strafen – insgesamt überwinden.
Ärzte konnten Ermittlungen mit ihrem Fachwissen leicht beeinflussen. Schon wenige Tage nach der Abtreibung konnten alle Spuren fehlen. Da es damals schwierig war, Abtreibungen nachzuweisen, spielten die Glaubwürdigkeit des Arztes und das Auftreten der Frau im ärztlichen Umfeld eine umso grössere Rolle.
Die Kriminalisierung traf nicht alle gleich. Wer Geld, Beziehungen, Wissen oder medizinischen Zugang hatte, konnte sich eher einer Strafverfolgung entziehen. Besonders vulnerabel waren junge, alleinstehende Frauen der Arbeiter*innenklasse – ohne Geld, ohne soziales Netz.
Reproduktive Rechte: Keine Selbstverständlichkeit
Die Abtreibungsmittel mögen sich verändert haben, nicht aber die sozialen Ungerechtigkeiten: Eine Frau, die heute in El Salvador selber abtreibt, riskiert eine Verurteilung wegen Mordes – 80 Jahre nach dem Tod einer Fabrikarbeiterin, der ein Schwangerschaftsabbruch das Leben kostete. Der medizinische Akt verwandelt sich in eine Straftat; aus der Not einer Frau wird ein Fall für die Justiz.
Kein Verbot verhindert Abtreibungen. Um ungewollt Schwangere in ihrer Not oder insgesamt die Lebensrealität von Frauen zur unterstützen, sind Zugang zu Wissen, Verhütung und medizinischer Versorgung und sozialer Sicherheit wichtig. Dass Strafgesetze derart an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbeizielen, ist fatal.
Reproduktive Rechte sind keine Selbstverständlichkeit und ihre Abwesenheit gefährlich. Wer das ignoriert, verkennt das Wichtigste: Im Schatten solcher Gesetze erleben Menschen Panik, Verzweiflung und körperliches Leid. Es geht um Leben und Tod.
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