Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz über 84 Millionen Tiere für Fleisch getötet. Das sind mehr als doppelt so viele wie noch vor zwanzig Jahren. Auch die Zahl der Versuchstiere – 574’673 – stieg in der letzten Statistik des Bundes an. Nüchtern betrachtet wird die Schweiz mit der Zeit nicht tierfreundlicher, sondern tierfeindlicher.
Über diese Entwicklung wird öffentlich kaum diskutiert. Im Gegenteil: Das Schweizer Tierschutzgesetz wird in den Himmel gelobt. Vorbildlich sei es, fortschrittlich, das strengste und beste auf dem Planeten.
So äusserte sich etwa der Bundesrat, als er gegen die Massentierhaltungs- und Tierversuchsinitiativen plädierte. Oder der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, als er gegen die Primateninitiative Stellung bezog. Auch der Bauernverband lobt das Tierschutzgesetz genauso wie die Fleischbranche, die Milchbranche oder der Schweizerische Nationalfonds, wenn er Tierversuche verteidigt.
Auch in der Bevölkerung geniesst das Tierschutzgesetz grosses Vertrauen. In einer Studie von gfs.bern im Kontext der Massentierhaltungsinitiative stimmten 55 Prozent der Befragten der Aussage zu, „dass die Schweiz bereits heute eines der weltweit strengsten Tierschutzgesetze hat und es deshalb keine Verschärfung braucht.“ Das Vertrauen in das Tierschutzgesetz hat also eine Kehrseite: Was schon perfekt ist, braucht keine weiteren Verbesserungen.
Woran sich heute kaum jemand erinnert: Als das Schweizer Tierschutzgesetz in den 1970ern eingeführt wurde, kam die schärfste Kritik nicht etwa vonseiten tiernutzender Industrien. Sie kam von Tierrechtler*innen.
Pfarrer auf tierschützerischer Mission
Zeitsprung: Bern im Jahr 1843. Rund um den Bieler Pfarrer Adam Friedrich Molz gründet sich der erste Schweizer Tierschutzverein. Molz ist ein Bildungsbürger par excellence – nach seinem Theologiestudium war er Lehrer und Mitgründer einer regionalen Bank. Mit dem Verein verwirklicht er sich ein Herzensprojekt.
Das Konzept einer Tierschutzgesellschaft hat der weltoffene Pfarrer Molz aus England importiert. Die Idee verfängt in der Schweiz: Innert fünfzehn Jahren entstehen Tierschutzvereine in Zürich, Basel und Genf, später kommen noch weitere hinzu. 1861 schliessen sie sich zu einem Zentralvorstand zusammen, der heute Schweizer Tierschutz STS heisst.
Die Arbeit dieser Vereine leisten bereits im 19. Jahrhundert zu einem grossen Teil Frauen – sie betreuen entlaufene Katzen und Hunde, organisieren die Vereinstreffen und machen einen grossen Teil der Mitglieder aus. Angeführt werden sie dabei jedoch oft von Geistlichen wie Pfarrer Molz, unterstützt durch Kaufleute, Ärzte, Richter und andere – männliche – Bildungsbürger.
Und wie eine STS-Chronik festhält: „Auffallend ist, dass gerade in den frühen Jahren der Tierschutzbewegung oft auch Metzger und Schlachthausverwalter unter den aktivsten Mitgliedern zu finden waren.“
Geistliche, Bildungsbürger, Schlachthausverwalter. Warum war ausgerechnet diesen Menschen der Tierschutz so wichtig? Nun, das lag an ihrer Definition von „Tierschutz“.
Die Arbeiter*innen erziehen
Noch einmal Zeitsprung: London um die Wende zum Jahr 1800. Die industrielle Revolution ist in vollem Gange, die Städte werden grösser und dichter, das Zusammenleben der Menschen verändert sich – und dasjenige zwischen Menschen und Tieren auch. In den Strassen der britischen Hauptstadt fahren Pferdekutschen an Schafherden vorbei, die gerade ins Schlachthaus getrieben werden. Durch die wirtschaftlich bedingte Verdichtung werden viele Adlige und Angehörige des Bürgertums zum ersten Mal mit dem oft hässlichen Alltag der Tiernutzung konfrontiert.
In diesem kulturellen Milieu kommt zum ersten Mal die Idee auf, die Tierquälerei per Gesetz zu verbieten. Das war ein Bruch mit einer religiösen und philosophischen Tradition, in der Tierquälerei eher als Zeichen schlechten Charakters gesehen wurde, nicht als geahndetes Delikt.
Doch genau der menschliche Charakter wurde in dieser Ära zum Politikum. Entsetzt über den Sittenverfall, den er im London seiner Zeit zu erkennen glaubte, reichte der Adlige Lord Thomas Erskine im Jahr 1809 den weltweit ersten Vorstoss für ein Gesetz gegen „vorsätzliche und mutwillige Grausamkeit“ im britischen Oberhaus ein. Gemeint war Grausamkeit gegen Tiere.
In seiner Parlamentsrede erläuterte Lord Erskine, Tierquälerei würde meist „von den niederträchtigsten und wertlosesten Menschen“ begangen. Damit meinte er die gewöhnlichen Leute, die mit Tieren arbeiteten. Diese Leute trügen grausame Impulse in sich, die ihr schwacher Verstand nicht unter Kontrolle halten könne.
Wenn nun diese Leute ihre Grausamkeit an Tieren ausleben dürfen, so Lord Erskine, dann kommen sie erstens in die Hölle, denn Grausamkeit ist Sünde. Zweitens werden sie irgendwann zur Gefahr für andere Menschen. Und drittens sei es auch ökonomisch unsinnig, Tiere zum Spass zu quälen. Das widerspreche den Kapitalinteressen der Tier-Eigentümer*innen.
Es helfe also nur eins: ein Gesetz gegen Tierquälerei, um die Menschen zu erziehen, sie vor der Hölle zu bewahren und die Effizienz der Tiernutzung sicherzustellen. Um die Tiere selbst ging es hier eigentlich nicht.
Die Idee, dass obere Gesellschaftsschichten die Arbeiter*innen moralisch erziehen sollen, kam nicht überall gut an. Marx und Engels kritisierten noch Jahrzehnte später im Kommunistischen Manifest die „Abschaffer der Tierquälerei“. Diesen „Bourgeois-Sozialisten“ gehe es nicht wirklich um Wohltätigkeit, sondern um Kontrollansprüche der besitzenden Klasse.
Das Gesetz zwischen Gebrauch und Missbrauch
Nicht nur aus Sicht der Arbeiter*innen, auch aus Sicht der Tiere war Lord Erskines Politik zwiespältig. Er verkündete: „Tiere wurden für unseren Gebrauch geschaffen, nicht für unseren Missbrauch.“ Und der Unterschied lag im Motiv. Lord Erskine dachte zum Beispiel, dass man Tiere schlagen dürfe, um den Betrieb effizient voranzutreiben – das ist Gebrauch. Man dürfe sie nur nicht zum Spass schlagen, denn das wäre Grausamkeit – also Missbrauch.
Der frühen Tierschutzbewegung ging es also im Wesentlichen um Sittlichkeit. Sie hatte gegen menschengemachtes Tierleid nichts einzuwenden, solange der Grund dafür wirtschaftliche Effizienz und nicht quälerische Freude war.
Durch diesen Gedanken waren auch die frühen Schweizer Tierschutzvereine inspiriert. Geistlichen wie Pfarrer Molz ging es dabei vor allem um die Seelenrettung durch Erziehung, Kaufleuten um die Kontrolle der Arbeiter*innen und Schlachthausverwaltern um die Effizienz ihrer Betriebe.
Gemeinsam waren sie überaus erfolgreich im politischen Lobbying: Bis 1885 erliessen sämtliche Kantone ein Tierquälereiverbot. Doch weil diese Verbote vor allem die Freude am Quälen verhindern sollten, nicht das Tierleid selbst, waren sie sehr beschränkt formuliert: Untersagt war Tiermisshandlung, die „roh, boshaft, mutwillig, übermässig, brutal, schonungslos, grausam“ war. Damit wurde viel Platz gemacht für die routinemässige, wirtschaftlich motivierte Gewalt, die bereits damals zum Alltag der Tiernutzung gehörte.
Eine neue Tierrechtsbewegung entsteht
Die frühe Tierschutzbewegung mit ihrem eng beschränkten Anliegen war nie konkurrenzlos. Andere verlangten viel weitergehende Rücksicht auf Tiere. Bereits im 19. und frühen 20. Jahrhundert forderten radikale Intellektuelle wie Henry S. Salt, Leonard Nelson und Magnus Schwantje eine vegetarische Gesellschaft. Zudem entstand – wiederum zuerst in England – eine eigenständige Bewegung gegen Tierversuche, die damals „Vivisektion“ genannt wurden.
Bereits in den 1870ern forderten Schweizer Vertreter*innen dieser Bewegung ein generelles Tierversuchsverbot. Der Zentralvorstand der Schweizer Tierschutzvereine wollte davon nichts wissen: „Die Berechtigung der Vivisektion muss im Interesse der Wissenschaft und der Menschenheilkunde anerkannt werden.“
So tat sich im Tierschutz früh eine Kluft auf zwischen den Etablierten, die Gewalt am Tier für menschlichen Nutzen grundsätzlich guthiessen und bloss Grausamkeit verhindern wollten, und den Radikalen, die Gewalt am Tier grundsätzlich abschaffen wollten.
Konkret spalteten sich Sektionen ab – der Zürcher Tierschutz gehört bis heute nicht zum Schweizer Tierschutz STS – und es entstanden eigene Organisationen der Antivivisektionsbewegung, darunter die Ligue Suisse Contre la Vivisection LSCV, die es heute noch gibt.
Eine weitere Bewegung erstarkte in den 1960ern in Grossbritannien: die der Jagdstörer*innen. Mitglieder der Hunt Saboteurs Association störten ab 1964 die Treibjagden auf Füchse und Hirsche – ein traditioneller Zeitvertreib der Oberschicht. Sie scheuchten Beutetiere weg, verwischten ihre Fährten mit Duftspray und legten Futter aus, um Jagdhunde abzulenken.
Im selben Jahr erschien auch das Buch „Animal Machines“ der Autorin Ruth Harrison, das zum ersten Mal den Horror der neuen britischen Massentierhaltung beschrieb. Das Buch stiess bei einer Gruppe von Oxforder Intellektuellen auf grosses Interesse: Es entstand der erste Sammelband zur Tierethik, bald darauf der Bestseller „Animal Liberation“ des Philosophen Peter Singer. So rückte die Tierrechtsbewegung allmählich ins öffentliche Rampenlicht.
Das Tierschutzgesetz wird eingeführt
Zeitgleich machte sich die Schweiz, die noch keine nennenswerte Tierrechtsbewegung hatte, an die Ausarbeitung eines nationalen Tierschutzgesetzes. Der Bund setzte ab 1971 eine Reihe von Kommissionen ein, um das Gesetz zu entwerfen.
In diesen Gremien sassen zum Beispiel Vertreter der Tierärzteschaft, der Verwaltung, der Industrie und der über Jahrzehnte etablierten Tierschutzorganisationen. Hier herrschte immer noch der althergebrachte Konsens: Gewalt am Tier ist in Ordnung, solange damit ein sozial erwünschter Zweck erfüllt wird.
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Die einzige grössere Organisation, die das zu jener Zeit hinterfragte, war die LSCV. Und genau sie wehrte sich gegen das vorgeschlagene Tierschutzgesetz, indem sie das Referendum ergriff.
Daran erinnert sich heute kaum jemand: Das Tierschutzgesetz wurde nicht etwa von der Fleisch‑, Eier- oder Milchindustrie bekämpft, sondern von Tierrechtler*innen. Wer den Schutz der Tiere besonders ernst nahm, war gegen das Gesetz. Unter anderem mit dem Argument, dass es Tierleid für menschliche Zwecke explizit gutheisst.
Bis heute steht in den Grundsätzen des Schweizer Tierschutzgesetzes: „Wer mit Tieren umgeht, hat: (a) ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen; und (b) soweit es der Verwendungszweck zulässt, für ihr Wohlergehen zu sorgen.“
Man darf Tiere also einsperren, voneinander trennen, verletzen, verstümmeln und töten, solange es für den Verwendungszweck „nötig“ ist. Und was als „nötig“ gilt, hängt stark von den vorherrschenden sozialen und kulturellen Wertvorstellungen ab. Faktisch erlaubt das Tierschutzgesetz fast jede erdenkliche Nutzungsform, solange sie nicht durch Grausamkeit motiviert ist.
Aus der gleichen Logik folgt auch, dass Tierschutzregeln je nach Verwendungszweck unterschiedlich sind. Dasselbe Kaninchen kann zum Beispiel unter ganz verschiedene Regeln fallen, je nachdem, ob es als Heim‑, Versuchs- oder Nutztier eingestuft ist.
Der zwiespältige Begriff der Tierwürde
In den 1990er- und 2000er-Jahren bekam das Schweizer Tierschutzrecht einige Upgrades. So hält das Zivilgesetzbuch seit 2003 fest, dass Tiere keine Sachen sind.
Allerdings gelten für Tiere weitgehend die gleichen Vorschriften wie für Sachen. Man kann Tiere zum Beispiel kaufen und verkaufen, nutzen und bei Bedarf „entsorgen“. Die neue Regelung hat lediglich zu einigen Spezialvorschriften im Privat- und Zwangsvollstreckungsrecht geführt, von denen vor allem Heimtiere profitieren. Zum Beispiel gehen Heimtiere im Fall einer Scheidung meist zu derjenigen Person, die bessere Unterbringung und Betreuung bieten kann. Und bei einer Betreibung werden Heimtiere nicht verpfändet.
2008 wanderte auch der Begriff der „Tierwürde“ ins Gesetz, abgeleitet vom Begriff der „Würde der Kreatur“ in der Bundesverfassung. Lanciert hat diese neuen Begriffe allerdings nicht die Tierschutz- oder Tierrechtsbewegung, sondern die Anti-Gentech-Bewegung. Ihr ging es nicht um das Wohl von Tieren, sondern eher um den Schutz ihres Erbguts sowie der öffentlichen Gesundheit.
Die „Tierwürde“ wurde dennoch definiert als „Eigenwert des Tiers, der im Umgang mit ihm geachtet werden muss“. Das ist inspiriert vom Begriff der Menschenwürde. Doch während die Würde des Menschen ein unantastbares Grundrecht ist, wurde die Tierwürde durch eine zuständige Kommission sehr bald relativiert.
Verboten ist nur, die Tierwürde zu „missachten“, sie also komplett zu ignorieren. „Verletzen“ darf man sie, solange dabei genug menschlicher Nutzen herausspringt. Das nennt man dann „Güterabwägung“. Darum steht in den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes: „Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten.“
Der Begriff der Tierwürde wurde damit in der Praxis zu einem weiteren Werkzeug, das die „nötige“ von der „grausamen“ Gewalt unterscheidet.
Es ist deshalb kein Wunder, dass sich die Schweizer Schlachtzahlen in den letzten zwanzig Jahren mehr als verdoppelten. Und dass die Tierversuchszahlen kaum sanken und zeitweise sogar wieder anstiegen. Solange all das für ökonomischen oder wissenschaftlichen Nutzen erfolgt und nicht aus Grausamkeit, erkennt das Tierschutzgesetz darin kein Problem.
Nico Müller ist Tierethiker an der Universität Basel, Präsident des Vereins Animal Rights Switzerland und Kolumnist beim Lamm. Johannes Leutenegger hat Philosophie und Geschichte in Zürich studiert und ist Mittelschullehrer. Katerina Stoykova ist Juristin mit Schwerpunkt Tierschutzrecht und freie Mitarbeiterin bei der Stiftung für das Tier im Recht.
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