Am 9. Februar 2021 um ein Uhr nachts betritt Bukurosh Snalla Zelle Nr. 1 im Gefängnis Bässlergut in Basel. Warum er hier ist, weiss er nicht. Vor wenigen Stunden noch sass er im Auto, auf dem Weg zu einem Treffen mit Verwandten. Dann plötzlich: falsch abgebogen, Grenzwache, Befragung, Inhaftierung. Snalla hatte keine Anklage gesehen, stand vor keinem Gericht, konnte mit keiner Anwältin sprechen. Alles, was er erfuhr: Seine Verurteilung sei rechtskräftig. Nun sitzt er fest. Insgesamt wird er 84 Tage im Gefängnis verbringen.
Snallas Geschichte ist geprägt von unglücklichen Zufällen und besonders hartem Behördenvorgehen. Denn am Ende bestätigt ein Gericht: Snalla ist unschuldig. Doch Snallas Geschichte ist kein Einzelfall, sondern offenbart ein überlastetes Strafsystem, das insbesondere Menschen ohne Schweizer Pass und ohne Wohnsitz in der Schweiz benachteiligt.
Drei Jahre vor seiner Inhaftierung, am 12. Mai 2018, sitzt Snalla in einem Fernreisebus. Er ist auf dem Weg von Hamburg nach Lyon. Snalla ist gelernter Maurer und Mitte zwanzig. Zehn Jahre zuvor verliess er sein Geburtsland Albanien und liess sich in Italien nieder. Nach ein paar Monaten auf Jobsuche in Deutschland möchte er dorthin zurück.
Beim Auskundschaften der Reiseroute hat er ein Problem: Seitdem Snalla in der Schweiz mit dem Gesetz in Konflikt kam, darf er das Land nicht mehr betreten. Damals wurde er wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz und eines Drogendelikts verurteilt und des Landes verwiesen – so will es Artikel 66a des Strafgesetzbuches, der nach Annahme der „Ausschaffungsinitiative“ von 2008 geschaffen wurde.
Deswegen plant er an diesem Tag einen Umweg: In Frankfurt steigt Snalla auf den Bus in Richtung Lyon um, von dort will er weiter nach Italien und geht davon aus, die Schweiz so zu umfahren. Doch es kommt anders. Kurz nach 13 Uhr hält der Bus am Grenzübergang Weil am Rhein bei Basel an. Schweizer Grenzwächter*innen betreten das Fahrzeug, nehmen die Ausweise der Reisenden mit ins Büro, tippen ihre Namen in ein Fahndungssystem.
Auf dem Bildschirm leuchtet ein Treffer auf: Snalla – Landesverweis. Snalla versucht, den Irrtum aufzuklären. Die Ticketverkäuferin habe ihm versichert, die Route führe nicht durch die Schweiz. Doch Snalla spricht nur italienisch und albanisch – die Grenzbeamt*innen verstehen ihn nicht. Sie sagen ihm: Wir machen nur unseren Job. Freundlich seien sie gewesen, erinnert sich Snalla. Sie verweigern ihm die Einreise. Snalla verlässt die Schweiz an diesem Tag zu Fuss. So erzählt er es heute und so ist es den Akten zu entnehmen.
Noch am selben Tag verfassen die Grenzbeamt*innen eine Anzeige und senden diese an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: „Missachtung Landesverweis“. Die Maschinerie der Justiz kommt nun in Gang. Am 29. Oktober 2018, gut fünf Monate später, schreibt ein Staatsanwalt in Basel einen Brief: „Die beschuldigte Person wird wie folgt bestraft: Freiheitsstrafe von 120 Tagen.“ Einen Tag später wird der Brief der Post übergeben.
Wenig Zeit
Die Staatsanwaltschaften in der Schweiz sind überlastet. Ein ordentliches Verfahren kostet Zeit und Geld: Es müssen Beschuldigte und Zeug*innen befragt, Beweise gesammelt und ein Gerichtsverfahren vorbereitet werden. Daher setzt die Schweiz auf das Verfahren per Strafbefehl. Hier ermitteln die Staatsanwält*innen nur oberflächlich und urteilen allein. Keine Richterin ist am schriftlichen Urteil beteiligt. Beschuldigte werden nur in einigen Fällen befragt, bevor sie verurteilt werden. Der Aufwand einer Verhandlung wird auf einen einzigen eingeschriebenen Brief verkürzt.
Das ist ein Massengeschäft: 92 Prozent aller Verfahren in der Schweiz werden auf diese Weise abgewickelt. Allein im Kanton Basel-Stadt waren das im Jahr 2020 über 18 000 Strafbefehle. Meistens geht es um kleine Delikte, etwa Verkehrsbussen. Bis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ist es den Staatsanwaltschaften erlaubt, so vorzugehen. Strafbefehle werden von Kritiker*innen aus der Forschung und der juristischen Praxis oft als „Testballone“ bezeichnet. Staatsanwält*innen würden sie leichtfertig verschicken, ohne sich vertieft mit den Fällen zu befassen. Genauer schauten sie diese erst an, wenn es eine Einsprache gebe.
Für die Einsprache haben Beschuldigte aber nur zehn Tage Zeit. Das kann problematisch sein: Wer einen Strafbefehl beispielsweise sprachlich nicht versteht, kann womöglich nicht so schnell reagieren. Und wer keine Hilfe von Jurist*innen hat, weiss nicht unbedingt, wie dabei vorzugehen ist. In einigen Fällen haben Beschuldigte gar nicht die Chance einer Einsprache, weil der Brief mit dem Strafbefehl sie nie erreicht. Genau das geschah Snalla.
Der Brief der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt flattert in einen Briefkasten in Italien. Ein Onkel des Beschuldigten, bei dem er früher mal gewohnt hat, nimmt ihn entgegen, gibt Snalla aber nicht Bescheid. Die beiden haben keinen Kontakt mehr. Die Frist für die Einsprache verstreicht, Jahre bevor der Adressat selbst überhaupt erfährt, dass er verurteilt wurde. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft greift nun die sogenannte Zustellfiktion: Obwohl nicht sicher ist, dass der Beschuldigte den Strafbefehl erhalten hat, wird er für rechtskräftig erklärt.
Drei Jahre später, am Tag seiner Festnahme im Februar 2021, sitzt Snalla mit Verwandten in einem Opel Corsa und rauscht über die französische Autobahn. Auf dem Weg in eine Stadt in Grenznähe zur Schweiz folgen sie dem Navigationsgerät. Plötzlich taucht vor dem Wagen der Grenzübergang zur Schweiz auf. Snalla will, genau wie vor drei Jahren, nicht in die Schweiz einreisen. Hundert Meter vor dem Zollhaus hält er auf dem Pannenstreifen an. Snalla steigt aus, winkt einen Zollbeamten zu sich, erklärt seine Situation: Er dürfe die Schweiz nicht betreten, könne nun aber auf der Autobahn nicht mehr vor der Grenze wenden. Er wolle bei der nächstmöglichen Gelegenheit umdrehen und zurück nach Frankreich. Ob der Beamte ihm den Weg zeigen könne.
Der Beamte nimmt Snalla ersteinmal mit zur Befragung, durchforstet abermals die Fahndungssysteme. Treffer: Gegen Snalla liegt ein rechtskräftiges Urteil vor. 120 Tage Freiheitsentzug, verhängt per Strafbefehl. Es handelt sich dabei um das schriftliche Urteil, das die Staatsanwaltschaft 2018 nach Snallas Reise im Fernbus nach Italien schickte, das dort niemals in Snallas Hände gelangte und in der Zwischenzeit „vollziehbar“ wurde.
Snalla wird noch auf französischem Boden verhaftet und nach Basel ins Gefängnis Bässlergut gebracht. Die Verfügung, die ihm ausgehändigt wird, versteht er nicht. Kein Wort ist übersetzt, auch nicht die Rechtsmittelbelehrung. Dort steht: „Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach Zustellung anzumelden.“ Wäre Snalla Schweizer Bürger, würden die Behörden die Vollstreckung des Urteils höchstwahrscheinlich aufschieben und abwarten, ob er Beschwerde dagegen eingelegt. Er hätte dann Zeit, sich Unterstützung zu holen. In seinem Fall gehen sie aber von „Fluchtgefahr“ aus und setzen ihn umgehend ins Gefängnis.
Die ersten fünfzehn Tage muss Snalla wegen der Pandemie in Einzelhaft verbringen. „Ich habe nichts gegessen, nur Wasser und Tee getrunken“, erinnert er sich. „Ich wusste überhaupt nicht, warum ich da war. Meine einzige Erklärung war: Das muss ein Fehler sein.“ Von den Mitarbeitenden im Gefängnis erfährt er nichts. Sie sagen nur: Das Urteil stehe fest, eine Anwältin könne jetzt nicht mehr helfen.
Wer in der Schweiz wegen einer Straftat verfolgt oder beschuldigt ist, kann sich kostenlos rechtlich beraten lassen und hat Anspruch auf rechtlichen Beistand. Menschen, die sich bereits im Strafvollzug befinden, steht dies nicht mehr zu. Seit
Jahren kritisieren Menschenrechtsorganisationen wie Humanrights.ch diesen Umstand. In Gefängnissen gibt es keine Rechtsberatung, nicht einmal eine Liste mit den Telefonnummern von Anwält*innen. Ab dem Moment, in dem Snalla in Zelle eins im Bässlergut gesetzt wird, ist juristische Beratung für ihn beinahe unerreichbar.
Viele Briefe
Formell hat Snalla ab dem Zeitpunkt seiner Verhaftung zehn Tage Zeit, Beschwerde einzulegen. Gemeinsam mit einem Mitgefangenen verfasst er einen Brief. In sorgfältiger Handschrift schreibt dieser auf einen Notizblock: „Ich bitte Sie um Aufklärung (wenn möglich auf Italienisch) und eine Rückmeldung.“ Er versichert,
eine noch hängige Busse zu bezahlen, in der Hoffnung, so eher freizukommen.
Der Brief landet auf dem Schreibtisch einer Mitarbeiterin des Amts für Justizvollzug Basel-Stadt. Hätte sie erkannt, dass Snalla gar nicht weiss, warum er im Gefängnis sitzt, hätte sie die Angelegenheit von Amtes wegen prüfen und einschreiten können. Sie hätte auch die Möglichkeit gehabt, das Schreiben als Einsprache an die Staatsanwaltschaft oder als Beschwerde an das Appellationsgericht weiterzuleiten. Doch die Beamtin sieht in diesem in gebrochenem Deutsch formulierten Text keinen Hilferuf und kommt auch der Bitte nach einer Übersetzung nicht nach. Zudem ist die Frist bereits abgelaufen.
Auf Deutsch antwortet sie lediglich: Eine Geldüberweisung kann die Strafe nicht tilgen. Snalla startet drei Wochen später einen zweiten Versuch. Ein Bekannter seiner Familie, der juristische Kenntnisse hat, verfasst ein französisches Beschwerdeschreiben, indem er erneut darum bittet, ihn aus der Gefangenschaft zu entlassen. „Insgesamt schrieb ich vier oder fünf Briefe“, sagt er. Ein Mitgefangener gibt Snalla schliesslich die Telefonnummer von Angela Agostino-Passerini. Als die Anwältin Snalla im Gefängnis besucht, sieht der zum ersten Mal den Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft drei Jahre zuvor im Oktober 2018 verfasst hat. Zu diesem Zeitpunkt sitzt Snalla bereits seit 74 Tagen im Gefängnis.
Es ist Agostino-Passerinis dritter Fall innerhalb weniger Monate, bei dem eine Person inhaftiert wurde, ohne den Strafbefehl je gesehen zu haben. Die Juristin beantragt beim Verwaltungsgericht umgehend Snallas Entlassung aus dem Gefängnis. Ihre Begründung: Snalla habe die Rechtsbelehrung in deutscher Sprache nicht verstanden und daher nicht innerhalb der Frist Rekurs gegen die Inhaftierung einlegen können. Der Antrag wird abgewiesen, Snalla bleibt im Gefängnis. Das Verwaltungsgericht führt in seiner Begründung aus: „Wenn der Rekurrent geltend macht, den angefochtenen Entscheid nicht verstanden zu haben, so kann ihm dies nicht helfen.“
Diesen Entscheid zieht Agostino-Passerini weiter ans Bundesgericht, wo bis heute ein Verfahren hängig ist. „Ich bin überzeugt, dass dieses Urteil Menschenrecht verletzt“, sagt sie. Später erfährt die Anwältin via Jurist*innen von ähnlichen Geschichten in Bern und Lausanne. „Ich gehe davon aus, dass die Dunkelziffer derer, die zu Unrecht per Strafbefehl verurteilt werden und im Gefängnis sitzen, hoch ist.“
Agostino erhebt bei der Staatsanwaltschaft auch Einsprache gegen das Urteil im Strafbefehl. Sie ist überzeugt: Snalla ist unschuldig. Er wollte die Schweiz damals im Februar 2018 gar nicht betreten, hat sogar alles dafür getan, seinen Landesverweis zu respektieren. Diese Einsprache kommt durch: Die Staatsanwaltschaft entlässt ihn im Mai 2021 auf der Stelle – wenige Tage bevor er sowieso auf Bewährung entlassen worden wäre.
Vor dem Strafgericht kommt es nun doch noch zu einer Einspracheverhandlung. Snalla ist längst zurück in Italien, er nimmt per Videoübertragung teil. Das Strafgericht urteilt: Snalla ist unschuldig. Ihm wird eine Genugtuung in Höhe von 21’000 Franken für den unrechtmässigen Gefängnisaufenthalt zugesprochen und er wird von allen Anklagen freigesprochen.
Die Zeit im Gefängnis belastet Snalla bis heute. Im Videocall – inzwischen ist seit seiner Verhaftung ein Jahr vergangen – sitzt er in einer Wohnung in Italien, an der Decke im Hintergrund dreht ein Ventilator. Er sagt: „Die Erfahrung, eingesperrt zu sein, ohne zu wissen warum, gehört zu den dunkelsten Episoden in meinem Leben.“
Dieser Text erschien zuerst im Magazin Surprise (520/22).