Abebe Kebede Tesfaye, der eigentlich anders heisst, schreckt aus dem Schlaf auf, als zwei Polizisten vor seinem Bett stehen und ihn anbrüllen. Von diesem Moment an darf er nur noch in Begleitung auf die Toilette, sein Gesicht waschen, sich bewegen. Die Beamten wollen wissen, wo sein Ausweis ist. Dann nehmen sie ihn mit auf die Wache.
Als Tesfaye diese Geschichte erzählt, sitzt er in einem provisorischen Gerichtssaal hinter vergitterten Fensterscheiben. Vor dem Bezirksgericht Pfäffikon muss er sich dafür verantworten, dass er sich in jener Nacht im März in der Schweiz aufgehalten hat – wohlgemerkt: auf Anweisung der Schweizer Behörden.
Die Regierung von Giorgia Meloni hat 2022 beschlossen, keine Dublinfälle mehr zurückzunehmen.
Die Schweiz kümmert sich nicht um das Asylgesuch von Tesfaye, weil Italien für sein Asylverfahren zuständig sei. Nachdem Tesfaye von den Schweizer Behörden letzten Oktober den Nichteintretensentscheid aufgrund der Dublin-Verordnung erhielt, blieb er in der Schweiz. Die Dublin-Verordnung besagt, dass jener EU- oder EFTA-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, bei dem die Person zuerst ihre Fingerabdrücke abgibt. Auf Anweisung der Behörden sollte er nach dem Entscheid in der Schweiz warten. Man teilte ihm mit, dass er das Land nicht ohne Begleitung verlassen dürfe. «Trotzdem erhielt ich im März den Strafbefehl wegen rechtswidrigem Aufenthalt.»
Abebe Kebede Tesfaye kam über Italien in die Schweiz. Italien war also sein erstbetretenes Land innerhalb des Raumes, in dem die 2013 verabschiedete Dublin-Verordnung gilt. Hier wurden Tesfayes Fingerabdrücke registriert, so ist Italien für sein Asylverfahren zuständig. Nur weigerte sich Italien, Tesfaye zurück ins Land zu lassen.
Nachdem die Übernahmefrist von sechs Monaten abgelaufen war, musste die Schweiz gemäss Verordnung Tesfayes Asylverfahren eröffnen.
Sechs Monate Warterei
In Italien tritt dieses Szenario derzeit immer ein. Die Regierung von Giorgia Meloni hat 2022 beschlossen, «wegen der grossen Zahl an Anlandungen» keine sogenannten Dublinfälle – also asylsuchende Personen, für die das Land gemäss Dublinabkommen zuständig wäre – mehr zurückzunehmen. Die Schweizer Behörden wissen also: Bei allen Personen, die von Italien her kommen, werden sie sich sechs Monate später um ihr Asylgesuch kümmern müssen.
«Derzeit gibt es kein Signal oder konkretes Datum aus Italien, wann dieser vorübergehende Aufnahmestopp aufgehoben wird», so das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf seiner Webseite.
Die Betroffenen müssen sechs Monate lang unter dem Existenzminimum leben, bis das Amt ihr Asylgesuch überhaupt einmal prüft.
Dennoch müssen die Betroffenen sechs Monate lang in der Nothilfe und unter dem Existenzminimum leben, bis das Amt ihr Asylgesuch überhaupt einmal prüft. Auf unsere Anfrage, warum das so ist, wird uns vom SEM mitgeteilt: «Da wir nicht wissen, ob und wann Italien diese Überstellungen wieder aufnehmen wird, müssen wir zwangsläufig den Ablauf der sechs Monate abwarten, bevor wir das Asylverfahren einleiten können.»
In diesen sechs Monaten ist es betroffenen Personen nicht gestattet, zu arbeiten oder sich anderweitig zu beschäftigen. Damit sind sie auf tägliche 10.50 Franken Nothilfe und die Unterkunft in einem Rückkehrzentrum angewiesen. Zusätzlich müssen sich die Betroffenen in dieser Zeit vor Polizeikontrollen, Geldstrafen und Gefängnisaufenthalten wegen des angeblichen illegalen Aufenthalts fürchten.
Als wäre die monatelange Warterei unter dem Existenzminimum – bevor das Asylgesuch überhaupt geprüft wird – nicht belastend genug, verschärft die polizeiliche Repression ihre prekäre Lage weiter.
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Leben in ständiger Angst
Das Rückkehrzentrum Hammermühle in Kemptthal, in dem Abebe Kebede Tesfaye untergebracht war, liegt abgelegen – abseits vom Dorf, neben einem alten Industrieareal an der Hauptstrasse nach Winterthur. In Lindau, der Gemeinde, zu der Kemptthal gehört, gibt es weder eine Post noch einen Supermarkt.
Hier leben über hundert Personen, hauptsächlich alleinstehende Männer. Auch Mohamed Khalid, der in Wahrheit anders heisst, wohnt hier. Er wurde bei der Polizeikontrolle im März mit Tesfaye zusammen verhaftet. «Viele Männer hier sind neu. Es sind sehr viele Personen, die über Italien eingereist sind», erzählt er, auf einem kaputten Sofa aus aufgeplatztem Schaumgummi im engen Gemeinschaftsraum des Zentrums sitzend.
Über ihm klafft ein grosses Loch in der Decke, an der Wand hängt eine Neonröhre, überzogen mit dicken Spinnweben. Neben ihm schneidet ein Bewohner einer Gruppe von anderen jungen Männern die Haare. Es läuft leise Musik: «Baby» von Justin Bieber.
«Das Vorgehen der Polizei erfolgte anlasslos und ist damit als prozessordnungswidrig zu qualifizieren.»
Bezirksgericht Pfäffikon
Mohamed Khalid ist kein «Dublinfall». Sein Asylgesuch wurde abgewiesen. Nun hofft er darauf, ein Härtefallgesuch stellen zu können, was ab fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz möglich ist. Er ist seit vier Jahren hier. «Seit einem Jahr wohne ich hier in Kemptthal, es ist ein schlimmer Ort. Die Polizei kommt mehrmals pro Woche vorbei, immer nimmt sie mehrere Personen mit, ich habe ständig Angst.»
Die Polizei nahm auch ihn bereits dreimal wegen illegalen Aufenthalts auf den Posten mit. «Aus Angst vor der Polizei versuche ich, möglichst wenig hier vor Ort zu sein.» Weg kann er jedoch auch nicht: Für den Bezirk Effretikon hat er eine Eingrenzung erhalten. Wenn er sich aus dem Bezirk heraus bewegt und kontrolliert wird, erhält er also direkt eine Busse – oder muss wieder auf den Posten und schlimmstenfalls erneut tageweise in Haft. «Ich will auf keinen Fall wieder ins Gefängnis», sagt er.
Für die Bewohnenden stehen pro Tag circa zehn Tageskarten des Zürcher Verkehrsverbunds zur Verfügung, um vom Nothilfelager wegzukommen – Personen mit einer Eingrenzung bringt das nur wenig. Ein Teil davon ist bereits für diejenigen reserviert, die einen Termin etwa bei den Behörden haben, die restlichen können für drei Franken Gebühr im Büro ausgeliehen werden. Die Chance, eines dieser Tickets zu ergattern, ist sehr gering. Manche Bewohnende stehen dafür um sechs Uhr auf und warten vor dem Büro, um um Punkt acht Uhr nur vielleicht eines zu erhalten.
«Wir sind acht Leute im Zimmer», sagt Mohamed Khalid. Sie würden in Stockbetten schlafen. «Für alle Personen im Zentrum gibt es drei Kochherde, einer funktioniert nicht.» Beim Kochen gebe es oft eine Schlange – «bei über hundert Personen».
Unzulässige Polizeikontrollen
Nach der Polizeikontrolle im März musste Khalid zwei Tage ins Gefängnis. Auch sein Fall wurde letztes Jahr am Bezirksgericht Pfäffikon verhandelt. Das Lamm und CORRECTIV.Schweiz liegt das unbegründete Urteil vor. Mohamed Khalid wurde in allen Punkten freigesprochen.
Im anderen Fall von Abebe Kebede Tesfaye erläutert seine Anwältin in ihrem Plädoyer: «Zusammenfassend blieb mein Klient also nach dem Nichteintretensentscheid des SEM ab Ende Oktober in der Schweiz – und zwar auf Anweisung der Behörden. Die heute zu behandelnde Frage ist: Darf er dafür bestraft werden? Die Antwort lautet, wie aus nachfolgenden Ausführungen hervorgeht, klar: Nein.» Weiter erklärte sie, dass die Polizeikontrolle in den Schlafräumen der Bewohner rechtswidrig gewesen sei, alle Beweise gegen den Beschuldigten seien deswegen ungültig.
CORRECTIV.Schweiz ist ein gemeinnütziges Recherchezentrum mit Sitz in Bern. Es recherchiert gemeinsam mit der Bevölkerung und deckt alleine oder gemeinsam mit Partner*innen gesellschaftliche Missstände auf. Dabei werden innovative Wege und Methoden genutzt, wie etwa der selbst entwickelte Crowd Newsroom.
«Wie aus dem Verhaftungsrapport hervorgeht, handelte es sich bei der Kontrolle im Durchgangszentrum (DZ) Hammermühle um eine ‹Asylkontrolle›.» Ihr Klient sei nicht in den allgemein zugänglichen Räumen, sondern in seinem Schlafraum geweckt, kontrolliert und schliesslich verhaftet worden. «Im Schlafraum befanden sich neben meinem Klienten noch weitere Personen, welche ebenfalls kontrolliert wurden. Die Polizeikontrolle vom März 2025 war somit auf eine Mehrzahl von Personen gerichtet.»
Abebe Kebede Tesfaye wurde an diesem Tag vom Bezirksgericht Pfäffikon freigesprochen.
Personen im Dublin-Verfahren können strafrechtlich belangt werden, auch wenn sie staatliche Weisungen befolgen.
Das Lamm und CORRECTIV.Schweiz liegt auch das begründete Urteil vor. Das Bezirksgericht Pfäffikon begründet darin folgendermassen: das Vorgehen der Polizisten erscheine als eine auf Geratewohl getätigte Beweisaufnahme. Die Polizei habe weder gewusst, welche Personen sie in diesem Zimmer antreffen wird, noch hatte sie konkrete Hinweise auf das Vorliegen einer Straftat; aus den vorliegenden Akten und insbesondere dem Polizeibericht gehe jedenfalls nichts dergleichen hervor.
«Das Vorgehen der Polizei erfolgte anlasslos und ist damit als prozessordnungswidrig zu qualifizieren», so das Gericht. Dass in einer Asylunterkunft die Chance höher sein möge, auf Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel zu treffen, ändere an der Voraussetzung konkreter polizeilicher Erkenntnisse bezüglich genügendem Tatverdacht nichts. Darüber hinaus drang die Polizei in Privaträume ohne Durchsuchungsbefehl ein, indem sie den Gemeinschaftsschlafraum der Notunterkunft ohne Erlaubnis betrat. Die gesammelten Beweise gegen den Beschuldigten seien aus diesem Grund nicht verwertbar.
Das Gericht urteilte zudem: Selbst wenn die Beweise verwertbar wären, sei Tesfayes Aufenthalt in der Schweiz zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle von den Behörden so angeordnet worden. Es liegt also kein rechtswidriger Aufenthalt vor.
Strafverfahren in prekärer Lage
Anhand dieser Fälle stellt sich nun die Frage: Wieso stellt die Staatsanwaltschaft Personen im Dublin-Verfahren Strafbefehle wegen rechtswidrigen Aufenthalts aus, die von den Behörden dazu angehalten wurden, das Land nicht unbegleitet zu verlassen?
Auf Anfrage, ob die Staatsanwaltschaft möglicherweise übersehen haben könnte, dass im Fall von Abebe Kebede Tesfaye ein laufendes Dublinverfahren vorlag, schreibt ein Sprecher:
«Steht strafrechtlich relevantes Fehlverhalten im Zusammenhang mit Delikten gegen das Ausländer- und Integrationsgesetzes – z.B. rechtswidriger Aufenthalt – im Raum, so beurteilen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeden Fall sorgfältig gemäss den jeweiligen fallspezifischen Eigenheiten und entlang der geltenden rechtlichen Vorgaben.»
Die Staatsanwaltschaft, die zu den Verhandlungen am Bezirksgericht nicht erschien, hat nach dem Freispruch Berufung eingelegt. Im Fall von Tesfaye folgte ein begründetes Urteil, bei Khalid wurde der Fall ans Obergericht weitergezogen und wird dort im Mai verhandelt.
Was in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft als «strafrechtlich relevantes Fehlverhalten» bezeichnet wird, ist die reine Existenz von Personen wie Tesfaye oder Khalid. Der rechtswidrige Aufenthalt gilt als Dauerdelikt, wodurch die Betroffenen in ihrer ohnehin prekären Situation immer und immer wieder von Strafverfahren geplagt und bestraft werden. Selbst wenn sie in erster Instanz freigesprochen werden, können sie durch die Berufung der Staatsanwaltschaft weiter belastet werden. Für die Betroffenen verlängert sich damit eine Phase der Unsicherheit, der finanziellen Belastung und psychischer Anspannung.
Das ist der dritte Artikel eine dreiteiligen Serie von CORRECTIV.Schweiz und das Lamm zum Umgang der Justiz mit abgewiesenen Asylsuchenden – und den fragwürdigen und oft rechtswidrigen Methoden, die sie anwendet, um die Betroffenen aus dem Land zu bringen.
Der erste Artikel deckte auf, wie die Polizei im Rückkehrzentrum Urdorf regelmässig Bewohner durchsucht und ihnen Strafbefehle ausstellt – ein Vorgehen mit System. Der zweiten Teil zeigte, dass Zürcher Staatsanwaltschaften oft unzulässig hohe Geldstrafen gegen Menschen verhängen, die von 10.50 Franken Nothilfe pro Tag leben. Trotz Kritik der Demokratischen Jurist*innen bleibt die Praxis bestehen.
Diese Recherche wurde finanziell unterstützt von investigativ.ch: Recherche-Fonds der Gottlieb und Hans Vogt Stiftung.
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