Acht Jahre Haft für Antifaschist*in Maja T.

Nach der rechts­wid­rigen Auslie­fe­rung nach Ungarn und 25 Monaten Unter­su­chungs­haft wurde Maja T. nun in Buda­pest verur­teilt. Beide Seiten legen Beru­fung ein. In der Abschluss­rede gewährte Maja T. tiefe Einblicke ins eigene Innenleben. 
Maja T. musste 25 Monaten in Untersuchungshaft in Ungarn verbringen, 18 davon in Isolationshaft, auch «Weisse Folter» genannt. (Bild: Reuters)

Antifaschist*in Maja T. ist am letzten Mitt­woch in Buda­pest zu einer acht­jäh­rigen Frei­heits­strafe verur­teilt worden. Die Anklage lautete «Mitglied­schaft in einer krimi­nellen Verei­ni­gung» sowie «versuchte lebens­be­droh­liche Körper­ver­let­zung» im Rahmen der Proteste gegen den rechts­extremen «Tag der Ehre» 2023. Das Verfahren ist Teil des soge­nannten «Buda­pest-Komplexes», der durch die Fälle von Lina E., Hanna S. und Ilaria Salis inter­na­tional für Aufsehen sorgte.

Die Staats­an­walt­schaft forderte eine noch weitaus höhere Strafe von 24 Jahren. Majas Vertei­di­gung plädierte auf Frei­spruch, unter anderem da dem Gericht keine eindeu­tigen Beweise wie DNA-Spuren vorlagen. Gegen das Urteil haben beide Seiten bereits Beru­fung einge­legt. Für das Soli­da­ri­täts­ko­mitee um Majas Prozess bleibt das Verfahren ein poli­ti­sches Instru­ment des Orbán-Regimes, legi­ti­miert durch ein massives Versagen der deut­schen Justiz. Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt stufte Majas plötz­liche Auslie­fe­rung nach Ungarn im Nach­gang als rechts­widrig ein. Dieses Einge­ständnis kam für Maja jedoch zu spät.

«Lang­zeit-Einzel­haft, Schlaf­entzug, Ernied­ri­gung und Gewalt sind tägliche Praktik – sie sollen den mensch­li­chen Willen brechen.»

Maja T. über ihre Haftbedingungen

Vor Gericht schil­derte Maja die brutalen Umstände der Haft. Seit 25 Monaten dauert diese an, 18 davon verbrachte Maja in Isola­ti­ons­haft, auch «Weisse Folter» genannt. Die Begrün­dungen der Behörden wirken wider­sprüch­lich: Zuerst galt Maja als zu gefähr­lich für andere, später hiess es, man müsse Maja vor queer­feind­li­chem Hass schützen.

Die Unab­hän­gig­keit der Unga­ri­schen Justiz ist nicht gewähr­lei­stet, diverse NGOs wie beispiels­weise Amnesty Inter­na­tional berich­teten von Menschen­rechts­ver­let­zungen, insbe­son­dere gegen queere und trans Personen. Maja beschreibt die Zeit in Unter­su­chungs­haft: «Die Isola­tion geht einher mit tägli­chen ernied­ri­genden Zwangs­mass­nahmen und einer geson­derten Sicher­heits­ver­fü­gung, deren Begrün­dung bis heute Verschluss­sache ist.» Lang­zeit-Einzel­haft, Schlaf­entzug, Ernied­ri­gung und Gewalt seien tägliche Praktik, die Haft­be­din­gungen ein gezielter Versuch, den mensch­li­chen Willen zu brechen. Um gegen die psychi­sche Zermür­bung und die Diskri­mi­nie­rung als non-binäre Person im unga­ri­schen Straf­vollzug zu prote­stieren, trat Maja im Sommer 2025 in einen vier­zig­tä­gigen Hungerstreik.

«Der Richter hat selbst ausge­führt, dass Maja keine konkrete Tat nach­ge­wiesen werden konnte.»

Sven Richwin, deut­scher Anwalt von Maja

Auch die Beweis­auf­nahme bei Gericht stützt den Vorwurf der Willkür. Das Soli­da­ri­täts­ko­mitee um Majas Prozess erklärt in einem Commu­niqué, dass es keine Beweise für eine Tatbe­tei­li­gung Majas an den zwei zur Last gelegten Vorfällen gäbe. Im ersten Fall hätten alle vier Zeug*innen ausge­sagt, dass sie Maja nicht unter den Täter*innen erkannt haben. Im zweiten Fall legte die Staats­an­walt­schaft Aufnahmen einer unbe­waff­neten Person vor, als Maja erkennbar, die am Tatge­schehen vorbei­geht und sich anschlies­send entfernt. Die Staats­an­walt­schaft hielt Majas Tatbe­tei­li­gung dennoch für erwiesen.

Majas deut­scher Anwalt Sven Richwin verfolgte den unga­ri­schen Prozess eng mit. Er meint, das Verfahren sei minde­stens irri­tie­rend und rechts­staat­lich äusserst zwei­fel­haft. Die Staats­an­walt­schaft forderte die 24 Jahre Haft ausdrück­lich zur Abschreckung. Ande­rer­seits ist laut Richwin auch die acht­jäh­rige Strafe durch nichts zu recht­fer­tigen, wenn man sich die mangel­hafte Beweis­lage anschaut. «Der Richter hat selbst ausge­führt, dass Maja keine konkrete Tat nach­ge­wiesen werden konnte.»

«Kein letztes Wort»

In einer Rede zum Prozess­ende lässt Maja tief in das eigene Innen­leben blicken. Der Titel «Kein letztes Wort» klingt wie ein Verspre­chen an alle Mitkämp­fenden und nicht zuletzt an sich selbst: «Dank euch begreife ich, es lohnt zu bleiben, es lohnt zu hoffen, und ich fühle dort Sicher­heit, wo ich an eurer Seite stehe, dort wo es notwendig wird, dort wo kein Zögern bleibt. Und ich weiss, dort ist ein Ort, pracht­voll und lebhaft wie eine wilde Blumen­wiese, da ist ein Ort jenseits der Verliese und weit weg von all der Gewalt, an dem du und ich Mensch sein dürfen unter Menschen.»

«Das Ziel bleibt die sofor­tige Verle­gung in den Haus­ar­rest sowie die Rück­über­stel­lung nach Deutschland.»

Soli­da­ri­täts­ko­mitee um Maja

Maja führt weiter aus, Frei­heit blühe in dem Glauben, gemeinsam Gerech­teres schaffen können als Gefäng­nisse, Lager und Abschie­be­zen­tren, dass Fried­vol­leres geschaffen werden könne als Hand­schellen, Waffen und Panzer­di­vi­sionen. «Für mich bedeutet dies, zu suchen, was bleiben kann für jene, die nach uns kommen, zu bewahren, was an Frei­heiten bereits errungen wurde, und aus jedem Zweifel ein neues Wagnis entstehen zu lassen.» Maja spreche aus Hoff­nung. Es gebe so viele Menschen, die der Verach­tung nicht gehor­chen, die weder Recht noch Pflicht dazu verspürten.

Das Soli­da­ri­täts­ko­mitee um Maja fordert nun, dass die deut­sche Bundes­re­gie­rung die Verant­wor­tung für die rechts­wid­rige Auslie­fe­rung über­nimmt. Das Ziel bleibt die sofor­tige Verle­gung in den Haus­ar­rest sowie die Rück­über­stel­lung nach Deutsch­land, um weitere Haft­er­leich­te­rungen und eine baldige Entlas­sung zu ermöglichen.


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