Am 14. Februar fand in St. Gallen ein Grossaufmarsch rechtsextremer Gruppierungen statt, darunter Akteur*innen der «Jungen Tat» und «Mass-Voll». Von linker Seite formierte sich eine Gegendemonstration, an der auch Moritz Wyler* teilnahm. Was als antifaschistischer Protest begann, endete für den jungen Mann mit massiven körperlichen Verletzungen.
«Ich sagte, ich könne nicht atmen, daraufhin drückte der Polizist stärker zu.»
Moritz Wyler, antifaschistischer Demonstrant
Wyler schildert die Vorkommnisse an diesem Tag in einem Gedächtnisprotokoll: Gegen 12:05 Uhr startete der Gegenprotest am St. Galler Marktplatz. In der Nähe des Borderbrunnens, nahe eines Restaurants, trafen mehrere Einsatzfahrzeuge mit Polizisten in Vollmontur ein. Kurz darauf blockierte die Polizei mehrere Strassen. «Der einzige Ausweg führte über eine Treppe nach unten», erinnert sich Wyler. Als er die Treppe hinunterrannte, geschah es: «Von links kam ein Polizist in Vollmontur gesprintet und hat mich mit voller Wucht zu Boden geschmissen, sodass ich auf dem harten Teer aufgeschlagen bin.»
Zwei Polizisten fixierten Wyler am Boden, einer davon setzte sich auf Wylers Ellbogen. Währenddessen soll der andere Beamte mit voller Kraft mit dem Knie auf Wylers’ linke Brust gedrückt haben – für etwa drei bis vier Minuten. «Dann fragte er mich, ob ich noch atmen könne, worauf ich mit ‚Nein‘ antwortete.» Statt lockerer zu lassen, habe der Polizist noch fester zugedrückt, sodass der Demonstrant noch weniger Luft bekam.
Nach der Fixierung wurde Wyler abgeführt, durchsucht und einer Personenkontrolle unterzogen. Er erhielt eine mündliche Wegweisung für 24 Stunden für die Stadt St. Gallen sowie eine Androhung einer Anzeige wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration. Nachdem die Schmerzen zwei Tage lang nicht nachliessen, suchte Wyler einen Arzt auf, der ihm die Diagnose Rippenbruch stellte – der ärztliche Bericht liegt das Lamm vor.
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Die Sackgasse des Rechtsstaats
Für Moritz Wyler stellte sich die Frage nach einer juristischen Aufarbeitung der erlebten Polizeigewalt. Doch verschiedene Anwält*innen rieten ihm eindringlich davon ab, Anzeige gegen den Polizisten zu erstatten. Die Einschätzung der Rechtsvertretung lautete, dass der Grossteil der Strafverfahren gegen die Polizei chancenlos sei. Zudem erhöhe eine Anzeige das Risiko einer verschärften strafrechtlichen Verfolgung bezüglich Wylers Teilnahme an dem antifaschistischen Protest. Ausserdem drohe bei einer Anzeige gegen Polizeibeamte eine Gegenanzeige mit dem Vorwurf der «Hinderung einer polizeilichen Amtshandlung», was wiederum zu einem Strafregistereintrag führen kann.
Die Befürchtung von Wyler, durch eine eigene Anzeige selbst ins Visier zu geraten, deckt sich mit den Analysen von Menschenrechtsorganisationen zur Schweizer Rechtspraxis. Amnesty International Schweiz dokumentiert in ihrem Bericht «Menschenrechte gelten auch im Polizeieinsatz» ein problematisches Muster: Die Polizei antwortet in einer Vielzahl der Fälle mit einer Gegenanzeige, wenn Betroffene Vorwürfe wegen Polizeigewalt erheben.
Betroffene stehen vor dem Dilemma, dass sie bei einer Anzeige gegen die Polizei riskieren, in einem langwierigen Gegenverfahren selbst verurteilt zu werden.
In solchen Fällen lauten die Vorwürfe der Polizeibeamten meist «Hinderung einer Amtshandlung» (Art. 286 StGB) oder «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte» (Art. 285 StGB). «Solche Gegenanzeigen haben eine massiv abschreckende Wirkung», so Amnesty in dem Bericht. Betroffene stünden vor dem Dilemma, dass sie bei einer Anzeige gegen die Polizei riskieren, in einem langwierigen Gegenverfahren selbst verurteilt zu werden – oft einzig auf die Aussagen der beteiligten Beamten gestützt, denen das Gericht meist eine höhere Glaubwürdigkeit zumisst.
Die Demokratischen Jurist_innen Schweiz (DJS) fordern in einem Plädoyer, dass in der Schweiz Forschung zu übermässiger Gewaltanwendung durch Polizist*innen sowie die dazugehörige strafrechtliche Aufarbeitung dringend nötig sei. «Eine solide Datenlage würde Reformbestrebungen, beispielsweise die Schaffung einer unabhängigen Meldestelle für Polizeigewalt, massgeblich erleichtern.» Wer sich gegen Übergriffe wehrt, muss heute in der Schweiz damit rechnen, dass der Spiess umgedreht wird.
Rippenbrüche sind bei Polizeikontrollen nicht auszuschliessen
Die Stadtpolizei St. Gallen hat nach eigenen Angaben keine Kenntnis vom Fall Moritz Wyler, bestätigt aber, dass sie an diesem Tag Zwangsmassnahmen in Form von Personenkontrollen durchgeführt hat. «Da uns keine weiteren Informationen vorliegen – etwa zur betroffenen Person oder zu Ort und Zeitpunkt des angeblichen Vorfalls – können wir den geschilderten Sachverhalt derzeit nicht beurteilen.» Diese Aussage der Polizei lässt darauf schliessen, dass die mutmassliche Gewaltanwendung gegenüber Wyler von keinem der beiden Polizisten dokumentiert wurde.
Laut der Stadtpolizei St. Gallen könne es erforderlich sein, Zwang anzuwenden, um beispielsweise «Widerstand zu überwinden» oder «eine Gefahr abzuwenden». Auf die Frage, ob innere Verletzungen wie Rippenbrüche ein denkbares Ergebnis polizeilicher Zwangsmassnahmen sei, antwortet die Stadtpolizei, dass sie dies «nicht ausschliessen» könne.
Verwehrte Öffentlichkeit
Da der Rechtsweg zu gefährlich schien, wandte sich Wyler an das St. Galler Tagblatt. Zunächst stiess er auf Interesse, und das Regionalblatt interviewte den Demonstranten. Als die Zeitung bei der St. Galler Stadtpolizei nachfragte, erklärte diese, man könne sich nicht äussern, solange Wyler keine Anzeige gegen die Polizisten erstatte.
Nach eigener Aussage fand das St. Galler Tagblatt keine Möglichkeit, Wylers Darstellung anderweitig zu verifizieren, und entschied sich darauf gegen einen Artikel. Die Redaktion schrieb ihm in einer E‑Mail: «Da bei der Stadtpolizei keine Anzeige vorliegt, hat diese keine Möglichkeit, offiziell Stellung zum geschilderten Vorfall zu nehmen.» Ohne weitere «unabhängige Quellen» könne die Zeitung den Fall nicht verifizieren; die ärztliche Diagnose eines Rippenbruchs reiche nicht aus.
«Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich direkt an die Stadtpolizei zu wenden und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten», schrieb der Journalist des St. Galler Tagblatt daraufhin an Wyler. Der Jorunalist könne die Situation allerdings juristisch nicht ausreichend einschätzen; selbstverständlich liege es allein beim Demonstranten, zu entscheiden, ob er den Schritt einer Anzeige gehen möchte. «Sollten Sie sich dazu entschliessen, Anzeige zu erstatten, können Sie mich gerne erneut kontaktieren».
Für Moritz Wyler ist die Situation ein Dilemma: Während das St. Galler Tagblatt auf ein Statement der Polizei besteht, um Wylers Erlebnisse zu verifizieren, möchte diese sich nur äussern, sofern der Demonstrant Anzeige gegen die Polizisten erstattet. Dabei müsste Wyler aber eine Gegenanzeige fürchten. Der Vorfall unterstreicht die prekäre Lage für Demonstrierende, die sich bei polizeilichen Übergriffen kaum effektiv zur Wehr setzen können.
*Name der Redaktion bekannt
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