Poli­zei­ge­walt in St. Gallen: Nach Rippen­bruch eine Mauer des Schweigens

Im Februar eska­lierte ein Poli­zei­ein­satz in St. Gallen bei einer anti­fa­schi­sti­schen Gegen­de­mon­stra­tion. Ein Demon­strant berichtet von schwerer körper­li­cher Gewalt durch Einsatz­kräfte – doch eine Anzeige gegen die Beamten sei laut Jurist*innen zu riskant. 
St. Gallen: An dem rechtsextremen Aufmarsch und der Gegendemonstration waren verschiedene Polizeikorps im Einsatz. (Bild: zVg)

Am 14. Februar fand in St. Gallen ein Gross­auf­marsch rechts­extremer Grup­pie­rungen statt, darunter Akteur*innen der «Jungen Tat» und «Mass-Voll». Von linker Seite formierte sich eine Gegen­de­mon­stra­tion, an der auch Moritz Wyler* teil­nahm. Was als anti­fa­schi­sti­scher Protest begann, endete für den jungen Mann mit massiven körper­li­chen Verletzungen.

«Ich sagte, ich könne nicht atmen, daraufhin drückte der Poli­zist stärker zu.»

Moritz Wyler, anti­fa­schi­sti­scher Demonstrant

Wyler schil­dert die Vorkomm­nisse an diesem Tag in einem Gedächt­nis­pro­to­koll: Gegen 12:05 Uhr star­tete der Gegen­pro­test am St. Galler Markt­platz. In der Nähe des Border­brun­nens, nahe eines Restau­rants, trafen mehrere Einsatz­fahr­zeuge mit Poli­zi­sten in Voll­montur ein. Kurz darauf blockierte die Polizei mehrere Strassen. «Der einzige Ausweg führte über eine Treppe nach unten», erin­nert sich Wyler. Als er die Treppe hinun­ter­rannte, geschah es: «Von links kam ein Poli­zist in Voll­montur gesprintet und hat mich mit voller Wucht zu Boden geschmissen, sodass ich auf dem harten Teer aufge­schlagen bin.»

Zwei Poli­zi­sten fixierten Wyler am Boden, einer davon setzte sich auf Wylers Ellbogen. Während­dessen soll der andere Beamte mit voller Kraft mit dem Knie auf Wylers’ linke Brust gedrückt haben – für etwa drei bis vier Minuten. «Dann fragte er mich, ob ich noch atmen könne, worauf ich mit ‚Nein‘ antwor­tete.» Statt lockerer zu lassen, habe der Poli­zist noch fester zuge­drückt, sodass der Demon­strant noch weniger Luft bekam.

Nach der Fixie­rung wurde Wyler abge­führt, durch­sucht und einer Perso­nen­kon­trolle unter­zogen. Er erhielt eine münd­liche Wegwei­sung für 24 Stunden für die Stadt St. Gallen sowie eine Andro­hung einer Anzeige wegen Teil­nahme an einer unbe­wil­ligten Demon­stra­tion. Nachdem die Schmerzen zwei Tage lang nicht nach­liessen, suchte Wyler einen Arzt auf, der ihm die Diagnose Rippen­bruch stellte – der ärzt­liche Bericht liegt das Lamm vor.

Die Sack­gasse des Rechtsstaats

Für Moritz Wyler stellte sich die Frage nach einer juri­sti­schen Aufar­bei­tung der erlebten Poli­zei­ge­walt. Doch verschie­dene Anwält*innen rieten ihm eindring­lich davon ab, Anzeige gegen den Poli­zi­sten zu erstatten. Die Einschät­zung der Rechts­ver­tre­tung lautete, dass der Gross­teil der Straf­ver­fahren gegen die Polizei chan­cenlos sei. Zudem erhöhe eine Anzeige das Risiko einer verschärften straf­recht­li­chen Verfol­gung bezüg­lich Wylers Teil­nahme an dem anti­fa­schi­sti­schen Protest. Ausserdem drohe bei einer Anzeige gegen Poli­zei­be­amte eine Gegen­an­zeige mit dem Vorwurf der «Hinde­rung einer poli­zei­li­chen Amts­hand­lung», was wiederum zu einem Straf­re­gi­ster­ein­trag führen kann.

Die Befürch­tung von Wyler, durch eine eigene Anzeige selbst ins Visier zu geraten, deckt sich mit den Analysen von Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tionen zur Schweizer Rechts­praxis. Amnesty Inter­na­tional Schweiz doku­men­tiert in ihrem Bericht «Menschen­rechte gelten auch im Poli­zei­ein­satz» ein proble­ma­ti­sches Muster: Die Polizei antwortet in einer Viel­zahl der Fälle mit einer Gegen­an­zeige, wenn Betrof­fene Vorwürfe wegen Poli­zei­ge­walt erheben.

Betrof­fene stehen vor dem Dilemma, dass sie bei einer Anzeige gegen die Polizei riskieren, in einem lang­wie­rigen Gegen­ver­fahren selbst verur­teilt zu werden.

In solchen Fällen lauten die Vorwürfe der Poli­zei­be­amten meist «Hinde­rung einer Amts­hand­lung» (Art. 286 StGB) oder «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte» (Art. 285 StGB). «Solche Gegen­an­zeigen haben eine massiv abschreckende Wirkung», so Amnesty in dem Bericht. Betrof­fene stünden vor dem Dilemma, dass sie bei einer Anzeige gegen die Polizei riskieren, in einem lang­wie­rigen Gegen­ver­fahren selbst verur­teilt zu werden – oft einzig auf die Aussagen der betei­ligten Beamten gestützt, denen das Gericht meist eine höhere Glaub­wür­dig­keit zumisst.

Die Demo­kra­ti­schen Jurist_innen Schweiz (DJS) fordern in einem Plädoyer, dass in der Schweiz Forschung zu über­mäs­siger Gewalt­an­wen­dung durch Polizist*innen sowie die dazu­ge­hö­rige straf­recht­liche Aufar­bei­tung drin­gend nötig sei. «Eine solide Daten­lage würde Reform­be­stre­bungen, beispiels­weise die Schaf­fung einer unab­hän­gigen Melde­stelle für Poli­zei­ge­walt, mass­geb­lich erleich­tern.» Wer sich gegen Über­griffe wehrt, muss heute in der Schweiz damit rechnen, dass der Spiess umge­dreht wird.

Rippen­brüche sind bei Poli­zei­kon­trollen nicht auszuschliessen

Die Stadt­po­lizei St. Gallen hat nach eigenen Angaben keine Kenntnis vom Fall Moritz Wyler, bestä­tigt aber, dass sie an diesem Tag Zwangs­mass­nahmen in Form von Perso­nen­kon­trollen durch­ge­führt hat. «Da uns keine weiteren Infor­ma­tionen vorliegen – etwa zur betrof­fenen Person oder zu Ort und Zeit­punkt des angeb­li­chen Vorfalls – können wir den geschil­derten Sach­ver­halt derzeit nicht beur­teilen.» Diese Aussage der Polizei lässt darauf schliessen, dass die mutmass­liche Gewalt­an­wen­dung gegen­über Wyler von keinem der beiden Poli­zi­sten doku­men­tiert wurde.

Laut der Stadt­po­lizei St. Gallen könne es erfor­der­lich sein, Zwang anzu­wenden, um beispiels­weise «Wider­stand zu über­winden» oder «eine Gefahr abzu­wenden». Auf die Frage, ob innere Verlet­zungen wie Rippen­brüche ein denk­bares Ergebnis poli­zei­li­cher Zwangs­mass­nahmen sei, antwortet die Stadt­po­lizei, dass sie dies «nicht ausschliessen» könne.

Verwehrte Öffent­lich­keit

Da der Rechtsweg zu gefähr­lich schien, wandte sich Wyler an das St. Galler Tagblatt. Zunächst stiess er auf Inter­esse, und das Regio­nal­blatt inter­viewte den Demon­stranten. Als die Zeitung bei der St. Galler Stadt­po­lizei nach­fragte, erklärte diese, man könne sich nicht äussern, solange Wyler keine Anzeige gegen die Poli­zi­sten erstatte.

Nach eigener Aussage fand das St. Galler Tagblatt keine Möglich­keit, Wylers Darstel­lung ander­weitig zu veri­fi­zieren, und entschied sich darauf gegen einen Artikel. Die Redak­tion schrieb ihm in einer E‑Mail: «Da bei der Stadt­po­lizei keine Anzeige vorliegt, hat diese keine Möglich­keit, offi­ziell Stel­lung zum geschil­derten Vorfall zu nehmen.» Ohne weitere «unab­hän­gige Quellen» könne die Zeitung den Fall nicht veri­fi­zieren; die ärzt­liche Diagnose eines Rippen­bruchs reiche nicht aus.

«Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich direkt an die Stadt­po­lizei zu wenden und gege­be­nen­falls Anzeige zu erstatten», schrieb der Jour­na­list des St. Galler Tagblatt daraufhin an Wyler. Der Joru­na­list könne die Situa­tion aller­dings juri­stisch nicht ausrei­chend einschätzen; selbst­ver­ständ­lich liege es allein beim Demon­stranten, zu entscheiden, ob er den Schritt einer Anzeige gehen möchte. «Sollten Sie sich dazu entschliessen, Anzeige zu erstatten, können Sie mich gerne erneut kontaktieren».

Für Moritz Wyler ist die Situa­tion ein Dilemma: Während das St. Galler Tagblatt auf ein State­ment der Polizei besteht, um Wylers Erleb­nisse zu veri­fi­zieren, möchte diese sich nur äussern, sofern der Demon­strant Anzeige gegen die Poli­zi­sten erstattet. Dabei müsste Wyler aber eine Gegen­an­zeige fürchten. Der Vorfall unter­streicht die prekäre Lage für Demon­strie­rende, die sich bei poli­zei­li­chen Über­griffen kaum effektiv zur Wehr setzen können.

*Name der Redak­tion bekannt


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