Bye Bye, Polizei

Nach dem gewalt­samen Tod von George Floyd wird in den USA mehr denn je über die Rolle der Polizei disku­tiert: refor­mieren, umbud­ge­tieren oder sogar abschaffen? Das mag radikal klingen. Aber einmal vertieft über die Rolle der Polizei und die selt­same Bezie­hung, in der die Mehr­heits­ge­sell­schaft mit den Beamt*innen steht, nach­zu­denken, kann nicht schaden. Eine kriti­sche Annäherung. 
Polizist*innen vor der Zürcher Kaserne. © Chris Natinez

Am 24.06.2020 wurde vor dem Zürcher Bezirks­ge­richt ein 33-jähriger Stadt­po­li­zist vom Vorwurf der versuchten Tötung frei­ge­spro­chen. Der Mann hatte 2015 elf Schüsse auf einen unter schi­zo­phrener Psychose leidenden Mann äthio­pi­scher Herkunft abge­geben, der sich mit einem Flei­scher­messer den fünf Beamten genä­hert hatte. Insge­samt sind 13 Schüsse auf den Mann abge­geben worden, sechs Kugeln trafen ihn.

Der Frei­spruch wirft Fragen auf: Fragen zur Verbin­dung von Staats­an­walt­schaft und Polizei und Fragen dazu, ob eine neutrale Recht­spre­chung in Bezug auf staat­liche Sicher­heits­kräfte über­haupt möglich ist. Der Anwalt des Mannes kriti­siert jeden­falls eine für die Beamten „wohl­wol­lende Unter­su­chungs­füh­rung“. Vor allem aber wirft der Fall Fragen dazu auf, warum ein Poli­zist über­haupt in eine Posi­tion gerät, in der er es für nötig erachtet, elf Schüsse auf einen psychisch beein­träch­tigten Menschen abzugeben.

Fast sati­risch erscheint im Bezug dazu das State­ment des Rich­ters bei der Urteils­ver­kün­dung: „Unsere Poli­zi­sten sind keine Rambos, keine Kampf­ma­schinen. Die Poli­zi­sten waren in dieser gefähr­li­chen Situa­tion genauso über­for­dert wie jemand, der nicht in der Poli­zei­schule war. Kein Lehr­buch kann einen darauf vorbereiten.“

Es stellt sich unwei­ger­lich die Frage: Worauf werden die mit Schutz­we­sten ausge­rü­steten, mit Pfef­fer­spray und Schlag­stock bewaff­neten Beamten denn sonst vorbe­reitet? Und wäre es nicht sinn­voll, diesen Lehr­plan zu über­denken, wenn sie in solch einer Situa­tion zur Ultima Ratio greifen? Auch wenn der Mann laut Aussage der Beamten weder auf Pfef­fer­spray noch auch Schuss­dro­hungen reagiert hatte: 13 Schüsse? Ist es nicht Teil der Grund­aus­bil­dung jeder Kauf­haus-Secu­rity, Menschen mit Messern zu entwaffnen? Es geht hier nicht darum, dem Beamten die Todes­angst abzu­spre­chen, aber darum, auf das einma­lige Privileg, in dieser Situa­tion sank­ti­ons­frei zur Waffe greifen zu können, aufmerksam zu machen.

Sozialarbeiter*innen etwa müssen jeder­zeit damit rechnen, von reni­tenten Personen tätlich – teil­weise mit Waffen­ge­walt – ange­griffen zu werden. Pfleger*innen, nicht nur im psych­ia­tri­schen Bereich, werden regel­mässig Opfer tätli­cher Über­griffe und massiver Aggres­sionen. Betreuer*innen werden geschlagen, Busfahrer*innen bedroht, Reini­gungs­kräfte bespuckt, beschimpf, ernied­rigt – doch keine dieser Berufs­gruppen hat das Recht, körper­lich mehr Zwang auszu­üben als absolut notwendig, geschweige denn Waffen zu führen und zu gebrauchen.

(K)ein Job wie jeder andere

Das Verhältnis vieler Bürger*innen zu Polizist*innen ist seltsam. Zum einen sind Polizist*innen etwas ganz Beson­deres, ausge­stattet mit einer einzig­ar­tigen Auto­rität: Sie sind Beamte mit Hoch­glanz. Aber obwohl die Stel­lung der Polizist*innen eine so beson­dere ist, wird von ihnen para­do­xer­weise doch nicht erwartet, dass sie sich anders – eben: beson­ders – verhalten. Ein*e Poli­zist *in ist eben „auch nur ein Mensch.“ Auch von Vorur­teilen geplagt und auch im Stolz verletzbar, auch mal etwas grob und halt auch mal dem Kontroll­ver­lust ausge­lie­fert. Grup­pen­dy­na­miken, ideo­lo­gi­sche Schlag­seiten und Mausche­leien inner­halb des Korps? Geschenkt! Und: Sie haben auch eine poli­ti­sche Meinung. Mensch­lich eben, gesell­schaft­lich voll in der Mitte.

Dass sich hier ein unüber­wind­barer Wider­spruch zur einzi­gartgen Auto­ri­täts­po­si­tion mit Gewalt­mo­nopol bildet, ist offen­sicht­lich. Es geht eben nicht, dass „ganz normale Menschen“ ein Gewalt­mo­nopol inne­haben: weil sie auch mal die Kontrolle verlieren und weil sie poli­ti­sche Inter­essen haben. Und diese poli­ti­schen Inter­essen sind nicht einmal beson­ders durchschnittlich.

Es ist kaum Zufall, dass die AfD in Deutsch­land gerade bei der Polizei viel Zulauf geniesst, dass inner­halb verschie­dener Poli­zei­struk­turen immer und immer wieder rechte Zellen, Chats, Gedanken und rechts­extreme Prepper-Gruppen öffent­lich bekannt werden – aber nicht linke oder isla­mi­sti­sche, was eine gene­relle Affi­nität der Poli­zei­be­amten zu soge­nanntem Extre­mismus im Sinne der Hufei­sen­theorie eher unwahr­schein­lich erscheinen lässt.

Zahl­reiche perso­nelle wie ideo­lo­gi­sche Über­schnei­dungen zwischen Polizei und rechten Gruppen aller Couleur fassen Matthias Meisner und Heike Kleffner im Buch Extreme Sicher­heit: Rechts­ra­di­kale in Verfas­sungs­schutz, Bundes­wehr und Justiz anhand mehrerer Dutzend detail­liert und präzise aufbe­rei­teter „Einzel­fälle“ zusammen. Auch wenn der Fokus des Buches auf Deutsch­land liegt und bisher keine entspre­chende Aufar­bei­tung für die Schweiz existiert, so wäre es dennoch naiv anzu­nehmen, die Situa­tion „bei uns“ sei eine ganz andere, zumal es auch inner­halb der beschrie­benen Gruppen immer wieder Schweiz-Verbin­dungen gibt.

Die Kern­aus­sage von Meis­ners und Kleff­ners Buch: Polizist*innen sind keine Robo­Cops, sondern Menschen mit Ideo­lo­gien, Ansichten, Zielen und Werten. Mit einer Charak­ter­dis­po­si­tion, die sie dazu veran­lasst hat, einen Beruf auszu­üben, der „das Gute“ gegen „das Böse“ vertritt, und „das Recht“ mit Gewalt durch­setzt. Es ist mehr als frag­würdig, das staat­liche Gewalt­mo­nopol in die Hände einer solchen kaum demo­kra­tisch legi­ti­mierten Insti­tu­tion zu legen.

Gesetze durch­setzen – immer

Auf die Frage hin, ob es in der Schweiz Poli­zei­ge­walt gebe, antwortet Rolf Zopfi: „Selbst­ver­ständ­lich.“ Und ergänzt: „Ein Teil dieser Gewalt passiert im Rahmen der Schweizer Gesetz­ge­bung, ein anderer Teil ist das, was dann als unver­hält­nis­mässig beti­telt wird.“ Das Problem sei das grosse Ganze.

Zopfi ist Spre­cher von augenauf, einer nicht-staat­li­chen, unab­hän­gigen Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tion mit aktiven Gruppen in mehreren Schweizer Städten, die Betrof­fene von behörd­li­chen Über­griffen, Diskri­mi­nie­rungen und Menschen­rechts- oder Grund­rechts­ver­let­zungen unter­stützt und entspre­chende Öffent­lich­keits­ar­beit leistet.

Rolf Zopfi entschul­digt gewalt­tä­tige Beamte keines­wegs, aber er verortet zumin­dest einen Teil des Problems nicht bei der Polizei selbst, sondern einen Schritt weiter oben: bei der Gesetz­ge­bung und inner­halb der Gesell­schaft, die diese zu grossen Teilen aktiv mitträgt.

„Nur schon die Gesetze sind rassi­stisch moti­viert. Wenn die Polizei diese durch­setzt, setzt sie rassi­sti­sche Gesetze durch, die im Rahmen des geltenden Rechts­staats aber legal sind. Ein rassi­sti­scher Grund­kon­sens in der Bevöl­ke­rung führt zu rassi­sti­scher, aber legi­timer Poli­zei­ar­beit.“ Als Beispiele hierfür nennt Zopfi etwa Gesetze im Bereich der soge­nannten „Migra­ti­ons­po­litik“ oder aufent­halts­sta­tus­be­zo­gene Gesetze.

Die Ausfüh­rung dieser Gesetze führe schliess­lich zu einer gefähr­li­chen Eigen­dy­namik: „Viele Poli­zei­korps würde ich zu einem grossen Teil als latent rassisch bezeichnen. Wegen rassi­sti­scher Gesetze haben sie über­durch­schnitt­lich oft mit PoC als Täter*innen zu tun, was auch Vorur­teile bestä­tigt und neue schafft.“

Lako­nisch fragt Zopfi: „Kann man ein Poli­zei­korps so ausbilden, dass es keine rassi­sti­schen Über­griffe gibt, in einer Gesell­schaft, die einen rassi­sti­schen Grund­kon­sens hat?“ Die Polizei habe nun mal die Funk­tion, die Gesetze durchzusetzen.

Und welche Mecha­nismen bleiben Betrof­fenen? „Hier funk­tio­niert der Rechtsweg in der Schweiz über­haupt nicht“, sagt Zopfi. „Die Polizei selbst hat eine inexi­stente Fehler­kultur. Jegliche Vorwürfe wegen über­mäs­siger Gewalt­an­wen­dung werden immer verneint bis zu dem Moment, wenn Beweise vorliegen – und dann ist es ein Einzel­fall.“ Hinzu kommt: Der Moment, in dem etwas bewiesen werden kann, ist äusserst selten: „Beweis­füh­rung läuft über die Justiz – und wenn es um die Beur­tei­lung von Poli­zei­ge­walt geht, sind die Mecha­nismen dysfunk­tional. Justiz und Polizei stossen schliess­lich ins selbe Horn und sehen sich als soli­da­ri­sche Einheit.“

Natür­lich sei es theo­re­tisch möglich, eine Klage gegen einen oder mehrere Beamte bis vors Bundes­ge­richt zu tragen, aber: „Man muss es sich leisten können und trägt das Risiko, am Ende bis zu 100’000.- Franken Anwalts- und Verfah­rens­ko­sten bezahlen zu müssen. Mir ist kaum ein Fall bekannt, wo ein*e Bürger*in gegen die Polizei gewonnen hat.“ In der Schweiz gebe es nicht einmal eine syste­ma­ti­sche Erfas­sung von Klagen und Beschwerden gegen Beamte.

„Die Idee der Neutra­lität igno­riert sowohl die Geschichte als auch die funk­tio­nale Natur der Polizei“, sagt der Autor und Vordenker der Abschaf­fung der Polizei (The End of Poli­cing) Alex Vitale in einem Inter­view mit der Wochen­zei­tung.

Im Gegen­satz zu den Verei­nigten Staaten, wo die Rolle der Polizei in den Südstaaten primär darin lag, flüch­tige und unge­hor­same Sklaven zu sank­tio­nieren, ist die Geschichte der Schweizer Polizei nicht auf solche grobe Menschen­rechts­ver­stosse zurück­zu­führen. „Wie sich aus der Waren­kon­trolle auf mittel­al­ter­li­chen Märkten und dem Vertreiben von Bett­lern aus dem Staats­ge­biet die moderne Polizei entwickelte“, erklärt der Histo­riker Alex­ander Rech­steiner in der Einlei­tung zu einem Artikel auf watson.ch, in dem er die Geschichte der Polizei in der Schweiz nach­zu­zeichnen versucht.

Rech­steiner schreibt: „Die Geschichte der Polizei in der Schweiz ist auch die Geschichte der Entste­hung des modernen libe­ralen Staates. Der Beruf des Poli­zi­sten im modernen Sinn existiert somit erst seit rund 150 Jahren. Mord, Betrug und Dieb­stahl sind hingegen so alt wie die Mensch­heit und ebenso die Funk­tion des Poli­zi­sten. Während Jahr­hun­derten waren die Grenzen zwischen Verwal­tung, Militär, Polizei und Justiz flies­send und die Poli­zei­ge­walt oft in der Hand der regie­renden Elite oder gar eines einzelnen Machthabers.“

Auch wenn die Schweizer Polizei keine Skla­ven­hal­tung mass­re­gelte, so diente sie ganz im Sinne ihres Wesens schon immer der Kontrolle des öffent­li­chen Raums und der Mass­re­ge­lung der Bevöl­ke­rung im Sinne eines oder mehrerer Herr­schenden. Etwas platt ausge­drückt ist es auch heute noch so: Zwar basiert das Handeln der Beamten oft auf einem soge­nannten gesell­schaft­li­chen Grund­kon­sens; in den Fokus der Krimi­na­li­sie­rung geraten so aber all jene, die bei der Schaf­fung dieses Konsens aussen vor gelassen werden: also jene, die nicht mitreden können oder dürfen.

Trans­for­ma­tive Gerech­tig­keit statt Zwang

Zur Poli­zei­ar­beit gebe es keine Alter­na­tiven, heisst es oftmals. Das ist in der bestehenden Rechts­ord­nung wohl wahr – und eine funk­tio­nie­rende Gesell­schaft ohne Polizei, würde diese von jetzt auf morgen verschwinden, kaum vorstellbar.

Am schwer­sten vorstellbar scheint das Verschwinden der Polizei aus dem öffent­li­chen Raum, aber hier wäre sie wohl am einfach­sten ersetzbar. Anders im Bereich der schweren Krimi­na­lität. Rolf Zopfi von augenauf: „Ich finde, wir brau­chen etwas wie die Polizei, also irgend­eine Insti­tu­tion, die grund­sätz­liche Gesetze durch­setzt, die mit den Menschen­rechten zusam­men­hängen. Recht auf Unver­sehrt­heit, Recht auf Inte­grität etc.“ Das könne man Polizei nennen – oder auch anders.

Alter­na­tiven zur klas­si­schen Poli­zei­ar­beit samt damit einher­ge­hender Gefäng­nis­strafen und gesell­schaft­li­cher Isola­tion werden momentan in den USA wieder laut disku­tiert; sie sind aber keines­wegs neu. Die Rede ist etwa vom Prinzip der trans­for­ma­tiven Gerech­tig­keit, einer nach­hal­tigen Konflikt­be­wäl­ti­gung, das gemäss der Akti­vi­stin Meral Kaya primär auf die Arbeit selber margi­na­li­sierter und krimi­na­li­sierter Gruppen wie WoC, PoC oder Trans­per­sonen zurück­zu­führen ist, also all jener, die oftmals aus dem gesell­schaft­li­chen Grund­kon­sens ausge­schlossen werden. In einem Inter­view mit der Wochen­zei­tung beschreibt Kaya das Prinzip wie folgt: „‚Trans­for­mativ‘ beschreibt den Weg: Das Ziel ist eine Verän­de­rung der Situa­tion. Die Gerech­tig­keit wiederum bezieht sich auf die Person, die Gewalt erfahren hat. Wie können wir dieser Person helfen und ihre Heilung unter­stützen, und zwar ohne dass die Gewalt ausübende Person einfach nur bestraft und wegge­sperrt wird?“

Fragen, die in der Schweiz nur marginal disku­tiert werden. Und in der Praxis keine Anwen­dung finden. Amts­miss­brauch und Poli­zei­willkür, rechte Tendenzen und racial profiling gibt es nicht nur in den USA, sondern auch in der Schweiz. Wen das über­rascht, der oder die hat das Privileg, jener vermeint­li­chen Mehr­heits­ge­sell­schaft anzu­ge­hören, die vor Poli­zei­ge­walt keine Angst haben muss.

Natür­lich ist es ein wich­tiger Unter­schied, ob die Polizei dazu einge­setzt wird, schwer­wie­gende Krimi­nal­de­likte wie Menschen­handel, Zwangs­pro­sti­tu­tion, Mord oder Verge­wal­ti­gung zu ermit­teln – oder ob sie den öffent­li­chen Raum kontrol­liert und ihre eigenen mora­li­schen und poli­ti­schen Ansichten mit der Staats­macht im Rücken durchsetzt.

Fein­fühlig zu diffe­ren­zieren und Aussagen zu formu­lieren wie „nur bestimmte Teile der Polizei…“ nützen dennoch wenig. Das Problem sind nicht einzelne Beamt*innen, das Problem ist die Polizei als Insti­tu­tion, die Gesetz­ge­bung, auf die sie sich berufen darf, sowie das offen­sicht­lich fehlende Korrektiv.

Entspre­chend geht es auch nicht darum, die Polizei von heute auf morgen aufzu­lösen, sondern sich aktiv damit zu beschäf­tigen, Prozesse in Gang zu setzen und Alter­na­tiven aufzu­zeigen. Sich vorbe­haltlos eine andere Gesell­schaft vorzu­stellen und sich auch zu fragen: Was würde sich für mich ändern, wenn die Gelder der Polizei bei der Präven­tion landen würden, bei der Sorge­ar­beit und der Jugend­kultur, bei der Inte­gra­tion geflüch­teter Menschen, bei Bera­tungs­stellen, unab­hän­gigen Insti­tu­tionen und den Sozi­al­dien­sten. Die Kantons­po­lizei Zürich kostet jedes Jahr 426 Millionen Franken, die Stadt­po­lizei 346 Millionen Franken. Ja, was würde sich dann ändern?


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