Wie der Bund dein digi­tales Leben seziert

In der Schweiz ist die totale digi­tale Über­wa­chung keine Dystopie, sondern seit über zehn Jahren Rechts­norm. Wie der Staat das Puzzle deiner Meta­daten zusam­men­setzt und wie du dich dagegen wehren kannst. 
Wo bist du? Mit wem? Wann und wie lange? Im Namen der «Vorratsdatenspeicherung» sichert der Staat präventiv deine Daten. (Bild: Luca Mondgenast)

Stell dir vor, der Staat zerlegt deinen Tag in tausend kleine Puzzle­teile. Ein Teil ist das Einloggen ins WLAN am Bahnhof, ein anderer das Versenden einer E‑Mail im Büro, ein dritter die Regi­strie­rung bei der Funk­zelle in der Nähe des neuen Restau­rants, das du mit deinem Date auspro­bieren woll­test. Isoliert betrachtet sagen diese Teil­chen wenig aus. Doch die Straf­ver­fol­gungs­be­hörden und der Nach­rich­ten­dienst (NDB) haben den Kleber dafür: Sie setzen diese Teile zu einem Bild zusammen, das intimer als ein Tage­buch ist.

Die Behörden sehen nicht nur, wo du bist, sondern auch mit wem du unter­wegs bist. Wenn zwei Handys über Stunden dieselben Funk­zellen nutzen, ist eine soziale Inter­ak­tion quasi sicher. So karto­gra­fieren sie Liebes­be­zie­hungen, Freund­schaften und poli­ti­sche Netz­werke ohne jeden konkreten Verdacht.

Seit über zehn Jahren ist diese Über­wa­chung in der Schweiz unter dem Namen «Vorrats­da­ten­spei­che­rung» etablierte Rechts­norm. Das Bundes­ge­setz zur Über­wa­chung des Post- und Fern­mel­de­ver­kehrs (BÜPF) schreibt Schweizer Anbieter*innen von Post‑, Telefon- und Inter­net­dien­sten vor, diverse Daten ihrer Kund*innen aufzu­zeichnen. Diese müssen sie ein halbes Jahr lang speichern.

Die Polizei und der Geheim­dienst greifen diese Daten ab. So erstellen die Behörden ein umfas­sendes Bild über jede Person in der Schweiz.

Die Vorrats­da­ten­spei­che­rung ist kein inhalt­li­ches Abhören, sondern das Sammeln von Meta­daten. Das sind Infor­ma­tionen, die andere Daten beschreiben – also Daten über Daten. Dazu gehören:

Standort: Welche Funk­ma­sten dein Handy wann nutzt.
Kommu­ni­ka­tion: Wer, wann, wie lange mit wem (Telefon, E‑Mail).
Iden­tität: IP-Adressen und die eindeu­tige Seri­en­nummer (IMEI) deines Handys.
Web-Akti­vität: Aufge­ru­fene Domains und Zeitstempel.

Alle unter Generalverdacht

Die Behörden sammeln Daten präventiv, um im Nach­gang einer Straftat Beweise vorlegen zu können. Bei Ermitt­lungen mit einer tatver­däch­tigen Person lässt sich so nach­weisen, dass sie sich zum Tatzeit­punkt am Tatort befand. Immer häufiger findet dieses Verfahren aber auch umge­kehrt statt: Die Behörden kennen Tatort und Tatzeit­punkt, haben aber keine dazu­ge­hö­rige verdäch­tige Person. Mit der Vorrats­da­ten­spei­che­rung fragen sie nun ab, welche Geräte sich zum Tatzeit­punkt am Tatort aufhielten. So fertigen sie Listen von poten­zi­ellen Verdäch­tigen an.

Die Staats­an­walt­schaft oder ein Gericht müssen je nach Umfang der abge­fragten Daten die behörd­li­chen Anträge geneh­migen. Es bleibt aber unklar, ob diese Mecha­nismen will­kür­liche Über­wa­chung bei gering­fü­gigen Tatbe­ständen verhindern.

Die Schweiz hat die Unschulds­ver­mu­tung faktisch beerdigt.

Mit diesem Verfahren wurden im Jahr 2023 tausende Menschen nach­träg­lich über­wacht. Genauer wurden über 1’000 Menschen Opfer von Echt­zeit­über­wa­chung, also Über­wa­chung die  «simultan, leicht verzö­gert oder wieder­keh­rend über das Verar­bei­tungs­sy­stem an die Straf­ver­fol­gungs­be­hörden» statt­findet. Bei 5’000 weiteren Personen wurde eine nach­träg­liche Über­wa­chung ihrere digi­talen Kommu­ni­ka­tion vorge­nommen und bei rund 2’000 Menschen nach­träg­lich der Standort abge­fragt. «Einfa­chen Auskünfte», also «die Grund­in­for­ma­tionen zu Fern­mel­de­an­schlüssen; insbe­son­dere, welchem Abon­nenten [also welcher Person] eine bestimmte Tele­fon­nummer oder IP-Adresse zuge­ordnet ist» wurden im Jahre 2023 insge­samt 400’000 mal abgefragt.

Ein Fall aus Genf illu­striert dies eindrück­lich: Als die Gruppe «Extinc­tion Rebel­lion» mit gelber Farbe Velo­wege auf die Strasse malte, fuhr die Staats­an­walt­schaft das volle Geschütz auf. Die Behörden über­wachten unter anderem nach­träg­lich Tele­fone und fragten Bank­in­for­ma­tionen ab. Sie besorgten sich Quit­tungen von Farb­ge­schäften und krimi­na­li­sierten eine ganze Gruppe wegen ein paar aufge­malten Velo­wegen. Das Zwangs­mass­nah­men­ge­richt sollte eigent­lich als Kontroll­in­stanz fungieren. Statt­dessen winkte es die Anträge ohne Zögern durch.

Tatsäch­lich kommt es aber gar nicht darauf an, ob die Behörden die «Verhält­nis­mäs­sig­keit» wahren. Selbst wenn sie sich hohe Hürden für die Vorrats­da­ten­spei­che­rung setzen würden, bliebe das Gesetz falsch. Der Staat macht Millionen von Menschen präventiv zu Tatverdächtigen.

Während Gerichte in der EU die anlass­lose Spei­che­rung als grund­rechts­widrig kippten, hält die Schweiz starr daran fest. Das Bundes­ge­richt stufte die Massen­über­wa­chung 2018 als «verhält­nis­mässig» ein. 

Damit hat die Schweiz die Unschulds­ver­mu­tung faktisch beer­digt: Wir alle stehen unter Generalverdacht.

Aussage verwei­gern: Alles, was du sagst, kann und wird gegen dich verwendet.
PIN nicht heraus­geben: Auch die Nennung einer PIN ist eine Aussage, die du verwei­gern kannst. Behalte deine Pass­wörter für dich.
Gesichts­er­ken­nung und Finger­ab­druck deak­ti­vieren: Unter Zwang kann die Polizei die biome­tri­sche Entsper­rung erzwingen.
Versie­ge­lung verlangen: Verlange sofort die Siege­lung deines Geräts. Damit dürfen die Behörden deine Daten erst auswerten, wenn ein Gericht das erlaubt. Das verschafft Zeit und juri­sti­schen Spielraum.

Vorrats­da­ten­spei­che­rung könnte verschwinden

Staaten im euro­päi­schen Ausland versuchten immer wieder, die Vorrats­da­ten­spei­che­rung einzu­führen. Bisher schei­terten sie alle. 

Zuerst kippte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt sie 2010 in Deutsch­land. 2014 stufte der Euro­päi­sche Gerichtshof (EuGH) die Richt­li­nien der EU-Kommis­sion als grund­rechts­widrig ein. In den Folge­jahren musste der EuGH ähnliche Bestre­bungen noch zwei weitere Male ablehnen. Zudem entschied der Euro­päi­sche Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR) im Jahr 2018, dass diese Massen­über­wa­chung der Euro­päi­schen Menschen­rechts­kon­ven­tion wider­spricht. Sie verletzt das darin veran­kerte Recht auf Privatsphäre.

Das höchste Schweizer Gericht hält die will­kür­liche Massen­über­wa­chung für einen verhält­nis­mäs­sigen Eingriff.

Dieses Grund­recht gilt auch in der Schweiz. Nicht nur die Euro­päi­sche Menschen­rechts­kon­ven­tion schützt es, sondern auch die Schweizer Bundes­ver­fas­sung. Eine entspre­chende Beschwerde des Vereins «Digi­tale Gesell­schaft» schei­terte aller­dings 2018 vor dem Bundes­ge­richt. Das höchste Schweizer Gericht hält die will­kür­liche Massen­über­wa­chung für einen verhält­nis­mäs­sigen Eingriff.

Der Verein zog die Beschwerde weiter. Zurzeit bear­beitet der Euro­päi­sche Gerichtshof für Menschen­rechte den Fall. Die Beschwerde führt neben dem Recht auf Privat­sphäre auch das Recht auf freie Meinungs­äus­se­rung, das Recht auf wirk­same Beschwerde und die Unschulds­ver­mu­tung an.

Die Beschwerdesteller*innen sind zuver­sicht­lich: Die bishe­rigen Entscheide des EGMR in ähnli­chen Fällen lassen auf einen Erfolg in Strass­burg hoffen.

Das bedeutet konkret: Die Vorrats­da­ten­spei­che­rung könnte mittel­fri­stig verschwinden.

Voll­um­fäng­liche digi­tale Sicher­heit gibt es nicht. Wer sich im digi­talen Raum bewegt, hinter­lässt zwangs­läufig Spuren. Aber trotzdem: Die folgenden Mass­nahmen schützen dich vor der Vorratsdatenspeicherung. 

Standort-Hygiene: In der Schweiz sind SIM-Karten auf Klar­namen regi­striert. Mit deinem Handy trägst du einen Peil­sender mit deinem Namen bei dir. Wer sicher­gehen will, orga­ni­siert sich eine anonyme SIM-Karte oder lässt das Gerät bei unbe­wil­ligten Demon­stra­tionen zu Hause.

VPN oder Tor nutzen: Ein Virtual Private Network (VPN) wie das von Riseup verschleiert deinen Web-Verkehr. Dein Provider und damit der Staat sieht nur deine Verbin­dung zum VPN-Server, nicht mehr die besuchten Seiten. Alter­nativ anony­mi­siert Orbot deinen Verkehr.

E‑Mail-Anbieter wech­seln: Meide Google, Micro­soft oder Proton. Nutze Anbieter im Ausland wie Systemli oder Riseup. Diese sammeln keine unnö­tigen Daten und verwei­gern jede Koope­ra­tion mit Behörden.

Messenger statt Telefon: Bei Tele­fo­naten fallen viele Daten an. Auch Anrufe über das Internet (beispiels­weise via Signal-App) erzeugen Daten­ver­kehr, der den Besuch einer Webseite verrät. Verzichte im Zwei­fels­fall auf Tele­fo­nate. Kommu­ni­ziere statt­dessen über Messenger wie Signal oder SimpleX.

Weitere Quellen und Tuto­rials findest du bei notrace.how, XDA-Deve­lo­pers oder Udemy.

Digi­tale Selbstverteidigung

Im Vergleich zu dem, was in den näch­sten Jahren kommt, wirkt die Vorrats­da­ten­spei­che­rung fast harmlos. 

Staat­liche und private Akteur*innen bauen ihre Über­wa­chungs­kom­pe­tenzen zurzeit enorm aus. Über­wa­chungs­soft­ware macht riesige Fort­schritte: KI-gestützte Gesichts­er­ken­nung, auto­ma­ti­sierte Daten­ana­lyse, preis­werte Trojaner und die einfache Entsper­rung von Geräten sind erst der Anfang.


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