AHV: Zurück in die Zukunft

Am 3. März stehen in der Schweiz zwei AHV-Initia­tiven zur Abstim­mung: Eine fordert die 13. AHV-Rente, die andere will das Renten­alter sukzessiv erhöhen. Wie bei jeder AHV-Gret­chen­frage geht es im Kern um einen Klassenkonflikt. 
Rund jede zehnte Person im Rentenalter hat nicht genügend Geld, um eine unvorhergesehene Ausgabe zu stemmen. (Foto: Unsplash / Mariia Chalaya)

Schweiz, wie hast du’s mit der AHV? Kaum eine andere Frage beschäf­tigt die Politik hier­zu­lande öfter und inten­siver. Seit ihrer Einfüh­rung 1948 hat die AHV zwölf Revi­sionen und Teil­re­vi­sionen durch­laufen. Die letzte 2022, als insbe­son­dere der männ­liche Teil der Stimm­be­völ­ke­rung für eine Renten­al­ter­erhö­hung der Frauen stimmte. Dazu kommen Dutzende an der Urne verwor­fene Revi­sionen und Initiativen. 

Am 3. März folgen zwei weitere Versuche, das Sozi­al­werk für die Zukunft zu rüsten. Da wäre zum einen die Initia­tive für eine 13. AHV-Rente der Gewerk­schaften. Der Name ist Programm. Die Initia­tive will eine zusätz­liche Monats­rente für alle: monat­lich 1’225 bis 2’450 Franken für Einzel­per­sonen, bis zu 3’675 Franken für Ehepaare. Die Initia­tive der Jung­frei­sin­nigen verlangt hingegen eine schritt­weise Erhö­hung des Renten­al­ters auf 66, dann soll es an die Lebens­er­war­tung gekop­pelt werden. 

Zwei Zukunfts­vi­sionen für das wich­tigste Sozi­al­werk der Schweiz, die unter­schied­li­cher nicht sein könnten. Doch was steckt dahinter?

Die Finan­zie­rung der AHV basiert auf dem soge­nannten Umla­ge­ver­fahren: Heute einbe­zahlte Lohn­bei­träge von Arbeitnehmer*innen und ‑geber*innen finan­zieren dabei direkt Renten. Diese Beiträge machen fast 3⁄4 der AHV-Einnahmen aus, der Rest wird über Bundes­steuern, die Mehr­wert­steuer und Spiel­ban­ken­ab­gaben bezahlt.

Während die an Lohn­ent­wick­lung und Teue­rung ange­passten Renten aus der AHV in den vergan­genen zwanzig Jahren gestiegen sind, sinken die Renten aus der beruf­li­chen Vorsorge (2. Säule), weil diese nicht direkt an Rentner*innen ausbe­zahlt, sondern auf dem Kapital- und Immo­bi­li­en­markt ange­legt werden. Jede*r spart dabei für sich und Versi­che­rungen verdienen an der Verwal­tung des Geldes.

Zins­ver­än­de­rungen am Markt und die stei­gende Lebens­er­war­tung wirken sich direkt auf die Renten­höhen aus der 2. Säule aus, weshalb die Pensi­ons­kas­sen­renten in den vergan­genen zwanzig Jahren stark gesunken sind. Und: Wer ein Leben lang gering verdie­nend war, hat gar keine Rente aus der 2. Säule. Diese ist zwar für Arbeit­ge­bende obli­ga­to­risch, aber erst ab einem Eintritts­lohn von 22’050 Franken im Jahr. Wer wenig verdient oder Teil­zeit arbeitet – mehr­heit­lich Frauen –, ist nicht versichert.

Weil die AHV-Renten gedeckelt sind, zahlen die meisten Versi­cherten weniger in die AHV ein, als ihnen im Renten­alter ausbe­zahlt wird. Ausserdem wird unbe­zahlte Fami­li­en­ar­beit in Teilen als soge­nannte Betreu­ungs­gut­schriften in die Berech­nung der Rente ange­rechnet. Gemäss Bundes­ver­fas­sung müssten Renten aus der 1. und 2. Säule zusammen die gewohnte Lebens­füh­rung aller nach der Pension gewähr­lei­sten. Dieses Verspre­chen wurde aber nie einge­löst (das Lamm berich­tete).

Künst­li­cher Generationenkampf

Beginnen wir bei der Initia­tive für eine 13. AHV-Rente. Die Diskus­sion zur AHV war in den vergan­genen Jahren geprägt von der Finan­zie­rungs­frage: Die AHV, so die immer­wäh­rende Krisen­er­zäh­lung, stehe kurz vor dem finan­zi­ellen Abgrund. Deswegen müssten wir länger arbeiten, mehr einzahlen, genügsam sein und weniger vom Staat verlangen. Dass sich die Prognosen, auf die sich diese Erzäh­lung stützen, in auffal­lender Häufig­keit als falsch erweisen, regi­striert kaum jemand in der poli­ti­schen und medialen Diskussion.

Rund jede zehnte Person im Renten­alter hat nicht genü­gend Geld, um eine unvor­her­ge­se­hene Ausgabe zu stemmen.

Die neuste Initia­tive der Gewerk­schaften legt ihren Fokus nun aber nicht auf die Einnahme‑, sondern auf die Ausga­ben­seite: Mit der 13. AHV-Rente sollen Kauf­kraft­ver­lust gelin­dert und Alters­armut verhin­dert werden.

Ein Anliegen, das gemäss Umfragen eine grosse Beliebt­heit inner­halb der Bevöl­ke­rung geniesst – trotz vermeint­li­cher finan­zi­eller Schief­lage der AHV. Und weil das Argu­ment der schiefen AHV-Finanzen langsam an Glanz verliert, gesellen sich gerade neue Töne zum Grund­rau­schen der Krisen­er­zäh­lung dazu. Von SVP-Mäzen Chri­stoph Blocher bis zum ehema­ligen Zürcher Stadt­prä­si­denten Elmar Leder­gerber (SP) sind sie sich einig: Unsere Alten haben längst genug!

Bei der NZZ schrieb ein beson­ders eifriger Jour­na­list allein seit Anfang Jahr bereits mehr als zehn Texte zum Übel der von den Gewerk­schaften lancierten Initia­tive für eine 13. AHV-Rente. Der Tenor: Pensio­nierte brau­chen keine höheren Renten, ihre Gene­ra­tion ist vermö­gender als andere. Passend dazu fläzten auf der Titel­seite der NZZ am Sonntag unlängst gut betuchte Senior*innen auf einer Jacht.

Unbe­stritten ist: Es gibt in der Schweiz viele Rentner*innen, die keine finan­zi­ellen Sorgen plagen. Sie konnten während ihres Erwerbs­le­bens ein Vermögen ansparen, sich ein Haus kaufen, dessen Wert laufend steigt oder sie haben vor der Pensio­nie­rung geerbt. Doch erstens gilt im Alter das gleiche wie im Arbeits­leben: Vermögen sind sehr ungleich verteilt. Und zwei­tens: Warum soll das Vermögen, das bei der 1. bis 12. AHV-Rente keine Rolle spielt, bei der 13. zur zentralen Variable werden?

Für die, die eine gut gefüllte Pensi­ons­kasse, Immo­bi­lien und Jachten besitzen, spielt die Rente aus der AHV heute schon keine Rolle. Trotzdem erhalten sie diese voll­um­fäng­lich. Die einzig rele­vante Frage ist also, ob eine Renten­er­hö­hung jenen hilft, die primär von der ersten Säule abhängig sind.

Schaut man hier genau hin, sieht es deut­lich weniger rosig aus: Gemäss Erhe­bungen des Bundes­amts für Stati­stik lag die Armuts­quote 2021 bei allen Personen über 65 bei 15.4 Prozent. Beson­ders akzen­tu­iert ist das Problem bei Personen mit einem obli­ga­to­ri­schen Schul­ab­schluss (23.8 Prozent) und bei Ausländer*innen (26.4 Prozent). Rund jede zehnte Person im Renten­alter hat nicht genü­gend Geld, um eine unvor­her­ge­se­hene Ausgabe zu stemmen.

Doch diese paar verdrückten Alters­armen, ruft es von der Jacht herunter, bräuchten keine 13. AHV-Rente – man kann ja Ergän­zungs­lei­stungen (EL) bean­tragen. Das ist unter anderem die Meinung von FDP-Natio­nalrat Andri Silber­schmid. Ergän­zungs­lei­stungen bean­tragen sei auch gar nicht so schlimm, schrieb er auf X: „Sie können jeder­zeit in die SVA Zürich ohne Anmel­dung erscheinen und es wird einem geholfen.“

Heuch­le­ri­sche Argumente

Tatsäch­lich sind die EL ein wich­tiger Pfeiler der sozialen Absi­che­rung im Alter. Sie greifen dann, wenn AHV- und Pensi­ons­kassen-Rente zusammen nicht zum Leben reichen. Beson­ders bedeu­tend ist das für Frauen, die aufgrund Lohn­un­gleich­heit und ungleich verteilter Betreu­ungs­ar­beit vor allem in der zweiten Säule – der Pensi­ons­kasse – schlechter gestellt sind. Etwa eine von sieben Rent­ne­rinnen bezieht EL. Zum Vergleich: Bei pensio­nierten Männern ist es etwa einer von zehn. Und: Bei den geschie­denen oder getrennten Frauen liegt die EL-Quote bei fast einem Drittel.

Aber: Die EL als Alter­na­tive zur 13. AHV-Rente zu verkaufen, ist heuch­le­risch. Nicht zuletzt weil diese auf Anfang 2024 gekürzt wurden – mit gütiger Unter­stüt­zung linker Enthal­tungen. Vor allem zwei Punkte sind zu beachten.

In gewissen Kantonen willigt man bei einem EL-Bezug ein, dass die Sozi­al­be­hörden unan­ge­meldet Haus­be­suche durch­führen dürfen. 

Einer­seits führen Stig­ma­ti­sie­rung, Armen­feind­lich­keit und ein Mangel an Nieder­schwel­lig­keit dazu, dass viele Personen mit Anspruch auf EL diese nicht beziehen. Wie eine Studie der Zürcher Hoch­schule für Ange­wandte Wissen­schaften (ZHAW) aus dem Jahr 2023 zeigt, bezogen rund 16 Prozent der Personen, die Anspruch auf EL hätten, diese nicht. Dazu kommt, dass der EL-Bezug für Menschen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund auslän­der­recht­liche Konse­quenzen haben kann, zum Beispiel beim Familiennachzug.

Ande­rer­seits rütteln die EL ironi­scher­weise an zwei Grund­pfei­lern bürger­li­cher Frei­heiten. In gewissen Kantonen, etwa im Kanton Thurgau, willigt man bei einem EL-Bezug ein, dass die Sozi­al­be­hörden unan­ge­meldet Haus­be­suche durch­führen dürfen. Und: Wer Ergän­zungs­lei­stungen beziehen will und ein kleines Vermögen hat, muss dieses zuerst fast aufbrau­chen – aus dem an Nach­kommen vererbten Rest müssen EL-Leistungen zurück­ge­zahlt werden.

Man lernt: Eigen­tums- und Frei­heits­rechte sind nur ab einer gewissen Schwelle heilig. Schnüf­fel­staat? Schon ok, wenn er bei Armen schnüf­felt. Verhin­de­rung gene­ra­tio­nen­über­grei­fender Vermö­gens­wei­ter­gabe? Kein Problem, solange die Gross­ver­mögen gene­ra­tio­nen­über­grei­fend gesi­chert sind. Ganz offen­sicht­lich sind ideo­lo­gi­sche Verbrä­mung und die Angst vor einer stär­keren AHV auf der bürger­li­chen Seite so gross, dass man lieber Alters­armut wegschreibt, als etwas dagegen zu tun. 

Arbeiten bis zum Umfallen

Die bürger­liche Seite sieht das Problem der Alters­vor­sorge ohnehin nicht auf der Aufgabe‑, sondern auf der Einnah­me­seite. Und hier kommen wir auf die Renten-Initia­tive der Jung­frei­sin­nigen zu sprechen.

Für Befürworter*innen ist klar: Die Lebens­er­war­tung steigt und das Renten­alter soll es ihr gleichtun. Ihr Haupt­ar­gu­ment für eine sukzes­sive Renten­al­ter­erhö­hung: Die Tatsache, dass die gebur­ten­starke Gene­ra­tion „Baby­boom“ in den kommenden Jahren in Rente geht, führe zu einem Ungleich­ge­wicht im Umla­ge­ver­fahren, weil immer weniger arbei­tende immer mehr pensio­nierte Personen finan­zieren müssen. 

Soll es nach den Jung­frei­sin­nigen gehen, sollen die Früchte der Produk­ti­vi­täts­stei­ge­rung künftig noch unge­hin­derter in die Taschen der Besit­zenden fliessen. 

Über die ungleiche Vertei­lung der Lebens­er­war­tung über verschie­dene Bran­chen und Einkom­mens­schichten verlieren sie kein Wort. Auch nicht darüber, dass für ein würde­volles Altwerden nicht nur die Lebens­er­war­tung, sondern auch die vom Gesund­heits­zu­stand abhän­gige Lebens­qua­lität entschei­dend ist.

Dafür wollen sie das Renten­alter von der Politik entkop­peln. Auch wenn die Arbeits­pro­duk­ti­vität – die Arbeit, die in einer gewissen Zeit gelei­stet wird – stetig steigt, sollen die Menschen immer länger arbeiten. Dabei ist die Verkür­zung der Arbeits­zeit, neben einer Erhö­hung des Lohns, einer der Wege, wie Arbeiter*innen von dieser Produk­ti­vi­täts­stei­ge­rung profi­tieren können. Soll es aber nach den Jung­frei­sin­nigen gehen, sollen die Früchte der Produk­ti­vi­täts­stei­ge­rung künftig noch unge­hin­derter in die Taschen der Besit­zenden fliessen. 

Die Devise lautet also: Wir sollen arbeiten bis zum Umfallen. Und genau hier lässt sich illu­strieren, dass es sich beim beschwo­renen Kampf zwischen Jung und Alt um eine Nebel­pe­tarde handelt. 

Hinter jeder AHV-Gret­chen­frage geht es im Kern nicht um einen Generationen‑, sondern einen Klassenkonflikt.

Das echte Problem der AHV

Die Diskus­sion darüber, ob auch Millionär*innen eine 13. AHV-Rente brau­chen, ist müssig. Die Giess­kanne ist das Wesen der AHV: Alle zahlen ein, alle bekommen eine Rente. Dass sie auch eine gut geölte Umver­tei­lungs­ma­schine ist – 92 Prozent beziehen mehr aus der AHV, als sie einzahlen – ist der wahre Dorn im Auge der Gegner*innen. Wenn sie sich an reichen Rentner*innen stören würden, würden sie sich für struk­tu­relle Mass­nahmen wie Vermö­gens- und Erbschafts­steuern einsetzen. 

Denn egal, wie man es dreht und wendet: Hinter jeder AHV-Gret­chen­frage geht es im Kern nicht um einen Generationen‑, sondern einen Klas­sen­kon­flikt. Die Renten­in­itia­tive will eine Zukunft, in der jene, die auf jeden Franken der AHV-Rente ange­wiesen sind, solange arbeiten, bis auch ihr letztes Fünk­chen Arbeits­kraft verwertet wurde. Dass wer es sich leisten kann gut und gerne früher in Pension geht, wird wohl wissend in Kauf genommen.

Demge­gen­über ist die Initia­tive für eine 13. AHV-Rente fast heil­brin­gend. Ihr Ziel: Die AHV der in der Verfas­sung fest­ge­schrie­benen Vision einer ausglei­chenden und sozialen Insti­tu­tion näherbringen. 

Dass die Initia­tive keine fix fertigen Finan­zie­rungs­lö­sungen vorsieht, kann dabei durchaus als Chance verstanden werden und hat wohl damit zu tun, dass solche bereits bei der Abstim­mung über die Initia­tive „Millio­nen­erb­schaften besteuern für die AHV“ 2015 von Volk und Ständen abge­lehnt wurde. Aktuell bringen die Initiant*innen als Option die Erhö­hung der Lohn­pro­zente ins Spiel – je 0.4 zusätz­lich für Arbeit­neh­mende und Arbeit­ge­bende. Nur: Damit würde wiederum die Kauf­kraft jener gesenkt, die sowieso schon mit stei­genden Miet- und Gesund­heits­ko­sten und der Teue­rung zu kämpfen haben.

Länger­fri­stig müssen wir uns ohnehin mit einem anderen (echten) Problem der AHV ausein­an­der­setzen: nämlich, wie wir das Sozi­al­werk von der Produk­ti­vität entkoppeln.

Eine Mehr­wert­steu­er­erhö­hung wäre noch unso­zialer: Wer wenig verdient, gibt mehr für den Konsum aus, der durch die Mehr­wert­steuer verteuert wird. Viel­mehr sollte man, geschei­terter Revi­si­ons­ver­suche zum Trotz, grös­sere Würfe wagen. Sozialer, weil umver­tei­lender, wäre eine von SP-Natio­nal­rätin Jacque­line Badran gefor­derte Verschie­bung von Lohn­pro­zenten von der zweiten in die erste Säule. 

Länger­fri­stig müssen wir uns ohnehin mit einem anderen (echten) Problem der AHV ausein­an­der­setzen: nämlich, wie wir das Sozi­al­werk von der Produk­ti­vität entkop­peln. Bisher hat sich die Linke darauf verlassen, dass das Wirt­schafts­wachstum die demo­gra­fi­schen Verschie­bungen ausgleicht. Weil das aber aus ökolo­gi­scher und sozialer Sicht keine nach­hal­tige Lösung ist, muss sich die Linke fragen, wie sie sich länger­fri­stig von Lohn­pro­zenten als primäre Finan­zie­rungs­quelle lösen kann – ohne dabei die Umver­tei­lungs­ma­schine AHV zu stoppen.

Eine wilde Idee: Bundes­gelder für Arme statt die Armee. Warum? Ganz einfach: Pensio­nierte können weder ihr beschei­denes Eigen­heim noch einen Kampfjet statt eines ordent­li­chen Mittag­essens verspeisen. Aber auch die alten­feind­li­chen Schmäh­rufe zum Abstim­mungs­kampf regen die Fantasie an: Gene­ra­tio­nen­über­grei­fende Gross­ver­mögen könnten höher besteuert werden – ein Vorschlag hierzu macht die Initia­tive für eine Zukunft der Juso.

Was unge­achtet der leidigen Finan­zie­rungs­frage fest­steht: Nehmen die Stimm­be­rech­tigten am 3. März die Initia­tive für eine 13. AHV-Rente trotz millio­nen­schwerem Budget der Gegen­kam­pagne an, würde das Sozi­al­werk eine der grössten Erwei­te­rungen seit seiner Einfüh­rung 1948 erleben.


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