Stand 2026 haben fünf Schweizer Kantone Mindestlöhne eingeführt: Genf 24.48 CHF pro Stunde, Neuenburg 21.31 CHF pro Stunde, Jura 21.40 CHF pro Stunde, Basel-Stadt 22.00 CHF pro Stunde und Tessin 20.00 bis 20.50 CHF pro Stunde, je nach Branche. Weitere Mindestlohn-Initiativen haben Gewerkschaften und linke Parteien auch in den Kantonen Waadt und Wallis sowie in den Städten Bern, Biel und Schaffhausen eingereicht.
Die Stadt Luzern startete per 1. Januar 2026 mit einem Mindestlohn von 22.75 CHF pro Stunde, der jährlich angepasst werden soll, um Armut zu verhindern. Er gilt auch für Branchen wie die Landwirtschaft, obwohl es eine politische Diskussion und Widerstand dagegen gibt. Die Einführung geht auf eine Initiative der Juso zurück. Es gab einen Versuch bürgerlicher Parteien, die Einführung durch ein Referendum zu verhindern, was jedoch scheiterte.
In Zürich und Winterthur ist die Umsetzung des Mindestlohns wegen laufender Gerichtsverfahren blockiert. Am 18. Juni 2023 stimmte die Bevölkerung der Stadt Zürich der Einführung eines kommunalen Mindestlohns von 23.90 CHF pro Stunde deutlich zu. Dies war Teil des Gegenvorschlags zur Initiative «Ein Lohn zum Leben».
Juristische Verzögerungstaktiken der Einführung von Mindestlöhnen sind bei Arbeitgebern beliebt.
Bereits vor dem Abstimmungsergebnis legte der GVZ unter Führung der Mitte-Nationalrätin Nicole Barandun Rekurs gegen die städtische Mindestlohn-Verordnung beim Bezirksrat Zürich ein. Solche juristischen Verzögerungstaktiken sind bei Arbeitgebern beliebt: Als 2011 Neuenburg den ersten kantonalen Mindestlohn einführen wollte, verzögerten Arbeitgeberverbände die Umsetzung sechs Jahre lang, bis das Bundesgericht ihn bestätigte.
Im Herbst 2024 hob das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Verordnung für einen Mindestlohn in Zürich und Winterthur wieder auf, obwohl die Stimmbürger*innen 2023 mit 69.43 % Ja-Stimmen klar dafür gestimmt hatten. Das Gericht, unter dem Vorsitz des FDP-Richters Reto Häggi, entschied, dass die Stadt nicht befugt sei, direkt in private Arbeitsverhältnisse einzugreifen. Der Fall liegt nun beim Bundesgericht.
Juristische Verzögerungstaktiken sind bei Arbeitgebern beliebt. 2011 beschloss das Neuenburger Stimmvolk den ersten kantonalen Mindestlohn. Mit verschiedenen rechtlichen Manövern gelang es den Arbeitgeberverbänden, dessen Umsetzung sechs Jahre lang zu verzögern, bis das Bundesgericht die Rechtmässigkeit bestätigte.
Eine nationale Regelung gibt es nicht: 2014 lehnte die Bevölkerung die Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)» mit 76.3 % Nein-Stimmen ab. Gefordert wurden 22 CHF pro Stunde bzw. 4’000 CHF pro Monat. Gegner*innen argumentierten damals mit der grossen Branchenvielfalt, möglichen negativen Effekten für KMU, Gastronomie und ländliche Regionen sowie der starken Tradition der Sozialpartnerschaft – der Aushandlung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter*innen anstatt anderer Mitteln wie beispielsweise Streiks.
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