Im Land der Über­rei­chen gibt es keinen natio­nalen gesetz­li­chen Mindestlohn

Die reiche Schweiz kennt keinen national gere­gelten Mindest­lohn. Statt­dessen ringen Kantone und Städte um lokale Lösungen. Arbeit­ge­ber­ver­bände versu­chen immer wieder, mit juri­sti­schen Schach­zügen die Einfüh­rung von Mindest­löhnen zu verzögern. 
Schweizer Arbeitgeberverbände legen sich häufig ins Zeug, um die Einführung von Mindestlöhnen zu blockieren oder zu verzögern. (Bild: Alicia Christin Gerald / Unsplash)

Stand 2026 haben fünf Schweizer Kantone Mindest­löhne einge­führt: Genf 24.48 CHF pro Stunde, Neuen­burg 21.31 CHF pro Stunde, Jura 21.40 CHF pro Stunde, Basel-Stadt 22.00 CHF pro Stunde und Tessin 20.00 bis 20.50 CHF pro Stunde, je nach Branche. Weitere Mindest­lohn-Initia­tiven haben Gewerk­schaften und linke Parteien auch in den Kantonen Waadt und Wallis sowie in den Städten Bern, Biel und Schaff­hausen eingereicht.

Die Stadt Luzern star­tete per 1.  Januar 2026 mit einem Mindest­lohn von 22.75 CHF pro Stunde, der jähr­lich ange­passt werden soll, um Armut zu verhin­dern. Er gilt auch für Bran­chen wie die Land­wirt­schaft, obwohl es eine poli­ti­sche Diskus­sion und Wider­stand dagegen gibt. Die Einfüh­rung geht auf eine Initia­tive der Juso zurück. Es gab einen Versuch bürger­li­cher Parteien, die Einfüh­rung durch ein Refe­rendum zu verhin­dern, was jedoch scheiterte.

In Zürich und Winter­thur ist die Umset­zung des Mindest­lohns wegen laufender Gerichts­ver­fahren blockiert. Am 18. Juni 2023 stimmte die Bevöl­ke­rung der Stadt Zürich der Einfüh­rung eines kommu­nalen Mindest­lohns von 23.90 CHF pro Stunde deut­lich zu. Dies war Teil des Gegen­vor­schlags zur Initia­tive «Ein Lohn zum Leben».

Juri­sti­sche Verzö­ge­rungs­tak­tiken der Einfüh­rung von Mindest­löhnen sind bei Arbeit­ge­bern beliebt.

Bereits vor dem Abstim­mungs­er­gebnis legte der GVZ unter Führung der Mitte-Natio­nal­rätin Nicole Barandun Rekurs gegen die städ­ti­sche Mindest­lohn-Verord­nung beim Bezirksrat Zürich ein. Solche juri­sti­schen Verzö­ge­rungs­tak­tiken sind bei Arbeit­ge­bern beliebt: Als 2011 Neuen­burg den ersten kanto­nalen Mindest­lohn einführen wollte, verzö­gerten Arbeit­ge­ber­ver­bände die Umset­zung sechs Jahre lang, bis das Bundes­ge­richt ihn bestätigte.

Im Herbst 2024 hob das Verwal­tungs­ge­richt des Kantons Zürich die Verord­nung für einen Mindest­lohn in Zürich und Winter­thur wieder auf, obwohl die Stimmbürger*innen 2023 mit 69.43 % Ja-Stimmen klar dafür gestimmt hatten. Das Gericht, unter dem Vorsitz des FDP-Rich­ters Reto Häggi, entschied, dass die Stadt nicht befugt sei, direkt in private Arbeits­ver­hält­nisse einzu­greifen. Der Fall liegt nun beim Bundesgericht.

Juri­sti­sche Verzö­ge­rungs­tak­tiken sind bei Arbeit­ge­bern beliebt. 2011 beschloss das Neuen­burger Stimm­volk den ersten kanto­nalen Mindest­lohn. Mit verschie­denen recht­li­chen Manö­vern gelang es den Arbeit­ge­ber­ver­bänden, dessen Umset­zung sechs Jahre lang zu verzö­gern, bis das Bundes­ge­richt die Recht­mäs­sig­keit bestätigte.

Eine natio­nale Rege­lung gibt es nicht: 2014 lehnte die Bevöl­ke­rung die Volks­in­itia­tive «Für den Schutz fairer Löhne (Mindest­lohn-Initia­tive)» mit 76.3 % Nein-Stimmen ab. Gefor­dert wurden 22 CHF pro Stunde bzw. 4’000 CHF pro Monat. Gegner*innen argu­men­tierten damals mit der grossen Bran­chen­viel­falt, mögli­chen nega­tiven Effekten für KMU, Gastro­nomie und länd­liche Regionen sowie der starken Tradi­tion der Sozi­al­part­ner­schaft – der Aushand­lung zwischen Arbeit­geber- und Arbeitnehmervertreter*innen anstatt anderer Mitteln wie beispiels­weise Streiks.

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