Konsens: Im Gesetz und im Alltag?

Schweden hat das Konsens­prinzip ins Gesetz geschrieben. Zusätz­lich soll die Sexu­al­kunde über­ar­beitet werden. Auch in der Schweiz wird nun eine Revi­sion des Sexu­al­straf­rechts gefor­dert – aber wie steht es um den Aufklä­rungs­un­ter­richt hier­zu­lande? Eine Spurensuche. 
Zum Sexualkundeunterricht gehört auch das Kennenlernen von Verhütungsmitteln. (Foto: Achtung Liebe)

Analsex, Bumse, Chla­mydie, Dickpic… Was wämmer bim E schriibe?“, flüstert eine Schü­lerin ihrem Kollegen zu. Fünf Köpfe sind über das Blatt gebeugt, auf dem das ABC aufge­li­stet ist. Sie sollen das Blatt mit Wörtern zu Sex, Bezie­hung, Liebe und Freund­schaft füllen.

Das ABC-Spiel ist laut Sexualpädagog*innen eine beliebte Methode, um den Aufklä­rungs­un­ter­richt zu beginnen. Die Stim­mung soll etwas aufge­lockert und die Hemm­schwelle gesenkt werden – es geht schliess­lich nicht um Mathe oder Geografie. Anschlies­send erklären die Sexualpädagog*innen alle Begriffe, die zusam­men­ge­kommen sind. Einer dieser Begriffe müsste eigent­lich „Konsens“ sein. Doch er wird auf keinem der Blätter zu finden sein.

Sexu­elle Rechte, sexua­li­sierte Gewalt und Konsens, das Ja zum Sex, sind aktu­elle Themen – endlich auch in der Schweiz. Begonnen hat die öffent­liche Debatte im Mai 2019, als Amnesty Inter­na­tional eine reprä­sen­ta­tive Umfrage zu sexua­li­sierter Gewalt in der Schweiz publi­zierte. Zwei Monate später lancierte Amnesty die Peti­tion „Erst Ja, dann ahh“, die mitt­ler­weile auch von Opfer­hil­fe­stellen der deutsch­spra­chigen Schweiz unter­stützt wird. Gefor­dert wird eine grund­le­gende Revi­sion des Sexu­al­straf­rechts, wie sie Schweden schon hinter sich hat. Das nordi­sche Land gilt auch bei uns für so manche*n als Para­de­bei­spiel in dieser Hinsicht.

Let’s talk about sex! Schü­le­rinnen während des Aufklä­rungs­un­ter­richts der studen­ti­schen Gruppe Achtung Liebe. (Foto: Achtung Liebe)

Schweden will eine Konsens­kultur schaffen

Schweden hat sich vor etwas über einem Jahr, am 1. Juli 2018, das Konsens­prinzip ins Gesetz geschrieben. Damit künftig der Tatbe­stand der Verge­wal­ti­gung erfüllt ist, muss das Opfer nicht explizit Nein gesagt haben; die Abwe­sen­heit einer deut­li­chen Zustim­mung reicht. Der Verein Fatta (über­setzt heisst das so viel wie „Versteh’s!“) hat fünf Jahre lang für dieses Gesetz gekämpft – aber der Kampf ist noch nicht zu Ende.

Auch der Aufklä­rungs­un­ter­richt soll über­ar­beitet werden: „Fatta möchte eine Konsens­kultur schaffen, d.h. eine Gesell­schaft frei von sexua­li­sierter Gewalt, wo Konsens die Norm ist“, erklärt Olivia Björ­klund Dahl­gren, Vorsit­zende des Vereins. Dafür müsse in der Schule der Grund­stein gelegt werden. Dadurch, dass Junge lernen würden, Grenzen anderer zu respek­tieren, Signale zu lesen und Konsens als selbst­ver­ständ­lich anzu­sehen, könne sexu­ellen Über­griffen vorge­beugt werden.

„Bis jetzt hat der Aufklä­rungs­un­ter­richt vor allem auf der biolo­gi­schen Ebene aufge­baut; bspw. thema­ti­siert, wie man sich vor Geschlechts­krank­heiten schützen sollte“, kriti­siert Björ­klund Dahl­gren weiter. Zudem habe eine schwe­di­sche Schul­in­spek­tion aus dem Jahr 2018 gezeigt, dass zwischen den verschie­denen Schulen in Bezug auf Aufklä­rungs­un­ter­richt extreme Unter­schiede bestünden. Fatta möchte das Thema Konsens im Lehr­plan inte­grieren, um in den Schulen zu vermit­teln, was vom Gesetz unter­mauert ist.

Während Fatta in Schweden den gesell­schaft­li­chen Wandel voran­treibt, steht die Schweiz noch ganz am Anfang. Wurde das schwe­di­sche Modell letztes Jahr noch gröss­ten­teils kriti­siert, wird nun auch in der Schweiz von verschie­denen Seiten eine Revi­sion des Straf­ge­setzes gefor­dert. Doch wie steht es um das zweite Puzzle­stück: die Aufklä­rung an den Schulen?

Natur, Mensch, Gesell­schaft statt Sexualpädagogik

Aufklä­rungs­un­ter­richt, Sexu­al­päd­agogik, Sexu­al­kunde: alles Wörter, die dasselbe wich­tige Fach bezeichnen, aber in der Such­funk­tion des Lehr­plan 21 null Treffer ergeben. Der Lehr­plan 21 ist ein Jahr­hun­dert­pro­jekt der ehema­ligen Deutsch­schweizer Erzie­hungs­di­rek­toren-Konfe­renz (D‑EDK), in dem ein gemein­samer Lehr­plan für die Volks­schulen von 21 Kantonen erar­beitet wurde.

Wer in der Zürcher Version nach Infor­ma­tionen zum Aufklä­rungs­un­ter­richt sucht, sucht verge­bens. Nicht einmal die Begriffe „Sex“ oder „Konsens“ bringen Treffer. Der Aufklä­rungs­un­ter­richt wird im Lehr­plan 21 nämlich nicht unter einem Fach­be­reich zusam­men­ge­fasst, sondern ist in „Natur, Mensch, Gesell­schaft“ hier und da verstreut worden.

Behan­delt wird der Aufklä­rungs­un­ter­richt in den meisten Schulen trotzdem eher kompakt: nämlich indem externe Sexualpädagog*innen für einen Vormittag mit den Schüler*innen gebucht werden. Eine von drei kanto­nalen Stellen in Zürich, die Aufklä­rungs­un­ter­richt im Auftrag der Bildungs­di­rek­tion anbietet, ist SpiZ (Sexu­al­päd­agogik in Zürich).

Ungleich­ge­wicht beim Aufklärungsunterricht

Katja Hoch­strasser, Sexu­al­päd­agogin und Team­lei­terin von SpiZ, erklärt, wie unter­schied­lich die Zusam­men­ar­beit mit den Schulen ist: „Gewisse Lehr­per­sonen sind Biologielehrer*innen, die uns als Ergän­zung buchen, da sie selbst schon sehr viel behan­delt haben. Andere Lehrer*innen sagen: ‚Ja, das steht jetzt im Lehr­plan, aber ich traue mich nicht, und ich will, dass das jemand Externes macht’.“

Im Vorfeld werde jeweils mit den Lehr­per­sonen der Schwer­punkt des Aufklä­rungs­un­ter­richts defi­niert, sagt Hoch­strasser. Dass dadurch ein Ungleich­ge­wicht zwischen verschie­denen Klassen entstehen könnte, sei kaum vermeidbar.

Hoch­strasser versi­chert aber: „Es gibt ein paar Sachen, die man sagen muss. Da gehören zum Beispiel die gesetz­li­chen Sachen wie das Schutz­alter dazu.“ Auch dass die Jugend­li­chen lernen, was ein Kondom ist und wie man es anwendet, werde sicher­ge­stellt. Grund­sätz­lich baue der ganze Aufklä­rungs­un­ter­richt auf den sexu­ellen Rechten auf.

Die sexu­ellen Rechte gehören zu den Menschen­rechten und sind von der Inter­na­tional Planned Paren­thood Fede­ra­tion (IPPF) fest­ge­halten. Aber: Als der UNO-Menschen­rechtsrat die Schweiz im Jahr 2017 über­prüfte, sah dieser insbe­son­dere im Bereich sexu­elle Gesund­heit und Rechte Verbes­se­rungs­po­ten­zial. Für den Aufklä­rungs­un­ter­richt hier­zu­lande sind die sexu­ellen Rechte also eher eine löch­rige als eine solide Basis.

Konsens nicht immer ein Thema

Im Aufklä­rungs­un­ter­richt muss Konsens nicht wört­lich erwähnt werden. Laut Hoch­strasser bestehe aber die Möglich­keit, Konsens zu behan­deln; meistens beim Thema „das erste Mal“. Eine*r der beiden Sexualpädagog*innen erkläre dann an der Wand­tafel mit Strich­männ­chen und Häkchen, dass es nicht mehr weiter gehe, sobald eine von zwei Personen nicht mehr wolle.

Hoch­strasser sagt zudem, dass sie mit den Mädchen ein Ampel­schema durch­gehe, wo sie lernen sollen, auf den Körper zu hören. Sie rede immer vom Kopf, dem Herzen und dem Bauch. „Wenn alle drei Lämp­chen grün leuchten, wissen sie: Alles ist gut. Wenn aber eines davon rot blinkt, sollen sie nochmal über­legen, ob sie wirk­lich bereit sind oder nicht.“ Hoch­strasser schätzt, dass sie das Thema Konsens bei rund 80 Prozent der Klassen aufnehmen können – bei den Jungs aber gene­rell seltener als bei den Mädchen.

Und genau da liegt das Problem: Konsens muss von beiden Parteien geäus­sert, verstanden und respek­tiert werden – sonst funk­tio­niert er nicht. Doch hier wird die Verant­wor­tung, das Zwischen­mensch­liche zu verstehen und zu kommu­ni­zieren, wie so oft, den Mädchen aufer­legt. Es sei an der Frau, Nein zu sagen – nicht am Mann, auf ein Ja zu warten. Und es sei okay, weiter­zu­ma­chen, solange sie nicht Nein gesagt hat.

Der sprin­gende Punkt: Genau diese Ausle­ge­ord­nung wider­spie­gelt das geltende Sexu­al­straf­recht. Wenn die Person nicht Nein gesagt hat und keiner Gewalt ausge­setzt wurde, kann juri­stisch nicht von einer Verge­wal­ti­gung gespro­chen werden.

Trotzdem denkt Hoch­strasser nicht, dass ein Gesetz wie in Schweden es für sie einfa­cher machen würde, den Schüler*innen Konsens beizu­bringen: „Bei einem Gesetz liegt immer ein Richtig und Falsch dahinter. Und das finde ich etwas ganz Schwie­riges, wenn es um Sexua­lität und Liebe und Freund­schaft geht.“

Hier liegt Problem Nummer zwei: Sogar Sexualpädagog*innen wehren sich gegen ein Gesetz, das über­fällig zu sein scheint und eigent­lich in ihrem Inter­esse sein sollte. Ein Umdenken auf höch­ster Stufe ist unum­gäng­lich, wenn Konsens je in der Schweizer Gesell­schaft ankommen können soll.

Auch Studis klären auf

SpiZ zeichnet in Bezug zu Konsens ein nahezu konser­va­tives Bild. Doch wie hand­haben das unaus­ge­bil­dete Studie­rende, deren eigener Aufklä­rungs­un­ter­richt noch gar nicht so lange her ist?

Der Studi­verein Achtung Liebe bietet eben­falls Aufklä­rungs­un­ter­richt an. Der grösste Unter­schied zu den kanto­nalen Stellen: Alle Mitglieder sind Studie­rende, die ehren­amt­lich arbeiten – Geld von Stadt oder Kanton gibt es keines.

Laut André Alder, Vorstands­mit­glied der Sektion Zürich, sehen sie den grössten Vorteil darin, dass sie jünger sind als ausge­bil­dete Sexualpädagog*innen und dadurch den Schüler*innen näher. Achtung Liebe behandle jeweils die klas­si­sche Sexu­al­auf­klä­rung: Anatomie, sexuell über­trag­bare Infek­tionen und Verhütungsmittel.

Daneben lege der Verein ein beson­deres Augen­merk auf zwischen­mensch­liche Aspekte der Sexua­lität. In der Sekun­dar­schule gehe es dabei beispiels­weise um das Flirten oder teils leicht über­grif­fige Verhal­tens­mu­ster, so Alder: „Wir haben auch immer wieder Fälle, wo uns die Lehr­person erzählt, dass die Jungs den Mädchen zum Beispiel auf den Po hauen. Darüber reden wir dann – was kann man, was darf man, was nicht?“ Sie hätten in dem Sinne keinen Themen­block zu Konsens, aber es werde immer wieder aufge­nommen, beispiels­weise auch beim Thema Sexting. „Immer wenn wir in kompli­zierte Gefilde geraten, lautet die einfachste Antwort jeweils: Konsens!“

Achtung Liebe plädiert zudem für mehr Zeit: „Wir sagen den Schulen immer wieder, dass zwei Besuche während der Sekun­dar­zeit bei der Sexu­al­auf­klä­rung eigent­lich das Minimum wären.“ Es komme aber letzt­end­lich darauf an, wieviel Geld eine Schule zur Verfü­gung gestellt bekommen hat und was ein*e Rektor*in von dem Angebot hält.

Die Willkür entscheidet

Diese Subjek­ti­vität kann nicht die Lösung sein – doch sie ergibt sich direkt aus dem Lehr­plan 21. Volks­schulen sind gemäss diesem dazu verpflichtet, Sexu­al­auf­klä­rung mit ihren Schüler*innen zu behan­deln. In welchem Ausmass das geschieht, ist jedoch relativ offen.

Marion Völger, Leiterin des Volks­schul­amtes der Bildungs­di­rek­tion Kanton Zürich, bestä­tigt dies: „Die Schulen entscheiden in eigener Kompe­tenz, welche Fach­stellen sie zu bestimmten Themen­be­rei­chen einladen.“ Und wenn sich eine Gemeinde dazu entscheidet, externe Sexualpädagog*innen anzu­stellen, „trägt sie die Kosten zu 100 Prozent“.

Gemeinden sind unter­schied­lich wohl­ha­bend. Wie viel Geld sie in Bildung inve­stieren, vari­iert stark. Es kann demnach Schulen geben, die keine externen Sexualpädagog*innen einladen – weil eben das Geld dafür nicht reicht.

Es ist schön und gut, dass es sexu­al­päd­ago­gi­sche Stellen gibt, die den Bildungs­auf­trag wahr­nehmen und von der Bildungs­di­rek­tion unter­stützt werden. Doch was bringt das, wenn sich das nicht jede Schule leisten kann? Oder wenn nicht jede*r Rektor*in Aufklä­rungs­un­ter­richt als Prio­rität sieht?

Dass Schulen selbst auswählen können, ob und welche externe Stelle sie wie oft für den Aufklä­rungs­un­ter­richt buchen, ist kein Zeichen der Frei­heit, sondern ein Zeichen fehlender Struk­turen – und letzt­end­lich auch sympto­ma­tisch für die gesell­schaft­liche Abwer­tung der Thematik.

Aufklä­rungs­un­ter­richt sollte nicht auf Willkür beruhen, sondern einen eigenen, festen Platz im Unter­richt bekommen, mit vorge­ge­benen Themen und zu erfül­lenden Lern­zielen. Doch es ist offen­sicht­lich, dass Aufklä­rungs­un­ter­richt nicht ansatz­weise den glei­chen Stel­len­wert geniesst wie zum Beispiel Geome­trie oder Geschichte. Schliess­lich werden Kinder mit dem Erlernen von Grenzen und Einver­nehm­lich­keit nicht auf den Arbeits­markt vorbe­reitet – sondern bloss auf das zwischen­mensch­liche Funk­tio­nieren in einer Gesellschaft.

In der Schweiz den gesell­schaft­li­chen Wandel über den Weg einer Geset­zes­än­de­rung voran­zu­treiben, scheint nahe­lie­gend. Denn das Schweizer System bestä­tigt, was die schwe­di­sche Orga­ni­sa­tion Fatta schon lange weiss: Das Konsens­prinzip muss im Gesetz stehen und seine normie­rende Wirkung entfalten, bevor es in der Gesell­schaft den Platz bekommt, der ihm zustehen würde.


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