Frank­reich erlässt ein radi­kales Gesetz — und die Credit Suisse zeigt, wieso das in der Schweiz auch sinn­voll sein könnte

Wie viel Geld braucht die Schweizer Armee? Und müssen Frank­reichs Unter­nehmen bald auf der ganzen Welt fran­zö­si­sche Gesetze einhalten? 

Wie schlimm steht es wirk­lich um die Welt? Das weiss niemand ganz genau. Eine Nach­richt jagt die nächste – wie einen Über­blick gewinnen, das Chaos ordnen? Wir helfen, indem wir ausge­wählte News häpp­chen­weise servieren und einordnen. So liefern wir Ihnen einmal pro Monat Anhalts­punkte zur Lage der Welt aus Lamm-Sicht.

Heute: 13 Milli­arden pro Jahr für die Armee // Frank­reich zwingt Gross­un­ter­nehmen zu mehr Sorg­falt // Die CS liefert ein Beispiel, wieso es viel­leicht gerade das, was Frank­reich tut, auch in der Schweiz braucht

Bad News 1: Die FDP will plötz­lich eine Riesenarmee

Was ist passiert? FDP-Natio­nalrat Thierry Burkart hat einen Vorschlag gemacht, der eigent­lich nur mit solider kogni­tiver Disso­nanz begründet werden kann: Das Armee­budget solle mehr als verdop­pelt werden. 13 statt 5 Milli­arden Franken will Burkart jedes Jahr für die Armee ausgeben. Der Grund? Die geopo­li­ti­sche Lage. Schliess­lich wisse man nicht, wann der nächste Krieg ausbreche.

Weshalb ist das wichtig? Tradi­tio­nell kämpft vor allem die SVP für höhere Mili­tär­aus­gaben. Es gibt aber im gesamten Bürger­block Anhän­ge­rInnen eines grös­seren, stär­keren Mili­tärs. Nur hat das gemein­same höhere Inter­esse eines ausge­gli­chenen Staats­bud­gets diese bis jetzt von solchen Hirn­ge­spin­sten abge­halten. Dass sich nun Verteter der FDP öffent­lich mit solchen Vorschlägen zu Wort melden und die SVP rechts über­holen, ist daher bemerkenswert.

Aber: Der Vorschlag ist so abge­fahren, dass er im Parla­ment keine Chance haben wird. Auch wurde vergan­gene Woche bekannt, dass das Vertei­di­gungs­de­par­te­ment aufgrund der von den Bürger­li­chen selbst verord­neten Schul­den­bremse im letzten Jahr 300 Stellen strei­chen musste. Doch ange­sichts dessen, dass auf der ganzen Welt Regie­rungs­chefs plötz­lich für höhere Rüstungs­bud­gets weibeln und Amerika seine Nato-Verbün­deten nur noch schützen will, wenn diese ihre Armee stärken, könnte auch in der Schweiz in den kommenden Jahren der Druck für eine grös­seres Armee­budget zunehmen.

Good News: Frank­reich geht

Was ist passiert? Frank­reich hat etwas getan, das die Schweiz unter keinen Umständen tun will. Dabei geht es um ein so sper­riges wie abstraktes Wort: die Sorg­falts­prü­fungs­pflicht. Am 22. Februar verab­schie­dete die fran­zö­si­sche Natio­nal­ver­samm­lung einen Geset­zes­vor­schlag, der von fran­zö­si­schen Konzernen verlangt, dass sie all ihre Tätig­keiten einer Sorg­falts­prü­fung unter­ziehen. Das heisst: Sie sollen über­prüfen, ob sie der Umwelt oder Menschen schaden. Und zwar nicht nur bei Akti­vi­täten in Frank­reich selbst, sondern auch im Ausland. Ob die Unter­nehmen die dort gültigen Gesetze einhalten, spielt dabei keine Rolle.

Das neue Gesetz verlangt von den Unter­nehmen einen konkreten Sorg­falts­plan. In diesem Plan muss das Unter­nehmen Risiken für Umwelt und Menschen­rechte iden­ti­fi­zieren, analy­sieren und prio­ri­sieren; erläu­tern, wie es Tochter- und Subun­ter­nehmen sowie Zulie­ferer regel­mässig über­prüfen will; ange­mes­sene Gegen­mass­nahmen zur Vermei­dung und Milde­rung von Menschen­rechts­ver­let­zungen darlegen; ein Warn­sy­stem zur Entge­gen­nahme von Beschwerden entwickeln — und zwar zusammen mit Gewerk­schaften; sowie ein Verfahren fest­legen, mit dem es über­prüfen kann, ob die Mass­nahmen fruchten. Wenn das Unter­nehmen seine Pflichten vernach­läs­sigt, können betrof­fene Personen klagen. Gerichte können Strafen bis zu 30 Millionen Euro verhängen.

Weshalb ist das wichtig? Bei vielen Umwelt- oder Sozi­al­ka­ta­stro­phen wie etwa beim Einsturz der Nähfa­brik Rana Plaza in Bangla­desch, wo mehr als 1000 Menschen ums Leben kamen, weisen die multi­na­tio­nalen Konzerne jede Verant­wor­tung von sich. Einer­seits hätten sie ja die vor Ort geltenden Gesetze einge­halten. Ande­rer­seits ist es üblich, solche poten­ziell rufschä­di­genden Tätig­keiten an Subun­ter­nehmen auszu­la­gern. Die Sorg­falts­prü­fung aner­kennt nun, dass Unter­nehmen ihre Verant­wor­tung nicht einfach an diese Subun­ter­nehmen abschieben können. Dahinter steckt die Über­zeu­gung, dass die Konzerne in einer ungleich stär­keren Posi­tion sind als die lokalen Subun­ter­nehmer oder auch die Gesetz­geber der Staaten, in denen die gefähr­li­chen Arbeiten durch­ge­führt werden.

In der Schweiz hat eine NGO-Koali­tion mit der Konzern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­tive einen weiter­rei­chenden Verfas­sungs­ar­tikel vorge­legt. Der Bundesrat hat diesen ohne Gegen­vor­schlag abge­lehnt. Nach der Diskus­sion im National- und Stän­derat wird das Volk wohl darüber abstimmen, ob es in der Verfas­sung fest­halten will, dass Unter­nehmen ihre Geschäfts­tä­tig­keiten systematisch auf Menschen­rechts­ver­let­zungen und Umwelt­ri­siken über­prüfen und falls nötig Mass­nahmen ergreifen müssen.

Aber: Frank­reich nimmt mit dem Gesetz zwar eine Vorrei­ter­rolle ein. Das Gesetz muss jedoch noch defi­nitiv vom Präsi­denten verab­schiedet werden. In Frank­reich ist es aber möglich, dass 60 Parla­men­ta­rie­rInnen eine Beschwerde gegen ein neues Gesetz einlegen. Das ist am 23. Februar geschehen. Nun muss der Verfas­sungsrat entscheiden, ob das Gesetz der Verfas­sung wider­spricht. Dann erst kann der Präsi­dent das Gesetz unterzeichnen.

Auch das Instru­ment der Sorg­falts­prü­fung ist eine Krücke. Eigent­lich wünschen sich die Lobby­istInnen für das Gesetz, dass Unter­nehmen auch im Ausland nach den Gesetzen ihrer Sitz­länder haften. Dass also Schweizer Unter­nehmen in der Elfen­bein­küste Schweizer Stan­dards einhalten sollten. Doch das ist recht­lich utopisch. Die Sorg­falts­prü­fung ist etwa, wie wenn man seinem Kind, bevor es das Wochen­ende bei den Gross­el­tern verbringen wird, sagt, es solle doch nicht all die Süssig­keiten, die Oma nonstop verteilt, einfach in sich hinein­stopfen und statt­dessen daran denken, wie sehr es seinen Zähne schadet. Das Kind wird, wenn es denn die Gesetze der Familie verstanden hat, artig nicken damit dem Sorg­falts­plan zustimmen- und bei Oma trotzdem alle Süssig­keiten in sich hineinstopfen.

Bad News 2: Die CS schweigt

Was ist passiert? Umwelt­schüt­ze­rInnen beschul­digen eine Gross­bank? Nichts Neues im Westen — könnte man denken. Doch gerade vor dem Hinter­grund von Frank­reichs neuem Gesetz ist der aktu­elle Fall span­nend. Und das kommt so: Green­peace beschul­digt Credit Suisse, die grösste Geld­ge­berin der umstrit­tenen Dakota-Access-Pipe­line in den USA zu sein. Umwelt­schüt­ze­rInnen und Sioux prote­stieren seit langem gegen die Pipe­line, die unter einem Stausee hindurch­führen soll. Sie befürchten, dass das Grund­wasser verun­rei­nigt wird. Eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung steht aus. Obama hatte das Projekt im Dezember gestoppt, doch Trump wies mit einem seiner ersten präsi­den­ti­ellen Dekrete an, das Projekt wieder aufzunehmen.

Green­peace behauptet nun, dass die CS bis zu 850 Millionen Dollar an Firmen vergeben habe, die in das Projekt invol­viert seien. Die NGO fordert die Gross­bank auf, sofort aus dem Projekt auszu­steigen. Doch die CS schaltet auf stur. Sie behauptet, weder in das Projekt invol­viert zu sein noch eigene Richt­li­nien zu verletzen. Ersteres, so Green­peace, stimmt nicht, weil die CS eben doch indi­rekt Geld in die Pipe­line pumpt. Und zwei­teres sei ein Witz, denn die Richt­li­nien seien „nicht mehr als ein Deck­män­tel­chen, mit dem die Gross­bank der Öffent­lich­keit nach­hal­tiges Wirt­schaften vorgaukelt”.

Weshalb ist das wichtig? Der Fall ist deshalb so inter­es­sant, weil andere Banken, aus dem Projekt ausge­stiegen sind. Die Royal Bank of Scot­land been­dete die Zusam­men­ar­beit im Herbst 2015, die grösste norwe­gi­sche Bank DNB entle­digte sich im November 2016 allen Betei­li­gungen an Firmen, die mit der Dakota-Pipe­line verban­delt waren. Schwe­dens Nordea-Bank stösst diese Betei­li­gungen momentan ab und der hollän­di­sche Finanz­riese ABN Amro erklärte, er steige aus allen Geschäften mit den Pipe­line-Firmen aus, wenn mit den Sioux keine Lösung gefunden werde.

Die CS wiederum verweist auf ihre internen Richt­li­nien. Aber was bringen diese, wenn es keine ernst­hafte externe Kontrollen gibt? Und was sollen Richt­li­nien, wenn niemand büssen muss, falls sie verletzt werden? Der Fall der Dakota-Pipe­line zeigt exem­pla­risch, wie eine Sorg­falts­prü­fung à la France zumin­dest die Frage aus dem Weg räumen könnte, ob nun die CS in irgend­einer Form über­haupt Verant­wor­tung an etwa­igen späteren Umwelt­schäden trüge. Die Bank müsste, hätte die Schweiz ein ähnli­ches Gesetz wie Frank­reich verab­schiedet, in einem Plan darlegen, wie sie dieses Risiko einschätzt, was sie zu tun gedenkt, um das Risiko zu mini­mieren — und was geplant ist, falls sie sich irrt und das Grund­wasser tatsäch­lich verschmutzt wird.

Aber: Auch wenn Umwelt­schüt­ze­rInnen nun zu Prote­sten auf dem Para­de­platz aufrufen — dass die CS sich aus dem Projekt zurück­ziehen wird, erscheint unwahr­schein­lich. Und falls doch, dann nur, weil sich das finan­zi­elle Risiko aus Sicht der Bank nicht lohnt. Das Geld würde anderswo inve­stiert. In sinn­vol­lere Projekte? Das wird nur die CS selbst wissen — solange es keine Sorg­falts­prü­fungs­pflicht gibt.

Artikel‑, Hör- und Film­tipps zu den Ereig­nissen im Februar


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