Wann ist ziviler Unge­horsam ange­bracht? Das wollten wir von einem Konzern wissen, der schon mehr­mals davon geschä­digt wurde: dem Ener­gie­riesen RWE. Die Antwort ist kurz, aber vielsagend.

Am letzten Okto­ber­wo­chen­ende reizten tausende Klimaaktivist*innen in der Nähe von Köln die Grenzen des Gesetzes aus: Im Rahmen der Aktion „Ende Gelände“ blockierten sie die Eisen­bahn des Ener­gie­kon­zerns RWE, um diesen an der klima­schäd­li­chen Verstro­mung von Braun­kohle zu hindern und für mehr Klima­ge­rech­tig­keit zu prote­stieren. Ziviler Unge­horsam nennt sich diese Form des Protests. Wir wollten von dem geschä­digten Unter­nehmen wissen, wann ziviler Unge­horsam ok ist und wann nicht. 
Die Aktivist*innen von Ende Gelände fordern mit ihrem Protest in der Form von zivilem Ungehorsam den sofortigen Kohleausstieg und mehr Klimagerechtigkeit. (Foto: das Lamm)

Im Nach­hinein ist es meist relativ klar, wie eine spezi­fi­sche Aktion im Sinne zivilen Unge­hor­sams zu beur­teilen ist: Gerade feiert der Unge­horsam der Kieler Matrosen sein hundert­stes Jubi­läum. Diese weigerten sich gegen Ende des Ersten Welt­kriegs, in eine aussichts­lose Schlacht zu fahren, unter anderem weil Waffen­still­stands­ver­hand­lungen bereits absehbar waren. Damit trugen sie zum Nieder­gang der deut­schen Monar­chie bei und ebneten den Weg für Frie­dens­ver­hand­lungen, die zum Ende des Ersten Welt­krieges führen sollten. Mehrere dieser Matrosen wurden damals verhaftet. Viele betrach­teten die Matrosen als Geset­zes­bre­cher, Verräter und ille­gales Gesindel. Dass die Verwei­ge­rung der Matrosen aber viel­mehr mutig und klug war, würde im Nach­hinein betrachtet wohl kaum jemand bestreiten.

Weniger einfach ist es hingegen, im Moment der Gescheh­nisse selbst darüber zu urteilen, ob ein solcher mili­tä­ri­scher oder – wie im Fall der Kohlegegner*innen vom Akti­ons­bündnis Ende Gelände – ziviler Unge­horsam gerecht­fer­tigt ist oder nicht. Es braucht schon ziem­lich trif­tige Gründe, um auf eine legi­time Weise zu einer solch starken Form des Prote­stes zu greifen. Denn grund­sätz­lich sind wir ja alle froh, wenn sich unsere Mitmen­schen an die Gesetze halten, mit denen wir unser Zusam­men­leben regeln.

Was sagt RWE dazu?

Nachdem wir die unge­hor­samen Kohlegegner*innen bereits in einem vergan­genen Artikel gefragt haben, wie sie ihre ille­galen Hand­lungen recht­fer­tigen, wollte das Lamm nun auch die Meinung der Gegen­seite hören. Das Manage­ment des Ener­gie­riesen RWE hat sich bereits klar gegen die Proteste von Ende Gelände posi­tio­niert. Die Frage, ob man das Blockieren der eigenen Gleise legitim fände oder nicht, erüb­rigt sich also. Aber: Was bräuchte es dann, damit man bei RWE sagen würde, 0k, die Proteste richten sich zwar gegen uns, aber so ganz unrecht haben die nicht, viel­leicht lassen wir das mit der Braun­kohle doch besser bleiben, und zwar schnell“? Wir haben bei RWE nachgefragt:

Guten Tag

[…] Ich bin an einem Artikel über zivilen Unge­horsam dran. Unter anderem im Zusam­men­hang mit den Ende Gelände-Aktionen. Gerne würde ich von Ihnen wissen, wie Sie über solche Aktionen des zivilen Unge­hor­sams denken. Die Geschichte ist ja voll mit Leuten, die man zuerst als Geset­zes­bre­cher verur­teilte und später dann aber trotzdem als Helden für ihren Mut zum zivilen Unge­horsam feierte. Zum Beispiel die afro­ame­ri­ka­ni­sche Bürger­recht­lerin Rosa Parks, die sich weigerte, ihren Sitz­platz für einen hell­häu­tigen Passa­gier frei­zu­geben und damit die Bürger­rechts­be­we­gung in den USA mitauslöste.

Ich selber finde es jedoch sehr schwierig abzu­schätzen, wann und wieso es ange­bracht ist, das Gesetz in seltenen Fällen zu brechen. Meistens ist es ja schon besser, wenn man sich an das Gesetz hält. Es müssen ja schon sehr spezi­elle Umstände sein, die eine geset­zes­wid­rige Tat recht­fer­tigen. Aber welche Umstände sind das genau? Wann, wie und wieso ist ziviler Unge­horsam manchmal gerecht­fer­tigt? Und wann ist es eben gar kein ziviler Unge­horsam, sondern ledig­lich eine ille­gale Tat?

Sehr gerne würde ich hierzu auch die Stimme von RWE in die Diskus­sion einbringen. Deshalb wäre es super, wenn Sie mir erklären könnten, was es für Sie braucht, damit ziviler Unge­horsam gerecht­fer­tigt ist.

Vielen Dank und freund­liche Grüsse,

das Lamm

Die Antwort von RWE ist kurz, aber vielsagend:

Sehr geehrtes Lamm,

ich war letzte Woche ausser Haus, daher komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Sie stellen hier eine rechts­phi­lo­so­phi­sche Frage, die ich als Pres­se­spre­cherin eines Wirt­schafts­un­ter­neh­mens leider nicht beant­worten kann.

Mit freund­li­chen Grüßen/Kind regards

Die Pres­se­stelle von RWE

Ja, da hat die Pres­se­stelle von RWE Recht. Das ist tatsäch­lich eine rechts­phi­lo­so­phi­sche Frage. Eine ziem­lich kompli­zierte oben­drein. Und wahr­schein­lich fehlt der Pres­se­spre­cherin von RWE auch einfach das nötige Know-how, um uns darauf eine quali­fi­zierte Antwort zu geben. Sie ist ja auch Kommu­ni­ka­ti­ons­fach­frau und nicht Philosophin.

Haben wir unsere Frage an die falsche Mail­adresse geschickt? Kann man über­haupt erwarten, dass ein Konzern sich auf einer solch abstrakten Ebene mit philo­so­phi­schen Fragen herum­schlägt? Bei Über­le­gungen wie diesen müsste sich die Konzern­lei­tung ja ernst­haft darüber Gedanken machen, ob es gerecht­fer­tigt sein könnte, bei den eigenen Inter­essen ein wenig zurück­zu­treten zum Wohle aller – sprich, einen schnellen Kohle­aus­stieg zu unterstützen.

Spontan ist man versucht zu sagen: Nein, das geht eindeutig zu weit. Dabei vergisst man aber, dass von vielen anderen genau solche philo­so­phi­schen Kompe­tenzen bereits selbst­ver­ständ­lich einge­for­dert werden: von den Konsument*innen.

Das Lamm an der Aktion von Ende Gelände
Die dies­jäh­rige Aktion des Bünd­nisses Ende Gelände, das sich für einen sofor­tigen Kohle­aus­stieg einsetzt, fand im Rhei­ni­schen Braun­koh­le­re­vier in unmit­tel­barer Nähe zum Hamba­cher Forst statt. Das Lamm beglei­tete die Akti­vi­stInnen auf dem Protest­camp und die Aktion am 27. Oktober aus näch­ster Nähe.
Folgende Artikel haben wir zum Thema verfasst:

Was den Konsument*innen zuge­mutet wird, sollte auch ein Gross­kon­zern hinkriegen

Von ihnen nämlich wird diese philo­so­phi­sche Betrach­tung ihres eigenen Handelns aus einer Meta­per­spek­tive bereits seit langem gefor­dert. Und auch, dass sie die damit einher­ge­henden Verzichte und Mehr­ko­sten zum Wohle aller hinnehmen. Sie sollen die Heizung runter­drehen, auf das Fliegen verzichten und vege­ta­risch essen. Weil damit CO2 einge­spart werden kann. Und das ist ok. Denn der Verzicht der Konsument*innen auf einen winter­li­chen Wohn­zim­mer­abend im T‑Shirt, eine weitere Urlaubs­reise nach Neusee­land oder den Schwei­ne­braten auf dem Mittags­tisch steht in keinem Verhältnis dazu, was andere ertragen müssen, wenn sie es nicht täten: Hurri­kane, Über­schwem­mungen, Hitze­sommer und Umsied­lungen.

Wenn solche Refle­xi­ons­lei­stungen jedoch dem/der Einzelnen zuge­mutet werden können, sollte ein Unter­nehmen wie RWE das auch hinkriegen. Denn so, wie jede*r Einzelne mit seinen Konsum­entscheiden die Nach­frage steuern kann, beein­flusst RWE mit seinen Produk­ti­ons­ent­scheiden das Angebot. Verant­wor­tung für eine nach­hal­tige Zukunft tragen also beide.

Deshalb wäre es nicht zu viel verlangt, wenn sich auch die RWE-Leitung ein paar philo­so­phi­sche Über­le­gungen aus der Vogel­per­spek­tive leisten würde. Und sich jenseits jegli­cher Parti­ku­lar­in­ter­essen über­legen würde, wie schwer­wie­gend die Folgen des eigenen Handelns sein müssten, damit man bei RWE die Proteste als gerecht­fer­tigt anschauen, Konse­quenzen für sein eigenes Handeln daraus ziehen und die damit verbun­denen Verzichte oder Mehr­ko­sten hinnehmen würde. Allen­falls müsste man hierzu das RWE-Personal um einen philo­so­phisch ausge­bil­deten Menschen ergänzen. Der hätte dann auch unsere Frage beant­worten können.

Und was ist jetzt die Antwort auf diese rechts­phi­lo­so­phi­sche Frage?

War der zivile Unge­horsam von Ende Gelände nun legitim oder nicht? Wendet man den Krite­ri­en­ka­talog (siehe Infobox) des poli­ti­schen Philo­so­phen Francis Chen­eval der Univer­sität Zürich zur Beur­tei­lung des zivilem Unge­hor­sams von Ende Gelände an, kann man davon ausgehen, dass es den Gleisbesetzer*innen im Tagebau Hambach irgend­wann wahr­schein­lich einmal so gehen wird wie den Kieler Matrosen.

Denn die Verstro­mung der Braun­kohle durch den Ener­gie­kon­zern RWE und der dadurch befeu­erte Klima­wandel bedroht vieler­orts die Menschen­rechte und schafft schwer­wie­gende Unge­rech­tig­keiten. Deshalb fordern die Aktivist*innen den sofor­tigen Kohle­aus­stieg und mehr Klima­ge­rech­tig­keit für alle. Sie kämpfen nicht primär für ihre eigenen Inter­essen, sondern setzen sich für das Wohl aller ein. Und da die legalen Mittel des Prote­stes für viele Betrof­fene sehr begrenzt sind, ist es nach­voll­ziehbar, dass sie dafür die Protest­form des zivilen Unge­hor­sams gewählt haben. Ande­rer­seits erfüllt auch die Art und Weise, wie der Unge­horsam umge­setzt wurde, die Krite­rien von Chen­eval: Die Kohlegegner*innen stellten nicht die Verfas­sungs­ord­nung als Ganzes in Frage, der Protest wurde öffent­lich ange­kün­digt, die Aktionen waren gröss­ten­teils kontrol­lierbar für Polizei und Aktivist*innen und die einge­setzte Form der Nöti­gung, also die Beset­zung der Gleise, war verhältnismässig.

Wer tatsäch­lich die Legi­ti­mität auf seiner Seite hat, wird uns dennoch erst die Geschichte voll­ends aufzeigen. Die Mitarbeiter*innen, Manager*innen und Aktionär*innen von RWE wären trotzdem gut beraten, sich bereits jetzt damit zu beschäf­tigen. Es ist begreif­lich, dass es einem schwer fällt, die Möglich­keit in Betracht zu ziehen, dass die eigenen Parti­ku­lar­in­ter­essen dem globalen Gemein­wohl zuwi­der­laufen. Aber wenn man so offensiv darauf hinge­wiesen wird wie bei den Aktionen von Ende Gelände, wäre es ange­bracht, einen Moment inne­zu­halten, einen Schritt zurück­zu­treten und darüber nach­zu­denken, was ledig­lich gut für einen selbst ist und was gut für alle zusammen wäre.

Francis Chen­e­vals sechs Bedin­gungen für die Legi­ti­mität zivilen Unge­hor­sams: Hat Ende Gelände sie erfüllt?
Da der haus­in­terne RWE-Philo­soph noch ein Projekt der Zukunft ist, haben wir einen univer­si­tären Experten, Francis Chen­eval, gefragt, ob er unsere Frage beant­worten könnte. Chen­eval ist Professor für poli­ti­sche Philo­so­phie an der Univer­sität Zürich und bietet dort den Kurs Demo­kratie und ziviler Unge­horsam“ an. Chen­eval defi­niert zivilen Unge­horsam als eine öffent­liche, vorwie­gend gewalt­lose, gewis­sens­be­stimmte, gesetz­wid­rige Hand­lung, die eine Ände­rung der Gesetze oder der Regie­rungs­po­litik herbei­führen soll. Ziviler Unge­horsam ist laut Chen­eval unter folgenden sechs Bedin­gungen gerechtfertigt:
1) Der zivile Unge­horsam ist nur ange­messen für Fälle schwer­wie­gender Unge­rech­tig­keit und Vertei­di­gung von Grund­prin­zi­pien und Menschenrechten.
In Bezug auf den Fall Ende Gelände vs. RWE ist dieses Krite­rium erfüllt. Nur schon wegen der unglei­chen globalen Vertei­lung der Kosten des Klima­wan­dels. Denn während der globale Norden jahr­zehn­te­lang von billigen fossilen Brenn­stoffen profi­tiert hat, werden die Folgen den globalen Süden um einiges härter treffe. Zahlen wie der Klima-Risiko-Index der Entwick­lungs- und Umwelt­or­ga­ni­sa­tion Germ­an­watch e.V. zeigen dies deut­lich auf. Zudem bedroht der Klima­wandel auch vieler­orts Menschen­rechte. Die Non-Profit-Orga­ni­sa­tion Amnesty Inter­na­tional, die sich welt­weit für Menschen­rechte einsetzt, hat die wich­tig­sten Menschen­rechte, die vom Klima­wandel bedroht sind, zusam­men­ge­fasst. Unter anderem nennt Amnesty das Recht auf Leben, das Recht auf Nahrung, das Recht auf Wasser und Hygiene und das Recht auf Wohnraum.
2) Alle legalen Einfluss­mög­lich­keiten müssen erschöpft sein.
Ob im Fall der Braun­koh­le­ver­stro­mung in Deutsch­land bereits alle legalen Einfluss­mög­lich­keiten ausge­reizt worden sind, wie Chen­eval das im zweiten Punkt fordert, ist schwer zu sagen. Auch weil die Möglich­keiten dazu gerade für dieje­nigen, die am stärk­sten betroffen sind, die Bewohner*innen des globalen Südens, sehr beschränkt sind. Den Betrof­fenen jenseits der deut­schen Staats­grenzen sind die vorge­se­henen demo­kra­ti­schen Parti­zi­pa­ti­ons­mög­lich­keiten nicht zugänglich.
3) Die Verfas­sungs­ord­nung als Ganzes darf nicht gefährdet werden.
Ziviler Unge­horsam beinhaltet immer zwei Aspekte. Einer­seits fordert er eine Verän­de­rung der Gesetze oder der Regie­rungs­po­litik wie zum Beispiel den sofor­tigen Kohle­aus­stieg. Ande­rer­seits miss­achtet er dabei bis zu einem gewissen Grad die Regeln der Rechts­staat­lich­keit, die für ein funk­tio­nie­rendes Gemein­wesen sehr wichtig sind. Laut Chen­eval muss der zivile Unge­horsam deshalb bestraft werden. Die Bestra­fung solle aber bedeu­tend milder ausfallen als bei einem Geset­zes­bruch aus Selbst­in­ter­esse. Dadurch, dass die Unge­hor­samen von Ende Gelände die mit ihrer Tat verbun­denen Strafen in Kauf nehmen, zeigen sie, dass sich ihr Protest nicht gene­rell gegen das Konzept der Rechts­staat­lich­keit richtet, sondern gegen die Kohle und ihre welt­weiten Folgen.
4) Es braucht eine öffent­liche Ankün­di­gung und Kontrol­lier­bar­keit der Akti­vi­täten für Polizei und Aktivist*innen.
Das Akti­ons­bündnis Ende Gelände hat den zivilen Unge­horsam bereits lange vor der Aktion öffent­lich ange­kün­digt und ihr Ziel, die Blockie­rung der Kohleinfra­struktur, klar dekla­riert. Man kann sich darüber streiten, ob die Aktion in dem Moment, wo die Aktivist*innen die Auto­bahn über­querten, noch voll­ständig kontrol­lierbar war. Aber einer­seits entstand diese Situa­tion, weil die Polizei den verein­barten Weg über die Auto­bahn­brücke blockierte. Ande­rer­seits war die Polizei so weit­sichtig, die Auto­bahn bereits im Vorfeld zu sperren. Diese Mass­nahme, aber auch das bewusst fried­liche und gewalt­freie Auftreten der Aktivist*innen, hat sicher­lich viel zur Kontrol­lier­bar­keit der Aktion beigetragen.
5) Die Zurück­hal­tung in der Anwen­dung von physi­scher Nöti­gung sowohl auf Seiten der Aktivist*innen wie auch des Staates muss gewähr­lei­stet sein, damit die Situa­tionen nicht gewaltsam eska­lieren (einzelne Formen der Nöti­gung sind erlaubt, z.B. Blockaden).
Beide Seiten hatten sich im Griff. Mehr als Nöti­gung in Form von Blockaden gab es nicht.
6) Der zivile Unge­horsam darf keinen privaten Vorteil bringen für die Aktivist*innen.
Natür­lich werden sich dieje­nigen Aktivist*innen, die an der Nordsee zuhause sind, darüber freuen, wenn die Folgen des Klima­wan­dels nicht ihre ganze Heimat unter Wasser setzen. Aber dieses Parti­ku­lar­in­ter­esse ist ledig­lich Teil der über­ge­ord­neten Forde­rung Mehr Klima­ge­rech­tig­keit für alle“.
Wendet man also den Krite­ri­en­ka­talog von Chen­eval auf die Ereig­nisse im Tagebau Hambach an, ist es ziem­lich wahr­schein­lich, dass der zivile Unge­horsam von Ende Gelände gerecht­fer­tigt war. Denn die Verstro­mung der Braun­kohle durch den Ener­gie­kon­zern RWE und der dadurch befeu­erte Klima­wandel bedroht vieler­orts die Menschen­rechte und schafft schwer­wie­gende Unge­rech­tig­keiten. Deshalb fordern die Aktivist*innen den sofor­tigen Kohle­aus­stieg und mehr Klima­ge­rech­tig­keit für alle. Sie kämpfen nicht primär für ihre eigenen Inter­essen, sondern setzen sich für das Wohl aller ein. Und da die legalen Mittel des Prote­stes für viele Betrof­fene sehr begrenzt sind, ist es nach­voll­ziehbar, dass sie dafür die Protest­form des zivilen Unge­hor­sams gewählt haben. Ande­rer­seits erfüllt auch die Art und Weise, wie der Unge­horsam umge­setzt wurde, die Krite­rien von Chen­eval: Die Kohlegegner*innen stellten nicht die Verfas­sungs­ord­nung als Ganzes in Frage, der Protest wurde öffent­lich ange­kün­digt, die Aktionen waren gröss­ten­teils kontrol­lierbar für Polizei und Aktivist*innen und die einge­setzte Form der Nöti­gung, also die Beset­zung der Gleise, war verhältnismässig.

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