Stell dir vor, der Staat zerlegt deinen Tag in tausend kleine Puzzleteile. Ein Teil ist das Einloggen ins WLAN am Bahnhof, ein anderer das Versenden einer E‑Mail im Büro, ein dritter die Registrierung bei der Funkzelle in der Nähe des neuen Restaurants, das du mit deinem Date ausprobieren wolltest. Isoliert betrachtet sagen diese Teilchen wenig aus. Doch die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst (NDB) haben den Kleber dafür: Sie setzen diese Teile zu einem Bild zusammen, das intimer als ein Tagebuch ist.
Die Behörden sehen nicht nur, wo du bist, sondern auch mit wem du unterwegs bist. Wenn zwei Handys über Stunden dieselben Funkzellen nutzen, ist eine soziale Interaktion quasi sicher. So kartografieren sie Liebesbeziehungen, Freundschaften und politische Netzwerke ohne jeden konkreten Verdacht.
Seit über zehn Jahren ist diese Überwachung in der Schweiz unter dem Namen «Vorratsdatenspeicherung» etablierte Rechtsnorm. Das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) schreibt Schweizer Anbieter*innen von Post‑, Telefon- und Internetdiensten vor, diverse Daten ihrer Kund*innen aufzuzeichnen. Diese müssen sie ein halbes Jahr lang speichern.
Die Polizei und der Geheimdienst greifen diese Daten ab. So erstellen die Behörden ein umfassendes Bild über jede Person in der Schweiz.
Die Vorratsdatenspeicherung ist kein inhaltliches Abhören, sondern das Sammeln von Metadaten. Das sind Informationen, die andere Daten beschreiben – also Daten über Daten. Dazu gehören:
Standort: Welche Funkmasten dein Handy wann nutzt.
Kommunikation: Wer, wann, wie lange mit wem (Telefon, E‑Mail).
Identität: IP-Adressen und die eindeutige Seriennummer (IMEI) deines Handys.
Web-Aktivität: Aufgerufene Domains und Zeitstempel.
Alle unter Generalverdacht
Die Behörden sammeln Daten präventiv, um im Nachgang einer Straftat Beweise vorlegen zu können. Bei Ermittlungen mit einer tatverdächtigen Person lässt sich so nachweisen, dass sie sich zum Tatzeitpunkt am Tatort befand. Immer häufiger findet dieses Verfahren aber auch umgekehrt statt: Die Behörden kennen Tatort und Tatzeitpunkt, haben aber keine dazugehörige verdächtige Person. Mit der Vorratsdatenspeicherung fragen sie nun ab, welche Geräte sich zum Tatzeitpunkt am Tatort aufhielten. So fertigen sie Listen von potenziellen Verdächtigen an.
Die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht müssen je nach Umfang der abgefragten Daten die behördlichen Anträge genehmigen. Es bleibt aber unklar, ob diese Mechanismen willkürliche Überwachung bei geringfügigen Tatbeständen verhindern.
Die Schweiz hat die Unschuldsvermutung faktisch beerdigt.
Mit diesem Verfahren wurden im Jahr 2023 tausende Menschen nachträglich überwacht. Genauer wurden über 1’000 Menschen Opfer von Echtzeitüberwachung, also Überwachung die «simultan, leicht verzögert oder wiederkehrend über das Verarbeitungssystem an die Strafverfolgungsbehörden» stattfindet. Bei 5’000 weiteren Personen wurde eine nachträgliche Überwachung ihrere digitalen Kommunikation vorgenommen und bei rund 2’000 Menschen nachträglich der Standort abgefragt. «Einfachen Auskünfte», also «die Grundinformationen zu Fernmeldeanschlüssen; insbesondere, welchem Abonnenten [also welcher Person] eine bestimmte Telefonnummer oder IP-Adresse zugeordnet ist» wurden im Jahre 2023 insgesamt 400’000 mal abgefragt.
Ein Fall aus Genf illustriert dies eindrücklich: Als die Gruppe «Extinction Rebellion» mit gelber Farbe Velowege auf die Strasse malte, fuhr die Staatsanwaltschaft das volle Geschütz auf. Die Behörden überwachten unter anderem nachträglich Telefone und fragten Bankinformationen ab. Sie besorgten sich Quittungen von Farbgeschäften und kriminalisierten eine ganze Gruppe wegen ein paar aufgemalten Velowegen. Das Zwangsmassnahmengericht sollte eigentlich als Kontrollinstanz fungieren. Stattdessen winkte es die Anträge ohne Zögern durch.
Tatsächlich kommt es aber gar nicht darauf an, ob die Behörden die «Verhältnismässigkeit» wahren. Selbst wenn sie sich hohe Hürden für die Vorratsdatenspeicherung setzen würden, bliebe das Gesetz falsch. Der Staat macht Millionen von Menschen präventiv zu Tatverdächtigen.
Während Gerichte in der EU die anlasslose Speicherung als grundrechtswidrig kippten, hält die Schweiz starr daran fest. Das Bundesgericht stufte die Massenüberwachung 2018 als «verhältnismässig» ein.
Damit hat die Schweiz die Unschuldsvermutung faktisch beerdigt: Wir alle stehen unter Generalverdacht.
Aussage verweigern: Alles, was du sagst, kann und wird gegen dich verwendet.
PIN nicht herausgeben: Auch die Nennung einer PIN ist eine Aussage, die du verweigern kannst. Behalte deine Passwörter für dich.
Gesichtserkennung und Fingerabdruck deaktivieren: Unter Zwang kann die Polizei die biometrische Entsperrung erzwingen.
Versiegelung verlangen: Verlange sofort die Siegelung deines Geräts. Damit dürfen die Behörden deine Daten erst auswerten, wenn ein Gericht das erlaubt. Das verschafft Zeit und juristischen Spielraum.
Globaler Rechtsruck, beissender Spätkapitalismus und die wachsende Macht der Milliardäre: Wir widmen uns den brennenden Themen unserer Zeit.
Aber nur mit deiner Hilfe.
Vorratsdatenspeicherung könnte verschwinden
Staaten im europäischen Ausland versuchten immer wieder, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Bisher scheiterten sie alle.
Zuerst kippte das Bundesverfassungsgericht sie 2010 in Deutschland. 2014 stufte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinien der EU-Kommission als grundrechtswidrig ein. In den Folgejahren musste der EuGH ähnliche Bestrebungen noch zwei weitere Male ablehnen. Zudem entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2018, dass diese Massenüberwachung der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspricht. Sie verletzt das darin verankerte Recht auf Privatsphäre.
Das höchste Schweizer Gericht hält die willkürliche Massenüberwachung für einen verhältnismässigen Eingriff.
Dieses Grundrecht gilt auch in der Schweiz. Nicht nur die Europäische Menschenrechtskonvention schützt es, sondern auch die Schweizer Bundesverfassung. Eine entsprechende Beschwerde des Vereins «Digitale Gesellschaft» scheiterte allerdings 2018 vor dem Bundesgericht. Das höchste Schweizer Gericht hält die willkürliche Massenüberwachung für einen verhältnismässigen Eingriff.
Der Verein zog die Beschwerde weiter. Zurzeit bearbeitet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Fall. Die Beschwerde führt neben dem Recht auf Privatsphäre auch das Recht auf freie Meinungsäusserung, das Recht auf wirksame Beschwerde und die Unschuldsvermutung an.
Die Beschwerdesteller*innen sind zuversichtlich: Die bisherigen Entscheide des EGMR in ähnlichen Fällen lassen auf einen Erfolg in Strassburg hoffen.
Das bedeutet konkret: Die Vorratsdatenspeicherung könnte mittelfristig verschwinden.
Vollumfängliche digitale Sicherheit gibt es nicht. Wer sich im digitalen Raum bewegt, hinterlässt zwangsläufig Spuren. Aber trotzdem: Die folgenden Massnahmen schützen dich vor der Vorratsdatenspeicherung.
Standort-Hygiene: In der Schweiz sind SIM-Karten auf Klarnamen registriert. Mit deinem Handy trägst du einen Peilsender mit deinem Namen bei dir. Wer sichergehen will, organisiert sich eine anonyme SIM-Karte oder lässt das Gerät bei unbewilligten Demonstrationen zu Hause.
VPN oder Tor nutzen: Ein Virtual Private Network (VPN) wie das von Riseup verschleiert deinen Web-Verkehr. Dein Provider und damit der Staat sieht nur deine Verbindung zum VPN-Server, nicht mehr die besuchten Seiten. Alternativ anonymisiert Orbot deinen Verkehr.
E‑Mail-Anbieter wechseln: Meide Google, Microsoft oder Proton. Nutze Anbieter im Ausland wie Systemli oder Riseup. Diese sammeln keine unnötigen Daten und verweigern jede Kooperation mit Behörden.
Messenger statt Telefon: Bei Telefonaten fallen viele Daten an. Auch Anrufe über das Internet (beispielsweise via Signal-App) erzeugen Datenverkehr, der den Besuch einer Webseite verrät. Verzichte im Zweifelsfall auf Telefonate. Kommuniziere stattdessen über Messenger wie Signal oder SimpleX.
Weitere Quellen und Tutorials findest du bei notrace.how, XDA-Developers oder Udemy.
Digitale Selbstverteidigung
Im Vergleich zu dem, was in den nächsten Jahren kommt, wirkt die Vorratsdatenspeicherung fast harmlos.
Staatliche und private Akteur*innen bauen ihre Überwachungskompetenzen zurzeit enorm aus. Überwachungssoftware macht riesige Fortschritte: KI-gestützte Gesichtserkennung, automatisierte Datenanalyse, preiswerte Trojaner und die einfache Entsperrung von Geräten sind erst der Anfang.
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