Kein Besuch mehr im Flughafengefängnis

Die Haft­be­din­gungen im Flug­ha­fen­ge­fängnis sind auch in normalen Zeiten extrem bela­stend. Jetzt wurde den Insass*innen wegen des Coro­na­virus noch die Möglich­keit genommen, Besuch zu empfangen. Das verschärft ihre Situa­tion weiter. 

Für Yvonne Oe.* war es eine schreck­liche Nach­richt. „Einen Tag vor meinem Besuch von Reto** rief mich das Flug­ha­fen­ge­fängnis an, um mir zu sagen, ich könne Reto nicht besu­chen. Der Termin sei gestri­chen“. Und nicht nur das: Im ganzen Kanton Zürich sind, mit Ausnahme der Unter­su­chungs­haft, alle Gefäng­nis­be­suche bis minde­stens Ende März unter­sagt. Grund für diesen Einschnitt in das Leben der Insass*innen ist der Ausbruch des Coro­na­virus in der Schweiz.

Jessica Maise, Spre­cherin des Amts für Justiz­vollzug des Kantons Zürich, bestä­tigt den Entscheid gegen­über das Lamm. Dieser sei aufgrund der Fürsor­ge­pflicht der Voll­zugs­an­stalten gegen­über den Inhaf­tierten gefallen. Den Entscheid „erachten wir als notwendig um die Gefan­genen, zu denen auch ältere und/oder vorer­krankte Personen gehören, vor einer Ansteckung möglichst zu schützen, auch wenn es einen hundert­pro­zen­tigen Schutz nicht gibt“, so Maise. Ausge­nommen von diesem Entscheid sei der Besuch durch Anwält*innen sowie Besuche von Unter­su­chungs­häft­lingen. Letz­tere dürfen sowieso nur durch eine Trenn­scheibe hindurch mit ihren Besucher*innen kommunizieren.

Für Hanna Gerig, Geschäfts­lei­terin des Solinetzes, ist dies ein einschnei­dender Entscheid für das Leben der Inhaf­tierten, der die allge­meinen Schutz­mass­nahmen im Zusam­men­hang mit dem Coro­na­virus deut­lich über­trifft. Das Solinetz besucht seit 2009 Inhaf­tierte im Flug­ha­fen­ge­fängnis in Zürich, Kloten. Die meisten Insass*innen sind dort wegen ille­galen Aufent­halts inhaf­tiert; viele warten auf ihre Ausschaf­fung. Dies kann zum Teil Monate dauern. „Die Menschen werden hier wie Verbre­cher behan­delt, obwohl sie keine Straftat begangen haben“, so Gerig. Die Solinetz-Aktivist*innen sind für die Inhaf­tierten oft der einzige soziale Kontakt – abge­sehen von der Gefäng­nis­ver­wal­tung und anderen Insass*innen. Denn auch ohne Corona gibt es schon unzäh­lige Hürden, um jemanden im Flug­ha­fen­ge­fängnis zu besu­chen. Die Besuchs­zeiten beschränken sich auf Wochen­tage, Besucher*innen müssen einen Straf­re­gi­ster­auszug einrei­chen und 5 Arbeits­tage auf die Über­prü­fung des Besuchs­an­trags warten.

„Die Inhaf­tie­rung ist psychisch extrem bela­stend“, sagt Gerig. „Unsere Besuche sind ein Versuch, diese Bela­stung etwas zu mildern und der Isola­tion entge­gen­zu­wirken“. Nur mit den Solinetz-Besu­chen könnten manche Gefan­gene wirk­lich über ihre persön­liche Situa­tion reden und zur Ruhe kommen.  Hanna Gerig: „Einige sagen, sie können wieder schlafen, seit sie von uns Besuch erhalten“. Der plötz­liche Kontakt­ab­bruch könnte dementspre­chend schwer­wie­gende Folgen haben.

Tiziana R. ist eine weitere Freundin von Reto und besucht diesen regel­mässig. Sie kann die Entschei­dung des Kantons nicht nach­voll­ziehen. „Es kommen selten viele Menschen ins Gefängnis. Man hätte vorerst andere Mass­nahmen treffen müssen“. Der Kontakt mit Menschen der Aussen­welt sei für die Inhaf­tieren enorm wichtig. „Nur so haben sie die Möglich­keit, unzen­siert mit jemandem über ihre Situa­tion zu reden“, so Tiziana R. Das Haft­re­gime sei schon mit Besuch enorm hart.

Für Maise vom Amt für Justiz­vollzug wird „der Kern­ge­halt des Rechts auf Kontakt mit der Familie gewähr­lei­stet, da die Gefan­genen Briefe schreiben und tele­fo­nieren können“. Auch sei dies nicht die einzige Mass­nahme, die gegen die Verbrei­tung des Coro­na­virus getroffen wurde. Neben der allge­mein empfoh­lenen Distan­zie­rung, müssten auch „urlaubs­be­rech­tigte Insassen im geschlos­senen Vollzug ihren Urlaub bzw. Ausgang verschieben“.

* Name der Redak­tion bekannt
** Name geändert


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