Das CO2-Gesetz in acht Folgen: Dieser Artikel ist der erste Teil einer Serie. Eine Artikelübersicht findest du hier.
In ein paar Wochen stimmen wir über das revidierte CO2-Gesetz ab. Es soll das bestehende CO2-Gesetz ersetzen. Wie genau – das soll dereinst die neue CO2-Verordnung, die gerade in der Vernehmlassung ist, konkretisieren. Das Hauptziel: Mit dem neuen CO2-Gesetz sollen bis 2030 die in der Schweiz emittierten Klimagase um 50 % reduziert werden. Vergleichsjahr ist 1990.
Drei Klima-Abgaben, die bereits bestehen, sind auch Teil der neuen Gesetzesvorlage: die Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe, die Sanktionen für den Import klimaschädlicher Fahrzeuge und die Kompensationspflicht beim Import von Treibstoff. Nur: Sie weisen Mängel auf. Und daran würde sich auch mit einem Ja im Juni nicht viel ändern.
Abgabe I: Die Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe
Seit 2008 zahlen wir eine Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas. Diese Lenkungsabgabe soll unter anderem die Emissionen im Gebäudebereich senken. Denn ein Grossteil der Klimagase entsteht dadurch, dass wir unsere Häuser mit Erdöl und Erdgas beheizen. Aber auch verschiedene Industriezweige verwenden fossile Brennstoffe. Zum Beispiel die Zementbranche oder die Papierherstellung.
So weit, so logisch. Aber: Für die Firmen, die am meisten Klimagase verursachen, hält das bestehende CO2-Gesetz eine Hintertüre offen. Und auf fossile Treibstoffe wie etwa Benzin oder Diesel wird gar keine CO2-Abgabe erhoben. Dazu aber später mehr. Zunächst zur CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe.
Die Geschichte der CO2-Abgabe ist davon geprägt, dass sich die Schweiz CO2-Reduktionsziele gesetzt – und diese dann nicht erreicht hat. Zum ersten Mal 2008. In der Folge wurde die CO2-Abgabe eingeführt. Sie betrug damals zwölf Franken pro Tonne CO2. Dasselbe passierte 2010. Die Abgabe wurde auf 36 Franken angehoben. 2014 wurde sie wegen nicht erreichter Ziele auf 60 Franken erhöht, 2016 aus demselben Grund auf 84 Franken. Und schliesslich 2018 von 84 auf die heutigen 96 Franken pro Tonne CO2.
Falls sich auch die heutigen 96 Franken pro Tonne CO2 als zu tief erweisen, um die CO2-Emissionsziele für das Jahr 2020 zu erreichen, würde die Abgabe laut der aktuell gültigen CO2-Verordnung ein weiteres Mal angepasst werden, und zwar ab 2022 auf 120 Franken pro Tonne. Ob es dazu kommt oder nicht, wird sich aber erst Mitte 2021 zeigen, wenn das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in der CO2-Statistik die Zahlen für das Jahr 2020 veröffentlicht.
Eines ist aber bereits klar: Bis jetzt haben wir die Reduktionsziele im Bereich der fossilen Brennstoffe erst ein einziges Mal erreicht, nämlich 2009. Seit über zehn Jahren setzen wir uns also Ziele, die wir dann nicht erreichen, woraufhin die Abgabe wieder erhöht wird, aber nicht stark genug, weshalb wir die nächsten Ziele wiederum nicht erreichen, woraufhin die Abgabe… Ihr seht das Problem.
Wie es weitergehen soll:
Mit der geplanten CO2-Verordnung, die das revidierte CO2-Gesetz konkretisieren würde, kann dieses Spielchen weitergehen: 2024, 2026 und 2028. Bis zum maximalen Wert von 210 Franken pro Tonne im Jahr 2030.
Die Frage bleibt, ob dieser Reduktionsmechanismus im Schneckentempo sinnvoll ist, damit sich die Menschen langsam und schmerzlos vom Erdöl verabschieden können. Oder ob es nicht doch vor allem darum geht, die Profite aus den Fossilen so lange aufrechtzuerhalten wie irgendwie möglich. Davon profitieren dürften vor allem die Hausbesitzer:innen, die seit Jahren die externen Kosten, die beim Heizen ihrer Häuser entstanden sind, auf zukünftige Generationen abwälzen können. Aber natürlich auch diejenigen Firmen, die für ihre Produktion auf fossile Brennstoffe angewiesen sind, denn die braucht es nicht nur zum Heizen unserer Häuser.
Immerhin: Auch wenn das Ziel, die Emissionen aus dem Heizen von Gebäuden bis 2020 um 40 % zu reduzieren, gescheitert ist, wurden sie doch um 34 % gesenkt. Im Vergleich zu anderen Bereichen ist das viel. Laut einem SRF-Bericht hat aber auch der warme Winter wesentlich dazu beigetragen, dass die Heizemissionen runtergingen.
Abgabe II: Sanktionen auf den Import klimaschädlicher Fahrzeuge
Der Verkehrsbereich kann von solchen Emissionsreduktionen nur träumen. Hier sind die aktuellen Emissionen nämlich immer noch etwa gleich hoch wie 1990. Angepeilt wären eigentlich minus 10 % gewesen.
Und der Verkehr macht einen ziemlichen grossen Anteil aller Emissionen aus. 2019 verursachte er laut BAFU rund einen Drittel der Schweizer Klimagase. Einerseits weil immer mehr Autos rumfahren. Laut dem Bundesamt für Statistik gab es 2020 36 % mehr Motorfahrzeuge als 2000. Andererseits spielt es natürlich eine Rolle, ob diese Autos viel oder wenig Emissionen pro Kilometer ausstossen.
Laut dem Neuwagenbericht 2019 vom Bundesamt für Energie (BFE) nahm der Durchschnittsausstoss der Neuwagenflotte seit 2015 nicht mehr ab und ist in den letzten Jahren sogar wieder leicht steigend. Das muss auch der Bundesrat zugeben und schreibt in einer Medienmitteilung Mitte 2020 Folgendes: „In den Jahren 2017 und 2018 stiegen die Emissionen allerdings wieder an, die gewünschte Wirkung der Emissionsvorschriften blieb also aus.“ Die Branche erreicht die vorgeschriebenen Zielwerte grundsätzlich nicht.
Dabei sollte das geltende CO2-Gesetz das eigentlich verhindern. Wie? Die importierten Autos dürfen einen definierten CO2-Grenzwert nicht überschreiten. Tun sie es trotzdem, müssen die Importeur:innen eine Strafe bezahlen.
Mit dem aktuellen CO2-Gesetz (Artikel 10) liegen diese Grenzwerte seit 2020 für Personenwagen bei 95 und für leichte Nutzfahrzeuge bei 147 Gramm CO2/km.1 Für schwere Nutzfahrzeuge gibt es bis jetzt keine Vorschriften. Für sie ist erst ab 2025 ein Grenzwert geplant.
Dann sollen nämlich die nächsten Verschärfungen für Autoimporte umgesetzt werden. Vorerst passiert aber auch nach einer Annahme der Vorlage: nichts.
Das zuständige Bundesamt für Energie (BFE) erklärt das wie folgt: „Die CO2-Zielwerte wurden per 1.1.2020 von 130 auf 95 Gramm CO2/km verschärft. Durch Auslaufen der Einführungserleichterungen wie Phasing-in und Supercredits ergibt sich eine implizite Verschärfung bis 2022.“ Phasing-in? Supercredits? Nun kommen wir in die Details. Und hier liegt durchaus der eine oder andere Klimahund begraben.
Tatsächlich müssen zurzeit nur kleine Importeur:innen Sanktionszahlungen leisten, wenn sie einzelne zu klimaschädliche Autos importieren2. 99% der Autoimporte werden aber von grösseren Firmen getätigt – und die haben es deutlich leichter. Dort ist nämlich nicht der CO2-Ausstoss einzelner Autos entscheidend. Der kann im Prinzip beliebig hoch sein. Für die Firmen zählt allein der durchschnittliche CO2-Ausstoss der innerhalb eines Jahres gesamthaft importierten Flotte.
2019 | Anzahl importierte Personen-wagen | Anteil an den Gesamt-importen | Sanktions-summe in CHF | Sanktions-summe pro Auto |
---|---|---|---|---|
Klein- und Einzel-importeur:innen | 1037 | 0.3% | 1.2 Mio | 1’153 CHF / Auto |
Gross-importeur:innen | 308’653 | 99.7% | 76.9 Mio | 250 CHF / Auto |
Grossimporteur:innen können dadurch Dreckschleudern mit klimafreundlicheren Autos kompensieren und so die CO2-Sanktionen umgehen. Doch damit nicht genug: Denn es ist nicht der normale Durchschnitt über die ganze Flotte, der bei der Berechnung der Sanktionen ausschlaggebend ist, sondern eine geschönte Version davon. Womit wir wieder bei Phasing-in und den Supercredits angelangt wären: zwei Mechanismen, die das Prinzip eines Grenzwertes ins Lächerliche ziehen.
Das sogenannte Phasing-in führt dazu, dass nur ein Teil der Flotte bei der Beurteilung der Zielerreichung berücksichtigt werden muss. Die klimaschädlichsten Autos dürfen aus der Rechnung gestrichen werden. Andersrum bei den Supercredits: Hier können besonders effiziente Fahrzeuge mehrfach gezählt werden.
Beide Mechanismen führen dazu, dass die Grossimporteur:innen ihre Durchschnitte massiv verschönern können. Was das bringen soll? Artikel 10 des aktuellen CO2-Gesetzes sagt es uns: Solche Mechanismen sollen das Erreichen der Ziele während einer begrenzten Zeit erleichtern. Aber: Was bringt es dem Klima und den Lebensbedingungen von kommenden Generationen, wenn es schlussendlich nur so aussieht, als hätte man das Ziel erreicht? Nichts.
2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Phasing-in [Anteil sanktionsrelevanter Fahrzeuge] | 65% | 75% | 80% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 85% | 90% | 95% | 100% |
Supercredits [Gewichtung für Fahrzeuge mit weniger als 50g CO2/km)] | 3.5fach | 3.5fach | 2.5fach | 1.5fach | 1fach | 1fach | 1fach | 1fach | 2fach | 1.67fach | 1.33fach | 1fach |
Umso absurder ist es vor dem Hintergrund, dass diese Einstiegserleichterungen für die Autobranche bereits einmal langsam abgeschafft wurden. Ab 2016 gab es für die Autobranche kein Phasing-in und keine Supercredits mehr. Dank dem jetzt gültigen CO2-Gesetz werden sie aber ab 2020 ein weiteres Mal gewährt. Hat die Autobranche den Einstieg verpasst?
Das Bundesamt für Energie erklärt: „Auf 2020 wurde ein neues Ziel von 95 Gramm CO2/km eingeführt. Es gibt also wieder eine Übergangsphase, wie dies beim ersten Mal der Fall war.“
Wie es weitergehen soll:
Die Wirkung von Phasing-in und Supercredits werden nun zwar ein weiteres Mal runtergedreht, sie sind aber auch im revidierten CO2-Gesetz (Art. 13) noch drin. Wie hier die Entwicklung nach 2022 weitergeht, macht die Schweizer Gesetzgebung von den Entwicklungen in der EU abhängig. Ob Phasing-in und Supercredits also tatsächlich ganz auslaufen nach 2022, ist noch nicht klar.
Was aber klar ist: Das System führt dazu, dass Grossimporteur:innen pro Auto im Schnitt viel weniger CO2-Sanktionen bezahlen als Kleinimporteur:innen. Zwar sind die Autos, die von den Kleinimporteur:innen ins Land geholt werden, tatsächlich klimaschädlicher als die von den grossen, aber auch das BFE gibt zu, dass das Flottenkonzept für die Grossimporteur:innen eine Erleichterung darstellt: „Falls die Zielwerte auf Einzelfahrzeugbasis gelten würden, würde dies eine deutliche Verschärfung der Regulierung bedeuten“, schreibt uns das Bundesamt. Was also nach einem strikten Grenzwert aussieht, verwässert sich in der Umsetzung nochmals deutlich.
Und der Fakt, dass 2019 die Flottenschnitte vieler Grossimporteur:innen nur sehr knapp unter den zulässigen Grenzwerten lagen, legt die Vermutung sehr nahe, dass diese genau wissen, wie sie von dieser Verwässerung profitieren können.
Und damit nicht genug:
Auch eine andere Regelung, die sich tief in den Details der CO2-Gesetzgebung versteckt, lädt dazu ein, die CO2-Sanktionen zu umschiffen. Denn die Sanktionen werden nur bei Neuwagen, nicht aber bei Occasionen fällig. Und wenn das zu importierende Auto, bevor es in die Schweiz kommt, mindestens sechs Monate irgendwo im Ausland angemeldet war, gilt es gemäss aktueller CO2-Verordnung (Art. 17) bereits als Occasion. Auch wenn es sich keinen Meter bewegt hat.
In einer SRF-Sendung im Dezember 2020 äussert das BFE den Verdacht, dass mit solchen Pseudo-Occasionen absichtlich die CO2-Sanktionen umgangen werden. Gleich von sechs der 79 beim Bund registrierten Grossimporteur:innen fehlt laut dem BFE nach wie vor die Schlussabrechnung vom 2019, weil momentan noch Verfahren laufen, ob die betroffenen Autoimporteur:innen mit solchen und ähnlichen Tricksereien eventuell doch zu weit gegangen sind.
Tritt die neue CO2-Verordnung (Art. 20), so wie sie jetzt geplant ist, in Kraft, wird die Hürde für diese Trickserei immerhin ein bisschen erhöht. Entweder müssten dann die Autos mindestens zwölf Monate im Ausland angemeldet gewesen sein oder nach sechs Monaten bereits 5000 km auf dem Buckel haben, um als Occasion durchzugehen.
Abgabe III: Kompensationspflicht für Treibstoff
Auch die dritte Abgabe, die im aktuell gültigen CO2-Gesetz verankert ist, betrifft den Strassenverkehr. Allerdings geht es hier anders als beim Import-Grenzwert nicht um die Autos selbst, sondern um den Treibstoff, den sie verbrauchen: Treibstoffimporteur:innen müssen einen Teil der Emissionen, die die von ihnen eingeführten Treibstoffe verursachen, kompensieren.
Koordiniert werden diese Kompensationen nicht vom Staat, sondern von der Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK). Ihr Vorstand besteht ausschliesslich aus Vertreter:innen derjenigen Branche, die von den Kompensationen am stärksten betroffen ist: der Erdölbranche. Mit dabei sind etwa der Geschäftsleiter der Agrola-Tankstellen und der CEO von BP Europa.
Die einzelnen Mineralölgesellschaften, die die Treibstoffe importieren, zahlen dieser Stiftung Geld entsprechend ihrem Importvolumen. Und die Stiftung finanziert dann mit diesem Geld Projekte, die so viel CO2 einsparen, wie die Importeur:innen kompensieren müssen. Zurzeit sind das 12 % der Emissionen ihrer Treibstoffe.
Zwei Beispiele: Bei den Coop-Tankstellen wird mit diesem Geld der Einbau von klimafreundlicheren Kühlanlagen teilfinanziert. Das Sägewerk Schilliger Holz wird dabei unterstützt, sein Holz auf längeren Strecken mit der Bahn anstatt mit Lastwagen zu transportieren. Beides führt dazu, dass weniger CO2 ausgestossen wird. Die Kompensation muss gemäss der aktuellen Gesetzeslage in der Schweiz erfolgen.
Wie es weitergehen soll:
Kommt die neue CO2-Verordnung so in Kraft, wie sie jetzt gerade formuliert ist, steigt der Anteil, den die Importeur:innen von Treibstoffen mit Klimaprojekten kompensieren müssen. Der im revidierten CO2-Gesetz maximal mögliche Kompensationssatz von 90 % würde mit der geplanten Verordnung aber nicht voll ausgeschöpft werden.
Zeitphase | Anteil der durch die importierten Treibstoffe freigesetzten Klimagase, der kompensiert werden muss |
---|---|
2022 bis 2024 | 20% (davon mind. 15% im Inland und max. 5% im Ausland) |
2025 bis 2027 | 60% (davon mind. 20% im Inland und max. 40% im Ausland) |
2028 bis 2029 | 70% (davon mind. 20% im Inland und max. 50% im Ausland) |
Ab 2030 | 75% (davon mind. 20% im Inland und max. 55% im Ausland) |
Neu müssen die Treibstoffimporteur:innen aber nicht mehr alles in der Schweiz kompensieren, sondern dürfen die Kompensationen zum Teil auch im Ausland erbringen. Von 2022 bis 2024 müssen noch 15 % der Klimagase im Inland kompensiert werden. Ab 2024 müssen es 20 % sein. Da aber der Anteil der Emissionen, der gesamthaft kompensiert werden muss, ansteigt, wird der Auslandsanteil zunehmen. Das Ziel: weniger zahlen. Laut der Stiftung KliK wird die Tonne im Ausland voraussichtlich für rund 30 Franken zu haben sein. In der Schweiz liegt der Schnitt laut einer Medienmitteilung bei rund 84 Franken pro Tonne.
Um solche Auslandskompensationen zu ermöglichen, hat die Schweiz im Herbst 2020 als weltweit erstes Land mit einem anderen Land ein Kompensationsabkommen abgeschlossen, und zwar mit Peru. Knapp einen Monat später folgte das weltweit zweite Abkommen dieser Art zwischen der Schweiz und Ghana.
Zweifelsohne wird über diese Abkommen Geld nach Ghana und Peru fliessen, das dort vielleicht sinnvoll eingesetzt werden kann. Aber ist es wirklich in Ordnung, dass die Schweiz sich damit einen Freipass erkaufen kann, um weiterhin fossil durch die Gegend zu düsen?
Vor allem aber sind Kompensationen nicht genug. Egal ob sie im In- oder im Ausland umgesetzt werden. Sie verhindern lediglich an einem Ort X die Emissionen, die dafür an einem Ort Y in die Atmosphäre gelangen dürfen. Zwar schreibt uns die Stiftung KliK, dass gewisse Projekte je nach Zertifizierungsstandard auch noch nach ihrer Laufzeit als Kompensationsprojekte Reduktionen erzielen, grundsätzlich bringt eine Kompensation aber keine Reduktion, sondern lediglich eine Stagnation. Denn sie führt nie zu einem Minus, sondern immer nur zurück auf den Ausgangszustand. Die Ziele des Pariser Abkommens erreichen wir so nicht.
Dabei wäre das notwendig: Laut dem Pariser Abkommen soll nicht nur die Schweiz, sondern jedes Land zwischen 2045 und 2060 mit seinen Treibhausgasemissionen das Netto-Null-Ziel erreichen. Da helfen dann auch die Abkommen mit Peru oder Ghana nicht mehr weiter, weil es auch dort nichts mehr gibt, womit wir unsere Emissionen kompensieren könnten. Die bis dahin verbleibenden 25 bis 40 Jahre würde man besser dafür nutzen, selber vorwärtszumachen.
1 Am 1. Januar 2021 erfolgte eine Umstellung im CO2-Vollzug. Vor dem 1. Januar benutzte man im Vollzug das sogenannte NEFZ-Verfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zur Festlegung der Emissionswerte. Seit Anfang 2021 gilt nun das WLTP-System (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Im Zuge dieser Umstellung wurden die CO2-Zielwerte bei Personenwagen von 95 Gramm CO2/km auf 118 Gramm CO2/km und bei den leichten Nutzfahrzeugen von 147 Gramm CO2/km auf 186 Gramm CO2/km erhöht. Im revidierten CO2-Gesetz stehen aber noch die Messwerte nach dem NEFZ-System. Laut dem BFE seien die Messwerte nach WLTP realitätsnäher und das Hochsetzen der Zielwerte keine Abschwächung der Grenzwerte, sondern nur die Überführung in ein anderes Messsystem. Der WWF Schweiz fordert in seiner Vernehmlassungsantwort jedoch eine erneute Überprüfung der Zahlen. Gemäss der geltenden Energieeffizienzverordnung entspräche das auf dem NEFZ basierende 95-Gramm-Ziel für Personenwagen einem WLTP-Zielwert von 115 Gramm CO2/km, so der WWF Schweiz.
2 Als Kleinimporteur:in gilt, wer weniger als 50 Personenwagen importiert (aktuelles CO2-Gesetz, Art. 11). Wer 50 Personenwagen oder mehr importiert, ist bereits ein:e Grossimporteur:in. Bei den grösseren Fahrzeugen braucht es noch weniger, um als Grossimporteur:in durchzugehen, nämlich sechs Fahrzeuge pro Jahr. Die Kleinimporteur:innen können sich auch zu Emissionsgemeinschaften, sogenannten CO2-Börsen, zusammenschliessen, um gegenseitig voneinander profitieren zu können.
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