Am heissen Brei vorbeidebattiert

Die Schweiz muss ihre Emis­sionen drastisch redu­zieren. Wie das geschehen soll, darin sind sich Politiker*innen uneinig. Dennoch werden fünf Punkte des wich­tig­sten Klima­schutz­ge­setzes kaum diskutiert. 
Kaum ein anderes Land verursacht so viele Emissionen im Ausland wie die Schweiz. (Illustration: Oger / @ogercartoon)
Kaum ein anderes Land verursacht so viele Emissionen im Ausland wie die Schweiz. (Illustration: Oger / @ogercartoon)

Immerhin in einem Punkt waren sich alle einig: Die Über­ar­bei­tung des CO2-Gesetzes soll noch in der laufenden Session abge­schlossen werden. Das Gesetz, das die Emis­si­ons­re­duk­tion von 2025 bis 2030 regeln soll, wurde mehrere Male von Rat zu Rat hin und zurück­ge­reicht. Womög­lich werden die letzten Diffe­renzen noch in dieser Woche bereinigt.

Umstritten waren beispiels­weise die Finan­zie­rung von Lade­sta­tionen für E‑Autos, die Verkehrs­ab­gaben für elek­trisch betrie­bene Last­wagen oder der Anteil, zu dem die Schweiz ihre Emis­si­ons­ver­spre­chen mit Projekten im Ausland umsetzen soll. Zu den folgenden fünf Aspekten wurde jedoch herz­lich wenig debattiert.

1) Auslands­pro­jekte: Was die Schweiz macht, ist in der EU verboten

Wie stark soll die Schweiz auf Reduk­tionen im Ausland setzen? Sollen es 33, 30 oder 25 Prozent sein? Über die genaue Höhe des Prozent­satzes war man sich alles andere als einig im Parla­ment. Dass die Schweiz aber zumin­dest einen gewissen Teil der Reduk­ti­ons­ver­spre­chen, die man im Rahmen des Pariser Klima­ab­kom­mens gemacht hat, ins Ausland verschieben wird, war absehbar. Dabei geht die Schweiz eindeutig einen Sonderweg: Den Mitglied­staaten der EU ist es beispiels­weise nicht erlaubt, ihre Reduk­ti­ons­pflicht ins Ausland auszulagern.

Wir finan­zieren billige Klima­schutz­mass­nahmen in armen Ländern und können dafür getrost weiter in unseren SUVs rumfahren.

In der Schweiz haben wir hingegen für solche Auslands­pro­jekte bereits heute mit einer Viel­zahl von Ländern soge­nannte bila­te­rale Klima­ver­ein­ba­rungen abge­schlossen, und zwar mit Peru, Ghana, Senegal, Geor­gien, Vanuatu, Domi­nica, Thai­land, der Ukraine, Marokko, Malawi, Uruguay, Chile und Tune­sien. Die Verträge mit Chile und Tune­sien kamen jüngst an der 28. Welt­kli­ma­kon­fe­renz in Dubai im Dezember 2023 dazu. Der Sinn dieser Verträge: Wir finan­zieren billige Klima­schutz­mass­nahmen in armen Ländern und können dafür getrost weiter in unseren SUVs rumfahren.

Tatsäch­lich umge­setzt werden diese Auslands­pro­jekte erst seit Kurzem. Im CO2-Gesetz, dass wir noch vor der Abstim­mung im Juni 2021 hatten, war die Ausla­ge­rung von Reduk­ti­ons­pflicht nämlich noch nicht erlaubt. Man wollte sie im Rahmen des neuen CO2-Gesetzes einführen. Dieses wurde dann aber bekannt­lich vom Stimm­volk verworfen. Im CO2-Über­gangs­ge­setz, das vom Parla­ment nach dem Nein zum revi­dierten CO2-Gesetz im Schnell­durch­lauf gezim­mert wurde, tauchten die Auslands­pro­jekte dann trotzdem wieder auf.

Der erste dieser Klima­ver­träge, derje­nige mit Peru, war nicht nur der erste Klima­ver­trag der Schweiz mit einem anderen Land, sondern der aller­erste welt­weit. Ob diese Ausla­ge­rungs­po­litik unter den Regeln des Pariser Abkom­mens aber über­haupt erlaubt ist oder nicht, ist frag­würdig. Denn der Artikel sechs, der solche bila­te­ralen Abkommen im Pariser Klima­ab­kommen regelt, sieht diese ausdrück­lich dafür vor, um sich „höhere Ambi­tionen setzen zu können“. In der EU dürfen Klima­schutz­pro­jekte ausser­halb des eigenen Terri­to­riums deshalb nur für Reduk­ti­ons­be­mü­hungen heran­ge­zogen werden, die über die Pariser Verspre­chen, die soge­nannten Natio­nally Deter­mined Contri­bu­tion (NDC), hinaus gehen. Die Schweiz setzt die Auslands­pro­jekte jedoch zur Errei­chung der NDCs ein.

Zudem: Das, was die Schweiz mit ihren NDCs bisher verspro­chen hat, also Netto-Null bis 2050, ist global gesehen gerade mal im Durch­schnitt. Für ein reiches Land, das schon seit vielen Jahr­zehnten hohe Emis­sionen hat, ist dieses Ziel klar zu wenig ambi­tio­niert – sogar dann, wenn wir alle Reduk­tionen im Inland umsetzen würden.

2) Emis­sionen im Ausland: Die Schweiz igno­riert 7 von 12 Tonnen

Die Schweiz hätte aber durchaus auch im Ausland eine Verant­wor­tung zu tragen. Laut den Zahlen des Bundes­amtes für Umwelt verur­sa­chen wir neben den fünf Tonnen Treib­haus­gasen, die pro Person und Jahr auf Schweizer Boden anfallen, durch unseren Konsum noch­mals rund sieben Tonnen Treib­haus­gase ausser­halb der Schweizer Grenzen – weil sehr viel von dem, was wir konsu­mieren, im Ausland herge­stellt wird. Seien das Handys, Pepe­roni oder T‑Shirts: Kaum ein anderes Land der Welt verur­sacht im Ausland so viele Emis­sionen wie die Schweiz. Die in Paris gemachten Reduk­ti­ons­ver­spre­chen beziehen sich aber ledig­lich auf die fünf Inlandstonnen.

Kein anderes Land versucht so vehe­ment wie die Schweiz, noch mehr Reduk­ti­ons­pflicht ins Ausland zu schieben.

Exportierte oder importierte Emissionen als Prozentsatz der inländischen Produktionsemissionen. Positive Werte (rot) stehen für Nettoimporteure von CO₂. Negative Werte (blau) stehen für Nettoexporteure von CO₂. (CC: Screenshoot, OurWorldInData)
Expor­tierte oder impor­tierte Emis­sionen als Prozent­satz der inlän­di­schen Produk­ti­ons­e­mis­sionen. Posi­tive Werte (rot) stehen für Nettoimporteur*innen von CO₂. Nega­tive Werte (blau) stehen für Netto­ex­por­teure von CO₂. (CC: Screen­shoot, OurWorldInData)

Und damit hier keine Miss­ver­ständ­nisse aufkommen: Bei den Schweizer Auslands­pro­jekten geht es nicht etwa darum, für diese sieben Auslands­tonnen Verant­wor­tung zu über­nehmen, sondern darum, auch noch die Reduk­ti­ons­pflicht für die fünf Inland­tonnen in andere Länder zu verlagern.

Die sieben Auslands­tonnen igno­riert das CO2-Gesetz indes voll­ständig. In der Geset­zes­ver­sion, die wir im Juni 2021 abge­lehnt haben, war das noch anders. Kurz: Kaum ein anderes Land verur­sacht bereits so viele Emis­sionen im Ausland wie die Schweiz. Gleich­zeitig versucht kein anderes Land so vehe­ment, noch mehr Reduk­ti­ons­pflicht ins Ausland zu schieben.

3) CO2-Lenkungs­ab­gabe: Die grössten Verschmutzer bezahlen sie nicht, profi­tieren aber davon

Der grösste Unter­schied der beschlos­senen Revi­sion zum abge­lehnten CO2-Gesetz ist jedoch die Fixie­rung der CO2-Lenkungs­ab­gabe, dem Herz­stück der Schweizer Klima­ge­setz­ge­bung. Mit der CO2-Abgabe sollen die Emis­sionen aus fossilen Brenn­stoffen einen Preis erhalten. Man bezahlt sie zum Beispiel, wenn man zu Hause noch mit einer Ölhei­zung die Stube wärmt, oder wenn ein Unter­nehmen in der Produk­tion Erdgas einsetzt. Jedoch nicht, wenn man Benzin oder Diesel verbraucht. Denn für fossile Treib­stoffe gelten im CO2-Gesetz andere Regeln als für fossile Brennstoffe.

Das CO2-Gesetz kennt schon seit jeher zwei Mecha­nismen, die es erlauben, diese Abgabe zu umgehen.

Die CO2-Lenkungs­ab­gabe ist jedoch keine Steuer, sondern soll lenken. Deshalb bleibt sie gröss­ten­teils nicht beim Bund, sondern wird an die Haus­halte und die Firmen zurück­be­zahlt. Die Idee dahinter: Unter­nehmen oder Privat­haus­halte, die bereits heute klima­freund­lich unter­wegs sind, sollen unter dem Strich mehr zurück­be­kommen, als sie für ihre Emis­sionen bezahlt haben. Diese Umver­tei­lung von klima­schäd­lich zu klima­freund­lich soll dazu beitragen, dass sich CO2-arme Lebens­stile oder Produk­ti­ons­weisen rentieren. 

Das Gesetz, zu dem das Schweizer Stimm­volk ein Nein in die Urne gelegt hatte, wollte die CO2-Lenkungs­ab­gabe abhängig von den erreichten oder eben nicht erreichten Treib­haus­gas­re­duk­tionen ansteigen lassen. Im neuen Gesetz bezahlt man nun fix 120 Franken pro Tonne Treib­haus­gase aus fossilen Brennstoffen.

Alle? Nicht ganz. Das CO2-Gesetz kennt nämlich schon seit jeher zwei Mecha­nismen, die es erlauben, diese Abgabe zu umgehen. Das gilt nicht für Privat­per­sonen – sie bezahlen die 120 Franken pro Tonne immer – aber für gewisse Firmen. Konzerne aus Bran­chen, die sehr hohe Emis­sionen verur­sa­chen und gleich­zeitig in einem inter­na­tio­nalen Wett­be­werb stehen, können sich entweder mit einer soge­nannten Ziel­ver­ein­ba­rung mit Vermin­de­rungs­pflicht von der CO2-Abgabe befreien lassen, oder indem sie beim Schweizer Emis­si­ons­han­dels­sy­stem mitmachen.

Das Geld fliesst nicht mehr von klima­schäd­lich zu klima­freund­lich, sondern von klima­schäd­lich zu ultraklimaschädlich.

Damit sparen sie viel Geld (siehe Punkt 4 und 5). Gleich­zeitig erhalten sie, obwohl sie selber gar nichts einbe­zahlt haben, bei der Rück­ver­tei­lung der CO2-Abgabe wiederum Geld. Damit verdreht sich der ursprüng­lich geplante Lenkungs­ef­fekt der CO2-Abgabe in sein Gegen­teil: Das Geld fliesst nicht mehr von klima­schäd­lich zu klima­freund­lich, sondern von klima­schäd­lich zu ultraklimaschädlich.

Für Firmen mit einer Vermin­de­rungs­pflicht wird das neue CO2-Gesetz die Rück­ver­tei­lung nun abschaffen. Die Firmen im Schweizer Emis­si­ons­han­dels­sy­stem sollen jedoch weiterhin Geld aus einem Topf erhalten, in den sie nichts einbe­zahlt haben (Artikel 36, Abs. 4).


CO2-Ausstoß zum Nulltarif 
Das Schweizer Emissionshandelssystem und wer davon profitiert

Rund um das Schweizer Emis­si­ons­han­dels­sy­stem gibt es viele span­nende Geschichten. Seit Februar 2024 kann man diese nun auch offline nach­lesen. In ihrem Buch „CO2-Ausstoß zum Null­tarif – das Schweizer Emis­si­ons­han­dels­sy­stem und wer davon profi­tiert“ geben die beiden das Lamm-Redaktor*innen, Alex Tiefen­ba­cher und Luca Mond­genast, einen umfas­senden Einblick in eines der wich­tig­sten Klima­schutz­in­stru­mente und zeigen auf, wo es hakt. Das Buch erschien beim Rotpunkt Verlag. Kaufen könnt ihr es hier.


4) Emis­si­ons­han­dels­sy­stem: Bisher machten die grössten 100 Emit­tenten Gewinn, wo andere bezahlten

Die grössten Verschmutzer geniessen im CO2-Gesetz aber noch ganz andere Vorzüge. Die meisten Unter­nehmen, die im Schweizer Emis­si­ons­han­dels­sy­stem (EHS) abrechnen dürfen, gehören zur Schwer­indu­strie. Die drei Zement­her­steller Vigier, Jura Zement und Holcim rechnen ihre Treib­haus­gas­emis­sionen genauso im EHS ab wie die Chemie­kon­zerne BASF, La Roche oder Lonza.

Hätten die EHS-Firmen für all ihre Treib­haus­gastonnen gleich viel bezahlen müssen wie die Haus­halte und die KMUs, dann hätte sie das 3 Milli­arden Franken geko­stet.

Zwar müssen die Firmen im EHS anstelle der CO2-Abgabe für ihre Emis­sionen Verschmut­zungs­rechte abgeben. Diese werden an der Börse gehan­delt und kosten momentan rund 50 Franken pro Tonne. Doch aus Angst, die Konzerne könnten ihre Produk­tion wegen zu hoher CO2-Kosten ins Ausland verschieben, verschenkt der Staat aktuell die aller­mei­sten von diesen Verschmut­zungs­rechten. In der Zeit von 2013 bis 2020 verteilte das Bundesamt für Umwelt zwischen 90 und 95 Prozent der Emis­si­ons­rechte umsonst.

Hätten die EHS-Firmen für all ihre Treib­haus­gastonnen gleich viel bezahlen müssen wie die Haus­halte und die KMUs, dann hätte sie das 3 Milli­arden Franken geko­stet. Viele Konzerne erhielten sogar mehr Emis­si­ons­rechte geschenkt, als sie für ihre eigene Produk­tion brauchten. Über­schüs­sige Emis­si­ons­rechte können sie verkaufen. Während über den ganzen Indu­strie­sektor hinweg die Emis­sionen von 2013 bis 2020 um rund 20 Prozent gesunken sind, schafften die EHS-Firmen in derselben Zeit nur rund 10 Prozent Reduktionen.

Ob sie diesen Rück­stand bald aufholen werden, ist mehr als frag­lich. Denn an den Regeln, die unter dem neusten CO2-Gesetz, also ab 2025 für die EHS-Firmen gelten, wird sich zumin­dest in den ersten Jahren kaum etwas ändern.

5) Ziel­ver­ein­ba­rung: Künftig können sich alle Firmen von der CO2-Abgabe befreien

Für Firmen ausser­halb des EHS wird das neue CO2-Gesetz gar noch weitere Vorteile bringen. Denn die Möglich­keit, sich auf dem zweiten Weg, also durch eine Ziel­ver­ein­ba­rung mit dem Bund von der CO2-Abgabe zu befreien, wird ausge­baut. Ab 2025 steht dieses Instru­ment nicht mehr nur denje­nigen Firmen offen, die sowohl hohe Emis­si­ons­werte aufweisen als auch im inter­na­tio­nalen Wett­be­werb stehen, sondern allen.

Und dies, obwohl ein jüngst veröf­fent­lichter Bericht der Eidge­nös­si­schen Finanz­kon­trolle (EFK), also dem höch­sten Prüf­organ der Schweiz, einiges daran zu bemän­geln hat: „Gemessen an der Höhe der Abga­ben­be­freiung, von der die Unter­nehmen profi­tiert haben, ist das Ergebnis enttäu­schend“, schreibt sie in ihrem Bericht. Zwar müssen Firmen mit einer Ziel­ver­ein­ba­rung als Gegen­lei­stung für die Befreiung von der CO2-Abgabe in einem Vertrag mit dem Bund fest­halten, welche Klima­schutz­mass­nahmen sie umsetzen. Ganz grund­sätz­lich müssen sie aber nur Mass­nahmen zustimmen, die für sie wirt­schaft­lich tragbar sind. Deshalb erstaunt es wenig, dass die Betriebe laut der EFK minde­stens 40 Prozent der vertrag­lich fest­ge­legten Mass­nahmen sowieso, also auch ohne Befreiung von der CO2-Abgabe, umge­setzt hätten.

Die Unter­nehmen mögen Ziel­ver­ein­ba­rungen. Und das ist verständ­lich. Denn damit sparen sie Milliarden.

Mit einem kleinen Rechen­bei­spiel weist die EFK in ihrem Bericht auf eine spezi­elle Kurio­sität hin: Für ein Unter­nehmen, das im Jahr 2023 tausend Tonnen Treib­haus­gase emit­tiert und CO2-abga­be­pflichtig ist, beläuft sich die geschul­dete CO2-Abgabe auf 120 000 Franken. Hätte sich dieses Unter­nehmen verpflichtet, seine Emis­sionen auf 850 Tonnen zu redu­zieren, aber letzt­end­lich doch 950 Tonnen emit­tiert, würde sich die geschul­dete Sank­tion in diesem fiktiven Beispiel auf 12 500 Franken belaufen. Darüber hinaus müsste das Unter­nehmen für seine zu viel emit­tierten Emis­sionen laut der EFK Emis­si­ons­rechte im Gesamt­wert von rund 9000 Franken abgeben. „Die Sank­tion ist in diesem Beispiel fünf- bis sechsmal nied­riger als die Abgabe“, so die EFK.

Kurz: Die Instru­mente sind derart schlecht aufein­ander abge­stimmt, dass es billiger ist, eine Ziel­ver­ein­ba­rung einzu­gehen, nichts davon umzu­setzen und statt­dessen die Sank­tionen zu bezahlen, als im System der CO2-Abgabe zu bleiben. Immerhin müssen die Unter­nehmen, die weiterhin von diesem Spezi­al­deal profi­tieren wollen, neu in einem Plan aufzeigen, wie sie bis 2040 die Emis­sionen aus fossilen Brenn­stoffen auf Null bringen wollen. Trotzdem erstaunt es, dass die Auswei­tung der Ziel­ver­ein­ba­rung über den gesamten Gesetz­ge­bungs­pro­zess hinweg von keiner einzigen Partei kritisch hinter­fragt wurde.

Der Haupt­grund, warum sich Bundesrat, Stän­derat und Natio­nalrat geschlossen dafür ausspre­chen: Die Unter­nehmen mögen das Instru­ment. Und das ist verständ­lich. Denn damit sparen sie Milli­arden. Laut der EFK haben die per Ziel­ver­ein­ba­rung abga­be­be­freiten Unter­nehmen von 2013 bis 2020 zusammen rund 900 Millionen Franken an CO2-Abgabe einge­spart. Redu­ziert haben indes auch sie weniger als ein durch­schnitt­li­cher Industriebetrieb.


Hier die Schweizer Klima­ge­setz­ge­bung auf einen Blick (oder viel­leicht auf zwei):


Du willst mehr über das wich­tigste Klima­schutz­ge­setz der Schweiz wissen? Kein Problem. Das Lamm hat zusammen mit Radio Stadt­filter eine drei­tei­lige Podcast-Serie zum CO2-Gesetz aufgenommen.

In Teil eins geht es die Grund­lage des CO2-Gesetzes, das Pariser Abkommen. Denn die Art, wie man unter dem Pariser Abkommen die Emis­sionen zusam­men­zählt, ist für kaum ein anderes Land so vorteil­haft wie für die Schweiz.



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