Die ETH, die NZZ und der Fall Samia Henni

Ein NZZ-Artikel diffa­miert eine ETH-Gast­pro­fes­sorin fälsch­lich als anti­se­mi­tisch. Die ETH stellt sich nur zöger­lich hinter ihre Archi­tek­tur­for­scherin, und eine spätere Rich­tig­stel­lung der NZZ findet kaum Echo. Der Fall wirft Fragen über akade­mi­sche Frei­heit und jour­na­li­sti­sche Verant­wor­tung aus. 
Die Polizei riet Samia Henni, öffentliche Veranstaltungen zu meiden, da sie ihre Sicherheit nicht garantieren könne. (Bild: Luca Mondgenast).

Es ist ein kühler Morgen im April 2024. Die schwei­ze­risch-alge­ri­sche Archi­tek­tur­hi­sto­ri­kerin Samia Henni betritt das Institut für Geschichte und Theorie der Archi­tektur an der ETH Zürich (GTA) im Höng­ger­berg. Es sollte ein ganz normaler Tag mit Vorle­sungen und Sprech­stunden werden.

Als Henni ihr Büro erreicht, bemerkt sie ein Blatt Papier, das an der Tür klebt: Ein grob­kör­niger Schwarz-Weiss-Ausdruck eines Ausschnitts des Werks «Bullet in the Head» der öster­rei­chi­schen Künst­lerin Xenia Hausner. Der Ausschnitt zeigt den Kopf einer Frau, die sich eine silberne Pistole an den Kopf drückt.

Zunächst denkt sich Henni nichts dabei. Dann stellt sie fest, dass an keiner anderen Bürotür ein solcher Zettel klebt. Sie nimmt ihn ab, dreht ihn um und liest die mit Kugel­schreiber gekrit­zelten Worte: «Bullet in the head», Kugel in den Kopf.

«In diesem Moment wurde mir klar, was vor sich ging», erin­nert sich Henni einein­halb Jahre später gegen­über das Lamm. «Ich rief sofort den Sicher­heits­dienst der ETH an.»

Die Drohung kam nicht aus dem Nichts. Nur wenige Wochen vor dem Vorfall, im März 2024, hatte die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) in ihrem Feuil­leton einen Meinungs­bei­trag mit dem Titel «Isra­el­hass in der Archi­tek­ten­szene – ETH-Mitar­beiter feiern den 7. Oktober und unter­zeichnen offene Briefe von Hamas-Freunden» veröf­fent­licht. Der Autor, der deut­sche Archi­tek­tur­pro­fessor Stephan Trüby, behauptet darin, inner­halb des Depar­te­ment für Archi­tektur der ETH herr­sche ein Klima des anti­is­rae­li­schen Akti­vismus. Ein Name taucht in seinem Text insge­samt acht Mal auf: Samia Henni, damals Gast­pro­fes­sorin an der ETH und einzige Frau nord­afri­ka­ni­scher Herkunft, die in der Abtei­lung lehrte.

Die NZZ, eine der meist­ge­le­senen Zeitungen der Schweiz, veröf­fent­lichte Anschul­di­gungen, ohne grund­le­gende Fakten zu überprüfen.

In seinem Artikel liefert Trüby keine Zitate, und oft keine Quellen oder weiter­füh­rende Links zu den Behaup­tungen, die er als Beweise vorbringt. Statt­dessen stellt er Henni als eine Wissen­schaft­lerin dar, die Terro­ri­sten verherr­licht und das Leiden der Juden in der arabi­schen Welt igno­riert. Gemäss unseren Recher­chen ist diese Darstel­lung von Hennis Ansichten und ihrem Buch «Archi­tec­ture of Coun­ter­re­vo­lu­tion: The French Army in Nort­hern Algeria» ebenso vernich­tend wie verzerrt.

Inner­halb weniger Wochen nach Trübys Artikel sah sich Henni Schi­kanen ausge­setzt, die im Zettel an ihrer Bürotür gipfelten.

Als Reak­tion auf den Vorfall bot das Bedro­hungs­ma­nage­ment­team der ETH Henni Unter­stüt­zung an. Unter­dessen riet ihr die Polizei, öffent­liche Veran­stal­tungen zu meiden, da sie ihre Sicher­heit nicht garan­tieren könne. Trotz Nach­fragen von das Lamm lehnte es die Hoch­schule ab, sich weiter zu ihren Sicher­heits­vor­keh­rungen in diesem Fall zu äussern.

Jour­na­lismus ohne Fact-Checking

Was die NZZ ihren rund 250‘000 Leser*innen und Abonnent*innen an diesem Tag als Enthül­lungen präsen­tierte, waren «falsche Tatsa­chen und Auslas­sungen», schrieben fünf Professor*innen vom GTA in einem State­ment vom Juli 2024. Dem State­ment zufolge hat Trübys Artikel unter anderem die angeb­liche Hommage an Yasser Arafat aus dem Zusam­men­hang gerissen.

Ein Fact-Checking durch das Lamm ergab, dass Henni den palä­sti­nen­si­schen Führer in ihrem Buch von 2017 gerade mal ein einziges Mal erwähnt. Und zwar in einer einzigen Zeile, in der sie schreibt – wie von unzäh­ligen Historiker*innen fest­ge­stellt –, dass der Unab­hän­gig­keits­kampf Alge­riens soziale Bewe­gungen in der gesamten arabi­schen Welt und Afrika inspi­rierte, von Arafats PLO bis zu Nelson Mandelas ANC. Diese kurze kontext­be­zo­gene Bemer­kung wurde in Trübys Darstel­lung zu einer Laudatio.

«Da Ergebnis war eine ideo­lo­gisch gefärbte jour­na­li­sti­sche Fehl­lei­stung, die ohne Über­prü­fung seitens der NZZ publi­ziert wurde».

Margrit Hugent­o­bler, Speak Up in Academia

Trübys Artikel wirft Henni ausserdem vor, die Vertrei­bung der Juden und Jüdinnen aus Alge­rien verschwiegen zu haben. Hennis Buch behan­delt jedoch die «camps de regrou­pe­ment», die Inter­nie­rungs­lager, die die fran­zö­si­sche Kolo­ni­al­macht während des Alge­ri­en­kriegs von 1954–1962 errichtet hat. Der Exodus der Juden und Jüdinnen erfolgte später, nach der Unab­hän­gig­keit, und liegt damit ausser­halb ihres Unter­su­chungs­zeit­raums. «Ihr dies vorzu­werfen ist genauso absurd, wie einem Histo­riker des Ersten Welt­kriegs vorzu­werfen, Ausch­witz nicht erwähnt zu haben», bemerkt eine von Hennis Studen­tinnen, die anonym bleiben möchte.

Und doch gewannen diese Verzer­rungen aufgrund Trübys Posi­tion als Professor an Gewicht. In seinem Artikel hat man den Eindruck, er analy­siere ein Milieu, das er genau kennt: das Depar­te­ment Archi­tektur der ETH Zürich. Erst wenn man am Ende des Arti­kels zur Liste der Insti­tu­tionen gelangt, an denen er tätig war, fällt auf: Die ETH gehört nicht dazu. Sie bestä­tigt gegen­über das Lamm: «Er ist nicht und war nie mit unserer Insti­tu­tion assoziiert.»

Darüber hinaus unter­liess es Trüby zu erwähnen, dass Henni Schweizer Staats­bür­gerin ist, und warf ihr vor, Israels Existenz­recht in Frage zu stellen, nachdem sie am 14. November 2023 zusammen mit 26 ETH-Mitglie­dern einen inter­na­tio­nalen «Call for Imme­diate Action», einen Aufruf zum sofor­tigen Handeln, unter­zeichnet hatte. Dieser Aufruf forderte jedoch ein sofor­tiger huma­ni­tärer Waffen­still­stand und verur­teilte Angriffe auf die akade­mi­sche Frei­heit. Tatsäch­lich enthielt das State­ment nichts, was Israels Existenz in Frage stellte – entgegen Trübys Behauptung.

Auf die Frage, wie sie den NZZ-Artikel zum ersten Mal gelesen hat, erin­nert sich Henni: «Ich las etwas, von dem ich wusste, dass es nicht stimmte.» Hennis Disser­ta­tion wurde 2016 vertei­digt, das Buch wurde 2017 veröf­fent­licht und 2020 neu aufge­legt. «Es ist online verfügbar. Jede Person kann es lesen», sagt Henni. «Und dennoch veröf­fent­licht die NZZ einen Artikel, der verein­zelte Aussagen aus dem Kontext reisst und so inter­pre­tiert, dass insge­samt der Eindruck entstehen konnte, ich vertrete in meiner Arbeit anti­se­mi­ti­sche Positionen.»

Die NZZ weigerte sich, eine Gegen­dar­stel­lung zu drucken.

Laut dem State­ment der GTA-Professor*innen basieren Trübys Beweise auf Screen­shots und Social-Media-Beiträgen von Mitglie­dern des Fach­be­reichs Archi­tektur. Diese Frag­mente hat Trüby zu einer Erzäh­lung zusam­men­ge­fügt, die die redak­tio­nelle Prüfung der führenden Schweizer Zeitung bestand.

Laut Margrit Hugent­o­bler von Speak Up in Academia war das Ergebnis «eine ideo­lo­gisch gefärbte jour­na­li­sti­sche Fehl­lei­stung, die leider ohne Über­prü­fung seitens der NZZ publi­ziert wurde». Diese hat Hennis sorg­fäl­tige Doku­men­ta­tion kolo­nialer Gewalt und der massiven Zwangs­um­sied­lung alge­ri­scher Bauern als Beweis für Isra­el­hass uminterpretiert.

Kein Gehör bei der NZZ

2016 hat die ETH Hennis Disser­ta­tion an der GTA unter der Betreuung von Philip Ursprung, Tom Aver­maete und Jean-Louis Cohen mit der ETH-Medaille ausge­zeichnet. Nach Trübys Artikel und der Mord­dro­hung reichte Henni über ihre Anwälte bei der NZZ ein ausführ­li­ches Gegen­dar­stel­lungs­recht ein. Die Zeitung weigerte sich, diese zu drucken: zunächst mit der Begrün­dung, sie sei zu lang, dann indem sie eine gekürzte Fassung gänz­lich ablehnte.

Drei Monate nachdem die NZZ den Artikel veröf­fent­lichte, schrieb Margrit Hugent­o­bler von Speak Up einen Leser*innenbrief an die NZZ. Dieser war von 33 aktiven und emeri­tierten Professor*innen sowie ehema­ligen und aktu­ellen Mitarbeiter*innen der ETH Zürich unter­zeichnet. Der von das Lamm einge­se­hene Text hinter­fragt, wie die NZZ Stephan Trübys Artikel vom März 2024 über angeb­li­chen «Israel-Hass» an der ETH Zürich ohne grund­le­gende Fakten­prü­fung veröf­fent­li­chen konnte. Zudem verweist er auf falsche oder aus dem Zusam­men­hang geris­sene Behaup­tungen über die Gast­pro­fes­sorin Samia Henni und zeigt, wie solche diffa­mie­renden Berichte nicht nur ihrer Karriere scha­deten, sondern sie auch Bedro­hungen aussetzten.

Die NZZ bat zunächst um eine Kürzung, lehnte die Veröf­fent­li­chung der gekürzten Version anschlies­send jedoch ab. Laut Hugent­o­bler erklärte Chef­re­dak­teur Eric Gujer die Ange­le­gen­heit «aus Gründen mögli­cher Persön­lich­keits­rechts­ver­let­zungen als erledigt».

Hennis Kolleg*innen, die privat ihre Soli­da­rität bekun­deten, zögerten ihr zufolge, an die Öffent­lich­keit zu gehen – aus Angst vor nega­tiven Auswir­kungen auf ihre Karriere. Bereits vor der Publi­ka­tion des ersten Arti­kels von Trüby forderte die Kommu­ni­ka­ti­ons­ab­tei­lung der ETH die NZZ-Redak­tion auf, «die betrof­fenen Personen zu kontak­tieren» und ihnen «die Möglich­keit zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äussern, wie es die Richt­li­nien des Schweizer Pres­se­rats verlangen». Die ETH schliesst ihre Stel­lung­nahme gegen­über das Lamm mit den Worten: «Leider wurden diese Auffor­de­rungen nicht berücksichtigt.»

Henni sah sich gezwungen, ihre akade­mi­sche Inte­grität zu vertei­digen. Doch die Unter­stüt­zung der Univer­sität beschränkte sich auf Ratschläge zum Umgang mit Medi­en­an­fragen. Die ETH Zürich erklärt, dass sie auch eine externe recht­liche Einschät­zung einge­holt hätten. Henni enga­gierte schliess­lich einen eigenen Anwalt.

Das Gerichts­ver­fahren

Henni beschreibt das an ihre Tür geklebte Bild als «eine direkte Mord­dro­hung», und fügt an: «Sie war gezielt gegen mich gerichtet.» Es gab keine Kameras im Flur und es wurde kein Verdäch­tiger iden­ti­fi­ziert. Das Origi­nal­bild befindet sich nun in einer Poli­zei­akte. Aber die Botschaft hatte bereits ihre Wirkung gezeigt: Henni fühlte sich auf dem Campus nicht mehr sicher.

Die Studie­renden, mit denen wir spra­chen, bemerkten ihr Zögern und den plötz­li­chen Wechsel zu Zoom-Kursen. Als sie auf den Campus zurück­kehrte, begrüssten die Studie­renden sie mit Blumen. «Sie war körper­lich mitge­nommen und den Tränen nahe», erin­nert sich ein Studie­render. «Es war klar, dass sie sich nicht mehr sicher fühlte.»

Es ist beun­ru­hi­gend, dass kein grosses Medi­en­un­ter­nehmen ernst­haft über die Vorfälle berichtet hat.

Nachdem sie von ihrer Gast­in­sti­tu­tion im Rechts­ver­fahren keine Unter­stüt­zung erhalten hatte, nahm Henni die Sache selbst in die Hand. Sie leitete zwei Verfahren ein: eine Straf­an­zeige wegen Verleum­dung gegen Trüby in Stutt­gart und eine Zivil­klage wegen Verlet­zung der Persön­lich­keits­rechte gegen die NZZ in Zürich. Unterstützer*innen sammelten damals 25’000 Franken durch ein Crowd­fun­ding, um die Rechts­ko­sten zu decken, die die ETH nicht über­nehmen wollte.

Am Zürcher Gericht erzielten die Parteien eine Eini­gung, woraufhin die NZZ folgende Klar­stel­lung am Ende der online Version von Trübys Artikel veröffentlichte:

«… Sollte der Eindruck entstanden sein, Samia Henni vertrete anti­se­mi­ti­sche Posi­tionen oder stelle das Existenz­recht Israels infrage, vor allem in ihrer wissen­schaft­li­chen Publi­ka­tion «Archi­tec­ture of Coun­ter­re­vo­lu­tion – The French Army in Nort­hern Algeria», so stellen wir klar, dass dies nicht unsere Absicht war.»

Hinter verschlos­senen Türen haben sich die Betei­ligten geei­nigt: Die NZZ würde die Klar­stel­lung veröf­fent­li­chen, und Henni würde die Straf­an­zeige gegen Trüby zurückziehen.

Das allge­meine Klima

Der NZZ-Artikel von Trüby und die darauf folgende Kontro­verse spielten sich vor dem Hinter­grund einer sich verschär­fenden Debatte um Palä­stina und Israel in der euro­päi­schen und schwei­ze­ri­schen Wissen­schaft ab. Nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und der israe­li­schen Aggres­sion gegen Gaza, die darauf folgte, haben die Behörden fried­liche pro-palä­sti­nen­si­sche Demon­stra­tionen gewaltsam aufge­löst und straf­recht­lich verfolgt.

Erklä­rungen von Künstler*innen, Architekt*innen und Wissenschaftler*innen stiessen auf heftige Gegen­re­ak­tionen. Veran­stal­tungen wurden abge­sagt, die Abtei­lung für Nahost­stu­dien an der Univer­sität Bern dezi­miert und Karrieren ruiniert.

Und die NZZ nutzte den Moment.

Wochen nach Trübys Artikel veröf­fent­lichte die Zeitung einen weiteren Beitrag mit der Über­schrift: «Die ETH lädt den Hamas-Unter­stützer Léopold Lambert aus.» Erneut stellt die Zeitung jede Kritik von Ange­hö­rigen der Archi­tek­tur­fa­kultät der ETH an dem von der unab­hän­gigen UN-Unter­su­chungs­kom­mis­sion als Völker­mord in Gaza bezeich­nete Geschehen als Anti­se­mi­tismus dar.

Sie hat die Fakultät als Nest pro-Hamas-Radi­kaler bezeichnet und deren Dozie­renden und Studie­renden durch diese Verbin­dung in Verruf gebracht. Für die GTA und ihren Dekan Prof. Matthias Kohler ist der Konflikt in Palä­stina und Israel ein Thema, das der Archi­tek­tur­ge­mein­schaft sehr wichtig ist. Israel mag kriti­siert werden, «Kritik kann jedoch nicht mit Anti­se­mi­tismus gleich­ge­setzt werden», erklärt der Dekan.

Was auf dem Spiel steht

Bei Hennis Fall geht es nicht nur um den Ruf einer einzigen Wissen­schaft­lerin. «Es geht auch um den Schutz wissen­schaft­li­cher Inte­grität und damit um die Verant­wor­tung wissen­schaft­li­cher Insti­tu­tionen», sagt Hugent­o­bler. Die ETH, eine der welt­weit führenden Univer­si­täten, weigerte sich, eine Wissen­schaft­lerin ihres Campus zu vertei­digen. Die NZZ, eine der meist­ge­le­senen Zeitungen der Schweiz, veröf­fent­lichte Anschul­di­gungen, ohne grund­le­gende Fakten zu über­prüfen. Das Ergebnis: Eine Wissen­schaft­lerin ist Rufschaden und körper­li­cher Gefahr ausgesetzt.

Die NZZ nahm keine Stel­lung zu den Vorwürfen.

Kein grosses Medi­en­un­ter­nehmen hat ernst­haft über die Vorfälle berichtet.

Henni sagt: «Das darf in unserer Demo­kratie nicht akzep­tiert werden». Laut Hugent­o­bler gaben einige Journalist*innen zu, dass sie zögerten, über die Geschichte zu berichten – weil sie sich vor der NZZ fürchteten.

Henni hat inzwi­schen eine Professur im Ausland ange­nommen. Speak Up, die akti­vi­sti­sche Gruppe, die nach früheren Belä­sti­gungs­skan­dalen an der ETH gegründet wurde, unter­stützt sie und andere weiterhin.

In der Schweiz jedoch herrscht ohren­be­täu­bendes Schweigen.

Die NZZ nimmt weiterhin Akademiker*innen ins Visier und miss­achtet dabei den Peer-Review-Prozess, der die Grund­lage für wissen­schaft­liche Inte­grität bildet. Noch beun­ru­hi­gender ist, dass kein grosses Medi­en­un­ter­nehmen ernst­haft über die Vorfälle berichtet hat. Henni bemerkt zu ihrem Fall: «Niemand in der Schweiz berich­tete, dass es eine Klage gab, die die NZZ zu einer Klar­stel­lung brachte.» So bleiben diese Angriffe unwi­der­spro­chen und die Öffent­lich­keit erhält keinen Kontext.

Hugent­o­bler schliesst sich Hennis Argu­ment an: «Samia Henni wurde in diesem Artikel acht Mal genannt, in Verbin­dung mit Falsch­aus­sagen und massiven Unter­stel­lungen. Als Resultat erhielt sie eine Todes­dro­hung und blieb ohne Vertei­di­gung. Die NZZ verwei­gerte eine Rich­tig­stel­lung, die ETH kümmerte sich nicht, und ihr Ruf leidet darunter. Das ist die wahre Geschichte.»

Auch wenn Samia Henni viel­leicht schon ein neues Kapitel aufge­schlagen hat und mit ihrem Leben weiter­macht, bleiben Fragen offen: Wenn so etwas an der ETH Zürich passieren kann, ange­führt von einer der einfluss­reich­sten Zeitungen des Landes, wer wird sich dann das nächste Mal trauen, seine Stimme zu erheben? Und was sagt diese Geschichte über den Stand der akade­mi­schen Frei­heit und die Verlässlickeit wissen­schaft­li­cher Verfahren wie dem Peer-Review-Prozess in der Schweiz aus?

Korri­gendum 28.11.2025: In einer früheren Version dieses Arti­kels stand, dass die ETH Zürich die NZZ-Redak­tion nach der Eingabe der Gegen­dar­stel­lung darum bat, die betrof­fenen Personen zu kontak­tieren, um sich zu den Vorwürfen zu äussern. Dies geschah aber bereits vor der Publi­ka­tion von Stephan Trübys Artikel. Prof. Matthias Kohler war zudem nicht Dekan, wie in einer früheren Version dieses Arti­kels stand, sondern der dama­lige Vorsteher des Depart­ments Architektur.

Korri­gendum 2.12.2025: Eine frühere Version des Arti­kels sprach davon, dass das Zürcher Gericht die NZZ zu einer Klar­stel­lung verur­teilte. Tatsäch­lich haben sich die Parteien auf eine Veröf­fent­li­chung einer Klar­stel­lung geeinigt.


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