Es ist ein kühler Morgen im April 2024. Die schweizerisch-algerische Architekturhistorikerin Samia Henni betritt das Institut für Geschichte und Theorie der Architektur an der ETH Zürich (GTA) im Hönggerberg. Es sollte ein ganz normaler Tag mit Vorlesungen und Sprechstunden werden.
Als Henni ihr Büro erreicht, bemerkt sie ein Blatt Papier, das an der Tür klebt: Ein grobkörniger Schwarz-Weiss-Ausdruck eines Ausschnitts des Werks «Bullet in the Head» der österreichischen Künstlerin Xenia Hausner. Der Ausschnitt zeigt den Kopf einer Frau, die sich eine silberne Pistole an den Kopf drückt.
Zunächst denkt sich Henni nichts dabei. Dann stellt sie fest, dass an keiner anderen Bürotür ein solcher Zettel klebt. Sie nimmt ihn ab, dreht ihn um und liest die mit Kugelschreiber gekritzelten Worte: «Bullet in the head», Kugel in den Kopf.
«In diesem Moment wurde mir klar, was vor sich ging», erinnert sich Henni eineinhalb Jahre später gegenüber das Lamm. «Ich rief sofort den Sicherheitsdienst der ETH an.»
Die Drohung kam nicht aus dem Nichts. Nur wenige Wochen vor dem Vorfall, im März 2024, hatte die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) in ihrem Feuilleton einen Meinungsbeitrag mit dem Titel «Israelhass in der Architektenszene – ETH-Mitarbeiter feiern den 7. Oktober und unterzeichnen offene Briefe von Hamas-Freunden» veröffentlicht. Der Autor, der deutsche Architekturprofessor Stephan Trüby, behauptet darin, innerhalb des Departement für Architektur der ETH herrsche ein Klima des antiisraelischen Aktivismus. Ein Name taucht in seinem Text insgesamt acht Mal auf: Samia Henni, damals Gastprofessorin an der ETH und einzige Frau nordafrikanischer Herkunft, die in der Abteilung lehrte.
Die NZZ, eine der meistgelesenen Zeitungen der Schweiz, veröffentlichte Anschuldigungen, ohne grundlegende Fakten zu überprüfen.
In seinem Artikel liefert Trüby keine Zitate, und oft keine Quellen oder weiterführende Links zu den Behauptungen, die er als Beweise vorbringt. Stattdessen stellt er Henni als eine Wissenschaftlerin dar, die Terroristen verherrlicht und das Leiden der Juden in der arabischen Welt ignoriert. Gemäss unseren Recherchen ist diese Darstellung von Hennis Ansichten und ihrem Buch «Architecture of Counterrevolution: The French Army in Northern Algeria» ebenso vernichtend wie verzerrt.
Innerhalb weniger Wochen nach Trübys Artikel sah sich Henni Schikanen ausgesetzt, die im Zettel an ihrer Bürotür gipfelten.
Als Reaktion auf den Vorfall bot das Bedrohungsmanagementteam der ETH Henni Unterstützung an. Unterdessen riet ihr die Polizei, öffentliche Veranstaltungen zu meiden, da sie ihre Sicherheit nicht garantieren könne. Trotz Nachfragen von das Lamm lehnte es die Hochschule ab, sich weiter zu ihren Sicherheitsvorkehrungen in diesem Fall zu äussern.
Journalismus ohne Fact-Checking
Was die NZZ ihren rund 250‘000 Leser*innen und Abonnent*innen an diesem Tag als Enthüllungen präsentierte, waren «falsche Tatsachen und Auslassungen», schrieben fünf Professor*innen vom GTA in einem Statement vom Juli 2024. Dem Statement zufolge hat Trübys Artikel unter anderem die angebliche Hommage an Yasser Arafat aus dem Zusammenhang gerissen.
Ein Fact-Checking durch das Lamm ergab, dass Henni den palästinensischen Führer in ihrem Buch von 2017 gerade mal ein einziges Mal erwähnt. Und zwar in einer einzigen Zeile, in der sie schreibt – wie von unzähligen Historiker*innen festgestellt –, dass der Unabhängigkeitskampf Algeriens soziale Bewegungen in der gesamten arabischen Welt und Afrika inspirierte, von Arafats PLO bis zu Nelson Mandelas ANC. Diese kurze kontextbezogene Bemerkung wurde in Trübys Darstellung zu einer Laudatio.
«Da Ergebnis war eine ideologisch gefärbte journalistische Fehlleistung, die ohne Überprüfung seitens der NZZ publiziert wurde».
Margrit Hugentobler, Speak Up in Academia
Trübys Artikel wirft Henni ausserdem vor, die Vertreibung der Juden und Jüdinnen aus Algerien verschwiegen zu haben. Hennis Buch behandelt jedoch die «camps de regroupement», die Internierungslager, die die französische Kolonialmacht während des Algerienkriegs von 1954–1962 errichtet hat. Der Exodus der Juden und Jüdinnen erfolgte später, nach der Unabhängigkeit, und liegt damit ausserhalb ihres Untersuchungszeitraums. «Ihr dies vorzuwerfen ist genauso absurd, wie einem Historiker des Ersten Weltkriegs vorzuwerfen, Auschwitz nicht erwähnt zu haben», bemerkt eine von Hennis Studentinnen, die anonym bleiben möchte.
Und doch gewannen diese Verzerrungen aufgrund Trübys Position als Professor an Gewicht. In seinem Artikel hat man den Eindruck, er analysiere ein Milieu, das er genau kennt: das Departement Architektur der ETH Zürich. Erst wenn man am Ende des Artikels zur Liste der Institutionen gelangt, an denen er tätig war, fällt auf: Die ETH gehört nicht dazu. Sie bestätigt gegenüber das Lamm: «Er ist nicht und war nie mit unserer Institution assoziiert.»
Darüber hinaus unterliess es Trüby zu erwähnen, dass Henni Schweizer Staatsbürgerin ist, und warf ihr vor, Israels Existenzrecht in Frage zu stellen, nachdem sie am 14. November 2023 zusammen mit 26 ETH-Mitgliedern einen internationalen «Call for Immediate Action», einen Aufruf zum sofortigen Handeln, unterzeichnet hatte. Dieser Aufruf forderte jedoch ein sofortiger humanitärer Waffenstillstand und verurteilte Angriffe auf die akademische Freiheit. Tatsächlich enthielt das Statement nichts, was Israels Existenz in Frage stellte – entgegen Trübys Behauptung.
Auf die Frage, wie sie den NZZ-Artikel zum ersten Mal gelesen hat, erinnert sich Henni: «Ich las etwas, von dem ich wusste, dass es nicht stimmte.» Hennis Dissertation wurde 2016 verteidigt, das Buch wurde 2017 veröffentlicht und 2020 neu aufgelegt. «Es ist online verfügbar. Jede Person kann es lesen», sagt Henni. «Und dennoch veröffentlicht die NZZ einen Artikel, der vereinzelte Aussagen aus dem Kontext reisst und so interpretiert, dass insgesamt der Eindruck entstehen konnte, ich vertrete in meiner Arbeit antisemitische Positionen.»
Die NZZ weigerte sich, eine Gegendarstellung zu drucken.
Laut dem Statement der GTA-Professor*innen basieren Trübys Beweise auf Screenshots und Social-Media-Beiträgen von Mitgliedern des Fachbereichs Architektur. Diese Fragmente hat Trüby zu einer Erzählung zusammengefügt, die die redaktionelle Prüfung der führenden Schweizer Zeitung bestand.
Laut Margrit Hugentobler von Speak Up in Academia war das Ergebnis «eine ideologisch gefärbte journalistische Fehlleistung, die leider ohne Überprüfung seitens der NZZ publiziert wurde». Diese hat Hennis sorgfältige Dokumentation kolonialer Gewalt und der massiven Zwangsumsiedlung algerischer Bauern als Beweis für Israelhass uminterpretiert.
Kein Gehör bei der NZZ
2016 hat die ETH Hennis Dissertation an der GTA unter der Betreuung von Philip Ursprung, Tom Avermaete und Jean-Louis Cohen mit der ETH-Medaille ausgezeichnet. Nach Trübys Artikel und der Morddrohung reichte Henni über ihre Anwälte bei der NZZ ein ausführliches Gegendarstellungsrecht ein. Die Zeitung weigerte sich, diese zu drucken: zunächst mit der Begründung, sie sei zu lang, dann indem sie eine gekürzte Fassung gänzlich ablehnte.
Drei Monate nachdem die NZZ den Artikel veröffentlichte, schrieb Margrit Hugentobler von Speak Up einen Leser*innenbrief an die NZZ. Dieser war von 33 aktiven und emeritierten Professor*innen sowie ehemaligen und aktuellen Mitarbeiter*innen der ETH Zürich unterzeichnet. Der von das Lamm eingesehene Text hinterfragt, wie die NZZ Stephan Trübys Artikel vom März 2024 über angeblichen «Israel-Hass» an der ETH Zürich ohne grundlegende Faktenprüfung veröffentlichen konnte. Zudem verweist er auf falsche oder aus dem Zusammenhang gerissene Behauptungen über die Gastprofessorin Samia Henni und zeigt, wie solche diffamierenden Berichte nicht nur ihrer Karriere schadeten, sondern sie auch Bedrohungen aussetzten.
Die NZZ bat zunächst um eine Kürzung, lehnte die Veröffentlichung der gekürzten Version anschliessend jedoch ab. Laut Hugentobler erklärte Chefredakteur Eric Gujer die Angelegenheit «aus Gründen möglicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen als erledigt».
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Hennis Kolleg*innen, die privat ihre Solidarität bekundeten, zögerten ihr zufolge, an die Öffentlichkeit zu gehen – aus Angst vor negativen Auswirkungen auf ihre Karriere. Bereits vor der Publikation des ersten Artikels von Trüby forderte die Kommunikationsabteilung der ETH die NZZ-Redaktion auf, «die betroffenen Personen zu kontaktieren» und ihnen «die Möglichkeit zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äussern, wie es die Richtlinien des Schweizer Presserats verlangen». Die ETH schliesst ihre Stellungnahme gegenüber das Lamm mit den Worten: «Leider wurden diese Aufforderungen nicht berücksichtigt.»
Henni sah sich gezwungen, ihre akademische Integrität zu verteidigen. Doch die Unterstützung der Universität beschränkte sich auf Ratschläge zum Umgang mit Medienanfragen. Die ETH Zürich erklärt, dass sie auch eine externe rechtliche Einschätzung eingeholt hätten. Henni engagierte schliesslich einen eigenen Anwalt.
Das Gerichtsverfahren
Henni beschreibt das an ihre Tür geklebte Bild als «eine direkte Morddrohung», und fügt an: «Sie war gezielt gegen mich gerichtet.» Es gab keine Kameras im Flur und es wurde kein Verdächtiger identifiziert. Das Originalbild befindet sich nun in einer Polizeiakte. Aber die Botschaft hatte bereits ihre Wirkung gezeigt: Henni fühlte sich auf dem Campus nicht mehr sicher.
Die Studierenden, mit denen wir sprachen, bemerkten ihr Zögern und den plötzlichen Wechsel zu Zoom-Kursen. Als sie auf den Campus zurückkehrte, begrüssten die Studierenden sie mit Blumen. «Sie war körperlich mitgenommen und den Tränen nahe», erinnert sich ein Studierender. «Es war klar, dass sie sich nicht mehr sicher fühlte.»
Es ist beunruhigend, dass kein grosses Medienunternehmen ernsthaft über die Vorfälle berichtet hat.
Nachdem sie von ihrer Gastinstitution im Rechtsverfahren keine Unterstützung erhalten hatte, nahm Henni die Sache selbst in die Hand. Sie leitete zwei Verfahren ein: eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Trüby in Stuttgart und eine Zivilklage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte gegen die NZZ in Zürich. Unterstützer*innen sammelten damals 25’000 Franken durch ein Crowdfunding, um die Rechtskosten zu decken, die die ETH nicht übernehmen wollte.
Am Zürcher Gericht erzielten die Parteien eine Einigung, woraufhin die NZZ folgende Klarstellung am Ende der online Version von Trübys Artikel veröffentlichte:
«… Sollte der Eindruck entstanden sein, Samia Henni vertrete antisemitische Positionen oder stelle das Existenzrecht Israels infrage, vor allem in ihrer wissenschaftlichen Publikation «Architecture of Counterrevolution – The French Army in Northern Algeria», so stellen wir klar, dass dies nicht unsere Absicht war.»
Hinter verschlossenen Türen haben sich die Beteiligten geeinigt: Die NZZ würde die Klarstellung veröffentlichen, und Henni würde die Strafanzeige gegen Trüby zurückziehen.
Das allgemeine Klima
Der NZZ-Artikel von Trüby und die darauf folgende Kontroverse spielten sich vor dem Hintergrund einer sich verschärfenden Debatte um Palästina und Israel in der europäischen und schweizerischen Wissenschaft ab. Nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und der israelischen Aggression gegen Gaza, die darauf folgte, haben die Behörden friedliche pro-palästinensische Demonstrationen gewaltsam aufgelöst und strafrechtlich verfolgt.
Erklärungen von Künstler*innen, Architekt*innen und Wissenschaftler*innen stiessen auf heftige Gegenreaktionen. Veranstaltungen wurden abgesagt, die Abteilung für Nahoststudien an der Universität Bern dezimiert und Karrieren ruiniert.
Und die NZZ nutzte den Moment.
Wochen nach Trübys Artikel veröffentlichte die Zeitung einen weiteren Beitrag mit der Überschrift: «Die ETH lädt den Hamas-Unterstützer Léopold Lambert aus.» Erneut stellt die Zeitung jede Kritik von Angehörigen der Architekturfakultät der ETH an dem von der unabhängigen UN-Untersuchungskommission als Völkermord in Gaza bezeichnete Geschehen als Antisemitismus dar.
Sie hat die Fakultät als Nest pro-Hamas-Radikaler bezeichnet und deren Dozierenden und Studierenden durch diese Verbindung in Verruf gebracht. Für die GTA und ihren Dekan Prof. Matthias Kohler ist der Konflikt in Palästina und Israel ein Thema, das der Architekturgemeinschaft sehr wichtig ist. Israel mag kritisiert werden, «Kritik kann jedoch nicht mit Antisemitismus gleichgesetzt werden», erklärt der Dekan.
Was auf dem Spiel steht
Bei Hennis Fall geht es nicht nur um den Ruf einer einzigen Wissenschaftlerin. «Es geht auch um den Schutz wissenschaftlicher Integrität und damit um die Verantwortung wissenschaftlicher Institutionen», sagt Hugentobler. Die ETH, eine der weltweit führenden Universitäten, weigerte sich, eine Wissenschaftlerin ihres Campus zu verteidigen. Die NZZ, eine der meistgelesenen Zeitungen der Schweiz, veröffentlichte Anschuldigungen, ohne grundlegende Fakten zu überprüfen. Das Ergebnis: Eine Wissenschaftlerin ist Rufschaden und körperlicher Gefahr ausgesetzt.
Die NZZ nahm keine Stellung zu den Vorwürfen.
Kein grosses Medienunternehmen hat ernsthaft über die Vorfälle berichtet.
Henni sagt: «Das darf in unserer Demokratie nicht akzeptiert werden». Laut Hugentobler gaben einige Journalist*innen zu, dass sie zögerten, über die Geschichte zu berichten – weil sie sich vor der NZZ fürchteten.
Henni hat inzwischen eine Professur im Ausland angenommen. Speak Up, die aktivistische Gruppe, die nach früheren Belästigungsskandalen an der ETH gegründet wurde, unterstützt sie und andere weiterhin.
In der Schweiz jedoch herrscht ohrenbetäubendes Schweigen.
Die NZZ nimmt weiterhin Akademiker*innen ins Visier und missachtet dabei den Peer-Review-Prozess, der die Grundlage für wissenschaftliche Integrität bildet. Noch beunruhigender ist, dass kein grosses Medienunternehmen ernsthaft über die Vorfälle berichtet hat. Henni bemerkt zu ihrem Fall: «Niemand in der Schweiz berichtete, dass es eine Klage gab, die die NZZ zu einer Klarstellung brachte.» So bleiben diese Angriffe unwidersprochen und die Öffentlichkeit erhält keinen Kontext.
Hugentobler schliesst sich Hennis Argument an: «Samia Henni wurde in diesem Artikel acht Mal genannt, in Verbindung mit Falschaussagen und massiven Unterstellungen. Als Resultat erhielt sie eine Todesdrohung und blieb ohne Verteidigung. Die NZZ verweigerte eine Richtigstellung, die ETH kümmerte sich nicht, und ihr Ruf leidet darunter. Das ist die wahre Geschichte.»
Auch wenn Samia Henni vielleicht schon ein neues Kapitel aufgeschlagen hat und mit ihrem Leben weitermacht, bleiben Fragen offen: Wenn so etwas an der ETH Zürich passieren kann, angeführt von einer der einflussreichsten Zeitungen des Landes, wer wird sich dann das nächste Mal trauen, seine Stimme zu erheben? Und was sagt diese Geschichte über den Stand der akademischen Freiheit und die Verlässlickeit wissenschaftlicher Verfahren wie dem Peer-Review-Prozess in der Schweiz aus?
Korrigendum 28.11.2025: In einer früheren Version dieses Artikels stand, dass die ETH Zürich die NZZ-Redaktion nach der Eingabe der Gegendarstellung darum bat, die betroffenen Personen zu kontaktieren, um sich zu den Vorwürfen zu äussern. Dies geschah aber bereits vor der Publikation von Stephan Trübys Artikel. Prof. Matthias Kohler war zudem nicht Dekan, wie in einer früheren Version dieses Artikels stand, sondern der damalige Vorsteher des Departments Architektur.
Korrigendum 2.12.2025: Eine frühere Version des Artikels sprach davon, dass das Zürcher Gericht die NZZ zu einer Klarstellung verurteilte. Tatsächlich haben sich die Parteien auf eine Veröffentlichung einer Klarstellung geeinigt.
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