Im Juli 2025 verschickte die Staatsanwaltschaft des Kanton Waadt Verfügungen an diverse Internetanbieter, damit diese den Zugriff auf eine Webseite mit angeblich betrügerischen Inhalten sperren. Die Verfügungen liegen das Lamm vor. Unter den Anbietern befinden sich Branchenriesen wie Sunrise oder Swisscom, über die Millionen Menschen ihre Internetzugänge beziehen.
Im Normalfall ist eine Staatsanwaltschaft zu solchen Netzsperren gar nicht befugt. Doch fast alle Internetanbieter kamen der Forderung der Staatsanwaltschaft gehorsam nach und verunmöglichten den Webseitenzugang. Einzig der Winterthurer Internetanbieter Init7 weigert sich, die Sperrung umzusetzen. Laut Simon Schlauri, Anwalt von Init7 in dem Belangen, versucht die Waadtländer Staatsanwaltschaft mit einer kreativen Auslegung der Strafprozessordnung (StPO) ihr Vorgehen zu legitimieren. Die StPO sieht die «Beschlagnahmung» von Gegenständen vor, um Beweismittel oder Vermögenswerte zu sichern. Dabei kann die Staatsanwaltschaft auch digitale Datensätze beschlagnahmen.
Im Februar 2026 liess die Staatsanwaltschaft Waadt die Webseite eines Klimakollektivs sperren.
Die Waadtländer Justiz argumentiert nun, dass die Webseite ein solcher Datensatz sei, den sie beschlagnahmen könne. Rein technisch betrachtet ist dies jedoch unmöglich: Internetanbieter «besitzen» Webseites nicht, sie stellen lediglich die Leitung zu ihnen bereit. Überspitzt ausgedrückt: Man kann ein Haus nicht beschlagnahmen, indem man die Strasse dorthin sperrt. Trotzdem fordert die Staatsanwaltschaft genau das. Dieses Vorgehen hat aber seine Grenzen: Die Sperrung durch einzelne Netzanbieter beschränkt den Zugang nur für deren jeweilige Kund*innen und nicht allgemein.
Init7 informierte die Staatsanwaltschaft darüber, dass eine «Beschlagnahmung» juristisch nicht fundiert und technisch unmöglich sei. Die Staatsanwaltschaft reagierte prompt mit einer zweiten Verfügung: Die Argumentation blieb gleich, nur ersetzte sie das Wort «Beschlagnahmung» durch «Sperrung». Init7 zog vor das Waadtländer Kantonsgericht, unterlag jedoch. Nun muss das Bundesgericht klären, ob die Staatsanwaltschaft hier ihre Kompetenzen überschritten hat.
Klimaaktivismus im Visier
Im Februar 2026 verschickte die Staatsanwaltschaft erneut Sperrverfügungen an Sunrise, Swisscom und Co. – diesmal gegen ein Kollektiv aus der Romandie. Das Kollektiv «Grondements Des Terres» ist eine Welschschweizer Klimagerechtigkeitsgruppe. Die Aktivist*innen besetzen Wälder und engagieren sich gegen den Betonriesen Holcim. Auch ihre Webseite ist seit Wochen für die meisten Menschen in der Schweiz nicht mehr aufrufbar.
Die Verantwortung dafür trägt ebenfalls die Staatsanwaltschaft Waadt: Mit dem juristischen Prozedere der «Beschlagnahmung» lässt sie die Webseite des staatskritischen Kollektivs sperren. Die Begründung der Waadtländer Justiz dafür lautet, die Gruppe habe sich in den sozialen Medien zu einem Brandanschlag auf Baustellengeräte von Holcim bekannt und auf ihrer Webseite auf die entsprechenden Social-Media-Kanäle verlinkt.
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Auch in diesem Fall setzten alle Internetanbieter die Zensur der Webseite um – ausser Init7. Fredy Künzler, CEO der Firma, äussert sich auf LinkedIn scharf über das Verhalten der anderen Netzanbieter: Es sei den CEOs von Swisscom und Sunrise, beziehungsweise «den Höselern Christoph Aeschlimann und André Krause», offensichtlich egal, wenn «die Demokratie der Schweiz» beschädigt werde. Und das trotz einer «Armada von Anwälten, die den wildgewordenen Staatsanwälten aus der Romandie die Stirn bieten könnten».
Der Staat zensierte das Klimakollektiv, ohne es über die Sperrung oder die Gründe dafür zu informieren.
Die beiden angeprangerten Netzbetreiber möchten ihre Rolle in der Zensur der Webseite von «Grondements Des Terres» nicht näher beleuchten. Die Swisscom äussere sich «aus rechtlichen Gründen» nicht zu einzelnen Fällen und die Sunrise antwortete gar nicht auf die Anfrage von das Lamm.
«Grondements Des Terres» erfuhr nach eigenen Angaben erst über den Anwalt Simon Schlauri, dass die Staatsanwaltschaft eine Sperre erwirkt hatte. Der Staat zensierte das Klimakollektiv, ohne es über die Sperrung oder die Gründe dafür zu informieren.
Schlauri erachtet das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als problematisch – das strafprozessuale Verfahren der Beschlagnahme sei ungeeignet um die Interessen der betroffenen Parteien zu berücksichtigen. Bei der Beschlagnahmung entscheide die Staatsanwaltschaft einseitig gestützt auf der Anzeige einer angeblich geschädigten Partei hin, ohne sich die Betroffenen der Zensur überhaupt anzuhören. «Das bringt eine erhebliche Gefahr für die Meinungsfreiheit mit sich.»
Die Staatsanwaltschaft Waadt bestreitet auf Anfrage ein politisches Motiv. Es gehe nicht um die «möglicherweise politische Natur» der Inhalte – sondern darum, dass die Webseite die Begehung von Straftaten erleichtert habe. Die Verfügungen zielten nicht darauf ab, die Webseites zu sperren, sondern lediglich den Zugang zu diesen. Dies sei laut Staatsanwaltschaft eine «verhältnismässige Massnahme».
Mit ihrem Vorgehen lotet die Staatsanwaltschaft Waadt allem Anschein nach die Grenzen ihrer Befugnisse aus – ob diese Taktik langfristig juristisch aufgeht wird sich vor Bundesgericht zeigen. Doch faktisch wirkt sie bereits jetzt: Bei fast allen Internetanbietern ist die Seite der Aktivist*innen nicht mehr aufrufbar.
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