Staats­an­walt­schaft sperrt Webseite von Klimakollektiv

Trotz fehlender Befugnis versucht die Waadt­länder Staats­an­walt­schaft, verschie­dene Webseiten sperren zu lassen – darunter auch jene einer Klima­ge­rech­tig­keits­gruppe. Inter­net­an­bieter wie Swisscom oder Sunrise machen dabei bereit­willig mit. Der Fall liegt nun beim Bundesgericht. 
Zu Netzsperren ist die Staatsanwaltschaft eigentlich nicht befugt. (Bild: Evertrail / Unsplash)

Im Juli 2025 verschickte die Staats­an­walt­schaft des Kanton Waadt Verfü­gungen an diverse Inter­net­an­bieter, damit diese den Zugriff auf eine Webseite mit angeb­lich betrü­ge­ri­schen Inhalten sperren. Die Verfü­gungen liegen das Lamm vor. Unter den Anbie­tern befinden sich Bran­chen­riesen wie Sunrise oder Swisscom, über die Millionen Menschen ihre Inter­net­zu­gänge beziehen.

Im Normal­fall ist eine Staats­an­walt­schaft zu solchen Netz­sperren gar nicht befugt. Doch fast alle Inter­net­an­bieter kamen der Forde­rung der Staats­an­walt­schaft gehorsam nach und verun­mög­lichten den Websei­ten­zu­gang. Einzig der Winter­thurer Inter­net­an­bieter Init7 weigert sich, die Sper­rung umzu­setzen. Laut Simon Schlauri, Anwalt von Init7 in dem Belangen, versucht die Waadt­länder Staats­an­walt­schaft mit einer krea­tiven Ausle­gung der Straf­pro­zess­ord­nung (StPO) ihr Vorgehen zu legi­ti­mieren. Die StPO sieht die «Beschlag­nah­mung» von Gegen­ständen vor, um Beweis­mittel oder Vermö­gens­werte zu sichern. Dabei kann die Staats­an­walt­schaft auch digi­tale Daten­sätze beschlagnahmen.

Im Februar 2026 liess die Staats­an­walt­schaft Waadt die Webseite eines Klima­kol­lek­tivs sperren.

Die Waadt­länder Justiz argu­men­tiert nun, dass die Webseite ein solcher Daten­satz sei, den sie beschlag­nahmen könne. Rein tech­nisch betrachtet ist dies jedoch unmög­lich: Inter­net­an­bieter «besitzen» Webseites nicht, sie stellen ledig­lich die Leitung zu ihnen bereit. Über­spitzt ausge­drückt: Man kann ein Haus nicht beschlag­nahmen, indem man die Strasse dorthin sperrt. Trotzdem fordert die Staats­an­walt­schaft genau das. Dieses Vorgehen hat aber seine Grenzen: Die Sper­rung durch einzelne Netz­an­bieter beschränkt den Zugang nur für deren jewei­lige Kund*innen und nicht allgemein.

Init7 infor­mierte die Staats­an­walt­schaft darüber, dass eine «Beschlag­nah­mung» juri­stisch nicht fundiert und tech­nisch unmög­lich sei. Die Staats­an­walt­schaft reagierte prompt mit einer zweiten Verfü­gung: Die Argu­men­ta­tion blieb gleich, nur ersetzte sie das Wort «Beschlag­nah­mung» durch «Sper­rung». Init7 zog vor das Waadt­länder Kantons­ge­richt, unterlag jedoch. Nun muss das Bundes­ge­richt klären, ob die Staats­an­walt­schaft hier ihre Kompe­tenzen über­schritten hat.

Klima­ak­ti­vismus im Visier

Im Februar 2026 verschickte die Staats­an­walt­schaft erneut Sperr­ver­fü­gungen an Sunrise, Swisscom und Co. – diesmal gegen ein Kollektiv aus der Romandie. Das Kollektiv «Gronde­ments Des Terres» ist eine Welsch­schweizer Klima­ge­rech­tig­keits­gruppe. Die Aktivist*innen besetzen Wälder und enga­gieren sich gegen den Beton­riesen Holcim. Auch ihre Webseite ist seit Wochen für die meisten Menschen in der Schweiz nicht mehr aufrufbar.

Die Verant­wor­tung dafür trägt eben­falls die Staats­an­walt­schaft Waadt: Mit dem juri­sti­schen Proze­dere der «Beschlag­nah­mung» lässt sie die Webseite des staats­kri­ti­schen Kollek­tivs sperren. Die Begrün­dung der Waadt­länder Justiz dafür lautet, die Gruppe habe sich in den sozialen Medien zu einem Brand­an­schlag auf Baustel­len­ge­räte von Holcim bekannt und auf ihrer Webseite auf die entspre­chenden Social-Media-Kanäle verlinkt.

Auch in diesem Fall setzten alle Inter­net­an­bieter die Zensur der Webseite um – ausser Init7. Fredy Künzler, CEO der Firma, äussert sich auf LinkedIn scharf über das Verhalten der anderen Netz­an­bieter: Es sei den CEOs von Swisscom und Sunrise, bezie­hungs­weise «den Höse­lern Chri­stoph Aeschli­mann und André Krause», offen­sicht­lich egal, wenn «die Demo­kratie der Schweiz» beschä­digt werde. Und das trotz einer «Armada von Anwälten, die den wild­ge­wor­denen Staats­an­wälten aus der Romandie die Stirn bieten könnten».

Der Staat zensierte das Klima­kol­lektiv, ohne es über die Sper­rung oder die Gründe dafür zu informieren.

Die beiden ange­pran­gerten Netz­be­treiber möchten ihre Rolle in der Zensur der Webseite von «Gronde­ments Des Terres» nicht näher beleuchten. Die Swisscom äussere sich «aus recht­li­chen Gründen» nicht zu einzelnen Fällen und die Sunrise antwor­tete gar nicht auf die Anfrage von das Lamm.

«Gronde­ments Des Terres» erfuhr nach eigenen Angaben erst über den Anwalt Simon Schlauri, dass die Staats­an­walt­schaft eine Sperre erwirkt hatte. Der Staat zensierte das Klima­kol­lektiv, ohne es über die Sper­rung oder die Gründe dafür zu informieren.

Schlauri erachtet das Vorgehen der Staats­an­walt­schaft als proble­ma­tisch – das straf­pro­zes­suale Verfahren der Beschlag­nahme sei unge­eignet um die Inter­essen der betrof­fenen Parteien zu berück­sich­tigen. Bei der Beschlag­nah­mung entscheide die Staats­an­walt­schaft einseitig gestützt auf der Anzeige einer angeb­lich geschä­digten Partei hin, ohne sich die Betrof­fenen der Zensur über­haupt anzu­hören. «Das bringt eine erheb­liche Gefahr für die Meinungs­frei­heit mit sich.»

Die Staats­an­walt­schaft Waadt bestreitet auf Anfrage ein poli­ti­sches Motiv. Es gehe nicht um die «mögli­cher­weise poli­ti­sche Natur» der Inhalte – sondern darum, dass die Webseite die Bege­hung von Straf­taten erleich­tert habe. Die Verfü­gungen zielten nicht darauf ab, die Webseites zu sperren, sondern ledig­lich den Zugang zu diesen. Dies sei laut Staats­an­walt­schaft eine «verhält­nis­mäs­sige Massnahme».

Mit ihrem Vorgehen lotet die Staats­an­walt­schaft Waadt allem Anschein nach die Grenzen ihrer Befug­nisse aus – ob diese Taktik lang­fri­stig juri­stisch aufgeht wird sich vor Bundes­ge­richt zeigen. Doch faktisch wirkt sie bereits jetzt: Bei fast allen Inter­net­an­bie­tern ist die Seite der Aktivist*innen nicht mehr aufrufbar.


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