Können Apps und VR-Brillen die Sexar­beit revolutionieren?

Sexar­beit ist in beinahe der Hälfte aller Länder erlaubt, so auch in der Schweiz. Doch was bedeutet eigent­lich die Digi­ta­li­sie­rung fürs Gewerbe? Bahnt sich im stabil­sten aller Wirt­schafts­zweige etwa eine Revo­lu­tion an wegen ihr? 
Symbolbild (Foto: Stella Jacob / Unsplash)

„Einer der 7 Gründe, warum VR-Porno­gra­phie besser ist als Prosti­tu­tion: Niemand wird gering­ge­schätzt. Du hast Spass und niemand wird physisch verletzt. Es ist sicherer für alle.“ Wer sich auf die Suche nach Lösungen für die jahr­hun­der­te­alten Probleme der Sexar­beit macht, wird sie wohl kaum in der Porno­in­du­strie vermuten. Über die Arbeits­be­din­gungen und das proble­ma­ti­sche Bild von Sexua­lität in der Porno­gra­phie wurde schon zur Genüge geschrieben. Unter­drückung und Gewalt scheinen nicht etwa unge­wollte Begleit­erschei­nungen, sondern charak­te­ri­sti­sche Merk­male zu sein. Es über­rascht also, wenn man den eingangs zitierten Werbe­spruch ausge­rechnet auf einer Porno­seite trifft. 

Der Ansatz klingt verlockend: Durch die VR-Porno­gra­phie (VR steht für virtual reality) können sexu­elle Dienst­lei­stungen im virtu­ellen Raum statt­finden. Waren dem Erlebnis früher durch den Bild­schirm Grenzen gesetzt, verspre­chen Anbieter von VR-Porno­gra­phie ein voll­stän­diges Eintau­chen in ein perso­na­li­siertes Aben­teuer. Ganz nebenbei sei das Ganze sicher und kosten­ef­fi­zient. Wer nun denkt, dass auch dem aufwän­dig­sten und reali­stisch­sten VR-Porno immer noch natür­liche Grenzen gesetzt sind, nament­lich das Ausbleiben körper­li­cher Nähe und Berüh­rungen, hat die Rech­nung ohne die Japaner gemacht. Eine Firma, die einen hapti­schen Körper­anzug auf den Markt gebracht hat, verspricht ihren Käufe­rInnen „das volle Paket sexu­eller Erfah­rung, ganz ohne das Bedürfnis nach einem anderen Menschen“.  

Auch wenn diese neuen Ange­bote sicher­lich die hedo­ni­sti­sche Erfah­rung des Porno­gra­phie­kon­sums revo­lu­tio­nieren mögen, lösen sie die Probleme nicht. Schliess­lich muss immer noch ein Schau­spieler oder eine Schau­spie­lerin vor der Kamera stehen, sich präsen­tieren und den Akt voll­ziehen. An den Arbeits­be­din­gungen in der Porno­in­du­strie ändert das neue Medium nichts. Zu behaupten, dass niemand unter­drückt oder physisch verletzt wird, ist eine zyni­sche Verklä­rung der Realität – auch wenn diese virtuell ist. Nichts­de­sto­trotz: Die Fort­schritte der Porno­gra­phie lassen immer mehr die Grenzen zwischen sexu­eller Unter­hal­tung und Sexar­beit verschwinden. 

Sexar­beit in der Schweiz

„Und wie hast du’s mit der Sexar­beit?“ Diese Frage stellt sich die Schweiz immer wieder selbst. Das letzte Mal ernst­haft über ein Verbot von käuf­li­chem Sex wurde 2013 mit einem Postulat im Natio­nalrat disku­tiert, unter­zeichnet von 43 Parla­men­ta­rie­rInnen aus allen poli­ti­schen Lagern. Doch auch wenn dieser Versuch schei­terte: Prosti­tu­tion ist in der Schweiz ein Dauer­thema. „Im Vergleich zu anderen Ländern hat sich die Schweiz zwar klar gegen ein Verbot der Sexar­beit ausge­spro­chen“, sagt Rebecca Ange­lini von der Fach­stelle Frau­en­handel und Frau­en­mi­gra­tion (FIZ) in Zürich. „Doch auch wenn sie legal ist: Sie wird stark reguliert.“

Dass ein in vielerlei Hinsicht kontro­verses Gewerbe durch den Staat regu­liert wird, scheint auf den ersten Blick im Inter­esse der Gesell­schaft und der betrof­fenen Arbeiter*innen zu sein. Auf der einen Seite kann der Staat so Nutzungs­kon­flikten im öffent­li­chen Raum vorbeugen, etwa verhin­dern, dass Primar­schü­le­rInnen auf ihrem Schulweg den Stras­sen­strich passieren müssen. Auf der anderen Seite kann er durch Auflagen für Trans­pa­renz im Dickicht der Szene sorgen und dadurch die Arbeits­be­din­gungen der Arbei­te­rInnen verbessern.

Es über­rascht also, dass sich gerade dieje­nigen Orga­ni­sa­tionen, die sich für die Inter­essen der Sexar­bei­te­rInnen einsetzen, immer wieder gegen die staat­li­chen Regu­lie­rungen ausspre­chen. So zum Beispiel Lysi­strada im Kanton Solo­thurn. „Das Regu­lie­rungs­re­gime der Schweiz führt zu einer Zwei­klassen-Sexar­beit“, stimmt auch Ange­lini in die Kritik mit ein. „Zum einen gibt es die Gruppe, welche die hohen behörd­li­chen Hürden bewäl­tigen und legal arbeiten können. Zum anderen gibt es aber eine grosse Gruppe, die durch diese in den Unter­grund getrieben werden. So funk­tio­nieren die Regu­lie­rungen als eine Art Mecha­nismus der Krimi­na­li­sie­rung durch die Hintertür.“

Es ist genau diese zweite Gruppe, welche die Sozi­al­wis­sen­schaft­lerin Ange­lini als die verletz­lich­sten Sexarbeiter*innen iden­ti­fi­ziert. Verschärft der Staat zum Beispiel die bauli­chen Anfor­de­rungen an Klein­clubs (meist ein oder zwei Zimmer betrieben durch eine Sexar­bei­terin), können sich viele Frauen einen Umbau nicht leisten. Aber es sind längst nicht nur bauliche Mass­nahmen, die das Leben der Sexarbeiter*innen erschweren. Zum Beispiel macht in der Stadt Zürich die Bau- und Zonen­ord­nung das Führen eines sexge­werb­li­chen Salons in Zonen mit 50% oder mehr Wohn­an­teil schwierig. Das Bewil­li­gungs­ver­fahren ist ohne teuren Anwalt oft nicht durch­führbar. Die behörd­li­chen Mass­nahmen stehen dabei nicht im luft­leeren Raum, sondern werden durch Kontroll- und Sank­ti­ons­in­stru­mente begleitet. „So geraten die Sexarbeiter*innen durch die behörd­li­chen Rege­lungen in neue Abhän­gig­keiten, denn es findet eine Verschie­bung aus den selbst­stän­digen Klein­clubs hin zu Gross­klubs, in die Ille­ga­lität oder in die Sozi­al­hilfe statt“, sagt Ange­lini. Neue Regu­lie­rungen würden zwar als Verbes­se­rung verkauft, erwiesen sich aber meist als neue Repressionsmittel.

Was wollen wir für eine Sexarbeit?

Diese Kritik der Orga­ni­sa­tionen, welche sich aktiv für die Inter­essen von Sexarbeiter*innen einsetzen, öffnet einen völlig neuen Blick auf die Diskus­sion. Es scheint, als hätte sich die Schweiz zwar für die Lega­lität entschieden, als sei man sich aber gleich­zeitig über das Wesen der helve­ti­schen Sexar­beit nicht im Klaren. Viel­leicht liegt das daran, dass die Diskus­sionen um die Sexar­beit kontro­vers und viel­schichtig sind. Sie lässt sich nicht in den klas­si­schen Konflikt­pa­ra­digmen sonstiger poli­ti­scher Diskus­sionen verstehen. 

So ringen etwa Femi­ni­stInnen unter­ein­ander über das Wesen der Sexar­beit. Auf der einen Seite steht die Kritik, dass die weib­liche Sexua­lität nur als Dienst­lei­stung behan­delt wird, und dass eine staat­liche Akzep­tanz diesem Verständnis seine Legi­ti­mität verschafft. Ausserdem wird Prosti­tu­tion oft in Zusam­men­hang mit Gewalt gegen Frauen* und mit Menschen­handel gebracht. Auf der anderen Seite ist es aus libe­raler Sicht schwer zu argu­men­tieren, warum der Staat das Recht haben soll, Frauen* die Ausübung ihrer Sexua­lität zu regu­lieren. Dies wäre ein massiver staat­li­cher Eingriff in die Inte­grität der Körper der Frauen*, die sich für Sexar­beit inter­es­sieren würden. Auch kann die selbst­be­stimmte Sexar­beit auf indi­vi­du­eller Ebene durchaus als Eman­zi­pa­tion von gesamt­ge­sell­schaft­lich zemen­tierten Geschlech­ter­hier­ar­chien und Sexismus gesehen werden.

Oft wird das Bild der selbst­be­stimmten Sexarbeiter*in als Ideal bemüht. Aber gerade in Anbe­tracht der femi­ni­sti­schen Kritik der Sexar­beit stellt sich die Frage, was selbst­be­stimmt unter diesen von Femi­ni­stInnen erwähnten Begleit­erschei­nungen über­haupt bedeuten kann. „Die Frage ist doch, welche Arbeit über­haupt im Kapi­ta­lismus selbst­be­stimmt ausge­führt wird“, hält Ange­lini entgegen. „In unserer durch Ungleich­heit geprägten Gesell­schaft verengen Geschlech­ter­hier­ar­chien, Armuts­ge­fälle und Rassismus die Möglich­keit zur Selbst­be­stim­mung. Auch aufgrund der hiesigen Migra­ti­ons­ge­setze. Und das nicht nur in der Sexar­beit”, wie die Sozi­al­wis­sen­schaft­lerin fest­stellt. Die Möglich­keiten für Migrant*innen, welche den grössten Teil der Schweizer Sexarbeiter*innen ausma­chen, seien stark beschränkt. „Und unter diesen Voraus­set­zungen treffen tatsäch­lich viele Frauen* den selbst­be­stimmten Entscheid für die Sexar­beit.“ Andere wiederum würden sich zum Beispiel als Reini­gungs­kraft oder in der Care-Arbeit versuchen.

Wir haben es also mit einer mehr­heit­lich selbst­be­stimmten Sexar­beit in der Schweiz zu tun, die erwähnten Probleme des schwei­ze­ri­schen Asyl­sy­stems in Zusam­men­hang mit Menschen­handel einmal ausge­schlossen. Ein posi­tiver Befund, oder? Doch die Defi­ni­tion einer selbst­be­stimmten Sexarbeiter*in ist eng gesteckt. Ein bewusster Entscheid für den Beruf, die Möglich­keit aufzu­hören und die Wahl­frei­heit über Angebot, Klientel und Verhü­tung: Mehr braucht es nicht, um als selbst­be­stimmt zu gelten. So betrachtet rela­ti­viert sich der posi­tive Befund: Selbst­be­stim­mung ist ein wich­tiger Faktor, doch konsti­tu­iert sie alleine kein menschen­wür­diges Dasein. Rechnet man dann noch die nega­tiven Effekte der behörd­li­chen Mass­nahmen in die Glei­chung mit ein, vervoll­stän­digt sich das Bild der Sexar­beit als prekäres Berufsfeld.

Digi­ta­li­sie­rung in der Sexar­beit: Bahnt sich eine Revo­lu­tion an?

Wie die anfangs erwähnten Beispiele gezeigt haben, kann die Porno­gra­phie getrost als einer der Motoren der Digi­ta­li­sie­rung verstanden werden. Noch bevor Netflix über­haupt zur grössten virtu­ellen Video­thek wurde, konnten porno­gra­phi­sche Inhalte in über­ra­schender Geschwin­dig­keit gestreamt werden. Während andere Enter­tain­ment­sparten sich in der virtu­ellen Realität erst noch zurecht­finden müssen, haben gewiefte Firmen bereits mit der Produk­tion von erster Virtual-Reality-Avatar-Porno­gra­phie begonnen. Die Porno­gra­phie hat sich also unter­dessen von der Wand­ma­lerei in die virtu­elle Realität vorge­kämpft und hat es nun auf die Sexar­beit abgesehen. 

Könnte es tatsäch­lich der Fall sein, dass die Sexar­beit durch die digi­talen Neue­rungen ersetzt wird – und damit auch ein Teil ihrer Probleme? Die Sexar­beit ist über die Jahr­hun­derte, mal abge­sehen von Lebens­um­ständen und recht­li­chem Status, relativ stabil in der analogen Welt verblieben. „Es wird immer neue Ange­bote geben, aber diese werden die Sexar­beit niemals ersetzen“, ist Ange­lini über­zeugt. „Sexar­beit ist nicht nur der sexu­elle Akt, sondern das ganze Erlebnis. Diese soziale Kompo­nente kann nicht simu­liert werden.“ Die Sozi­al­wis­sen­schaft­lerin von der FIZ ist nicht allein mit ihrer Gelas­sen­heit gegen­über der Digi­ta­li­sie­rung: Auch Sexarbeiter*innen sehen ihre Berufs­gruppe durch VR-Porno­gra­phie nicht bedroht.

Dies ist sicher­lich ein posi­tiver Befund für viele Sexarbeiter*innen, die sich somit keine Sorge um ihre beruf­liche Zukunft machen müssen. Aller­dings wird auch klar, dass die VR-Porno­gra­phie somit nichts an den prekären Lebens­um­ständen der Sexarbeiter*innen ändern wird. 

„Gingr“ – eine Art Uber für die Sexarbeit

Einen anderen Weg der Digi­ta­li­sie­rung in der Sexar­beit geht das Zürcher Startup-Unter­nehmen Gingr. Die Firma hat es sich zum Ziel gemacht, die Vermitt­lung zwischen Sexarbeiter*in und Freier zu verein­fa­chen. Präsen­ta­tion, Auswahl, Kontakt­auf­nahme und Buchungs­pro­zess: Alles ist über die Smart­phone-App zentra­li­siert. Laut eigenen Angaben finden über die Platt­form 200 bis 500 „Trans­ak­tionen“ pro Tag statt – Tendenz steigend. 

Nun ist eine App, die es Sexarbeiter*innen ermög­licht, online Inse­rate aufzu­schalten, nicht gerade revo­lu­tionär. Doch die App, die sich bis vor kurzem in der Beta-Phase befand, hat einen kleinen Twist: Nicht nur ist sie mit einer Ortungs­funk­tion ausge­stattet, welche dem Freier erlaubt, die am näch­sten gele­gene Sexarbeiter*in aufzu­su­chen, sondern sie hat auch ein inter­es­santes Bewer­tungs­sy­stem. Wie Gingr-Gründer Sergio Rigert bereits in einem Artikel bei Watson ange­kün­digt hat, sollen auf seiner App nicht nur die Freier die Sexarbeiter*innen bewerten können, sondern auch umge­kehrt. Diese Bewer­tung sollte dann für andere Sexarbeiter*innen ersicht­lich sein. So könnten sie aufgrund der Bewer­tung entscheiden, ob sie mit dem Freier über­haupt in Kontakt treten wollen.

Diese umge­kehrte Dynamik hat tatsäch­lich ihren Reiz. Zwar wird die weib­liche Sexua­lität auch hier als reine Dienst­lei­stung verstanden, doch immerhin muss sich nicht nur die Sexarbeiter*in, sondern auch der Freier in einem guten Licht präsen­tieren. Theo­re­tisch findet tatsäch­lich eine Anglei­chung statt, wenn auch nur eine kleine. Aber die gesell­schaft­li­chen Ungleich­heiten bleiben weiterhin bestehen. Einer selbst­be­stimmten Sexarbeiter*in machen die behörd­li­chen Mass­nahmen auch auf Gingr einen Strich durch die Rech­nung. Das sieht man nicht zuletzt am relativ hohen Anteil an Bordellen und Gross­clubs auf der Platt­form. Ausserdem ist es illu­so­risch zu glauben, dass es sich eine Sexarbeiter*in lange leisten kann, Freier mit schlechten Bewer­tungen abzulehnen. 

Wenn sich also an den gesell­schaft­li­chen Dyna­miken nichts ändert, dann wird auch Gingr die Lebens­be­din­gungen der Sexarbeiter*innen nicht verbes­sern. Wie es bereits die Diskus­sionen um Uber gezeigt haben: Stimmt der rechts­staat­liche Kontext nicht, können solche neuen Ange­bote am System nichts ändern. Im schlimm­sten Fall akzen­tu­ieren sie gesell­schaft­liche Probleme sogar.

Analoge Revo­lu­tion der Sexarbeit

Die Digi­ta­li­sie­rung wird den Markt­zu­gang erleich­tern und die Ange­bots­viel­falt in der Sexar­beit erhöhen. Aber sie wird sie nicht revo­lu­tio­nieren: Zu komplex ist das mensch­liche Verlangen nach Nähe, zu viel­schichtig die Dienst­lei­stungen, die Sexarbeiter*innen anbieten. Ihre Lebens­be­din­gungen sind aufgrund der regu­lierten Lega­lität in der Schweiz schwierig, oft sogar prekär. Daran werden Ange­bote wie Gingr und VR wenig ändern. 

Gerade aber diese prekären Lebens­be­din­gungen gehen nicht einher mit dem postu­lierten Grund­satz, dass „Sexar­beit in der Schweiz legal“ sei. Lega­lität ist ein erster Schritt. Doch ist sie in ein patri­ar­chi­sches, von ökono­mi­schen Ungleich­heiten geprägtes System einge­glie­dert, kann dies uner­wünschte Folgen haben. Die gesell­schaft­li­chen Dyna­miken spie­geln sich und werden durch die strengen behörd­li­chen Mass­nahmen verstärkt. Und dies kann in niemandes Inter­esse sein. Die Verbes­se­rung der Arbeits­be­din­gungen sollte als Richt­schnur der Digi­ta­li­sie­rung gelten – auch, oder vor allem, in einem Berufs­feld wie der Sexar­beit. Viel wich­tiger ist aber, dass sie als Leit­linie behörd­li­cher Mass­nahmen gilt. Denn nur wenn Behörden den vorhan­denen gesell­schaft­li­chen Dyna­miken Gegen­steuer bieten, kann die Sexar­beit tatsäch­lich revo­lu­tio­niert werden – ganz ohne Smart­phone und VR-Brille.


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