CO2-Gesetz: Der Benzin­preis ist nicht alles

Wenn es um das CO2-Gesetz geht, sind hitzige Diskus­sionen um die Preise an den Tank­säulen oder die Höhe der Heiz­öl­rech­nung nie weit. Dabei geht unter, dass das CO2-Gesetz nicht nur Private betrifft, sondern auch Firmen. Und dort sehen die bundes­rät­li­chen Eckwerte für eine Neuauf­lage des CO2-Gesetzes sogar Locke­rungen vor. 
Illustration: Oger / ogercartoons.com
Illustration: Oger / ogercartoons.com

Vor einigen Wochen hat der Bundesrat die Eckwerte offen­ge­legt, die das neue CO2-Gesetz dereinst defi­nieren sollen. Wie immer bei diesem Thema wurde an der dazu­ge­hö­renden Pres­se­kon­fe­renz über Benzin­preise und Ölhei­zungen disku­tiert. Ein anderer Pfeiler der Bundes­stra­tegie ging dabei einmal mehr unter: die Befreiung von der CO2-Abgabe.

Der zweit­letzte Eckwert für die Über­ar­bei­tung des CO2-Gesetzes liest sich in der bundes­rät­li­chen Pres­se­mit­tei­lung nämlich so: „Neu sollen sich zusätz­liche Unter­nehmen von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflich­tung zur Vermin­de­rung ihrer Emis­sionen eingehen.” Heute beschränkt sich diese Befrei­ungs­mög­lich­keit auf einzelne Branchen.

Doch anders als alle anderen Pfeiler erwähnt Umwelt­mi­ni­sterin Simo­netta Somma­ruga diesen bundes­rät­li­chen Eckwert an der Pres­se­kon­fe­renz mit keinem Wort. Auch keine der anwe­senden Journalist:innen scheint sich dafür zu inter­es­sieren. Das ist gefähr­lich, denn die CO2-Abga­be­be­freiung eröffnet der CO2-inten­siven Wirt­schafts­welt die Möglich­keit, quasi unbe­merkt mit einem blauen Auge davon­zu­kommen, anstatt sich ein für alle Mal von den fossilen Brenn­stoffen zu verabschieden.

Die CO2-Abgabe zahlen (fast) alle

Doch der Reihe nach, denn um zu begreifen, worum es bei der Befreiung von der CO2-Abgabe geht und warum diese kontra­pro­duktiv – ja, sogar gefähr­lich – ist, muss zuerst klar sein, wie die CO2-Abgabe über­haupt funktioniert.

Seit 2008 zahlt man in der Schweiz eine Abgabe auf fossile Brenn­stoffe wie Heizöl oder Erdgas. Auf fossile Treib­stoffe hingegen, wie etwa Benzin oder Diesel, wird keine CO2-Abgabe erhoben. Die Lenkungs­ab­gabe auf Brenn­stoffe soll unter anderem die Emis­sionen im Gebäu­de­be­reich senken. Ein Gross­teil der Klima­gase entsteht nämlich dadurch, dass wir unsere Häuser mit Erdöl und Erdgas beheizen. Aber auch verschie­dene Indu­strie­zweige verwenden fossile Brenn­stoffe. Zum Beispiel die Zement­branche oder die Papierherstellung.

Noch bis Ende Jahr beträgt die CO2-Abgabe 96 Franken pro Tonne CO2. Zum Einordnen: Schon ein Economy-Flug von Basel nach Riga und zurück verur­sacht eine solche Tonne CO2. Da die Schweiz die selbst­ge­steckten Reduk­ti­ons­ziele für das Jahr 2020 einmal mehr nicht errei­chen konnte, wird die CO2-Abgabe ab Januar 2022 auf 120 Franken pro Tonne CO2 ansteigen. 

Doch die CO2-Abgabe ist keine Steuer, sondern eine Lenkungs­ab­gabe. Sprich: Das einge­zahlte Geld bleibt nicht einfach beim Staat, sondern wird gleich­mässig an die Firmen und die Privat­haus­halte zurück­ver­teilt. Wer wenig CO2 verur­sacht hat, sollte so unter dem Strich ein Plus machen. So will es das alte und nach wie vor geltende CO2-Gesetz.

Die Befreiung von der CO2-Abgabe steht nur der Wirt­schaft offen

Natür­lich tut die CO2-Abgabe dem einen oder anderen Porte­mon­naie auch mit dieser Rück­ver­tei­lung weh. Trotzdem ist sie ein faires, da verursacher:innengerechtes Mittel, dem Klima­wandel Einhalt zu gebieten. Denn wer CO2 verur­sacht, soll auch dafür bezahlen. Und wer viel CO2 verur­sacht, muss halt viel dafür zahlen.

Doch während Mieter:innen und Hauseigentümer:innen brav für jede ausge­stos­sene Tonne Heizemis­sionen 96 bezie­hungs­weise bald 120 Franken bezahlen, hält das geltende CO2-Gesetz gerade für die Firmen, die am meisten Klima­gase verur­sa­chen, ein Hinter­tür­chen offen. Denn das geltende CO2-Gesetz ermög­licht einigen Bran­chen, gefähr­liche Klima­gase zu emit­tieren, ohne dafür die CO2-Abgabe zahlen zu müssen. Und wenn es nach den neuen bundes­rät­li­chen Eckwerten für die zukünf­tige CO2-Gesetz­ge­bung geht, soll diese Möglich­keit nun auf weitere Firmen ausge­weitet werden.

Aber zuerst zurück zum geltenden Recht: Im aktu­ellen CO2-Gesetz gibt es den soge­nannten „Anhang 7″. Darin werden verschie­dene Wirt­schafts­sek­toren aufge­zählt. Die Uhren­branche ist in dieser Liste genauso zu finden wie der Anbau von Pflanzen in Gewächs­häu­sern, die Geträn­ke­her­stel­lung, die Papier­pro­duk­tion oder die Tabak­ver­ar­bei­tung. Was diese Sektoren gemeinsam haben? Erstens: Sie verbrau­chen viele fossile Brenn­stoffe. Und zwei­tens: Sie haben die Möglich­keit, sich von der CO2-Abgabe auf diese Brenn­stoffe befreien zu lassen.

Da stellt sich die Frage, weshalb sich gerade die Bran­chen, die dem Klima am meisten schaden, vor den Konse­quenzen ihres Handelns drücken können. Die offi­zi­elle Erklä­rung: Die CO2-Abgabe würde die inter­na­tio­nale Wett­be­werbs­fä­hig­keit dieser Wirt­schafts­zweige zu stark beein­träch­tigen. Denn müssten die Firmen dieser Bran­chen tatsäch­lich für jede ausge­stos­sene Tonne CO2 120 Franken bezahlen, würde das, so die Begrün­dung, für die Firmen so teuer werden, dass sie mit der auslän­di­schen Konkur­renz nicht mehr mithalten könnten.

Die Katze beisst sich also in den eigenen Schwanz: Die Politik konzi­piert so zwar eine Abgabe, die denen wehtun soll, die das Klima bela­sten, um sie dazu zu bringen, dies nicht mehr zu tun. Doch weil der eigent­lich beab­sich­tigte Effekt tatsäch­lich eintrifft, gibt die Politik den Firmen die Möglich­keit, sich der Abgabe wieder zu entziehen.

Die Reduk­tionen sind wenig ambitioniert

Immerhin müssen Firmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, eine soge­nannte Ziel­ver­ein­ba­rung mit dem Bund eingehen und sich darin dazu verpflichten, ihre Emis­sionen zu einem gewissen Teil zu redu­zieren. In diesen Ziel­ver­ein­ba­rungen wird fest­ge­halten, welche Reduk­ti­ons­mass­nahmen die Firmen in den näch­sten Jahren umsetzen müssen, um keine CO2-Abgabe zahlen zu müssen.

Da diese Möglich­keit unter dem geltenden Recht nur den Firmen im Anhang 7 offen steht, hat bis jetzt nur ein kleiner Teil der Schweizer Firmen eine solche Verein­ba­rung mit dem Bund. Gemäss einer Analyse der Eidge­nös­si­schen Finanz­kon­trolle waren es 2017 rund 1’000 Unter­nehmen. Die Anzahl der CO2-abga­be­pflich­tigen Firmen wird in derselben Analyse mit über 490’000 ange­geben (Seite 16).

Zuständig für die Umset­zung des CO2-Gesetzes im Bereich der CO2-Abga­be­be­freiung sind gleich zwei Bundes­ämter: das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Energie (BFE). In ihrem Auftrag unter­suchte das unab­hän­gige Bera­tungs­büro Ecoplan 2016 das Instru­ment der Ziel­ver­ein­ba­rungen. Das Bera­tungs­büro kommt zum Schluss, dass die Ziel­set­zungen in den Verein­ba­rungen grund­sätz­lich nur etwa dem lang­fri­stigen Reduk­ti­ons­trend der gesamten Indu­strie entsprä­chen. „Wir schätzen die Ziel­set­zungen im Durch­schnitt als wenig ambi­tio­niert ein“, schreiben die Autor:innen.

Wirk­lich erstaun­lich ist das nicht, denn die Mass­nahmen in solchen Ziel­ver­ein­ba­rungen müssen sich „an der Wirt­schaft­lich­keit der mögli­chen treib­haus­gas­wirk­samen Mass­nahmen“ orien­tieren. Das steht so im Art. 67 der geltenden CO2-Verord­nung. Die Mass­nahmen müssen für die Firmen also per Gesetz wirt­schaft­lich tragbar sein. Was das genau bedeutet, wird anhand der soge­nannten Payback­dauer bestimmt. Das ist die Zeit­spanne, inner­halb welcher die Firma das Geld, das sie in eine Mass­nahme stecken musste, wieder erwirt­schaftet haben wird. Als verkraftbar und deshalb wirt­schaft­lich tragbar gelten Payback­dauern von vier bis acht Jahren.

Was ist die Payback­dauer?
Viele Mass­nahmen zur Reduk­tion von Klima­gasen kosten am Anfang ziem­lich viel Geld. Aber über die Jahre kann man damit auch sparen. Zum Beispiel, weil man sich eine effi­zi­en­tere Maschine ange­schafft hat, die weniger Strom braucht. Nach einer gewissen Zeit hat man das Geld für die Neuan­schaf­fung wegen den tieferen Ener­gie­ko­sten wieder drin. Diese Zeit­dauer wird als Payback­dauer bezeichnet. Als verkraftbar und deshalb wirt­schaft­lich tragbar gelten bei Ziel­ver­ein­ba­rungen mit dem Bund folgende Payback­dauern: Für Mass­nahmen, die den Produk­ti­ons­pro­zess betreffen, maximal vier Jahre. Für solche an der Infra­struktur maximal acht Jahre.

Das, was den Firmen in einer Ziel­ver­ein­ba­rung aufge­brummt wird, hält sich also in Grenzen. Denn nach vier bis acht Jahren haben sie das Geld wieder drin. Einige Gross­kon­zerne gaben in Inter­views mit den Ecoplan-Autor:innen gar zu, dass sie alle Mass­nahmen, zu welchen sie sich in den Ziel­ver­ein­ba­rungen verpflichtet haben, sowieso, also auch ohne eine solche Verein­ba­rung, umge­setzt hätten (Seite 82).

Und damit sind sie nicht allein: Die Autor:innen schätzen, dass bei den grossen Unter­nehmen im Durch­schnitt nur fünf bis zehn Prozent der Reduk­ti­ons­mass­nahmen auf die Ziel­ver­ein­ba­rungen zurück­zu­führen seien (Seite 102). Die rest­li­chen 90 bis 95 Prozent der Anpas­sungen hätten die Konzerne auch ohne die Verpflich­tung durch eine Ziel­ver­ein­ba­rung vorge­nommen. Bei klei­neren bis mitt­leren Unter­nehmen scheint die Wirkung der Ziel­ver­ein­ba­rungen höher zu sein. Vor allem, weil die fest­ge­legten Mass­nahmen den Firmen vorher zum Teil noch gar nicht bekannt waren. Über alle Firmen hinweg schätzen die Ecoplan-Autor:innen, dass es ledig­lich zwischen 20 und 40 % der Mass­nahmen sind, die tatsäch­lich nur wegen der Verein­ba­rungen umge­setzt wurden (Seite 103).

Nichts bezahlen und trotzdem zurückkriegen

Also noch einmal: Die Firmen werden nicht nur von den CO2-Abgaben auf die redu­zierten Emis­sionen befreit, sondern von den Abgaben auf all ihre Emis­sionen. Also auch auf das, was sie weiterhin ausstossen, zahlen sie mit einer solchen Verein­ba­rung nichts mehr.

Zusam­men­ge­fasst verpflichten sie sich also zu einer Reduk­tion, die sie wahr­schein­lich sowieso gemacht hätten, und müssen dafür auch für die verblei­benden Emis­sionen nichts mehr bezahlen. Ein echt guter Deal. Das wäre in etwa wie wenn ich sowieso vor gehabt hätte, meine Heizung runter­zu­drehen, aber dem Staat dann sagen würde: Ok, wenn ihr wollt, dann kann ich mein Ther­mo­stat von 25 auf 20 Grad runter­ma­chen. Aber nur, wenn ich für die Heizemis­sionen der verblei­benden 20 Grad dann keine CO2-Abgabe mehr zahlen muss.

Einige der grössten Verursacher:innen von CO2 werden so gleich mehr­fach belohnt. Nicht nur, weil sie auf keine einzige Emis­si­ons­tonne mehr CO2-Abgabe bezahlen müssen, sondern auch, weil sie dadurch Geld aus einem Rück­ver­tei­lungs­topf kriegen, in welchen sie gar nichts einbe­zahlt haben. Denn unter dem aktuell geltenden CO2-Gesetz geht die Rück­ver­tei­lung der CO2-Lenkungs­ab­gabe an alle Firmen. Also auch an die Konzerne, die wegen einer Ziel­ver­ein­ba­rung mit dem Bund gar keine CO2-Abgabe einbe­zahlt haben.

Anstatt denje­nigen den besten Deal zu verschaffen, die am wenig­sten CO2 verur­sa­chen, belohnt die CO2-Lenkungs­ab­gabe auf diesem Weg also genau dieje­nigen, die am meisten CO2-Emis­sionen verur­sa­chen. Nämlich die klima­schäd­li­chen Firmen aus dem Anhang 7 des geltenden CO2-Gesetzes.

Ob das auch in einer Neuauf­lage des CO2-Gesetzes so sein wird, lässt sich noch nicht sagen. Die kürz­lich vom Stimm­volk verwor­fene Version des CO2-Gesetzes wollte diese offen­sicht­liche Ungleich­be­hand­lung abschaffen.

Wenn sich alle drücken können, ist es auch nicht fair

Zwar ging es neben den lauten Benzin­preis­dis­kus­sionen ziem­lich unter, aber auch zur Auswei­tung der CO2-Abga­be­be­freiung haben wir damals Nein gesagt. Trotzdem taucht genau diese Auswei­tung nun wieder in den neuen Eckwerten des Bundes­rates zur Weiter­ent­wick­lung der CO2-Gesetz­ge­bung auf.

Ein weiteres Mal geht das Thema CO2-Abga­be­be­freiung an der Öffent­lich­keit vorbei. Dabei wäre die Diskus­sion darüber, ob der Wirt­schafts­welt diese Extra­wurst zusteht oder nicht, minde­stens so wichtig wie die Diskus­sion über Benzin­preise und Ölhei­zungen. Nicht nur, weil die CO2-Abga­be­be­freiung gegen­über den zahlenden Mieter:innen und Hauseigentümer:innen schwer zu recht­fer­tigen ist, sondern auch, weil sie klima­po­li­tisch proble­ma­tisch ist.

Die Ecoplan-Autor:innen sind der Meinung, dass „Ziel­ver­ein­ba­rungen keinen Anreiz für den länger­fri­stig notwen­digen Struk­tur­wandel” geben würden (Seite 123). Sprich: Die Befreiung von der CO2-Abgabe wird nicht dazu führen, dass sich eine Wirt­schaft entwickeln kann, die Netto-Null schafft. Statt­dessen zemen­tiert sie veral­tete, klima­schäd­liche Produktionsweisen.

Deshalb kommt der von den Bundes­äm­tern in Auftrag gege­bene Bericht zum Schluss, dass es keine gute Idee sei, die CO2-Abga­be­be­freiung auf weitere Firmen auszu­dehnen. Diese sei eigent­lich nur als flan­kie­rende Mass­nahme für emis­si­ons­in­ten­sive Unter­nehmen einge­führt worden, die im inter­na­tio­nalen Wett­be­werb stünden. 

Zudem erwähnen die Autor:innen Folgendes: „Im Inter­esse der Effi­zienz der CO2-Abgabe empfiehlt der OECD-Länder­be­richt zur Wirt­schafts­po­litik der Schweiz die Befrei­ungs­mög­lich­keiten einzu­schränken bzw. nicht weiter auszu­dehnen“ (Seite 145). Was die OECD, also die inter­na­tio­nale Orga­ni­sa­tion für Wirt­schaft­liche Zusam­men­ar­beit und Entwick­lung, damit sagen will: Wenn niemand mehr die CO2-Abgabe zahlt, bringt sie auch nichts.


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