Die Schweiz will die Bestimmungen für den Export von Kriegsmaterial lockern und auf Gesetzesebene verankern. Künftig sollen Länder, darunter Ungarn, Argentinien, Sudan, Israel und die USA, mit Rüstungsgütern beliefert werden dürfen – selbst wenn sie in einen Krieg, Genozid oder Bürgerkrieg verwickelt sind.
Grundsätzlich sollen alle Länder Schweizer Kriegsmaterial frei weitergeben können, sofort und ohne Auflagen. Über Tochterfirmen oder Zwischenhändler könnte Schweizer Kriegsmaterial auch an Länder geliefert werden, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind oder die Waffen gegen die Zivilbevölkerung einsetzen könnten. Einzig für die Ukraine soll die Regel nicht gelten.
Der Bundesrat soll Ausnahmen nach Gutdünken beschliessen können, ohne demokratische Kontrolle durch Parlament oder Öffentlichkeit. In Einzelteile zerlegte Waffensysteme sollen uneingeschränkt verkauft werden dürfen.
Im Dezember 2025 stimmten National- und Ständerat den Lockerungen zu. Die Änderungen werden mit «sicherheitspolitischen Überlegungen» begründet und sollen die Rüstungsindustrie unterstützen. Das würde die Profite der privaten Rüstungsunternehmen erhöhen.
Eine breite linke Allianz hat das «Kriegsmaterial-Referendum» ergriffen. Die Unterschriftensammlung begann am 7. Januar 2026, ab dann haben die Gegner*innen 100 Tage Zeit, die nötigen Stimmen gegen die Lockerung der Exportregeln zu sammeln.
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