Fall Brian: „Der Begriff der Menschen­würde reicht nicht aus“

David Mühle­mann hat das Leben eines der bekann­te­sten Häft­linge der Schweiz chro­no­lo­gisch aufge­ar­beitet. Ein Gespräch über Einzel­haft, Würde und Resilienz. 
Seit drei Jahren sitzt Brian in der Jugendvollzugsanstalt Pöschwies in Einzelhaft, seine Liebsten darf er nicht berühren, Spazierengehen nur in Hand- und Fussfesseln. Was eine Ausnahme darstellen sollte, ist im Schweizer Justizvollzug gang und gäbe. (Illustration: Noemi Grieder)

Das Lamm: Herr Mühle­mann, Sie haben für die Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tion humanrights.ch die Geschichte von Brian aufge­ar­beitet. Wie lassen sich ihre Erkennt­nisse zusammenfassen?

David Mühle­mann: Von klein auf hat Brian gravie­rende Menschen­rechts­ver­let­zungen erlitten. Als Zwölf­jäh­riger wurde er acht Monate lang in einem Erwach­se­nen­ge­fängnis inhaf­tiert. An seinem sech­zehnten Geburtstag wurde Brian in einer psych­ia­tri­schen Klinik während drei­zehn Tagen unun­ter­bro­chen ans Bett fixiert und mit 17 sechs Monate lang will­kür­lich im Mass­nah­men­zen­trum Uitikon eingesperrt.

Brian hat bisher acht Jahre und damit mehr als ein Drittel seines Lebens in Gefäng­nissen oder geschlos­senen Einrich­tungen verbracht – obwohl er als Erwach­sener erst einmal für eine schwere Körper­ver­let­zung verur­teilt worden ist.

Die zahl­rei­chen und gravie­renden Menschen­rechts­ver­let­zungen an Brian haben in ihm jegli­ches Vertrauen komplett zerstört. Unter diesen Voraus­set­zungen ist dann natür­lich auch schwierig, wenn staat­liche Akteur:innen heute oder in Zukunft „positiv auf ihn einwirken wollen“, um eine Wieder­ein­glie­de­rung sicherzustellen.

Wie kann es denn über­haupt sein, dass ein Zwölf­jäh­riger ins Gefängnis muss?

Es ging um eine vorsorg­liche Unter­brin­gung gemäss Art. 15 des Jugend­straf­ge­setzes. Sinn und Zweck dieser Mass­nahme ist der Schutz des Kindes oder der Jugend­li­chen und nicht etwa eine Bestra­fung. Gemäss Gesetz muss die Unter­brin­gung in einer geeig­neten Erzie­hungs- oder Behand­lungs­ein­rich­tung erfolgen. Unter keinen Umständen darf ein zwölf­jäh­riges Kind auf dieser gesetz­li­chen Grund­lage in ein Gefängnis gesperrt werden – geschweige denn für eine Dauer von acht Monaten. Die Justiz betrach­tete das Gefängnis bei Brian aber offenbar als einzige Insti­tu­tion, wo man ihn und sein Verhalten kontrol­lieren könnte.

Der „Fall Brian“ beschäf­tigt die Öffent­lich­keit seit bald acht Jahren. Warum haben Sie sich dafür entschieden, jetzt eine Chronik zu verfassen?

Auslöser der Recherche war eine Kontakt­auf­nahme durch Brians Vater im Auftrag von Brian mit unserer Bera­tungs­stelle für Menschen im Frei­heits­entzug. Der Vater schil­derte uns die proble­ma­ti­schen Haft­be­din­gungen, worauf wir bei der JVA Pösch­wies um eine Stel­lung­nahme ersuchten.

Je länger ich mich mit dem Fall ausein­an­der­setzte, desto mehr wurde mir klar, wie komplex er ist: Einer­seits gibt es unzäh­lige Ereig­nisse in der Vergan­gen­heit, die auf die eine oder andere Weise mitein­ander zusam­men­hängen. Ande­rer­seits sind viele Akteur:innen und Insti­tu­tionen invol­viert, es laufen verschie­dene Rechts­ver­fahren parallel, mehrere wech­selnde Anwält:innen sind invol­viert. Ich habe diese Komple­xität zum Anlass genommen, das Mate­rial und das Wissen, das es über den Fall bereits gibt, chro­no­lo­gisch aufzu­ar­beiten und in einer Fall­do­ku­men­ta­tion zusammenzutragen.

Der Jurist David Mühle­mann leitet bei der unab­hän­gigen Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tion humanrights.ch die Fach­stelle Frei­heits­entzug. Zuvor leitete Mühle­mann das Bera­tungs­netz für Rassis­mus­opfer. Mit dem Fall Brian beschäf­tigt sich Mühle­mann seit mehreren Jahren.

Der Jurist David Mühle­mann. (Foto: humanrights.ch)

Brian hat es also begrüsst, dass Sie seinen bishe­rigen Lebens­lauf in dieser Form aufarbeiten?

Ja genau. Ich habe Brian 2019 das letzte Mal in Pösch­wies besucht und hatte sehr regen Austausch mit seinen Anwält:innen, mit seinem Vater und mit einzelnen Medi­en­schaf­fenden, die seinen Fall gut kennen und begleiten. Zu Beginn fand auch ein Gespräch mit der JVA Pösch­wies statt. Mit Brian stand ich zudem in tele­fo­ni­schem Kontakt. Ein wich­tiges Element in meiner Arbeit ist schliess­lich Brians Sicht auf die ganze Situa­tion. Das Problem ist ja, dass seit Jahren über Brian geschrieben und eine Geschichte über ihn, aber ohne ihn kreiert wird. Er hat kaum einen Einfluss auf die vermeint­liche Wahr­heit, welche gegen aussen vermit­telt wird.

Sie leiten bei humanrights.ch den Bereich „Frei­heits­entzug“ und kennen den Fall Brian bereits seit Jahren. Sind Sie im Verlauf der jetzigen Recherche dennoch auf etwas gestossen, das Sie über­rascht hat?

Mich hat die Kumu­la­tion der menschen­rechts­wid­rigen Entscheide der Behörden gegen­über Brian über­rascht. Dies wirft die Frage auf, ob staat­liche Verwal­tungs­in­stanzen und die Gerichte ein genü­gend vertieftes Bewusst­sein der menschen­recht­li­chen Verpflich­tungen haben bezie­hungs­weise ob sie die Menschen­rechte tatsäch­lich ins Zentrum ihrer Über­le­gungen und Stra­te­gien stellen.

Über­rascht hat mich ausserdem der Straf­re­gi­ster­auszug. Als Erwach­sener wurde Brian erst zweimal rechts­kräftig verur­teilt: einmal wegen einer Sach­be­schä­di­gung während des wider­recht­li­chen Frei­heits­ent­zugs im Mass­nah­men­zen­trum Uitikon und einmal aufgrund einer schweren Körper­ver­let­zung nach einer Ausein­an­der­set­zung mit einem Kickbox-Kollegen im März 2016. Ohne diese Tat verharm­losen zu wollen: Schlä­ge­reien mit schweren Körper­ver­let­zungen sind in unserer Gesell­schaft leider nichts Ausser­ge­wöhn­li­ches. Wenn man sich jetzt vorstellt, dass Brian bereits acht Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht hat und nun gemäss Staats­an­walt wegen eines Vorfalls inner­halb des Gefäng­nisses verwahrt werden soll, wirkt dies einfach völlig unverhältnismässig.

Uner­wartet war ausserdem der Kontakt mit Brian.

Inwie­fern?

Es lässt sich nicht vermeiden, dass man diesem Menschen mit gewissen Vorbe­halten oder Bildern begegnet, die seit Jahren von einigen Medien und der Justiz kolpor­tiert werden.

Ich konnte gut und schnell eine Verbin­dung mit Brian herstellen – trotz enger Besu­cher­ka­bine, Panzer­glas und schlechten Mikro­fons. Brian konnte mir gegen­über sehr klar über seine Gefühle spre­chen und benennen, warum er sich unge­recht behan­delt fühlt, was er sich wünscht und warum er sich „reni­tent“ verhält. Es sei die einzige Möglich­keit, um nicht durch­zu­drehen. Er wirkte auf mich auch nicht irra­tional oder kopflos.

Und wie beur­teilen Sie das Verhalten von Brian?

Auf der einen Seite kann man sein Verhalten als Symptom einer psychi­schen Krank­heit deuten und daraus wiederum auf eine vorhan­dene Gefähr­lich­keit schliessen. Oder aber man betrachtet sein Protest­ver­halten als eine sinn­hafte, gesunde Abwehr­re­ak­tion auf die aus seiner Sicht nicht nach­voll­zieh­bare Unter­brin­gung in einer grund­sätz­lich gesund­heits­schä­di­genden und menschen­feind­li­chen Umgebung.

Der Fall Brian pola­ri­siert in der Schweiz seit nunmehr acht Jahren Politik und Gesell­schaft. Eine SRF-Doku­men­ta­tion und die darauf­fol­gende Skan­da­li­sie­rung von Brians staat­lich finan­ziertem thera­peu­ti­schen Sonder­set­ting durch den Blick hatte zur Folge, dass Brian aus einem gut funk­tio­nie­renden Setting ohne recht­liche Grund­lage und allein aufgrund des „öffent­li­chen Drucks“ zurück in den geschlos­senen Vollzug versetzt wurde.  „Sein Schicksal wurde damit in eine Abwärts­spi­rale kata­pul­tiert“, schreibt humanrights.ch auf ihrer Website.

Die Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tion hat die Geschichte von Brian chro­no­lo­gisch aufge­ar­beitet: Die Brian-Chronik ist ein Doku­ment über das Vorgehen, Verhalten und Versagen staat­li­cher Akteur:innen vor dem Hinter­grund ihrer menschen­recht­li­chen Verpflich­tungen, thema­ti­siert aber auch die massiven Anfein­dungen und Diffa­mie­rung, die Brian unter dem Pseud­onym „Carlos“ erleben musste und immer noch muss, denn: „Diese Projek­tion vom gefähr­li­chen und reni­tenten Gewalt­täter, die stark von rassi­sti­schen Stereo­typen geprägt ist, verfolgt Brian bis heute“, wie es auf der Website weiter heisst.

Brian sitzt seit nunmehr drei Jahren in der Jugend­voll­zugs­an­stalt Pösch­wies in Einzel­haft. Am 24. März 2021 lehnte das Bundes­ge­richt Brians Beschwerde bezüg­lich Macht­miss­brauchs und anderer Vorfälle in der JVA Pösch­wies sowie eines unge­recht­fer­tigten Settings der Unter­brin­gung in andau­ernder Einzel­haft ab.

Momentan wehrt sich Brian vor dem Zürcher Ober­ge­richt gegen die ihm verord­neten thera­peu­ti­schen Massnahmen.

Brian: von Anfang an keine Chance — humanrights.ch

humanrights.ch

Wie geht es Brian momentan?

Nicht gut. Beim letzten Kontakt berich­tete mir Brian, dass er sehr starke körper­liche Probleme habe, unter anderem aufge­schwol­lene Hände und Füsse. Fast drei Jahre lange durfte er nur mit Hand- und Fuss­fes­seln spazieren gehen. Erst seit wenigen Wochen darf er nun ohne Fesse­lung und jeden Tag spazieren.

Wenn man die Brian-Chronik liest, liesse sich argu­men­tieren, dass dies ein unglück­li­cher Einzel­fall ist. Lässt sich denn verall­ge­mei­nern, was am Beispiel von Brian aufge­zeigt wurde?

Der Fall ist hinsicht­lich der Ausprä­gung der einzelnen Elemente sicher extrem, stellt in Bezug auf die grund­le­genden Mecha­nismen, Struk­turen und Entwick­lungs­ten­denzen, die es im Straf­vollzug gibt, jedoch keine Ausnahme dar.

Dies gilt beispiels­weise für die Einzel­haft, welche in der Schweiz regel­mässig ange­wendet wird, etwa bei der U‑Haft, wo Menschen mona­te­lang 23 Stunden am Tag alleine einge­sperrt sind, oder auch als Diszi­pli­nar­mass­nahme. Hier stellt Brian gar keine Ausnahme dar, obwohl die gravie­renden gesund­heit­li­chen Folgen wie Ärger, rasende Wut, Wahr­neh­mungs­stö­rungen bis hin zur totalen Konfu­sion hinläng­lich erforscht und bekannt sind. Jähr­lich sterben zwischen 10 und 30 Personen in Schweizer Haft­ein­rich­tungen – wobei beinahe jeder zweite Todes­fall auf einen Suizid zurück­zu­führen ist.

Man hört wenig von diesen Fällen…?

In den letzten zwei Wochen hat sich beispiels­weise in St. Gallen ein Unter­su­chungs­ge­fan­gener erhängt und im Regio­nal­ge­fängnis Biel einer ange­zündet. Über diese poten­ziell tödli­chen Auswir­kungen von Gefäng­nissen bräuchte es eine gesell­schaft­liche Diskussion.

Was bei Brian eben­falls über den Einzel­fall hinaus­führt: Der Straf­vollzug hätte eigent­lich den gesell­schaft­li­chen Auftrag der Reso­zia­li­sie­rung. Dies steht jedoch einer Praxis gegen­über, welche sehr repressiv und zusätz­lich stra­fend ist.

Können Sie das genauer erklären?

Die Frei­heits­strafe, welche durch einen Richter ausge­spro­chen wird, soll in erster Linie die Schuld vergelten. Der eigent­liche Straf­vollzug soll die Straftäter:innen auf ein delikt­freies Leben vorbe­reiten. Keines­falls dürfen Gefan­gene durch die Art und Weise des Straf­voll­zugs zusätz­lich bestraft werden. Die Realität ist aber eine andere: Während sich der Straf­vollzug in der Öffent­lich­keit oft unter dem Vorzei­chen der Reso­zia­li­sie­rung präsen­tiert, zeichnet sich die Praxis durch repressiv-stra­fende Grund­struk­turen aus.

Und inner­halb des Schweizer Justiz­sy­stems ist das üblich?

Es gibt einige offene Voll­zugs­ein­rich­tungen in der Schweiz, die auch inter­na­tional sehr gut dastehen. Das Problem ist nur: Drei von vier Gefan­genen in der Schweiz sitzen in geschlos­senen Einrich­tungen ein, obwohl dies laut Gesetz eigent­lich eine Ausnahme darstellen sollte.

Sie haben vorher erwähnt, dass sogar Sie als Experte Brian zuerst mit gewissen Vorur­teilen begegnet sind, da er über eine so lange Zeit durch die Medien und die Justiz in einem bestimmten Licht darge­stellt wurde. Gibt es denn gewisse Faktoren, die in Brians Fall zu einer zusätz­li­chen Diskri­mi­nie­rung durch die Insti­tu­tionen beigetragen haben? Stehen gewisse Menschen aufgrund von Faktoren, welche sie nicht beein­flussen können, eher im Risiko, so behan­delt zu werden, wie es mit Brian geschah?

Das ist eine sehr zentrale Frage. Extrem einschnei­dend war unter diesem Aspekt die Bericht­erstat­tung im Blick, wo Brian ja auch mit dem von der SRF-Dok Der Jugend­an­walt geprägten Namen Carlos beti­telt wurde, also mit einem rassi­fi­zierten Namen, der als Instru­ment diente, rassi­sti­sche Stereo­typen zu bedienen. Ich erachte es als unwahr­schein­lich, dass ein weisser junger Mann zum Beispiel mit dem Namen Markus denselben medialen Wind ausge­löst hätte.

Der aggres­sive dunkel­häu­tige Mann, der Kampf­sport macht und sich nicht an die Regeln hält?

Genau. Die Konstruk­tion des schwarzen männ­li­chen Körpers als bedroh­lich ist ein uraltes kolo­ni­al­ras­si­sti­sches Motiv.

Sie haben die Bericht­erstat­tung erwähnt. Welche Rolle haben die Medien dabei gespielt, dass Brian seit Jahren in den Mühlen der Justiz festsitzt?

Es geht hierbei vor allem um den Blick, welcher die ganze Geschichte heraus­ge­ar­beitet und dann skan­da­li­siert hat. Brian befand sich zu diesem Zeit­punkt in einem Sonder­set­ting. Es handelt sich um eine Eins-zu-eins-Betreuung mit minu­ten­ge­nauem Stun­den­plan, sieben Tage pro Woche. Er besuchte Einzel­un­ter­richt, absol­vierte eine Psycho­the­rapie und trai­nierte Thai­boxen. Er bewährte sich, hielt sich an die Regeln, koope­rierte, lernte und war 13 Monate lang delikt­frei. Auch gemäss einem Bericht der Zürcher Justiz­voll­zugs­be­hörden hat das Setting Stabi­lität gebracht und war als Erfolg zu werten.

Der Blick hat diese Geschichte dann vor dem Hinter­grund der angeb­lich hohen Kosten für das Sonder­set­ting skandalisiert.

Aber nicht nur der Blick berich­tete – und berichtet immer noch – vom „Inten­siv­straf­täter Brian alias Carlos“.

Natür­lich sind auch andere Medien auf diesen Zug aufge­sprungen. Die Medien haben eine riesige Verant­wor­tung im Umgang mit Menschen. Im Fall von Brian wurde diese verletzt.

Gleich­zeitig ist für mich auch klar, dass in diesem Fall aber letzt­end­lich die Politik versagt hat. Sie ist vor dieser Bericht­erstat­tung einge­knickt. Jetzt muss man sich das mal aus Brians Perspek­tive vorstellen: Er ist in einem Setting, in dem alles gut läuft, wo er sich wohl­fühlt und sein Poten­zial ausschöpfen kann, und dann wird ihm das alles von einem Tag auf den anderen wegge­nommen und er wird ohne gesetz­liche Grund­lage wieder einge­sperrt. Gelernt hat er dabei, dass sich Koope­ra­tion nicht lohnt und dass sich der Staat nicht an seine eigenen Gesetze hält.

Wäre denn diese Beein­flus­sung der Justiz und Politik durch die Medien vermeidbar?

Es kommt immer wieder vor, dass einzelne, beson­ders schlimme Straf­taten zu einer grossen Empö­rungs­welle in den Medien führen. Auf der Gegen­seite gibt es aber nur wenig Bericht­erstat­tung, die sich um die Perspek­tive der Gefan­genen oder gar deren Ange­hö­rige sorgt. Diese Stimmen werden zu wenig gehört. Es ist wichtig, Geschichten zu erzählen und die Stereo­typen und Droh­fi­guren bezüg­lich Straftäter:innen zu überwinden.

Wie würden Sie Menschen­würde im Hinblick auf den Fall Brian definieren?

Wir Menschen sind empfind­same Wesen und haben alle dieselben Grund­be­dürf­nisse. Neben Essen, Trinken und Hygiene sind das auch die Bedürf­nisse nach Selbst­be­stim­mung, Achtung, Respekt und Sozialkontakt.

Der Staat und seine handelnden Organe haben eine beson­ders grosse Verant­wor­tung, diese Grund­be­dürf­nisse und damit die Menschen­würde zu achten, und für den Staat gibt es keinen recht­fer­ti­genden Notstand oder eine Notwehr, um die Menschen­würde von jemandem zu verletzen.

Brians Menschen­würde wurde und wird also wieder­keh­rend nicht geachtet?

Wenn jemand drei Jahre lang 23 Stunden am Tag in eine Gummi­zelle einge­sperrt ist, oftmals gar nicht raus darf, keinen sozialen Austausch hat, jahre­lang niemanden berühren oder umarmen darf, seine Lieb­sten immer nur durch eine Trenn­scheibe sieht, wenn jemand drei Jahre lang nur mit Hand- und Fuss­fes­seln raus darf, ist seine Menschen­würde noch gewahrt? Ist sie es denn, wenn ein zwölf­jäh­riges Kind acht Monate lang in ein Gefängnis gesperrt wird? Wenn ein 16-Jähriger drei­zehn Tage an ein Bett gefes­selt wird? Oder wenn man zwei Wochen lang in einer unter­kühlten Zelle ohne Decke auf dem Boden schlafen musste? Der Begriff der Menschen­würde reicht nicht aus, um den Fall Brian zu beschreiben.


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