Markt­ge­rechte Menschen­rechte: Konzern­ver­ant­wor­tung im Patriarchat

Seit den 1950er Jahren will die UN Konzerne zu mehr sozialer Verant­wor­tung bewegen. Doch statt Menschen­rechte durch­zu­setzen, wurden diese markt­förmig gestaltet – ohne geschlechts­spe­zi­fi­sche Macht­ver­hält­nisse zu berück­sich­tigen. So entstand ein System der Selbst­ver­pflich­tung ohne recht­liche Folgen. 
Die Elektronikindustrie wirbt vor allem Frauen als billige Arbeitskräfte an, da sie als "flink" und einfach zu kontrollieren gelten. (Bild: Steve Jurvetson)

In einer südin­di­schen Fabrik des Apple-Zulie­fe­rers Foxconn bauen über­wie­gend junge Frauen unter hohem Produk­ti­ons­druck iPhones zusammen. Sie selbst dürfen während der Arbeit keine Mobil­te­le­fone benutzen. Ihre Bedin­gungen sind prekär: Bis zu zehn Frauen teilen sich spär­liche Unter­künfte, manche von ihnen schlafen am Boden. Foxconn zieht ihnen für diese Unter­brin­gung und den langen Trans­port zur Fabrik Geld vom ohnehin mageren Lohn ab. Am Ende des Monats bleiben ihnen knapp 160 Franken – für acht Stunden Arbeit täglich, sechs Tage die Woche. Sicher­heits­kräfte und Aufseher:innen kontrol­lieren die Frauen ständig, nicht nur in der Fabrik, sondern auch in den Unterkünften.

Im Dezember 2021 erkrankten mehrere hundert Arbei­te­rinnen in einer der Unter­künfte an einer Lebens­mit­tel­ver­gif­tung wegen verdor­benem Essen. Obwohl Foxconn gewerk­schaft­liche Orga­ni­sa­tion unter­drückt, prote­stierten Tausende von ihnen spontan mit einer Sitz­blockade auf einer nahe­ge­le­genen Auto­bahn. Die Polizei löste die Versamm­lung jedoch schnell auf und nahm 68 Prote­stie­rende fest.

Dieser Vorfall zeigt, wie drin­gend eine stär­kere recht­liche Veran­ke­rung von Konzern­ver­ant­wor­tung ist. Der Fall macht auch deut­lich, wie eng Geschlecht und Konzern­ver­ant­wor­tung verknüpft sind: In Bran­chen wie der Elek­tronik- und Textil­in­du­strie arbeiten vor allem Frauen. Sie sind nicht nur enormem Druck und stän­diger Kontrolle ausge­setzt, sondern werden oft sexuell belä­stigt, bedroht und belei­digt, damit sie noch schneller ihre Arbeit verrichten.

Die rassi­sti­sche und natu­ra­li­sierte Sicht auf weib­liche Arbeits­kraft als ausbeut­bare Ressource ist kein Relikt vergan­gener Jahrzehnte.

Eine gesetz­liche Pflicht zur Konzern­ver­ant­wor­tung würde Unter­nehmen wie Apple zwar dazu verpflichten, ihre Liefer­ketten auf arbeits- und menschen­recht­liche Risiken zu prüfen und adres­sieren – bei Foxconn etwa den Arbeits- und Gesund­heits­schutz sowie die fehlende Verei­ni­gungs­frei­heit. Dennoch: Es ist unwahr­schein­lich, dass Gerichte oder Kontroll­be­hörden die strikte Über­wa­chung und struk­tu­relle Diskri­mi­nie­rung der Frauen durch Foxconn als Menschen­rechts­ver­let­zung einstufen und Apple dafür haftbar machen.

Das Beispiel ist auch für die mögliche Umset­zung der Konzern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­tive in der Schweiz rele­vant, wie sie eine Volks­in­itia­tive aktuell wieder fordert. Zum einen zählt Foxconn zu den grössten Zulie­fe­rern von Elek­tronik­kom­po­nenten welt­weit. Es ist daher nicht auszu­schliessen, dass auch in den Endpro­dukten von Schweizer Unter­nehmen Foxconn-Teile – und damit auch die Menschen­rechts­ver­let­zungen – verbaut sind. Zum anderen orien­tiert sich die Konzern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­tive, wie andere natio­nale Gesetze, an denselben inter­na­tio­nalen Stan­dards: den UN-Leit­prin­zi­pien für Wirt­schaft und Menschen­rechte. Das heisst: Nebst den progres­siven Vorgaben der Leit­li­nien, die Betrof­fene von Menschen­rechts­ver­let­zungen unter­stützen, über­nimmt die Konzern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­tive auch ihre Schwä­chen, etwa das fehlende Bewusst­sein für Geschlechterverhältnisse. 

Um das besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick in die Geschichte – und in die UN-Archive.

„Flinke Finger” und billige Arbeit

Die Unter­drückung und Ausbeu­tung von weib­li­chen Körpern als Arbeits­kraft hat System – Kapi­ta­lismus und Patri­ar­chat begün­stigen einander schon lange. Der Verschleiss der gesell­schaft­lich am stärk­sten an den Rand Gedrängten ist sogar eine zentrale Voraus­set­zung des Kapi­ta­lismus. Bereits in den ersten export­ori­en­tierten Indu­strien wie beispiels­weise in Malaysia, Mexiko oder Singapur in den 1950er und 60er Jahren stellten Unter­nehmen über­wie­gend Frauen aus prekären Verhält­nissen in der Elek­tronik- und Beklei­dungs­in­du­strie ein.

Wie von den femi­ni­sti­schen Ökonom­innen Ruth Pearson und Diane Elson gezeigt, warben Unter­nehmen Frauen als billige Arbeits­kräfte an, die angeb­lich “flinke Finger” hätten, fügig seien, sich nicht so schnell gewerk­schaft­lich orga­ni­sierten und so keine höheren Löhne forderten. In einer malay­si­schen Inve­sti­ti­ons­bro­schüre aus den 1970ern heisst es: „Das hand­liche Geschick der orien­talen Frau ist welt­weit bekannt. Ihre Hände sind klein und sie arbeitet schnell und mit Sorg­falt. Wer, also, könnte von Natur und Erbgut aus besser quali­fi­ziert sein als das orien­ta­li­sche Mädchen, einen Beitrag zu der Effi­zienz der Fliess­band­ar­beit zu leisten?“

Die mangelnde Regu­lie­rung von Konzernen zeigt sich darin, wie das Patri­ar­chat die recht­liche Ausge­stal­tung von Konzern­ver­ant­wor­tung beein­flusst hat.

Diese rassi­sti­sche und natu­ra­li­sierte Sicht auf weib­liche Arbeits­kraft als ausbeut­bare Ressource ist kein Relikt vergan­gener Jahr­zehnte – im Gegen­teil: Sie prägt die globalen Produk­ti­ons­ver­hält­nisse bis heute. So rekru­tiert Foxconn gezielt junge Frauen aus armen, länd­li­chen Regionen Indiens, um die Löhne niedrig zu halten.

Diese anhal­tende Ausbeu­tung erklärt sich unter anderem dadurch, dass Staaten die Wirt­schaft vermeint­lich brau­chen, um das – als Mass­stab längst über­holte – Brut­to­in­lands­pro­dukt zu stei­gern, während die Wirt­schaft durch Lobby­ar­beit die Politik beeinflusst.

Die mangelnde Regu­lie­rung von Konzernen zeigt sich aber auch darin, wie das Patri­ar­chat die recht­liche Ausge­stal­tung von Konzern­ver­ant­wor­tung beein­flusst hat.

Von gierigen Ausbeu­tern zu guten Unternehmensbürgern

Um die Jahr­tau­send­wende versuchte eine Arbeits­gruppe des UN-Menschen­rechts­rates, Unter­nehmen direkt völker­recht­lich zu verpflichten. Dies hätte den Konzernen klare Menschen­rechts­pflichten aufer­legt und Opfern von Konzern­ver­bre­chen, Gewerk­schaften und NGOs umfang­reiche Rechte zuge­spro­chen. Doch Unter­neh­mens­ver­bände, unter­stützt von Ländern des Globalen Norden, blockierten diese geplanten UN-Normen für trans­na­tio­nale Konzerne und Menschenrechte.

Statt­dessen propa­gierten sie frei­wil­lige Unter­neh­mens­ver­ant­wor­tung durch Corpo­rate Social Respon­si­bi­lity (CSR). 1999 rief der dama­lige UN-Gene­ral­se­kretär Kofi Annan auf dem Welt­wirt­schafts­forum mit dem Global Compact eine CSR-Initia­tive an der UN ins Leben. Der Compact sollte CSR – also die gesell­schaft­liche Verant­wor­tung – in den Unter­nehmen veran­kern und die Zusam­men­ar­beit zwischen der UN und dem Unter­neh­mens­sektor durch eine gemein­same Sprache fördern. Erklärtes Ziel der Vordenker des Global Compact war es, Unter­nehmen ein “mensch­li­ches Gesicht” zu geben und sie als “gute Unter­neh­mens­bürger” oder “Good Corpo­rate Citi­zens” zu etablieren, wie in Reden, Pres­se­mit­tei­lungen und Grund­satz­do­ku­menten wieder­holt wurde. 

Indem Unter­nehmen sich als sozial enga­giert und fürsorg­lich präsen­tieren, wird dieses hyper­mas­ku­line Image gezielt abgeschwächt.

Die Meta­pher des “Good Corpo­rate Citizen” zeigt, wie geschlecht­lich aufge­laden die Sprache rund um Unter­nehmen ist. Im 19. Jahr­hun­dert galten private Unter­nehmen als Verkör­pe­rung des effi­zi­enten, libe­ralen Mannes – darauf weist unter anderem die Femi­ni­stin und Rechts­pro­fes­sorin Anna Grear hin. In den 1980er und 90er Jahren, geprägt von Priva­ti­sie­rung, Frei­handel und Inve­sto­ren­schutz, verstärkte sich dieses Bild drastisch: Unter­nehmen galten zuneh­mend als gierig, aggressiv und ausbeu­te­risch. Zu dieser Hyper­mas­ku­li­ni­sie­rung trugen Skan­dale um Kinder­ar­beit in Nike-Sweat­shops in Südost­asien oder Shells Verwick­lung in die gewalt­same Unter­drückung von Prote­sten gegen die Ölver­schmut­zung im Niger-Delta bei.

Im Gegen­satz dazu wirkt der Begriff “gute Unter­neh­mens­bürger“ harmlos. Er sugge­riert, Unter­nehmen seien enga­gierte, verant­wor­tungs­be­wusste Mitglieder der Gesell­schaft. CSR-Initia­tiven, Unter­neh­mens­ko­dizes und die Mitglied­schaft im Global Compact ermög­li­chen es Konzernen, sich aktiv Werte wie soziale Verant­wor­tung, Fürsorge und Gemein­wohl­ori­en­tie­rung zuzu­schreiben. Dadurch können sie sich bewusst von einem Bild abgrenzen, das in den 1980er und 90er Jahren von Aggres­si­vität, Gier und Ausbeu­tung geprägt war – einem Bild, das stark mit Männ­lich­keit aufge­laden ist.

Indem Unter­nehmen sich nun als sozial enga­giert und fürsorg­lich präsen­tieren, wird dieses hyper­mas­ku­line Image gezielt abge­schwächt – man könnte sagen: “femi­ni­siert“. Diese stra­te­gi­sche Femi­ni­sie­rung dient dabei nicht nur der Image­pflege, sondern ist auch ein Versuch, das Vertrauen der Öffent­lich­keit zurück­zu­ge­winnen und die Kritik an Unter­neh­mens­prak­tiken zu entschärfen.

So bekennt sich etwa Nestlé in seinen Corpo­rate Busi­ness Prin­ci­ples von 2005 zu “Fair­ness, Ehrlich­keit und einem allge­meinen Inter­esse an den Menschen” und betont sein soziales Enga­ge­ment als “guter Unter­neh­mens­bürger”. Doch die Realität sieht anders aus: In Brasi­lien und den USA versuchte Nestlé, Wasser zu priva­ti­sieren, während auf Nescafé-Plan­tagen ausbeu­te­ri­sche Arbeits­be­din­gungen herrschen.

Konzerne waschen sich blau

Indem die UN, die wohl wich­tigste zwischen­staat­liche Orga­ni­sa­tion der Welt, das Konzept des “guten Unter­neh­mens­bür­gers” in den Global Compact aufnahm, wurde es legi­ti­miert und weit verbreitet. Mit der Aufnahme wollten die Stra­tegen hinter dem Global Compact den Unter­nehmen signa­li­sieren, dass sich die UN für unter­neh­me­ri­sche Werte öffnet. Und tatsäch­lich ergab eine Umfrage von Mitglied­un­ter­nehmen des Global Compact 2005, dass die stärkste Moti­va­tion für ihre Teil­nahme darin bestand, “Good Corpo­rate Citi­zen­ship” zu demon­strieren und das eigene Image zu verbessern.

Das von der UN geför­derte Bild des “guten Unter­neh­mens­bür­gers“ trug zusammen mit der Verbrei­tung von CSR dazu bei, Konzern­macht zu verschleiern: Unter­nehmen wurden vermensch­licht und als soziale und ökolo­gi­sche Akteure präsen­tiert. Da der Global Compact aber frei­willig ist und keine wirk­samen Sank­tionen bei Verstössen vorsieht, entstand eine Lücke zwischen Image und Realität. Denn Konzerne hatten keine recht­li­chen Konse­quenzen zu fürchten.

In Anspie­lung an die blaue Farbe des UN-Logos kriti­sierten NGOs dieses Phänomen als “Blue­wa­shing”. Bereits im Jahr 2000 warf die NGO TRAC dem Global Compact vor, auch Unter­nehmen mit proble­ma­ti­scher Menschen­rechts- und Umwelt­bi­lanz aufzu­nehmen. Dazu zählte sie etwa das Schweizer Phar­ma­un­ter­nehmen Novartis, das laut TRAC aggressiv für gentech­nisch mani­pu­lierte Land­wirt­schaft lobby­ierte. Das stehe im Wider­spruch zu den ökolo­gi­schen Prin­zi­pien des Global Compacts.

Markt­ge­rechter Menschen­rechts­schutz: Verant­wor­tung statt Verpflichtung

Kurz nach der Jahr­tau­send­wende beauf­tragte die UN John Ruggie, den wich­tig­sten Stra­tegen hinter dem Global Compact, einen Rechts­rahmen für die menschen­recht­liche Verant­wor­tung von Unter­nehmen zu entwickeln. Damit wollte die UN auf die Forde­rungen von NGOs und Staaten aus dem Globalen Süden nach recht­li­chen Regeln reagieren – und zwar ohne erneut Wider­stand von Unter­neh­mens­ver­bänden oder Staaten wie den USA und Austra­lien auszulösen.

Um das zu errei­chen, arbei­tete Ruggie, wie schon beim Global Compact, eng mit Unter­nehmen zusammen und strich kontro­verse NGO-Forde­rungen. Während NGOs Ruggie auffor­derten, sich in seiner Arbeit an den UN-Normen zu orien­tieren, erklärte er diese für tot. Das Ergebnis sind die frei­wil­ligen UN-Leit­prin­zi­pien für Wirt­schaft und Menschen­rechte, die der UN-Menschen­rechtsrat im Jahr 2011 verabschiedete.

Die Leit­prin­zi­pien festigen die allei­nige völker­recht­liche Pflicht der Staaten, Menschen­rechte zu schützen. Man weist Unter­nehmen ledig­lich die gesell­schaft­liche Verant­wor­tung zu, Menschen­rechte in ihrer Geschäfts­tä­tig­keit zu achten. Um diese Verant­wor­tung umzu­setzen, schlagen die Leit­prin­zi­pien den Unter­nehmen eine Art Manage­ment­an­satz vor, wie er auch in der Buch­hal­tung oder bei Fusionen und Über­nahmen üblich ist: soge­nannte menschen­recht­liche Sorgfaltspflichten.

Kritiker*innen argu­men­tierten, dass dieser Ansatz die Menschen­rechte markt­ge­recht gestaltet. Denn die UN-Leit­prin­zi­pien über­lassen es den Unter­nehmen zu entscheiden, welche Bereiche ihrer Liefer­kette sie über­prüfen und wie sie auf Risiken reagieren. Und: eine Über­prü­fung der Unter­neh­mens­be­richte ist auch hier nicht vorgesehen.

Frauen wurden nicht primär als Rechts­sub­jekte gestärkt, sondern als Vertriebs­ka­näle genutzt. 

Feminist*innen wie Pene­lope Simons und Melisa Handl spre­chen gar von einem neuen Herr­schafts­re­gime, das beson­ders die Lebens­rea­li­täten von Frauen und anderen margi­na­li­sierten Betrof­fenen igno­riert und damit die bestehenden Macht- und Ausbeu­tungs­ver­hält­nisse noch­mals stabilisiert.

Ein Beispiel für solchen markt­ge­rechten Menschen­rechts­schutz ist Unile­vers Shakti-Programm in Indien, das auf den ersten Blick die UN-Leit­prin­zi­pien umzu­setzen scheint. Es baute ein Netz­werk von 50’000 “Shakti Ammas”, von “eman­zi­pierten Müttern” auf, die Unilever-Hygie­ne­pro­dukte in abge­le­genen Dörfern verkauften. Während dies Frauen zwar wirt­schaft­liche stärkte und die Gesund­heit förderte, verdrängte es lokale, womög­lich nach­hal­ti­gere Hygie­ne­prak­tiken – und erschloss Unilever neue Märkte. Gleich­zeitig geriet das Unter­nehmen für den Tod von 45 Arbeiter*innen einer Ther­mo­me­ter­fa­brik durch Queck­sil­ber­ver­gif­tung im indi­schen Kodai­kanal in Kritik. Der fehlende Arbeits­schutz und fahr­läs­sige Umgang mit Queck­silber führte ausserdem bei ehema­ligen Arbei­te­rinnen zu Unfrucht­bar­keit, Früh­ge­burten und Kinder mit Behin­de­rungen.

Unilever ordnete den Schutz der Menschen­rechte dem Markt­zu­gang unter: Frauen wurden nicht primär als Rechts­sub­jekte gestärkt, sondern als Vertriebs­ka­näle genutzt. Und die schwer­wie­genden Folgen für die Arbei­te­rinnen der Ther­mo­me­ter­fa­brik zeigen, wie selektiv das Bekenntnis zu Menschen­rechten bleibt und wie wenig Sorge­ar­beit und weib­liche Körper in unter­neh­me­ri­schen Risi­ko­ana­lysen zählen.

Trotz der Schwä­chen der UN-Leit­prin­zi­pien markieren ihre natio­nalen Umset­zungen wie die Schweizer Konzern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­tive einen wich­tigen Fort­schritt. Zwar bleibt der Manage­ment­an­satz der UN-Leit­prin­zi­pien auch in natio­nalen Konzern­ver­ant­wor­tungs­ge­setzen erhalten, doch sie zwingen Unter­nehmen, Probleme zu beheben und Wieder­gut­ma­chung zu leisten, oder sie riskieren Geld­bussen oder Gerichts­ver­fahren. National veran­kerte Konzern­ver­ant­wor­tung ist derzeit daher das wirk­samste Instru­ment für Betrof­fene, Gewerk­schaften und NGOs, um sich gegen Menschen­rechts­ver­let­zungen und Umwelt­zer­stö­rung zu wehren.


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