Die Pressemitteilung der Kantonspolizei vom 16. März 2026 offenbart das volle Ausmass staatlicher Repression nach der palästinasolidarischen Demonstration vom 11. Oktober 2025 in Bern. Die Demonstration richtete sich gegen die militärische Eskalation im Gazastreifen sowie gegen die diesbezügliche Haltung der Schweiz.
Offiziell meldete die Polizei 18 verletzte Beamt*innen – Knalltraumata, Prellungen, Schürfungen – und korrigierte den Sachschaden von ursprünglich genannten Millionen auf rund 600’000 Franken Sachschaden. Dem stehen über 320 verletzte Demonstrant*innen gegenüber. Bislang hat die Polizei 101 Personen identifiziert – zusätzlich zu den Leuten, die die Polizei an der Demonstration stundenlang eingekesselt und kontrolliert hatte.
Die Polizei droht, Bilder von Demonstrant*innen unverpixelt zu veröffentlichen, falls sich die Gesuchten nicht melden.
In ihrer Kommunikation betont die Polizei einseitig Sachschäden und verletzte Beamt*innen, während die politischen Inhalte der Demonstration unerwähnt bleiben. So legitimieren die Polizist*innen ihren Einsatz und lassen die eigene Gewaltanwendung als notwendige Reaktion erscheinen. Medien wie SRF übernahmen die Polizeimeldungen ungeprüft und einseitig, ohne die Perspektive der Protestierenden gleichwertig zu gewichten.
Die Staatsanwaltschaft startete am 20. März 2026 eine dreistufige Fahndung nach 32 Personen. Zunächst stellte die Berner Kantonspolizei verdeckte Bilder auf ihrer Website online. Dabei dürfte jeder Zugriff auf die veröffentlichten, verpixelten Bilder erfasst werden. Wer die Seite aufruft, sollte sich bewusst sein, dass dabei unter Umständen digitale Spuren entstehen.
Bleiben die Gesuchten bis zum 30. März 2026 unentdeckt oder melden sie sich nicht, veröffentlicht die Polizei die Bilder unverpixelt.
Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf Artikel 211 der Strafprozessordnung, der solche Fahndungen bei schweren Delikten, und dringendem Tatverdacht erlaubt. Zu den relevanten Delikten zählen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch oder Gewalt gegen Behörden – Vorwürfe, die Behörden Demonstrant*innen häufig machen.
Eine unverpixelte Veröffentlichung kann Existenzen zerstören.
Doch die Verhältnismässigkeit hinkt: Die Öffentlichkeitsfahndung richtet sich nicht gegen klar identifizierte Einzeltäter bei schweren Verbrechen, sondern trifft Personen im Kontext einer kollektiven politischen Versammlung.
Diese dreistufige Jagd setzt die Demonstrant*innen massiv unter Druck. Sie droht, Menschen öffentlich zu brandmarken, bevor ein Gericht sie verurteilt. Eine unverpixelte Veröffentlichung kann Existenzen zerstören: Sie kann den Job kosten, im privaten Umfeld stigmatisieren und Betroffene im Internet langfristig auffindbar machen.
Mit der öffentlichkeitswirksamen Fahndung schüchtert die Polizei gezielt politisch aktive Personen ein. Aus Angst vor Identifikation, strafrechtlichen Konsequenzen und öffentlicher Blossstellung verzichten Aktivist*innen womöglich auf zukünftige Proteste und bewegen sich nur noch anonym in der Öffentlichkeit. Die Fahndung vermittelt das Bild von gefährlichen Randalierer*innen und schreckt damit Sympathisant*innen ab.
Öffentlichkeitsfahndungen untergraben das Grundrecht auf politische Teilhabe. Sie signalisieren: Politischer Aktivismus wird überwacht. Wer sich in Protesten oder Kundgebungen engagiert, riskiert öffentliche Blossstellung und soziale Ächtung.
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