Polizei stellt Aktivist*innen an den öffent­li­chen Pranger

Die Berner Kantons­po­lizei verfolgt nach der natio­nalen Palä­stina-Demon­stra­tion über 30 Personen – und droht nun, Bilder der Demonstrant*innen unver­pi­xelt zu veröf­fent­li­chen. Damit brand­markt der Staat Aktivist*innen, bevor ein Gericht sie verur­teilt hat. 
Die Polizei droht, politisch aktive Einzelpersonen öffentlich bloss zu stellen. (Bild: Kritisches Fotografiekollektiv)

Die Pres­se­mit­tei­lung der Kantons­po­lizei vom 16. März 2026 offen­bart das volle Ausmass staat­li­cher Repres­sion nach der palä­sti­na­so­li­da­ri­schen Demon­stra­tion vom 11. Oktober 2025 in Bern. Die Demon­stra­tion rich­tete sich gegen die mili­tä­ri­sche Eska­la­tion im Gaza­streifen sowie gegen die dies­be­züg­liche Haltung der Schweiz.

Offi­ziell meldete die Polizei 18 verletzte Beamt*innen – Knall­trau­mata, Prel­lungen, Schür­fungen –  und korri­gierte den Sach­schaden von ursprüng­lich genannten Millionen auf rund 600’000 Franken Sach­schaden. Dem stehen über 320 verletzte Demonstrant*innen gegen­über. Bislang hat die Polizei 101 Personen iden­ti­fi­ziert – zusätz­lich zu den Leuten, die die Polizei an der Demon­stra­tion stun­den­lang einge­kes­selt und kontrol­liert hatte. 

Die Polizei droht, Bilder von Demonstrant*innen unver­pi­xelt zu veröf­fent­li­chen, falls sich die Gesuchten nicht melden.

In ihrer Kommu­ni­ka­tion betont die Polizei einseitig Sach­schäden und verletzte Beamt*innen, während die poli­ti­schen Inhalte der Demon­stra­tion uner­wähnt bleiben. So legi­ti­mieren die Polizist*innen ihren Einsatz und lassen die eigene Gewalt­an­wen­dung als notwen­dige Reak­tion erscheinen. Medien wie SRF über­nahmen die Poli­zei­mel­dungen unge­prüft und einseitig, ohne die Perspek­tive der Prote­stie­renden gleich­wertig zu gewichten.

Die Staats­an­walt­schaft star­tete am 20. März 2026 eine drei­stu­fige Fahn­dung nach 32 Personen. Zunächst stellte die Berner Kantons­po­lizei verdeckte Bilder auf ihrer Website online. Dabei dürfte jeder Zugriff auf die veröf­fent­lichten, verpi­xelten Bilder erfasst werden. Wer die Seite aufruft, sollte sich bewusst sein, dass dabei unter Umständen digi­tale Spuren entstehen. 

Bleiben die Gesuchten bis zum 30. März 2026 unent­deckt oder melden sie sich nicht, veröf­fent­licht die Polizei die Bilder unverpixelt. 

Die Staats­an­walt­schaft beruft sich auf Artikel 211 der Straf­pro­zess­ord­nung, der solche Fahn­dungen bei schweren Delikten, und drin­gendem Tatver­dacht erlaubt. Zu den rele­vanten Delikten zählen Körper­ver­let­zung, Sach­be­schä­di­gung, Land­frie­dens­bruch oder Gewalt gegen Behörden – Vorwürfe, die Behörden Demonstrant*innen häufig machen. 

Eine unver­pi­xelte Veröf­fent­li­chung kann Existenzen zerstören.

Doch die Verhält­nis­mäs­sig­keit hinkt: Die Öffent­lich­keits­fahn­dung richtet sich nicht gegen klar iden­ti­fi­zierte Einzel­täter bei schweren Verbre­chen, sondern trifft Personen im Kontext einer kollek­tiven poli­ti­schen Versammlung.

Diese drei­stu­fige Jagd setzt die Demonstrant*innen massiv unter Druck. Sie droht, Menschen öffent­lich zu brand­marken, bevor ein Gericht sie verur­teilt. Eine unver­pi­xelte Veröf­fent­li­chung kann Existenzen zerstören: Sie kann den Job kosten, im privaten Umfeld stig­ma­ti­sieren und Betrof­fene im Internet lang­fri­stig auffindbar machen.

Mit der öffent­lich­keits­wirk­samen Fahn­dung schüch­tert die Polizei gezielt poli­tisch aktive Personen ein. Aus Angst vor Iden­ti­fi­ka­tion, straf­recht­li­chen Konse­quenzen und öffent­li­cher Bloss­stel­lung verzichten Aktivist*innen womög­lich auf zukünf­tige Proteste und bewegen sich nur noch anonym in der Öffent­lich­keit. Die Fahn­dung vermit­telt das Bild von gefähr­li­chen Randalierer*innen und schreckt damit Sympathisant*innen ab.

Öffent­lich­keits­fahn­dungen unter­graben das Grund­recht auf poli­ti­sche Teil­habe. Sie signa­li­sieren: Poli­ti­scher Akti­vismus wird über­wacht. Wer sich in Prote­sten oder Kund­ge­bungen enga­giert, riskiert öffent­liche Bloss­stel­lung und soziale Ächtung.


Jour­na­lismus kostet

Die Produk­tion dieses Arti­kels nahm 5 Stunden in Anspruch. Um alle Kosten zu decken, müssten wir mit diesem Artikel CHF 520 einnehmen.

Als Leser*in von das Lamm konsu­mierst du unsere Texte, Bilder und Videos gratis. Und das wird auch immer so bleiben. Denn: mit Paywall keine Demo­kratie. Das bedeutet aber nicht, dass die Produk­tion unserer Inhalte gratis ist. Die trockene Rech­nung sieht so aus:

Soli­da­ri­sches Abo

Nur durch Abos erhalten wir finan­zi­elle Sicher­heit. Mit deinem Soli-Abo ab 80 CHF im Jahr oder 8 CHF im Monat unter­stützt du uns nach­haltig und machst Jour­na­lismus demo­kra­tisch zugäng­lich. Wer kann, darf auch gerne einen höheren Beitrag zahlen.

Ihr unter­stützt mit eurem Abo das, was ihr ohnehin von uns erhaltet: sorg­fältig recher­chierte Infor­ma­tionen, kritisch aufbe­reitet. So haltet ihr unser Magazin am Leben und stellt sicher, dass alle Menschen – unab­hängig von ihren finan­zi­ellen Ressourcen – Zugang zu fundiertem Jour­na­lismus abseits von schnellen News und Click­bait erhalten.

In der kriselnden Medi­en­welt ist es ohnehin fast unmög­lich, schwarze Zahlen zu schreiben. Da das Lamm unkom­mer­ziell ausge­richtet ist, keine Werbung schaltet und für alle frei zugäng­lich bleiben will, sind wir um so mehr auf eure soli­da­ri­schen Abos ange­wiesen. Unser Lohn ist unmit­telbar an eure Abos und Spenden geknüpft. Je weniger Abos, desto weniger Lohn haben wir – und somit weniger Ressourcen für das, was wir tun: Kriti­schen Jour­na­lismus für alle.

Ähnliche Artikel