Inva­li­den­ver­si­che­rung vor Zerreissprobe

Seit 1960 soll die Inva­li­den­ver­si­che­rung Menschen mit Behin­de­rungen vor dem Verlust ihrer Existenz­grund­lage schützen. Doch die Versi­che­rung ist chro­nisch unter­fi­nan­ziert. Nun drohen erneut Sparmassnahmen. 
In den späten 1950er-Jahren gehen Menschen auf die Strasse und fordern die Einführung der Invalidenversicherung. (Bild: Sozialarchiv)

Kathrin Maiers* Weg war früh von gesund­heit­li­chen Problemen begleitet. «Als Kind war ich infekt­an­fällig, hatte das Pfeiffer‘sche Drüsen­fieber und schon früh auch psychi­sche Probleme», erzählt die heute 45-jährige Baslerin. Nach einer Lehre als Coif­feuse arbei­tete sie als Projekt­lei­terin in Büros. Sie versuchte zu funk­tio­nieren, trotz Symptomen: «Ich war in der Schule, aber auch später in meinen unter­schied­li­chen Jobs sehr oft müde, hatte manchmal auch Weinattacken.»

Jahre­lang merkte sie, dass etwas nicht stimmt, ihr auch der geliebte Sport nicht mehr guttat. Irgend­wann kamen suizi­dale Gedanken hinzu. Sie musste sich für mehrere Monate in eine Klinik einweisen lassen. Danach versuchte sie, mit Unter­stüt­zung der Inva­li­den­ver­si­che­rung (IV) wieder ins Berufs­leben zurück­zu­kehren – ohne Erfolg. 2014 kam es deshalb zu einer Rentenprüfung.

Bevor der Bund die IV 1960 einführte, waren Krank­heit und Behin­de­rungen existen­zi­elle Risiken.

Die IV lehnte eine Beren­tung ab. «Ich bin aus Sicht der Versi­che­rung nur zu 38 Prozent einge­schränkt», schil­dert Kathrin Maier die recht­liche Situa­tion. Die Realität sieht aber anders aus. Maier erlangt ihre Kräfte nicht zurück. Einen kleinen Teil­zeitjob als Senio­ren­be­glei­terin muss sie nach zwei Jahren aufgeben, auch dafür reicht ihre Belast­bar­keit nicht. Seit elf Jahren bezieht sie deshalb Sozi­al­hilfe. Nach lang­wie­rigen Abklä­rungen erhält sie die Diagnosen Myal­gi­sche Enze­pha­lo­mye­litis (ME), eine neuro­im­mu­no­lo­gi­sche Krank­heit, die eine gene­relle Schwäche und grip­pe­ähn­liche Zustände auslöst, sowie rheu­ma­toide Arthritis, die chro­ni­sche Schmerzen verursacht.

Kathrin Maiers Beispiel ist kein Einzel­fall. Das Bundesamt für Sozi­al­ver­si­che­rungen kam in einer Studie von 2020 zum Schluss, dass etwa jede siebte Person, die sich bei der IV anmeldet, vier Jahre später Sozi­al­hilfe bezieht. Das heisst: Mehrere tausend Menschen pro Jahr fallen aus dem System der IV. Sie gelten dort als arbeits­fähig, sind aber real zu krank, um einen Job zu finden und landen in der Sozialhilfe.

Nun steht die Inva­li­den­ver­si­che­rung erneut unter poli­ti­schem Druck. Ihr drohen mittel­fri­stig wieder Defi­zite von 300 bis 700 Millionen Franken pro Jahr. Elisa­beth Baume-Schneider gab deshalb im Februar die Stoss­rich­tung für eine weitere Revi­sion bekannt. Das Ziel: Schwarze Zahlen – sei es mit Einspa­rungen, einer Zusatz­fi­nan­zie­rung oder beidem.

Grafik von Reporter:innen ohne Barrieren (Quelle: Bundesamt für Sozi­al­ver­si­che­rungen, erstellt mit Datawrapper)

In den Medien domi­nieren Berichte über die stei­genden Neurenten bei jungen, psychisch Erkrankten: Sie werden als das Haupt­pro­blem für die finan­zi­elle Schief­lage der IV darge­stellt. Die Grund­frage geht aber weit über diese Gruppe hinaus: Ist die finan­zi­elle Schief­lage der IV tatsäch­lich eine Frage ihrer Ausgaben – oder doch eher eine der poli­ti­schen Prioritäten?

Seit jeher in der zweiten Reihe

Bevor der Bund die IV 1960 endlich einführte, waren Krank­heit und Behin­de­rungen existen­zi­elle Risiken: Wer als Kind an Kinder­läh­mung erkrankte, blieb ein Leben lang voll­ständig abhängig von Eltern, Geschwi­stern oder der Sozi­al­hilfe. Wenn in einer Bauern­fa­milie der Vater verun­fallte, mussten Frau und Kinder den Erwerbs­aus­fall wett­ma­chen, sonst drohte der Verlust des Heimes und der Abstieg in die Armut.

Obwohl AHV und IV ursprüng­lich zusammen konzi­piert wurden, trat die IV erst zwölf Jahre nach der AHV in Kraft und stand damit von Beginn an in der zweiten Reihe. In 40 von insge­samt 65 Jahren machte die Versi­che­rung Verlust. Zu Beginn reagierte die Politik darauf, indem sie die Lohn­pro­zente anhob. Doch seit 1995 wurden diese nicht mehr erhöht. Ganz im Gegen­satz zur AHV, für welche die Lohn­pro­zente zuletzt 2020 ange­passt wurden.

«Wir sind heute an einem Punkt, an dem viele Menschen, die nicht mehr arbeiten können, keine IV-Rente erhalten.»

Thomas Gächter, Rechts­pro­fessor an der Univer­sität Zürich

Auch ein weiteres Beispiel zeigt, wie stets das Wohl­ergehen der AHV im Vorder­grund stand: Seit 1999 erhält die AHV Mehr­wert­steu­er­gelder, weil bereits damals die Über­al­te­rung der Gesell­schaft absehbar war. Die IV ging leer aus, obwohl Stati­stiker des Bundes vorrech­neten, dass auch sie von den demo­gra­fi­schen Verän­de­rungen betroffen sein würde. 

Mehrere Revi­sionen mit Spar­mass­nahmen, restrik­ti­verer Renten­po­litik und verstärkter Einglie­de­rung sollten das Problem der IV lösen. Finan­ziell gab es nur kleine Pflä­sterli: In Form einzelner Finanz­spritzen und befri­steter Mehrwertsteuerprozente.

Chart von Reporter:innen ohne Barrieren (Quelle: Bundesamt für Sozi­al­ver­si­che­rungen, erstellt mit Datawrapper)

Einer, der die finan­zi­elle Situa­tion der IV seit Jahren beob­achtet, ist der Schweizer Rechts­pro­fessor und Sozi­al­ver­si­che­rungs­experte Thomas Gächter von der Univer­sität Zürich. Er kennt die verschie­denen Baustellen der Inva­li­den­ver­si­che­rung und sagt: «Wir sind heute an einem Punkt, an dem viele Menschen, die reali­sti­scher­weise nicht mehr auf dem Arbeits­markt tätig sein können, keine Rente erhalten.»

Die in der Sozi­al­hilfe regi­strierten Fälle bilden nach seiner Erfah­rung ledig­lich die Spitze des Eisbergs: «Viele Betrof­fene sind verhei­ratet oder ander­weitig in fami­liären Struk­turen einge­bunden und ziehen sich auf eigene Kosten aus dem Arbeits­markt zurück», erklärt er. Damit verschiebt sich die finan­zi­elle Last der Behin­de­rung – wie anno 1950 – wieder zurück in den privaten Raum zu den Angehörigen.

Die Inva­li­den­ver­si­che­rung ist Teil eines ganzen Systems von Schweizer Sozi­al­ver­si­che­rungen. Sie ist auch eine Voraus­set­zung für andere Leistungen: Nur wer eine IV-Rente hat, kann beispiels­weise Ergän­zungs­lei­stungen oder eine Rente der beruf­li­chen Vorsorge beziehen. Auch einen geschützten Arbeits­platz, einen Zuschuss an Heim­ko­sten oder ambu­lante Dienst­lei­stungen gibt es in der Regel nur mit einer Rente.

Ab Mitte der 1990er Jahre bis 2005 stieg die Anzahl der IV-Rentner*innen stark an. Seither sind die Zahlen wegen einer restrik­ti­veren Renten­praxis deut­lich gesunken, in den letzten Jahren aber wieder moderat gestiegen. Dies gilt für alle Alters­klassen, insbe­son­dere aber für junge Menschen.

Miss­brauchs-Narrativ

Dass die Schick­sale der Betrof­fenen hinter Spar­vor­gaben zurück­treten, hat tiefe Wurzeln. Ab den 1970er-Jahren entwickelte sich ein wach­sendes gesell­schaft­li­ches Miss­trauen gegen­über Renten­be­zie­henden. Anfang der Nuller­jahre verschärfte die SVP diese Stim­mung mit dem «Narrativ des Miss­brauchs». Sie forderte eine stär­kere Miss­brauchs­be­kämp­fung und die Über­wa­chung von Betroffenen.

Spätere Unter­su­chungen zeigten jedoch, dass die Miss­brauchs­quote bei der IV stets unter einem Prozent lag und die stei­genden Renten­zahlen um die Jahr­tau­send­wende andere Gründe hatten: Neben dem demo­gra­fi­schen Wandel nahmen bereits damals die Beren­tungen wegen psychi­scher Erkran­kungen deut­lich zu. Gleich­zeitig verän­derte sich die Arbeits­welt hin zu komple­xeren Berufen mit höherem Ausbildungsbedarf.

Für Kathrin Maier sind das Miss­brauchs-Narrativ und der Recht­fer­ti­gungs­druck bis heute präsent. Alle paar Monate benö­tigt sie ein neues Arbeits­un­fä­hig­keits­zeugnis, um den Sozialen Dien­sten zu beweisen, dass sie immer noch krank ist. Schafft sie es mal ins Kino, über­schattet die Angst vor Beob­ach­tung die Freude. «Ich wirke nach aussen manchmal ener­gie­ge­laden», sagt sie. Doch die wenig­sten sähen, wie selten solche Akti­vi­täten möglich seien oder welchen Crash sie danach erleide. Aus diesem Grund möchte sie in diesem Artikel auch anonym bleiben.

Ihr Alltag besteht vorwie­gend aus schwie­rigen Entscheiden: Soll sie eine Freundin treffen oder den Wochen­ein­kauf erle­digen? Beides geht nicht. Der Haus­halt fordert so viel Energie, dass für Soziales kaum Energie übrig bleibt. Beim Ausfüllen von Formu­laren benö­tigt sie Hilfe, Kochen geht nur gelegentlich.

Auch Rechts­pro­fessor Thomas Gächter von der Uni Zürich beob­achtet beson­ders in der Deutsch­schweiz die anhal­tende Miss­trau­ens­stim­mung: «Man asso­zi­iert Inva­li­dität mit Miss­brauch und fehlendem Enga­ge­ment. Gerade bei unsicht­baren Erkran­kungen fällt es Gesunden schwer, sich in Betrof­fene hinein­zu­ver­setzen. Das führt zu wenig Support für die IV.» Und dieser fehlende Support ziehe sich bis in die Politik hinein, führe zu einem Unwillen, diese solide zu finanzieren.

Kosten, über die niemand spricht

Tatsäch­lich handelt das Parla­ment wider­sprüch­lich, wenn es um die Finan­zie­rung der IV geht. Eine bessere Kontrolle der IV-Gutachten oder eine fairere Renten­be­rech­nung für Teil­zeit­er­werbs­tä­tige – das sind einige der wich­tigen Verbes­se­rungen, die das Parla­ment in den vergan­genen Jahren beschlossen hat. Doch die Politiker*innen vergassen dabei den zweiten Schritt: die Bereit­stel­lung der dafür nötigen Gelder. 

«Da besteht in der Tat eine gewisse Inko­hä­renz», sagt Florian Stein­ba­cher, Leiter der IV beim Bundesamt für Sozi­al­ver­si­che­rungen. «Die Politik hat sich für einen Leistungs­ausbau entschieden, ohne die entspre­chende Finan­zie­rung sicherzustellen». 

Auch die Erhö­hung des Renten­al­ters der Frauen 1997 und 2025 brachte für die IV Mehr­ko­sten, da die Jahre vor der Pensio­nie­rung beson­ders teuer sind und das Inva­li­di­täts­ri­siko steigt. Zudem leben Betrof­fene dank medi­zi­ni­schem Fort­schritt deut­lich länger, was die Ausgaben weiter erhöht. Auch die Kosten für medi­zi­ni­sche Mass­nahmen bei Geburts­ge­bre­chen sind stark gestiegen. 

Vor kurzem wurde bekannt, dass zudem die Armee künftig einen Anteil der Mehr­wert­steuer erhalten soll. Damit deutet sich die nächste Zerreiss­probe um die IV-Finan­zie­rung an.

Die viel­be­schwo­rene Einglie­de­rung ist eben­falls aufwendig: Wer heute erkrankt oder einen Unfall erleidet, durch­läuft in der Regel ein jahre­langes Proze­dere, erhält Beglei­tung von Fach­per­sonen und allen­falls ärzt­liche Gutachten bis fest­steht, wie viel und in welchem Bereich die Person noch arbeiten kann. «Einglie­de­rung vor Rente» heisst das Prinzip – was eben­falls kostet.

Unter diesen Bedin­gungen sieht Thomas Gächter einzelne Verbes­se­rungen im System der IV kritisch: «Solange das Parla­ment die IV nicht grund­sätz­lich besser finan­ziert, bedeutet jede Verbes­se­rung, dass dafür an einer anderen Ecke gespart, heisst eine andere Betrof­fe­nen­gruppe ausge­schlossen werden muss.» 

Zusatz­fi­nan­zie­rung umstritten

Im Moment sind es die jungen, psychisch Erkrankten, die im Fokus der gesell­schaft­li­chen Wahr­neh­mung stehen. Um den aktu­ellen Anstieg der Renten in dieser Alters­gruppe zu stoppen, schlägt der Bundesrat in der neuen Reform nun soge­nannte Inte­gra­ti­ons­lei­stungen für 18- bis 24-Jährige vor. Diese umfassen eine befri­stete Geld­lei­stung und eine inten­si­vere Beglei­tung. Mittel­fri­stig sollen dadurch die Renten­zahlen in dieser Alters­gruppe sinken.

Interne Papiere des Bundes­amtes für Sozi­al­ver­si­che­rungen zeigen jedoch, dass die IV ohne Zusatz­fi­nan­zie­rung oder massive Kürzungen bei den Renten in Zukunft kaum schwarze Zahlen schreiben kann. Das weiss auch IV-Chef Florian Stein­ba­cher: «Die geplanten Mass­nahmen zur verstärkten Einglie­de­rung der jungen Versi­cherten werden bei Weitem nicht ausrei­chen, um die finan­zi­elle Situa­tion der IV zu entschärfen und in naher Zukunft eine ausge­gli­chene Rech­nung herbeizuführen.» 

«Alle Dinge, die eine Verbes­se­rung bringen könnten, sind für mich aktuell unerreichbar»

Kathrin Maier*, Betrof­fene Person

Selbst eine Erhö­hung der Lohn­bei­träge um ledig­lich 0.1 bis 0.2 Prozent­punkte, wie sie der Bundesrat als letzte Option in der Reform vorsieht, stösst bei bürger­li­chen Parteien und der Wirt­schaft auf Wider­stand. Ob eine solide Zusatz­fi­nan­zie­rung den Weg durchs Parla­ment schafft, ist deshalb fraglich.

Einmal mehr drohen die Bedürf­nisse der IV hinter jenen der AHV zu stehen. Denn auch diese benö­tigt mehr Mittel. Vor kurzem wurde bekannt, dass zudem die Armee künftig einen Anteil der Mehr­wert­steuer erhalten soll. Damit deutet sich die nächste Zerreiss­probe um die IV-Finan­zie­rung an.

Kathrin Maier seufzt, wenn sie nach ihrer Zukunfts­per­spek­tive gefragt wird. Der alltäg­liche Kampf um Lebens­qua­lität und Geld ist zermürbend. 

Eine monat­liche Massage würde ihre Schmerzen lindern, aber das Geld dafür fehlt. Auch eine besser gele­gene Wohnung, wo die geräusch­emp­find­liche Baslerin nicht jeden Schritt der Nach­barn hören würde, ist ohne Rente nicht in Aussicht. Über Thera­pien, die nicht von der Kran­ken­kasse finan­ziert werden, denkt sie erst gar nicht nach. 

Sie sagt: «Alle Dinge, die eine Verbes­se­rung bringen könnten, sind für mich aktuell uner­reichbar». Seit einigen Monaten befindet sie sich in einem neuen Verfahren mit der IV. Sie hofft, dass ihre Einschrän­kungen diesmal reali­stisch einge­schätzt werden.

*Name von der Redak­tion geändert

Dieser Artikel erschien zuvor bei Reporter:innen ohne Barrieren

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