„Diese Art des Wohnens erin­nert mich an die psych­ia­tri­sche Klinik”

Drei Bewohner*innen einer Gemein­schafts­woh­nung erzählen, wie der schweiz­weit aktive Vermieter GSSA AG ihre Privat­sphäre und Auto­nomie unter­gräbt. Was bleibt, ist das Bild einer Firma, welche die gesetz­liche Miet­zins­richt­linie und die Wohn­si­tua­tion von Armuts­be­trof­fenen zu einem lukra­tiven Geschäfts­mo­dell geschnürt hat. Eine Recherche. 
Lebenszeichen, die gegen die Vorschriften des Vermieters verstossen.
Lebenszeichen, die gegen die Vorschriften des Vermieters verstossen. (Foto: Claude Hurni)

Wer an billigen Wohn­raum für Sozialhilfebezüger*innen und Asyl­su­chende denkt, stellt sich nicht die Gemein­schafts­woh­nung vor, durch die Markus gerade führt. Schimmel sucht man verge­bens, die möblierten Zimmer sind zwar spar­ta­nisch einge­richtet, verfügen aber alle über einen Inter­net­zu­gang und einen kleinen LCD-Fern­seher. Dass hier jemand lebt, spürt man jedoch kaum. Zwei Äpfel in einer Schale, eine Kaffee­ma­schine, wenig Geschirr: Das sind die einzigen sicht­baren Lebens­zei­chen. Lebens­zei­chen, mit denen die Bewohner*innen gegen die Vorschriften ihres Vermie­ters verstossen.

Wir sitzen mit Markus, Linda und Roger, die in Wahr­heit anders heissen, auf einer Terrasse im Gross­raum Zürich. Sie alle beziehen wie die meisten ihrer Mitbewohner*innen Sozi­al­hilfe. Linda, Roger und Markus haben zudem alle mit psychi­schen Erkran­kungen und Sucht­pro­blemen zu kämpfen — Roger und Markus lernten sich sogar in der Psych­ia­tri­schen Univer­si­täts­klinik kennen — und sie alle haben eine verzwei­felte, lang­at­mige Wohnungs­suche hinter sich. Zum Beispiel Markus: Bevor er hier einzog, schlit­terte er von einem befri­steten Wohn­ver­hältnis ins nächste. Bevor er in einer dieser Situa­tionen kurz davor war, auf der Strasse zu stehen, fand er über die Website apartment24.ch endlich eine Unter­kunft mit unbe­fri­stetem Miet­ver­trag: sein aktu­elles Zimmer.

Doch die anfäng­liche Freude über das neue Zuhause ist längst verflogen. Geblieben sind Resi­gna­tion und Wut. Markus, Linda und Roger wollen aus Angst vor Repres­sion anonym bleiben, aber sie sind sich einig: Die GSSA AG, das Unter­nehmen hinter apartment24.ch, nutzt den knappen Wohnungs­markt und die durch die Sozi­al­hilfe gewährte Miet­zins­li­mite aus. Ihre Macht­po­si­tion setzt sie mit strikten Regeln durch — zum Unwillen und Unver­ständnis der Bewohner*innen.

Eine Haus­ord­nung für jeden Lebensbereich

„Erst war ich einfach nur froh, ein Zimmer zu haben. Sobald ich aber die ersten Schreiben des Vermie­ters erhielt, habe ich gemerkt, dass hier ein etwas anderer Umgangston herrscht.“ Markus erzählt, dass fast alle zwei Wochen Briefe in der Wohnung landeten — manchmal per Post, manchmal lagen sie einfach in der Wohnung oder sie wurden ihnen von Leuten über­geben, die sie nicht kannten. Es ging um Klei­nig­keiten im Haus­halt, Verstösse gegen die sehr strikte Haus­ord­nung, und immer öfters hatten diese Briefe einen drohenden Ton. Er enthielt Handy­fotos der Abla­ge­fläche, auf denen die Kaffee­ma­schine rot durch­ge­stri­chen war, und die Warnung, diese werde beim näch­sten Mal entfernt, wenn sie dort stehen bleibe. Ohne Kompen­sa­tion. Wo die Kaffee­ma­schine stehen soll, ist aus der Küchen­ord­nung nicht ersichtlich.

Auch weitere Doku­mente, die dem Lamm vorliegen, zeigen auf, wie die GSSA AG versucht, das tägliche Leben der Mieter*innen zu kontrol­lieren. In Küche, Bad und Schränken schreiben Zimmer­num­mern vor, wo welche Bewohner*innen ihre Sachen lagern sollen. Die Bade­zim­mer­ord­nung etwa hält akri­bisch und anhand von Bildern fest, wo genau im Bade­zimmer Duschu­ten­si­lien abge­stellt werden dürfen und wo nicht. Die Küchen­ord­nung besagt, dass die Küche nur zwischen 6 und 22 Uhr benutzt werden darf; mit der Anmer­kung, dass bei wieder­holtem Verstoss der Strom in der Küche über Nacht abge­schaltet wird. „Schmut­ziges, herum­ste­hendes Geschirr wird ohne Kosten­rück­erstat­tung durch die GSSA AG entsorgt”, steht weiter. Einmal wurde den Bewohner*innen laut eigenen Aussagen nach einem Verstoss gegen die Haus­ord­nung durch eine Mitbewohner*in mit einer kollek­tiven Geld­strafe gedroht. Auf Nach­frage konnten Linda, Roger und Markus aber kein Doku­ment als Beleg für diesen Vorwurf vorlegen. Die GSSA AG hat auf diesen — wie auf alle weiteren Vorwürfe in diesem Artikel — nicht geant­wortet (siehe am Ende des Artikels).

Für diese Regeln und den Umgangston haben die drei Bewohner*innen wenig Verständnis: „Wir fühlen uns vor den Kopf gestossen, weil das Zusam­men­leben zwischen uns funk­tio­niert”, meint Markus. Linda nickt ener­gisch und fügt an: „Als könnten wir nicht mitein­ander reden.” Aber statt den Bewohner*innen zu über­lassen, wie sie ihr Zusam­men­leben regeln wollen, greift die GSSA AG in ihr Alltags­leben ein und verletzt ihre Privat­sphäre. „Sie kommen ständig unan­ge­kün­digt in die Wohnung”, meint Roger und erzählt, wie auch am Tag unseres Besu­ches ein Hand­werker wieder­holt unan­ge­kün­digt vor der Türe stand, oder dass wegen Repa­ra­tur­ar­beiten ohne Wissen eines ehema­ligen Mitbe­woh­ners und in dessen Abwe­sen­heit sein privates Zimmer betreten wurde.

„Die massive Einschrän­kung der persön­li­chen Frei­heiten sind das Stos­sendste an diesen Verträgen”, sagt Walter Angst vom Miete­rinnen- und Mieter­ver­band Zürich, dem das Lamm Auszüge aus einem Miet­ver­trag sowie aus Haus‑, Bade­zimmer- und Küchen­ord­nung vorge­legt hat. „Wer bei mir über­nachtet oder welche Gäste ich bei mir zu Hause empfange, ist nicht Sache des Vermie­ters.” Angst spricht damit die Einschrän­kungen des Besuchs­rechts an. Laut Haus­re­geln dürfen eine Freundin oder ein Freund maximal eine Nacht pro Woche bei den Mieter*innen der GSSA AG über­nachten. Die Firma behält sich laut Regeln aber auch vor, den Besuch von jegli­chen Gästen zu verbieten. Ohne Angabe von Gründen. Da es sich um möblierte Zimmer mit Gemein­schafts­räumen handelt, sind laut Angst weiter­ge­hende Einschrän­kungen als in einer Miet­woh­nung zwar möglich. „Trotzdem: Diese Vorschriften gehen sehr weit“, bestä­tigt er die persön­li­chen Empfin­dungen der Betroffenen.

Sozi­al­dienste im Dilemma

Kann man gegen solche Miet­be­din­gungen nicht vorgehen? „Den Mietenden stehen die Möglich­keiten des Miet­rechtes offen”, schreibt der Sozi­al­dienst der Stadt Zürich auf Anfrage. Selber eingreifen kann die Stadt aber nicht: „Die Stadt ist nicht Miet­partei, sondern die Sozialhilfebezüger*innen.” Der Sozi­al­dienst der Stadt Zürich unter­stützt Sozialhilfebezüger*innen aber bei einem miet­recht­li­chen Verfahren sogar. Walter Angst rela­ti­viert: „Bei möblierten Zimmern gelten sehr kurze Kündi­gungs­fri­sten von zwei Wochen. Anfech­tungen sind deshalb selten.”

Schliess­lich ist es auch der Sozi­al­dienst, welcher im Fall von Sozialhilfebezüger*innen für die Miet­zah­lungen an die GSSA AG aufkommt. Denn in der Sozi­al­hilfe werden Wohn- wie auch Gesund­heits­ko­sten nicht über die Bezüger*innen abge­rechnet. Da gerade Wohnungs­ko­sten regional stark vari­ieren, errechnen die Sozi­al­dienste der Gemeinden und Städte jeweils die passende Miet­zins­li­mite. Die Idee dahinter: Sozialhilfebezüger*innen sollen selbst­be­stimmt wählen können, wo sie leben wollen; die Sozi­al­hilfe kommt aber nur für den entspre­chenden Miet­be­trag auf — sofern er die errech­nete Limite nicht sprengt.

Bei zwei Sozi­al­dien­sten, die das Lamm im Rahmen dieser Recherche ange­fragt hat, ist die GSSA AG bekannt. „Apartment24 und ähnliche Anbieter werden von den Sozialen Dien­sten weder empfohlen noch vermit­telt”, heisst es aus Winter­thur. Auch die Stadt Aarau bewirbt das Angebot nicht: „Im Gegen­teil. Wo immer möglich, raten die Sozialen Dienste ihren Klien­tinnen und Klienten davon ab, solche Ange­bote zu nutzen.” Die Stadt Zürich antwortet auf die konkrete Fragen zur GSSA AG nicht, hält aber in einer allge­mein gehal­tenen Antwort fest: „[Die Stadt Zürich möchte], dass unsere Klien­tinnen und Klienten in baulich und hygie­nisch korrekten Unter­künften wohnen können und das Verhältnis zwischen Wohn­an­gebot und Miet­zins ange­messen ist.”

Sozialhilfebezüger*innen haben oft trotzdem keine andere Wahl, als sich auf die Ange­bote der Firma einzu­lassen. Für viele ist die GSSA AG die einzige Möglich­keit, etwas zum Wohnen zu finden. Sie finden schlicht nichts anderes. Denn die aller­mei­sten Vermieter*innen verlangen bei einer Bewer­bung einen Arbeits­ver­trag, Refe­renzen und einen Betrei­bungs­re­gi­ster­auszug. Wer diese Anfor­de­rungen nicht erfüllt, hat für gewöhn­lich schlechte Karten.

Nicht so bei der GSSA AG. „Die Firma verlangte keine Betrei­bungs­aus­züge”, erklärt Markus. Das möblierte Zimmer versprach endlich eine Bleibe. Endlich ein biss­chen Ruhe. Dafür war Markus auch bereit, für sein möbliertes Zimmer 1’000 Franken zu zahlen — ohne eigene Küche, Wohn- oder Bade­zimmer. Der Betrag liegt über der Miet­zins­li­mite für ein möbliertes Zimmer, die Sozialhilfebezüger*innen in seiner Gemeinde zusteht. Die Diffe­renz muss Markus mit seinem Grund­be­darf beglei­chen. „So habe ich dann halt einfach weniger zu Verfü­gung für Essen, Trans­port, Handy­rech­nung, Kleider und Frei­zeit”, erklärt er.

„Solche Anbieter kennen meist die Miet­zins­li­miten der jewei­ligen Gemeinden — und vermieten dann einzelne möblierte Zimmer zu genau diesem Preis oder sogar ein wenig teurer”, beschreibt Eveline Althaus, Forscherin am ETH-Wohn­forum, die zu Wohn­zu­gang für benach­tei­ligte Gruppen forscht, solche Geschäfts­mo­delle. Das weiss auch die Stadt Winter­thur: „Die Sozialen Dienste können bestä­tigen, dass sich die die Miet­preise der Zimmer auf apartment24.ch an den kommu­nalen Miet­zins­richt­li­nien für die Sozi­al­hilfe orientieren.“

Kündi­gung auf Bewährung

Markus fühlt sich in der Gemein­schafts­woh­nung nicht daheim. Ein Zuhause ist schliess­lich viel mehr als ein Dach über dem Kopf. Ein Ort, an dem man sich wohl und geborgen fühlen kann. Ein Ort, der Ruhe und Sicher­heit verspricht. Die Vorschriften und der Umgangston der GSSA AG verun­mög­li­chen es Markus aber, diesen Ort zu finden. „Diese Art des Wohnens erin­nert mich an die Psych­ia­tri­sche Univer­si­täts­klinik”, meint er. Die fehlende Ruhe und Sicher­heit wird auch dadurch verstärkt, dass die Mieter*innen ohne vorher­ge­hende Mahnung ein Kündi­gungs­schreiben erhalten, wenn die Miete ein paar Tage über­fällig ist – jedoch inklu­sive Mahn­ge­bühr. Die Kündi­gung werde zurück­ge­zogen, wenn der offene Saldo inner­halb von 10 Tagen bezahlt wird, heisst es im Schreiben. Eine Kündi­gung auf Bewäh­rung, sozusagen.

Für die GSSA AG hingegen scheint sich das Geschäfts­mo­dell zu lohnen. Seit der Grün­dung im Jahr 2010 hat sie sich mit ihrem Konzept Apartment24 zur Schweizer Markt­füh­rerin für möblierte Zimmer­ver­mie­tungen gemau­sert. Insge­samt listet sie auf ihrer Webseite zahl­reiche Liegen­schaften in 28 Gemeinden auf, verteilt auf 7 Kantone. „Mieten kann jeder, auch ohne Arbeits­ver­trag oder Refe­renzen“ – so beschreibt die GSSA AG ihr Geschäfts­mo­dell. Mit dem Slogan „Steigen Sie ein in ein äusserst lukra­tives System!“

Das Lamm hat die GSSA AG mit den konkreten Vorwürfen konfron­tiert und weitere Fragen zum Geschäfts­mo­dell gestellt. Ein ausführ­li­cher Fragen­ka­talog wurde der Firma am 17.06.2019 zuge­stellt. Auf eine weitere Nach­frage erhielt die Redak­tion einen Anruf mit dem Angebot, am 03.07.2019 an einer Liegen­schafts­be­ge­hung teil­zu­nehmen. Da das Lamm bereits eine Liegen­schaft besucht hat und sich die erho­benen Vorwürfe auf Doku­mente stützen, die dem Lamm vorliegen, verzich­tete die Redak­tion auf das Angebot. In der Zwischen­zeit hat die GSSA AG eine Ände­rung an der Webseite vorge­nommen, die in einem direkten Zusam­men­hang mit den Vorwürfen von das Lamm stehen.

Bis vor kurzem strahlten vermeint­liche, ehema­lige Mieter*innen auf der Start­seite. Neben dem Bild einer jungen Frau stand: „Es war nicht einfach, kurz­fri­stig eine Wohnung zu finden. Bei apartment24 habe ich sehr schnell eine gute Lösung gefunden. Vielen herz­li­chen Dank!” Eine umge­kehrte Bilder­suche zeigt jedoch, dass die beiden „ehema­ligen Mieter*innen” in Realität Stock­foto-Models sind. Laut den Grund­sätzen der Schweizer Lauter­keits­kom­mis­sion handelt es sich bei Testi­mo­nials von fiktiven Personen womög­lich um unlau­tere Werbung. Die GSSA AG entfernte die Bilder von der Start­seite, liess aber die Testi­mo­nials stehen. Auf anderen Landing­pages sind die Testi­mo­nials von weiteren Stock­foto-Models weiterhin zu finden.

Das Lamm reichte nach der Anpas­sung der Webseite am 24.06.2019 weitere Fragen nach. Eine Beant­wor­tung inner­halb der Frist (bis 28.06.2019) wurde abge­lehnt, aber eine mögliche Beant­wor­tung bis 02.07.2019 in Aussicht gestellt. Aber auch diese blieb bis zum 03.07.2019 aus.

Unseren Kommentar zur Recherche finden Sie hier.

Anmer­kung 10. Juli 2019: In einer ersten Version dieses Arti­kels wurde Walter Angst zitiert mit: „Bei diesem Anbieter gelten sehr kurze Kündi­gungs­fri­sten von zwei Wochen.“ Walter Angst bezog sich laut eigenen Angaben mit dieser Aussage nicht nur auf die GSSA AG, sondern auf alle Anbieter von möblierten Zimmern, weshalb wir das Zitat auf seinen Wunsch hin korri­giert haben zu: „Bei möblierten Zimmern gelten sehr kurze Kündi­gungs­fri­sten von zwei Wochen.“ 


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