Im Zweifel für den Beamten (2/2)

Wenn Polizist:innen Gewalt gegen Demon­strie­rende anwenden, haben sie nichts zu befürchten. Die Justiz schützt die Beamt:innen – und geht hart gegen Aktivist:innen vor. Teil 2 unserer Repor­tage über Poli­zei­ge­walt in Zürich. 
Schützt die Justiz prügelnde Beamt:innen? (Illustration: @lindaluxemburgerli)

Teil 1: Kopf­lose Rambos? Wenn Zürcher Polizist:innen prügeln.
Teil 2: Im Zweifel für den Beamten.

Moritz* sitzt im September 2019 in U‑Haft im Gefängnis Limmattal. Unschuldig, wie er sagt. Die Staats­an­walt­schaft muss eine Unter­su­chungs­haft beim Zwangs­mass­nah­men­ge­richt bean­tragen. In der Begrün­dung steht: Es müsse befürchtet werden, dass Moritz „die am Einsatz betei­ligten Poli­zi­sten, insbe­son­dere Kloos*, beein­flussen oder auf Beweis­mittel einwirken“ würde. So könne er etwa „den noch nicht sicher­ge­stellten Stein besei­tigen, um so die Wahr­heits­fin­dung zu beeinträchtigen“.

Das Zwangs­mass­nah­men­ge­richt wird oft als „Schat­ten­ge­richt“ bezeichnet, da die Verhand­lungen unter Ausschluss der Öffent­lich­keit durch­ge­führt werden und die Akten meistens unter Verschluss bleiben. Zudem werden in 97 von 100 Fällen die Anträge der Staats­an­walt­schaft gutge­heissen. So auch in Moritz’ Fall.

Das Zwangs­mass­nah­men­ge­richt wird oft als „Schat­ten­ge­richt“ bezeichnet.

Moritz wird knapp einen Monat in der Haft­an­stalt Limmattal verbringen. Während dieser Zeit durch­sucht die Kantons­po­lizei Zürich im Auftrag der Staats­an­walt­schaft Moritz’ Wohnung und regi­striert sein DNA-Profil. Bei der Haus­durch­su­chung wird kein rele­vanter Gegen­stand erfasst. Nichts, das den Beschul­digten bela­stet, ist in den Akten vermerkt, die das Lamm vorliegen.

Zudem führt die Stadt­po­lizei Einver­nahmen mit den Feuer­wehr­leuten durch, die am Gerangel am Limmat­platz betei­ligt waren. Sie alle bestä­tigen, dass eine Gruppe vermummter Menschen versucht habe, das Feuer­wehr­auto zu beschä­digen und es an der Weiter­fahrt zu hindern. Sie alle sagen zudem aus, dass der Lösch­auf­trag trotzdem nach wenigen Minuten fort­ge­setzt werden konnte, dass niemand von ihnen Angst hatte, ihnen könne etwas zustossen.

Zu Beginn der Einver­nahmen sagt der befra­gende Beamte gemäss Proto­koll: „Im Polizei-Feuer­wehr­um­feld duzen wir uns grund­sätz­lich. Ich werde dich in dieser Einver­nahme per Sie ansprechen.“

Während die Polizei Einver­nahmen durch­führt, sammelt die „Krawall­gruppe“ Beweis­ma­te­rial. Dieser Teil der Zürcher Staats­an­walt­schaft wurde 2012 gegründet und wird seither von Edwin Lüscher geleitet. Lüscher wurde vom Tages-Anzeiger schon als „Hooligan-Jäger“ bezeichnet. Einem Artikel der WOZ zufolge ist sein Büro mit Armeeu­ten­si­lien geschmückt. Über seinem Schreib­tisch prangt ein ausge­stopfter Bärenkopf.

Lüscher steht in Zürich für „law and order“. Er fordert lieber ein beson­ders hohes als ein unge­wöhn­lich mildes Straf­mass. Vor einigen Jahren wollte er einen jungen Mann, der in einem besetzten Haus zu Besuch war, zu hundert Tagen Gefängnis verdon­nern. Das einzige Beweis­mittel waren damals Finger­ab­drücke auf der Klospülung.

Lüscher begann 1990 seine Arbeit in der Staats­an­walt­schaft und sagte gegen­über der WOZ, er habe die Opern­haus­kra­walle, die Jugend­re­volte in den 80er-Jahren, selbst mitge­kriegt. Lüscher ist ein Teil jenes Zürichs, dass sich von Linken und Hausbesetzer:innen bedroht sieht.

Die „Krawall­gruppe“ arbeitet in der Straf­ver­fol­gung eng mit der Polizei zusammen. Staatsanwält:innen der Gruppe sind oft bei Fuss­ball­spielen oder Demos selbst vor Ort, um sich ein Bild von der Lage zu machen.

Lüschers Verfahren sind zwar oft gewagt, doch bei der Beweis- und Verfah­rens­lage hapert es regel­mässig. Im vergan­genen Jahr wies das Gericht ein Verfahren Lüschers gegen einen Fuss­ball­hoo­ligan aufgrund von formalen Fehlern im Verfahren zurück, und im März 2021 wurde ein der Gewalttat beschul­digter Antifa aufgrund fehlender Beweise freigelassen.

Auch für das Verfahren gegen Moritz sind Lüscher und die Krawall­gruppe verant­wort­lich. Das Verfahren scheint für sie derart wichtig zu sein, dass es im Jahres­be­richt 2019 als einziger Fall explizit erwähnt wird. Über die Gegen­demo zum Marsch fürs Läbe steht dort: „Ein Stei­ne­werfer konnte in flagranti verhaftet und der Krawall­gruppe zuge­führt werden.“ Dass alle Verfahren von diesem Tag noch hängig sind, steht weiter unten im Text. Dass der vermeint­liche Stein­wurf nicht bewiesen ist, wird aller­dings nicht erwähnt.

Moritz im Blick der Staatsanwaltschaft

Die Staats­an­walt­schaft findet Aufnahmen der Gescheh­nisse beim Limmat­platz, auf denen ein Mann mit weisser Cap zu erkennen ist – sie wird später folgern, dass es sich dabei um Moritz handelt.

Was sie nicht findet: Hinweise auf einen Stein­wurf. In einem Poli­zei­rap­port in den Akten steht zudem: „Verlet­zungen: Drei Rötungen am Ober­körper durch Gummischrot.“

Bemer­kens­wert ist, dass die Einver­nahme mit dem einzigen Zeugen für den Stein­wurf, Georg Kloos, nicht in dieser Zeit statt­findet. Statt­dessen findet sie mehr als ein Jahr später statt, obwohl die angeb­liche Kollu­si­ons­ge­fahr wich­tiger Grund für die Unter­su­chungs­haft war. Die Einver­nahme über­nimmt Edwin Lüscher am 17. Dezember 2020 persönlich.

Die Staats­an­walt­schaft recht­fer­tigt auf Anfrage die U‑Haft, ohne auf die verspä­tete Einver­nahme einzu­gehen. Die Medi­en­ver­tre­tung schreibt: „Weil ein drin­gender Tatver­dacht bestand und Haft­gründe gegeben waren, hatte das Zwangs­mass­nah­men­ge­richt auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Unter­su­chungs­haft ange­ordnet. Das Vorgehen […] steht im Einklang mit der Schwei­ze­ri­schen Strafprozessordnung.“ 

Was eben­falls ausbleibt: eine Unter­su­chung des Poli­zei­ein­satzes. Moritz hat sich dagegen entschieden, Anzeige zu erstatten. Sein Anwalt hat ihm davon abge­raten. Zu aussichtslos seien solche Anzeigen gegen Bedien­stete, bei denen kaum Beweis­ma­te­rial vorliegt. 

Doch selbst wenn es Indi­zien gibt, ist die Anklage von Polizist:innen wegen eines Einsatzes selten. Noch seltener ist eine Verur­tei­lung. Nicht einmal dann, wenn der Fall klar erscheint: 2015 schossen zwei Poli­zi­sten insge­samt 13-Mal auf einen psychisch kranken Mann. Er leidet bis heute an den Folgen des Vorfalls. Das Verfahren gegen den Poli­zi­sten, der zweimal schoss, wurde einge­stellt. Der andere Schütze wurde in erster Instanz freigesprochen. 

Torsten Kahl­höfer war damals der Anwalt des ange­schos­senen Mannes. „Es gibt unter Poli­zi­sten einen starken Korps­geist. Man will die Kollegen nicht bela­sten, schliess­lich kann man ja auch selbst in eine ähnliche Situa­tion geraten und ist dann froh um Rück­halt“, sagt er. Im Debrie­fing nach einem Einsatz wie diesem gebe es genug Möglich­keiten, Aussagen aufein­ander abzustimmen. 

Auch die Expertin für Menschen­rechte an der Univer­sität Bern Evelyn Sturm bestä­tigt: „Die Poli­zi­sten geniessen vor Gericht und in den Ermitt­lungen oft mehr Glaub­wür­dig­keit.“ Dass es gegen die Polizei aber kaum je Straf­ver­fahren gebe, sei auch ein juri­sti­sches Problem: Das Straf­recht sei in der Schweiz nicht in jedem Fall ausrei­chend, um Menschen­rechte durch­zu­setzen. Ein Problem ist beispiels­weise, dass in einem Straf­ver­fahren die indi­vi­du­elle Schuld nach­ge­wiesen werden muss.

Wenn aber etwa bei einem Gummischrotein­satz nicht bewiesen werden kann, welcher Poli­zist bzw. welche Poli­zi­stin für das entschei­dende Geschoss verant­wort­lich ist, kommt es zu einem Frei­spruch, obschon aus menschen­recht­li­cher Optik mögli­cher­weise eine Verant­wort­lich­keit des Staates vorliegen würde. Weder das Bundesamt für Stati­stik noch Stati­stik Stadt Zürich verfügen über Zahlen dazu, wie oft Straf­ver­fahren gegen Poli­zei­be­amte eröffnet werden. 

Die Justiz sei gegen­über Poli­zei­ge­walt „dysfunk­tional“, so auch Rolf Zopfi von der Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tion Augenauf. Es bräuchte enorme Beweis­mittel, um Gewalt nach­zu­weisen. Zopfi fügt an: „Bevor deine Anzeige wegen Poli­zei­ge­walt unter­sucht wird, wirst du schon mit einer Klage über­zogen und vor Gericht schuldig gespro­chen. Danach ist der Einsatz der Gewalt gerecht­fer­tigt, es war ja zur Selbstverteidigung.“ 

Eine Klage gegen einen Poli­zei­ein­satz ist also beinahe aussichtslos. Daneben rät die Stadt­po­lizei betrof­fenen Personen, sich an die Ombuds­stelle der Stadt Zürich zu wenden. 

Pierre Heusser ist der entspre­chende Ombuds­mann. Er gibt an, dass ihn regel­mässig Beschwerden zu Poli­zei­ein­sätzen errei­chen. Aller­dings handelt es sich dabei selten um eigent­liche Poli­zei­ge­walt, sondern viel­mehr um Menschen, die ihrer Aussage nach unfreund­lich behan­delt oder unge­recht­fer­tigt kontrol­liert worden sind, um Fälle, in denen der Verdacht auf Racial Profiling besteht oder wenn jemand der Polizei Untä­tig­keit vorwirft. 

Heusser sagt: „An uns wendet man sich sinn­vol­ler­weise, wenn es noch möglich ist, ein Gespräch zwischen den invol­vierten Personen zu führen, das gegen­sei­tige Verständnis zu stärken und even­tuell Lösungs­an­sätze zu finden. Beim Einsatz von Gewalt ist dies meist nicht mehr der Fall.“ 

Nachdem Moritz im Oktober 2019 frei­ge­lassen wird, passiert lange Zeit nichts. Erst im Dezember 2020 finden Einver­nahmen mit Moritz selbst und mit dem Zeugen, Zugführer Georg Kloos, statt.

Moritz macht von seinem Recht auf Aussa­ge­ver­wei­ge­rung Gebrauch und sagt nichts. Kloos sagt in der Einver­nahme, er habe gesehen wie „der Beschul­digte, also eine dunkel ange­zo­gene vermummte Person, etwas gegen die Poli­zi­sten, die vor uns durch­ge­gangen sind, geworfen hat“.

Im Dezember 2020 fischt Moritz eine Ankla­ge­schrift aus dem Brief­ka­sten. Ihm wird Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vorge­worfen. Er habe, so die Ankla­ge­schrift, „minde­stens einen Stein“ in Rich­tung der Polizist:innen geworfen. Eben­falls habe er Land­frie­dens­bruch und Sach­be­schä­di­gung begangen, weil er Teil der randa­lie­renden Gruppe am Limmat­platz gewesen sei.

Am Ende der einein­halb­jäh­rigen Ermitt­lungen wegen des mutmass­li­chen Stein­wurfs stehen: fünf Einver­nahmen. Eine Haus­durch­su­chung ohne Resultat. Eine DNA-Entnahme. Ein Prozess vor dem Zwangs­mass­nah­men­ge­richt. Ein Monat Unter­su­chungs­haft. 258 Seiten Unter­su­chungs­akten. Mehrere Tausend Franken Prozesskosten.

Die Verhand­lung

Vor dem Bezirks­ge­richt Zürich stehen ein paar Dutzend Menschen und rufen: „Tout le monde déteste la police“, die ganze Welt hasst die Polizei. Sie sind hier, um ihre Soli­da­rität mit Moritz auszu­drücken. Moritz tigert vor dem Gericht hin- und her, raucht eine Ziga­rette. Dann winkt er den Prote­stie­renden zu und verschwindet im Gebäude. Es ist der 25. März 2021 und Verhandlungstag.

Vor dem Gerichts­saal stehen Polizist:innen, sie kontrol­lieren alle, die das Bezirks­ge­richts­ge­bäude betreten. Selbst akkre­di­tierte Journalist:innen müssen sich filzen lassen, ein Poli­zist unter­sucht jede einzelne Karte im Geldbeutel.

Staats­an­walt Edwin Lüscher betritt den Gerichts­saal. Er ist ein breit­schult­riger Mann mit Glatze und schlecht sitzendem Anzug. Er ist hier, obwohl er nicht müsste. Vertreter:innen der Staats­an­walt­schaft müssen nur erscheinen, wenn sie eine Frei­heits­strafe von über einem Jahr fordern.

Es geht in der Verhand­lung um zwei vermeint­liche Vergehen. Das erste betrifft das Gerangel am Limmat­platz. Moritz wird vorge­worfen, dort Teil einer gewalt­tä­tigen Zusam­men­rot­tung gewesen zu sein. Das zweite betrifft den mutmass­li­chen Steinwurf.

Ersteres sei, so der Staats­an­walt, mithilfe von Bild- und Video­auf­nahmen bewiesen. Auf ihnen sei Moritz wegen seiner weissen Cap deut­lich zu erkennen. Lüschers Beweis für den Stein­wurf: die Einver­nahme mit dem Einsatz­leiter Kloos.

„Alles ist bewiesen“, sagt Lüscher. Der Ange­klagte habe Gewalt gegen­über Anders­den­kenden, sogar eine „Gewalt­orgie“ ausge­lebt. Er beendet sein Plädoyer nach zehn Minuten, ohne den Blick von seinem Zettel zu heben.

Moritz’ Vertei­diger holt tief Luft. Und plädiert dann dafür, seinen Mandaten frei­zu­spre­chen. Er weist auf Lücken in der Beweis­füh­rung hin, es läge hier eine Verwechs­lung vor. Erstens sei unklar, warum die Staats­an­walt­schaft davon ausgehe, dass die weisse Cap auf den Bildern zu Moritz gehört. Sie ist zwar als Teil seiner persön­li­chen Belange bei der Fest­nahme vermerkt. Aller­dings hat Moritz diese Liste nie unter­zeichnet und damit auch nicht bestä­tigt, dass die aufge­führten Gegen­stände ihm gehören.

Es stehe hier Aussage gegen Aussage. Es gelte: Im Zweifel für den Angeklagten.

Zwei­tens gebe es abge­sehen von der Aussage des einen Poli­zi­sten keinen Beweis dafür, dass Moritz den Stein geschmissen habe. Kein Bild, keine Video­auf­nahmen, noch nicht einmal Zeugen­aus­sagen von weiteren Polizist:innen. Es sei, so die Argu­men­ta­tion des Vertei­di­gers, unplau­sibel, dass Kloos im unüber­sicht­li­chen Hand­ge­menge bei der Josef­wiese den Stein­wurf zuver­lässig einer Person zuordnen könne. Zudem wider­spreche sich der Poli­zist in zwei unter­schied­li­chen Einver­nahmen selbst. Es stehe hier Aussage gegen Aussage. Es gelte: Im Zweifel für den Angeklagten.

Am Ende hält Moritz sein Schluss­plä­doyer. In einem halb­stün­digen Vortrag beschreibt der Geschichts­stu­dent den Kampf von Frauen um die Auto­nomie und Kontrolle über ihre Körper. Der Richter blät­tert dabei gelang­weilt in einem Ordner. Einmal versucht er, das Plädoyer zu unter­bre­chen. „Bleiben Sie bei der Sache“, sagt er. Doch Moritz beharrt auf seinem Recht.

Als der GLP-Richter Thomas Vesely sein Urteil spricht, ist es still im Saal. Er sagt: „Sie werden schuldig gespro­chen wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, Land­frie­dens­bruch und des Verstosses gegen das Vermum­mungs­verbot.“ Er verur­teilt Moritz zu acht Monaten bedingter Frei­heits­strafe und einer Busse. Edwin Lüscher verlässt den Saal zuerst. Moritz schlen­dert nach ihm nach draussen.

Für die „Krawall­gruppe“ ist der Fall somit abge­schlossen, der Täter gefasst, „alles bewiesen“, wie Lüscher sagt. Moritz hingegen sieht jetzt noch weniger Hoff­nung, dass eine Anklage gegen den Poli­zei­ein­satz Erfolg haben könnte. Während er vom Bezirks­ge­richt in Rich­tung Lang­strasse läuft, sagt er noch­mals, mehr zu sich selbst als zu jemand anderem: „Ich habe den Stein nicht geschmissen.“

*Namen von der Redak­tion geändert.

Diese Recherche wurde vom Recherche-Fonds der Gott­lieb und Hans Vogt Stif­tung, vergeben durch investigativ.ch, geför­dert.


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