Junge Tat wird für rassistische und queerfeindliche Aktionen verurteilt

Heute verurteilte das Bezirksgericht Zürich mehrere rechtsextreme Aktivisten. Bei der Aktion gegen eine Drag-Lesung im Tanzhaus Zürich griff die Diskriminierungsstrafnorm jedoch nicht.
Während des Prozesses protestierten linke Antifaschist*innen vor dem Bezirksgericht Zürich gegen die Junge Tat. (Bild: Kira Kynd)

Am 16. Oktober 2022 schlichen sich Mitglieder der rechtsextremen Jungen Tat in die Kindervorleseveranstaltung «Drag Story Time» im Tanzhaus Zürich ein. Sie nahmen die Kinder an der Hand und machten zunächst ganz normal mit. Dann holten sie ein Transparent mit der Aufschrift «Familie statt Genderideologie» aus dem Rucksack. Schliesslich stellten sie sich vermummt und mit Pyros vor dem Gebäude auf. 

Heute wurden Manuel Corchia und Tobias Lingg als selbst ernannte Anführer der rechtsextremen Jungen Tat dafür verurteilt. Vom Vorwurf der mehrfachen, teils versuchten Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass im Tanzhaus sprach das Gericht sie jedoch frei. 

Die Aktion im Tanzhaus richtete sich klar gegen die Geschlechtsidentität, sagte der Richter in der Urteilsverkündung. Gerade deswegen blieb sie in dieser Hinsicht strafrechtlich ohne Folgen. Die Schweizer Diskriminierungsstrafnorm umfasst seit dem 1. Juli 2020 ausdrücklich auch die sexuelle Orientierung, nicht aber die Geschlechtsidentität. 

Es bleibt jedoch der Straftatbestand der Nötigung. Der Richter sagte, der martialische Auftritt der Jungen Tat habe die besonders vulnerable Gruppe aus Eltern und Kindern in der Veranstaltung verängstigt. 

72’000 Franken betragen die heutigen Verfahrenskosten für die Junge Tat.

Neben der Aktion im Tanzhaus wurden Mitglieder der Jungen Tat auch für weitere rassistische und queerfeindliche Aktionen zwischen 2022 und 2024 verurteilt. Im Juni 2022 trugen sie ein Holzkreuz mit der Aufschrift «NoPrideMonth» in einen Pride-Gottesdienst der katholischen Kirche St. Peter und Paul in Zürich. 

In diesem Fall wandte das Gericht die Diskriminierungsstrafnorm tatsächlich an. Laut dem Richter vermittelte die Aktion, dass die «schwul-lesbische Communitiy» nicht das Recht haben solle, eine Pride-Veranstaltung durchzuführen und auch nicht an einem Gottesdienst teilzunehmen. Weil es sich um einen Gottesdienst handelte, störten sie damit zusätzlich die Glaubens- und Kulturfreiheit. 

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte die zwei Köpfe der Jungen Tat heute zu je zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe bei vier Jahren Probezeit. Die Ex-Klimaaktivistin und einzige öffentlich bekannte Frau, Selina Dienemann, wurde vollumfänglich freigesprochen. Das Gericht konnte ihr nicht nachweisen, an den Aktionen beteiligt gewesen zu sein. 

Drei weitere, eher unbekannte Mitglieder der Jungen Tat wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Nur Corchia und Lingg müssen ihre Geldstrafe von 1’200 beziehungsweise 3’150 Franken bereits zahlen. Was die Junge Tat tatsächlich schmerzen könnte, sind die Verfahrenskosten, die das Gericht ihnen teilweise auferlegte. Sie betragen für alle heute Verurteilten zusammen mindestens 72’000 Franken. 

Die Rechtsextremisten legen Berufung gegen das Urteil ein. «Wenn es sein muss, ziehen wir bis ans Bundesgericht», sagt Manuel Corchia in einem Video auf dem Telegram-Kanal der Jungen Tat. Der Umstand, dass das Gericht den Slogan «Familie statt Genderideologie» nicht als Diskriminierung verurteilte, stimmt den Rechtsextremisten «positiv erstaunt».

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