Das CO2-Gesetz in acht Folgen: Dieser Artikel ist der fünfte Teil einer Serie. Alle Artikel findest du hier.
Sechs Instrumente sieht das neue revidierte CO2-Gesetz vor, um Verursacher:innen von Klimagasen zur Kasse zu bitten. Und alle funktionieren anders. Die CO2-Preise, die mit diesen sechs Instrumenten anfallen, zu vergleichen, ist deshalb komplex. Wichtig ist ausserdem, dass viele Abgaben wieder an die Bevölkerung zurückverteilt werden (mehr dazu hier).
Trotzdem haben wir versucht zu berechnen, wie viel eine Tonne CO2 für wen kostet. Das wichtigste Ergebnis vorweg: Es gibt grosse Unterschiede – und es sind die Falschen, die davon profitieren.
Abgabe I: CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe
Wer noch mit Erdgas oder Erdöl heizt, zahlt dafür aktuell 96 CHF pro Tonne CO2. Mit dem neuen CO2-Gesetz könnte der Betrag bis auf 210 CHF pro Tonne im Jahr 2030 erhöht werden. Die Erhöhung würde aber schrittweise erfolgen. Und zwar immer nur dann, wenn die gesetzten Reduktionsziele nicht erreicht werden. Theoretisch ist es möglich (wenn auch unwahrscheinlich), dass der Preis pro Tonne auch weiterhin nur 96 CHF beträgt.
ab Januar 2018 ...falls noch mehr als 73% im Jahr 2016 | 96 CHF/CO2t |
ab Januar 2022 ...falls noch mehr als 67% im Jahr 2020 | 120 CHF/CO2t |
ab Januar 2024 ...falls noch mehr als 60% im Jahr 2022 ...falls noch mehr als 64% im Jahr 2022 | 140 CHF/CO2t 145 CHF/CO2t |
ab Januar 2026 ...falls noch mehr als 54% im Jahr 2024 ...falls noch mehr als 57% im Jahr 2024 | 165 CHF/CO2t 175 CHF/CO2t |
ab Januar 2028 ...falls noch mehr als 48% im Jahr 2026 ...falls noch mehr als 50% im Jahr 2026 | 190 CHF/CO2t 210 CHF/CO2t, |
ab Januar 2030 ...falls noch mehr als 42% im Jahr 2028 | 210 CHF/CO2t |
Wichtig: Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe und keine Steuer. Deshalb wird sie zu einem grossen Teil an die Bevölkerung und Firmen zurückverteilt.
Wenn die Hausverwaltung die CO2-Abgabe auf die Mieten abwälzt, entstehen für fossil heizende Mieter:innen aber auch nach Abzug der bereits erwähnten Rückverteilungen Mehrkosten. Was das für eine mietende Familie genau bedeuten könnte, hat der Mieterinnen- und Mieterverband berechnet. Bei der maximalen Abgabe von 210 CHF pro Tonne hätte eine Standardfamilie 520 CHF Mehrkosten pro Jahr, wenn sie auch noch 2030 in einer fossil beheizten Wohnung lebt.
Die CO2-Abgabe spielt aber nicht nur bei den Mieten eine Rolle, sondern überall dort, wo fossile Brennstoffe zum Einsatz kommen. Zum Beispiel wird auch das Beheizen von Gewächshäusern teurer werden, was zu höheren Preisen bei nicht saisonal hergestelltem Gemüse führen kann.
Eine Wirkungsabschätzung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe, die 2018 vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) durchgeführt wurde, kommt jedoch zum Schluss, dass die reduzierende Wirkung der CO2-Abgabe zu drei Vierteln durch die Haushalte, also im Gebäudebereich erzielt wurde. Die Wirtschaft, also die Industrie und der Dienstleistungssektor, steuerten nur etwa einen Viertel bei. Dies dürfte in erster Linie daran liegen, dass nicht alle Firmen der CO2-Abgabe unterstellt sind.
Abgabe II: CO2-Sanktionen auf importierte Neuwagen
Damit dereinst nicht mehr so viele CO2-Schleudern auf unseren Strassen unterwegs sind, zahlen Autoimporteur:innen Sanktionen, wenn ihre Autos zu viel CO2 auspusten. Mit dem aktuellen CO2-Gesetz (Art. 10) liegen diese Grenzwerte seit 2020 für Personenwagen bei 95 und für leichte Nutzfahrzeuge bei 147 Gramm CO2/km. Für schwere Nutzfahrzeuge gibt es bis jetzt keine Vorschriften. Für sie ist erst ab 2025 ein Grenzwert geplant. Erst dann sollen die nächsten Verschärfungen für Autoimporte umgesetzt werden.
Überschreiten die Autohändler:innen den definierten Grenzwert, müssen sie Sanktionen zahlen. Und zwar pro Gramm Überschreitung. Seit 2019 übernimmt die Schweiz den Sanktionsbetrag aus der EU-Gesetzgebung. Momentan liegt dieser bei 95 Euro pro gCO2/km. Wegen sich ändernder Wechselkurse vom Euro zum Schweizer Franken hat der Sanktionsbetrag in Schweizer Franken jedoch in den letzten Jahren abgenommen.
Sanktionsbetrag 2019 | 111 CHF pro überschrittenem gCO2/km |
Sanktionsbetrag 2020 | 109 CHF pro überschrittenem gCO2/km |
Sanktionsbetrag 2021 | 103 CHF pro überschrittenem gCO2/km |
Weil sich Lebensdauer und tatsächliche Emissionen verschiedener Automodelle stark unterscheiden, lässt sich in diesem Fall kein klarer Preis für eine emittierte Tonne CO2 festlegen.
Aber: 2019 mussten Autoimporteure auf dieser Grundlage insgesamt 78 Millionen CHF bezahlen. Die mit Abstand höchsten Beträge zahlten die VW-Porsche-Gruppe mit 35 Millionen und Mercedes-Benz mit 30 Millionen. Welcher Anteil dieser Kosten an die Käufer:innen weitergegeben wird, ist nicht bekannt. Und weil sich auch die zukünftigen Abgaben an der EU orientieren und diese ihre Pläne erst 2022 bekannt machen wird, lässt sich auch die weitere Entwicklung dieser Abgabe noch nicht eindeutig festhalten.
Abgabe III: Kompensationen auf Treibstoffe
Treibstoffimporteur:innen müssen einen Teil der Emissionen, die die von ihnen eingeführten Treibstoffe verursachen, kompensieren. Dafür müssen sie der Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK Kompensationszertifikate abkaufen.
Laut der Stiftung KliK unterscheiden sich die Preise, die man hier für eine Tonne CO2 auf den Tisch legen muss, je nach Sektor. In einer Medienmitteilung vom Frühling 2021 gibt KliK jedoch bekannt, dass momentan der Preis für die Kompensation einer Tonne CO2 bei knapp 84 CHF liegt. Unter dem aktuellen CO2-Gesetz müssen alle Kompensationen im Inland erbracht werden.
Das würde sich bei einer Annahme des neuen CO2-Gesetzes ändern. Der Anteil der Klimagase, der im Ausland kompensiert werden dürfte, würde sich von fünf Prozent im 2022 auf 55 Prozent im 2030 erhöhen. Und das hat einen grossen Einfluss auf den Preis. „Wir gehen davon aus, dass der Preis pro Tonne CO2-Reduktion durchschnittlich bei um die 30 Franken liegen wird“, meint die Stiftung KliK dazu. Für die Treibstoffimporteur:innen werden die Auslandskompensationen also um einiges günstiger zu haben sein.
Und was heisst das nun für die Leute an der Zapfsäule? Die Treibstoffimporteur:innen dürfen anders als die Immobilienbesitzer:innen die durch die Klimaabgaben entstehenden Mehrkosten nur zum Teil auf ihre Kund:innen abwälzen. Aktuell dürfen sie maximal fünf Rappen pro Liter Treibstoff an den Zapfsäulen draufschlagen. Mit dem neuen CO2-Gesetz dürfte der Preis bis 2024 höchstens zehn und ab 2025 höchstens zwölf Rappen pro Liter Benzin oder Diesel hochgehen. Laut einem Faktenblatt des Bundesamtes für Umwelt schöpfen die Importeur:innen das aber bis jetzt nicht aus: Aktuell würden die Tankstellen-Kund:innen wegen der Kompensationspflicht der Importeur:innen lediglich eineinhalb Rappen mehr bezahlen pro Liter.
Abgabe IV: Neu, die Flugticketabgabe
Die Höhe der Flugticketabgabe wird, im Fall einer Annahme des revidierten CO2-Gesetzes, in der neuen CO2-Verordnung festgelegt. Diese Verordnung befindet sich zurzeit noch in der Vernehmlassung. Gemäss aktuellem Stand sieht sie für Kurzstreckenflüge in der Economy-Class Abgaben von 30 CHF, für mittlere Strecken von 60 CHF und für Langstrecken von 120 CHF vor. Für ein Ticket in der Business- oder First-Class kämen bei allen drei Kategorien zusätzlich 30 CHF dazu.
Auch die Flugticketabgabe ist keine Steuer, sondern eine Lenkungsabgabe. Sprich: Ein Teil des Geldes wird an die Privathaushalte und Firmen zurückbezahlt. Unter dem Strich profitieren also die Nicht- oder Wenigflieger:innen.
Economy-Class | Business- und First-Class | |
Kurzstrecke | 30 CHF | 60 CHF |
Mittelstrecke | 60 CHF | 90 CHF |
Langstrecke | 120 CHF | 150 CHF |
Je nach Fluglänge und gebuchter Klasse fallen die Preise pro verursachter Tonne CO2 allerdings ziemlich unterschiedlich aus. Nach eigenen Berechnungen würde die Tonne CO2 mit diesem Preissystem zwischen 20 und 180 CHF kosten. Auf Kurz- und Mittelstrecken würden die Luxusflieger:innen jedoch nur etwa halb so viel pro Tonne CO2 zahlen wie die „Normalos“ in den Economy-Reihen.
Hintertür I: Der Emissionshandel
Am meisten Wirkung hat die CO2-Abgabe bisher bei Privathaushalten. Im Gebäudebereich wurden die Emissionen deutlich reduziert seit der Einführung der Abgaben auf fossile Heizstoffe. Aber auch viele Firmen, brauchen für die Herstellung ihrer Produkte fossile Brennstoffe. Bei ihnen hatte die CO2-Abgabe jedoch noch nicht so eine grose Wirkung. Wieso? Vermutlich vor allem, weil sich Firmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Dafür müssen sie entweder mit dem Bund eine Zielvereinbarung mit Verminderungspflicht eingehen oder beim Emissionshandelssystem mitmachen.
Im Emissionshandelssystem (EHS) gibt es jedoch keine fixen Preise pro Tonne CO2. Die Emissionsrechte werden versteigert und unter den Unternehmen gehandelt. Ein Vergleich ist deswegen nicht ganz einfach. Zudem sind dem zuständige Bundesamt für Umwelt (BAFU) lediglich die Preise aus den Auktionen bekannt, die das BAFU selber durchführt. Ansonsten hätten nur die EHS-Unternehmen selber Kenntnis über die bezahlten Preise, so das Bafu.
Für die eigenen Versteigerungen verweist uns das Bundesamt auf das Emissionshandelsregister, in welchem die vergangenen Auktionen aufgeführt sind. Zwischen 5 und 40 CHF kostete die Tonne CO2 dort in den letzten Jahren.
Preisspanne im EHS | CO2-Abgabe | |
2013 | k.A. | 36 CHF |
2014 | 20 – 40 CHF | 60 CHF |
2015 | 11 – 12 CHF | 60 CHF |
2016 | 7 – 9 CHF | 84 CHF |
2017 | 6 – 7 CHF | 84 CHF |
2018 | 5 – 8 CHF | 96 CHF |
2019 | 7 – 18 CHF | 96 CHF |
2020 | 23 – 26 CHF | 96 CHF |
Nachdem die Kosten zuerst über Jahre immer weiter in den Keller gerutscht sind, zeichnet sich seit 2019 eine gewisse Erhöhung ab. Was aber auffällt: Die Tonne CO2 war im EHS durchgehend deutlich billiger zu haben als über die CO2-Abgabe. Zusätzlich mussten die EHS-Firmen bei Weitem nicht alle Tonnen kaufen. Über gratis zugeteilte Emissionsrechte konnten viele schon einen grossen Teil ihrer Emissionen abdecken.
Wie sich die Preise für die im EHS gehandelten Emissionsrechte in naher Zukunft entwickeln werden, ist momentan nicht ganz einfach zu sagen. Nachdem die Emissionsrechte lange Zeit um die 20 CHF pro Tonne kosteten, sprengten sie kürzlich zum ersten Mal die 40 CHF-Grenze. Anthony Patt, Professor für Klimapolitik an der ETH Zürich, geht davon aus, dass der Preisanstieg mit den zunehmenden Bemühungen einiger Länder in Sachen Klimaschutz zu tun habe. Gleichzeitig sei aber noch nicht klar, wie sich diese genau auf den Emissionshandel auswirken werden: „Wegen dieser Ungewissheiten kaufen Firmen momentan Emissionsrechte für den Fall, dass der Preis für die Zertifikate stärker steigt als erwartet.“
Auf welchem Niveau sich der Preis einpendeln werde, sehe man erst, wenn klar sei, wie sich die Regeln für das EHS verändern würden. Werden die Regeln im EHS stärker verschärft als erwartet, sei mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen. Gibt es keine wesentlichen Verschärfungen, könne der Preis aber auch wieder sinken. Entsprechen die neuen Regeln etwa den Erwartungen der EHS-Firmen, würde sich der Preis auf dem jetzigen Niveau einpendeln.
Letzteres Szenario ist für Patt am wahrscheinlichsten. „Obwohl sich das EHS dadurch doch noch als ernstzunehmender Kostenpunkt für die Schweizer Unternehmen erweisen könnte, wäre auch dieser Preis immer noch zu niedrig, um die Schweizer EHS-Firmen tatsächlich dazu zu bewegen, ihre Emissionen zu reduzieren“, so Patt weiter.
Hintertür II: Die Zielvereinbarungen
Und wie sieht das bei den Firmen aus, die sich von den CO2-Abgaben befreit haben, indem sie mit dem Bund eine Zielvereinbarung mit Reduktionsverpflichtung abgeschlossen haben? Also indem sie „versprochen“ haben, ihre Emissionen zu senken? Wie viel kostet sie die Tonne CO2?
Zwar müssen diese Firmen nicht direkt für ihre Klimagase bezahlen, aber für die versprochenen Reduktionsmassnahmen. Und auch die kosten. Über diese Kosten kann ein Preis pro reduzierter Tonne CO2 berechnet werden.
Auf Anfrage verweist uns das BAFU auf eine von Bundesamt für Energie in Auftrag gegebene Studie von 2016 in der jedoch lediglich Folgendes steht: „Die Gesamtkosten (Vollzugs- und Massnahmenkosten) der Zielvereinbarungen können auf 26 bis 69 CHF pro Tonne CO2 geschätzt werden.“
Auf den ersten Blick sieht es also so aus, als ob die Firmen mit einer Zielvereinbarung zumindest von der Grössenordnung her etwa gleich viel für die Tonne CO2 bezahlen mussten wie die nicht abgabebefreiten Immobilienbesitzer:innen und Firmen.
Der Schein trügt jedoch. Erstens zahlen die Firmen nicht die gesamten 26 bis 69 CHF pro Tonne CO2. Mit in diesem Preis enthalten sind auch die Vollzugskosten, die zumindest zum Teil bei den Behörden anfallen. Zweitens müssen die Firmen mit einer Zielvereinbarung diesen Preis ja nicht für jede Tonne CO2 auf den Tisch legen, die sie in die Luft pusten, sondern nur für den Teil, den sie vermindert haben.
Die Preise schwanken
Auch wenn es nicht einfach ist, den Preis für eine Tonne CO2 in den verschiedenen Instrumenten des CO2-Gesetzes zu vergleichen, ist eines klar: Er schwankt. Während die nicht abgabebefreiten Firmen, Immobilienbesitzer:innen und Mietenden rund 100 Stutz CO2-Abgabe für die Tonne hinlegen, kriegen die Treibstoffimporteur:innen bei einem Ja zum neuen CO2-Gesetz künftig einen immer grösseren Teil ihrer Tonnen für 30 CHF. Die Preise, die die EHS-Firmen für eine Tonne auf den Tisch packen mussten, waren zeitweise gar noch um einiges tiefer. Und auch die Kosten, welche den Firmen mit einer Zielvereinbarung entstehen, liegen unter dem, was die CO2-Abgabe pro Tonne eigentlich vorsieht.
Gerade in den zwei letzten Gruppen tummeln sich aber genau diejenigen, die am meisten CO2 verursachen: Die grössten Emittent:innen zerstören die Umwelt also zum günstigsten Preis.
Damit ihr die Übersicht nicht verliert – Hier die Schweizer Klimagesetzgebung auf einen Blick (oder vielleicht auf zwei):
Journalismus kostet
Die Produktion dieses Artikels nahm 26 Stunden in Anspruch. Um alle Kosten zu decken, müssten wir mit diesem Artikel CHF 1612 einnehmen.
Als Leser*in von das Lamm konsumierst du unsere Texte, Bilder und Videos gratis. Und das wird auch immer so bleiben. Denn: mit Paywall keine Demokratie. Das bedeutet aber nicht, dass die Produktion unserer Inhalte gratis ist. Die trockene Rechnung sieht so aus:
Wir haben einen Lohndeckel bei CHF 22. Die gewerkschaftliche Empfehlung wäre CHF 35 pro Stunde.
CHF 910 → 35 CHF/h für Lohn der Schreibenden, Redigat, Korrektorat (Produktion)
CHF 442 → 17 CHF/h für Fixkosten (Raum- & Servermiete, Programme usw.)
CHF 260 pro Artikel → Backoffice, Kommunikation, IT, Bildredaktion, Marketing usw.
Weitere Informationen zu unseren Finanzen findest du hier.
Solidarisches Abo
Nur durch Abos erhalten wir finanzielle Sicherheit. Mit deinem Soli-Abo ab 60 CHF im Jahr oder 5 CHF im Monat unterstützt du uns nachhaltig und machst Journalismus demokratisch zugänglich. Wer kann, darf auch gerne einen höheren Beitrag zahlen.
Ihr unterstützt mit eurem Abo das, was ihr ohnehin von uns erhaltet: sorgfältig recherchierte Informationen, kritisch aufbereitet. So haltet ihr unser Magazin am Leben und stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von ihren finanziellen Ressourcen – Zugang zu fundiertem Journalismus abseits von schnellen News und Clickbait erhalten.
In der kriselnden Medienwelt ist es ohnehin fast unmöglich, schwarze Zahlen zu schreiben. Da das Lamm unkommerziell ausgerichtet ist, keine Werbung schaltet und für alle frei zugänglich bleiben will, sind wir um so mehr auf eure solidarischen Abos angewiesen. Unser Lohn ist unmittelbar an eure Abos und Spenden geknüpft. Je weniger Abos, desto weniger Lohn haben wir – und somit weniger Ressourcen für das, was wir tun: Kritischen Journalismus für alle.
Einzelspende
Ihr wollt uns lieber einmalig unterstützen?