Trotz Kälte und Schnee tagsüber ausgesperrt – Protest in Asylunterkunft Kaltbach
Im Kanton Schwyz wohnen rund 15 abgewiesene Asylsuchende in einem Container. Tagsüber werden sie ausgesperrt. Am 19. Februar 2026 protestierten sie und richteten sich mit einem offenen Briefan die Öffentlichkeit.
In diesem Container schlafen über 15 abgewiesene asylsuchende Männer auf engstem Raum. (Bild: Kira Kynd)
Im Kanton Schwyz werden abgewiesene asylsuchende Menschen in der Nothilfeunterkunft Kaltbach tagsüber aus dem Container gesperrt – unabhängig davon, ob sie krank sind oder draussen Schnee liegt. Ihre Asylgesuche wurden von den Schweizer Migrationsbehörden abgelehnt oder ihre Aufenthaltsbewilligungen entzogen.
Über 15 Männer leben dort am Rand eines 200-Seelen-Dorfs zwischen dem Militäramt und einer Umfahrungsstrasse. Sie erhalten ein spärliches Taggeld von 10.50 Franken für Nahrung und Kleidung. Nach Aussage von Tünde Szalay, Vorsteherin des Amts für Migration Schwyz, soll die Nothilfe lediglich das Nötigste abdecken und keinen Anreiz für einen weiteren Verbleib in der Schweiz schaffen.
Es unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, wie sich der tiefste Ansatz der Nothilfe für Nahrung, Kleider und Obdach zusammensetzt. Das Migrationsamt in Schwyz gestaltet ihn so: Die Notschlafstelle wird tagsüber verschlossen – und bietet nur Schlafplätze, keine Aufenthaltsräume. Jeden Abend warten die Bewohner vor den vergitterten Fenstern, bis der Sicherheitsdienst sie wieder in die Unterkunft lässt. Am Morgen zwischen 8 und 9 Uhr müssen sie das Gebäude erneut verlassen.
Abgewiesene Asylsuchende werden in der Schweiz in Nothilfeunterkünften oder sogenannten Rückkehrzentren untergebracht. Abgelegen und isoliert in Containern, Zivilschutzbunkern oder ehemaligen Psychiatrien leben sie von 10.50 Franken am Tag.
Laut Artikel 12 der Bundesverfassung hat jede Person in Not Anspruch auf «Hilfe, Betreuung und die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind». Dieses Recht erhielt seine Bedeutung überhaupt erst, als man abgewiesene Asylsuchende 2008 von der regulären Sozialhilfe ausschloss, die allen anderen Personen in der Schweiz eine Existenzsicherung gewährleistet.
Was ein «menschenwürdiges Dasein» beinhaltet, wurde somit anhand abgewiesener Asylsuchender diskutiert und umgesetzt. Da die Migrationsbehörden abgewiesene Asylsuchende zur Ausreise bewegen möchten, gewähren sie ihnen nur das absolute Minimum. So dient eine Verfassungsregel, die geschaffen wurde, um Menschen vor einer absoluten Notlage zu bewahren, gleichzeitig der Durchsetzung asylpolitischer Ziele.
Protest der Bewohner
Das Lamm berichtete bereits im Juli 2025 über die prekären Asylbedingungen in Kaltbach und sprach mit den Bewohnern der Notunterkunft.
Aus Protest gegen diese Lebensumstände haben sich die Bewohner nun am 19. Februar 2026 entschieden, ihre Türen von innen zu verbarrikadieren und die Unterkunft nicht mehr zu verlassen. Die Aktion war ausdrücklich friedlich. Sie richtete sich gegen die aus ihrer Sicht entwürdigenden Bedingungen und den psychischen Druck, dem sie im Kanton Schwyz ausgesetzt sind. Mit dem Protest wollen die Bewohner nur eines: Bei Regen und Schnee nicht weiterhin tagsüber auf die Strasse gesetzt werden.
Ein Bewohner aus der Notunterkunft hat einen Brief an die Öffentlichkeit verfasst, den wir hier wiedergeben.
Transparent der Bewohner des Asylcontainers. (Bild: Migrant Solidarity Network)
Transparent der Bewohner des Asylcontainers. (Bild: Migrant Solidarity Network)
Protestbrief eines Bewohners der Asylunterkunft Kaltbach in Schwyz. (Bild: Migrant Solidarity Network)
Offener Brief eines Bewohners der Nothilfeunterkunft Kaltbach
Diese Worte schreibe ich als Weckruf an eine schlafende Gesellschaft – insbesondere an den Kanton Schwyz. Wahrhaftig ist die Bedeutung von Menschlichkeit in Ihrem sicheren und wohlständigen Zuhause ernsthaft in Gefahr.
Ich weiss, dass in einem Land, in dem alles auf Bürokratie basiert, dieser eine Brief leicht übersehen oder vergessen werden kann. In diesem offenen Brief liegt all der Schmerz der Menschen, die von dieser Gesellschaft ausgeschlossen wurden – in der Hoffnung, gehört und verstanden zu werden.
Wir wollen nicht länger vom Regen durchnässt werden und wegen eines leichten Windes wochenlang krank bleiben – Zurzeit haben wir den Tag durch kaum einen warmen Ort, um uns auszuruhen und wieder zu Kräften zu kommen.
Sie wollen uns vernichten, aber so abgeschottet von der Öffentlichkeit, dass ihre humanitäre Maske nicht fällt.
Wir wollen den psychischen Druck, der uns durch die Politik des Kantons Schwyz systematisch auferlegt wird, nicht länger ertragen. Unsere seelische Gesundheit ist akut gefährdet. Die Politik des Kantons Schwyz gegenüber Geflüchteten in Notsituationen ist so organisiert und geplant, dass man entweder hierbleibt und langsam zugrunde geht – oder aus Angst aufgibt und diesen Ort verlässt, damit Sie keine Verantwortung mehr für einen übernehmen müssen.
Dieser Brief wird von jemandem geschrieben, dem die Polizei des Kantons Schwyz geraten hat, in einen anderen Kanton zu gehen und dort zu sterben. Er wird von jemandem geschrieben, den die Polizei des Kantons Schwyz gefragt hat: «Warum bringen Sie sich nicht selbst um?»
Wir ertragen psychischen Druck, Demütigung und Diskriminierung nur so lange, bis unsere menschliche Würde mit Füssen getreten wird. Wir werden nicht länger schweigen und stehen entschlossener als zuvor. Sie wollen uns vernichten, aber so abgeschottet von der Öffentlichkeit, dass ihre humanitäre Maske nicht fällt.
Ein Land, das als humanitär gilt – oder sich zumindest so bezeichnet – tritt heute Menschlichkeit mit den Stiefeln der Macht nieder.
Sie sehen niemanden ausser sich selbst als Menschen – und das ist beschämend.
Ein Land, das als humanitär gilt – oder sich zumindest so bezeichnet – tritt heute Menschen und Menschlichkeit mit den Stiefeln der Macht nieder.
Wir, die schutzlosen Bewohner der Nothilfeunterkunft Kaltbach, haben heute beschlossen, diese Zustände nicht weiter hinzunehmen. Wir werden Kaltbach heute nicht verlassen und nicht zulassen, dass unsere Würde weiter verspottet wird. Wir wollen einen Ort zum Bleiben, ein Dach über dem Kopf. Nicht mehr. Wir bleiben hier und machen weiter – für uns selbst und für die Menschlichkeit.
An die Polizei des Kantons Schwyz: Wir wissen, dass es Ihre Aufgabe ist, Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Wir wissen, dass es Ihre Pflicht ist, das Leben von Menschen zu schützen – auch wenn wir in Ihren Augen vielleicht nicht als solche gelten. Wir bitten Sie: Schützen Sie uns wenigstens ein einziges Mal. Wir bleiben vollständig friedlich, ohne Gewalt und ohne Zerstörung.
Es lebe die Menschlichkeit, es lebe die Freiheit.
Polizei beendet Protest
Um 15:30 Uhr am Nachmittag bricht die Polizei schliesslich die Tür zur Notunterkunft ein. Auf Videoaufnahmen, die dem Lamm vorliegen, sieht man einen Polizisten. Er ruft «Fertig Kindergarten!» und verschafft sich kurz darauf Zutritt zum Container.
Die Bewohner schildern, dass es darauf zu Diskussionen mit der Polizei kommt. Während die aufgebrochene Tür repariert wird, müssen sie draussen warten. Um circa 17:30 Uhr ziehen die Polizisten ab, für den Rest des Tages dürfen die Bewohner drinnen bleiben. Am Morgen vom 20. Februar 2026 sollen sie beim Migrationsamt vorsprechen. Ob es Konsequenzen für den Protest geben soll, bleibt bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels unklar.
Nach eigener Aussage wollen die Bewohner nun mit den Behörden den diplomatischen, friedlichen Weg gehen. Das Ziel bleibt, wenigstens die Grundforderung eines täglichen Daches über dem Kopf zugestanden zu bekommen.
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