Trotz Kälte und Schnee tags­über ausge­sperrt – Protest in Asyl­un­ter­kunft Kaltbach

Im Kanton Schwyz wohnen rund 15 abge­wie­sene Asyl­su­chende in einem Container. Tags­über werden sie ausge­sperrt. Am 19. Februar 2026 prote­stierten sie und rich­teten sich mit einem offenen Briefan die Öffentlichkeit. 
In diesem Container schlafen über 15 abgewiesene asylsuchende Männer auf engstem Raum. (Bild: Kira Kynd)

Im Kanton Schwyz werden abge­wie­sene asyl­su­chende Menschen in der Nothil­fe­un­ter­kunft Kalt­bach tags­über aus dem Container gesperrt – unab­hängig davon, ob sie krank sind oder draussen Schnee liegt. Ihre Asyl­ge­suche wurden von den Schweizer Migra­ti­ons­be­hörden abge­lehnt oder ihre Aufent­halts­be­wil­li­gungen entzogen.

Über 15 Männer leben dort am Rand eines 200-Seelen-Dorfs zwischen dem Mili­täramt und einer Umfah­rungs­strasse. Sie erhalten ein spär­li­ches Taggeld von 10.50 Franken für Nahrung und Klei­dung. Nach Aussage von Tünde Szalay, Vorste­herin des Amts für Migra­tion Schwyz, soll die Nothilfe ledig­lich das Nötigste abdecken und keinen Anreiz für einen weiteren Verbleib in der Schweiz schaffen.

Es unter­scheidet sich von Kanton zu Kanton, wie sich der tiefste Ansatz der Nothilfe für Nahrung, Kleider und Obdach zusam­men­setzt. Das Migra­ti­onsamt in Schwyz gestaltet ihn so: Die Notschlaf­stelle wird tags­über verschlossen – und bietet nur Schlaf­plätze, keine Aufent­halts­räume. Jeden Abend warten die Bewohner vor den vergit­terten Fenstern, bis der Sicher­heits­dienst sie wieder in die Unter­kunft lässt. Am Morgen zwischen 8 und 9 Uhr müssen sie das Gebäude erneut verlassen.

Abge­wie­sene Asyl­su­chende werden in der Schweiz in Nothil­fe­un­ter­künften oder soge­nannten Rück­kehr­zen­tren unter­ge­bracht. Abge­legen und isoliert in Contai­nern, Zivil­schutz­bun­kern oder ehema­ligen Psych­ia­trien leben sie von 10.50 Franken am Tag. 

Laut Artikel 12 der Bundes­ver­fas­sung hat jede Person in Not Anspruch auf «Hilfe, Betreuung und die Mittel, die für ein menschen­wür­diges Dasein uner­läss­lich sind». Dieses Recht erhielt seine Bedeu­tung über­haupt erst, als man abge­wie­sene Asyl­su­chende 2008 von der regu­lären Sozi­al­hilfe ausschloss, die allen anderen Personen in der Schweiz eine Existenz­si­che­rung gewährleistet. 

Was ein «menschen­wür­diges Dasein» beinhaltet, wurde somit anhand abge­wie­sener Asyl­su­chender disku­tiert und umge­setzt. Da die Migra­ti­ons­be­hörden abge­wie­sene Asyl­su­chende zur Ausreise bewegen möchten, gewähren sie ihnen nur das abso­lute Minimum. So dient eine Verfas­sungs­regel, die geschaffen wurde, um Menschen vor einer abso­luten Notlage zu bewahren, gleich­zeitig der Durch­set­zung asyl­po­li­ti­scher Ziele.

Protest der Bewohner

Das Lamm berich­tete bereits im Juli 2025 über die prekären Asyl­be­din­gungen in Kalt­bach und sprach mit den Bewoh­nern der Notunterkunft.

Aus Protest gegen diese Lebens­um­stände haben sich die Bewohner nun am 19. Februar 2026 entschieden, ihre Türen von innen zu verbar­ri­ka­dieren und die Unter­kunft nicht mehr zu verlassen. Die Aktion war ausdrück­lich fried­lich. Sie rich­tete sich gegen die aus ihrer Sicht entwür­di­genden Bedin­gungen und den psychi­schen Druck, dem sie im Kanton Schwyz ausge­setzt sind. Mit dem Protest wollen die Bewohner nur eines: Bei Regen und Schnee nicht weiterhin tags­über auf die Strasse gesetzt werden.

Ein Bewohner aus der Notun­ter­kunft hat einen Brief an die Öffent­lich­keit verfasst, den wir hier wiedergeben.

Offener Brief eines Bewoh­ners der Nothil­fe­un­ter­kunft Kaltbach

Diese Worte schreibe ich als Weckruf an eine schla­fende Gesell­schaft – insbe­son­dere an den Kanton Schwyz. Wahr­haftig ist die Bedeu­tung von Mensch­lich­keit in Ihrem sicheren und wohl­stän­digen Zuhause ernst­haft in Gefahr.

Ich weiss, dass in einem Land, in dem alles auf Büro­kratie basiert, dieser eine Brief leicht über­sehen oder vergessen werden kann. In diesem offenen Brief liegt all der Schmerz der Menschen, die von dieser Gesell­schaft ausge­schlossen wurden – in der Hoff­nung, gehört und verstanden zu werden.

Wir wollen nicht länger vom Regen durch­nässt werden und wegen eines leichten Windes wochen­lang krank bleiben – Zurzeit haben wir den Tag durch kaum einen warmen Ort, um uns auszu­ruhen und wieder zu Kräften zu kommen.

Sie wollen uns vernichten, aber so abge­schottet von der Öffent­lich­keit, dass ihre huma­ni­täre Maske nicht fällt. 

Wir wollen den psychi­schen Druck, der uns durch die Politik des Kantons Schwyz systematisch aufer­legt wird, nicht länger ertragen. Unsere seeli­sche Gesund­heit ist akut gefährdet. Die Politik des Kantons Schwyz gegen­über Geflüch­teten in Notsi­tua­tionen ist so orga­ni­siert und geplant, dass man entweder hier­bleibt und langsam zugrunde geht – oder aus Angst aufgibt und diesen Ort verlässt, damit Sie keine Verant­wor­tung mehr für einen über­nehmen müssen.

Dieser Brief wird von jemandem geschrieben, dem die Polizei des Kantons Schwyz geraten hat, in einen anderen Kanton zu gehen und dort zu sterben. Er wird von jemandem geschrieben, den die Polizei des Kantons Schwyz gefragt hat: «Warum bringen Sie sich nicht selbst um?»

Wir ertragen psychi­schen Druck, Demü­ti­gung und Diskri­mi­nie­rung nur so lange, bis unsere mensch­liche Würde mit Füssen getreten wird. Wir werden nicht länger schweigen und stehen entschlos­sener als zuvor. Sie wollen uns vernichten, aber so abge­schottet von der Öffent­lich­keit, dass ihre huma­ni­täre Maske nicht fällt. 

Ein Land, das als huma­nitär gilt – oder sich zumin­dest so bezeichnet – tritt heute Mensch­lich­keit mit den Stie­feln der Macht nieder.

Sie sehen niemanden ausser sich selbst als Menschen – und das ist beschämend.

Ein Land, das als huma­nitär gilt – oder sich zumin­dest so bezeichnet – tritt heute Menschen und Mensch­lich­keit mit den Stie­feln der Macht nieder.

Wir, die schutz­losen Bewohner der Nothil­fe­un­ter­kunft Kalt­bach, haben heute beschlossen, diese Zustände nicht weiter hinzu­nehmen. Wir werden Kalt­bach heute nicht verlassen und nicht zulassen, dass unsere Würde weiter verspottet wird. Wir wollen einen Ort zum Bleiben, ein Dach über dem Kopf. Nicht mehr. Wir bleiben hier und machen weiter – für uns selbst und für die Menschlichkeit.

An die Polizei des Kantons Schwyz: Wir wissen, dass es Ihre Aufgabe ist, Sicher­heit und Ordnung zu gewähr­lei­sten. Wir wissen, dass es Ihre Pflicht ist, das Leben von Menschen zu schützen – auch wenn wir in Ihren Augen viel­leicht nicht als solche gelten. Wir bitten Sie: Schützen Sie uns wenig­stens ein einziges Mal. Wir bleiben voll­ständig fried­lich, ohne Gewalt und ohne Zerstörung.

Es lebe die Mensch­lich­keit, es lebe die Freiheit.

Polizei beendet Protest

Um 15:30 Uhr am Nach­mittag bricht die Polizei schliess­lich die Tür zur Notun­ter­kunft ein. Auf Video­auf­nahmen, die dem Lamm vorliegen, sieht man einen Poli­zi­sten. Er ruft «Fertig Kinder­garten!» und verschafft sich kurz darauf Zutritt zum Container.

Die Bewohner schil­dern, dass es darauf zu Diskus­sionen mit der Polizei kommt. Während die aufge­bro­chene Tür repa­riert wird, müssen sie draussen warten. Um circa 17:30 Uhr ziehen die Poli­zi­sten ab, für den Rest des Tages dürfen die Bewohner drinnen bleiben. Am Morgen vom 20. Februar 2026 sollen sie beim Migra­ti­onsamt vorspre­chen. Ob es Konse­quenzen für den Protest geben soll, bleibt bis zum Zeit­punkt der Veröf­fent­li­chung dieses Arti­kels unklar.

Nach eigener Aussage wollen die Bewohner nun mit den Behörden den diplo­ma­ti­schen, fried­li­chen Weg gehen. Das Ziel bleibt, wenig­stens die Grund­for­de­rung eines tägli­chen Daches über dem Kopf zuge­standen zu bekommen. 


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