Neu darf dich die Zürcher Polizei auch ohne Tatver­dacht überwachen

Im Februar 2026 wird das Zürcher Poli­zei­ge­setz durch den Kantonsrat abge­än­dert. Neu können die Polizist*innen die Zürcher Bevöl­ke­rung anlasslos überwachen. 
Durch die Teilrevision des Polizeigesetzes darf die Polizei Zürich Personen ohne Anlass überwachen. (Bild: Kritisches Fotografie Kollektiv)

Am 23. Februar 2026 beschloss die bürger­liche Mehr­heit im Zürcher Kantonsrat eine Teil­re­vi­sion des Zürcher Poli­zei­ge­setzes. Die Geset­zes­än­de­rung soll die Befug­nisse der Polizei an die heutige Realität anpassen und unter anderem den Kampf gegen den soge­nannten Extre­mismus fördern.

Konkret erhält die Behörde mehr Möglich­keiten, Menschen im digi­talen Raum zu über­wa­chen. In Zukunft darf die Polizei – mit Geneh­mi­gung des Zwangs­mass­nah­men­ge­richts – auch in geschlos­senen Foren ermit­teln können, zum Beispiel in privaten Chat­gruppen wie etwa auf Signal oder Whatsapp. In bestimmten Fällen dürfen sie dabei Perso­nen­daten mit KI auswerten. Neu darf die Polizei Daten auch präventiv bear­beiten. Sie kann also tätig werden, bevor ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht.

Insbe­son­dere durch die KI-Perso­nen­da­ten­ana­lyse wird die Revi­sion zu einem gefähr­li­chen Präzedenzfall.

Vor der Revi­sion durften Polizist*innen nur bei konkretem Tatver­dacht und unter strengen gesetz­li­chen Voraus­set­zungen in privaten Chat­gruppen ermit­teln; eine rein präven­tive Über­wa­chung ohne Verdacht war nicht zulässig.

Ausserdem darf die Polizei den Verkehr mit unscharfem Video­ma­te­rial über­wa­chen und bei «ernst­haften Anzei­chen für eine Gefahr» auch auf das hoch­auf­lö­sende Mate­rial zugreifen. Zusätz­lich wurde eine Rechts­grund­lage geschaffen, um unter den Poli­zei­korps und mit Part­ner­or­ga­ni­sa­tionen Infor­ma­tionen auszutauschen.

Diese Revi­sion des Poli­zei­ge­setzes gibt der Polizei mehr Über­wa­chungs­mög­lich­keiten. Die Beamt*innen können die Zürcher Bevöl­ke­rung anlasslos über­wa­chen. Insbe­son­dere durch die KI-Perso­nen­da­ten­ana­lyse wird die Revi­sion zu einem gefähr­li­chen Präzedenzfall.

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