Mit dem morgendlichen Streik im Stossverkehr am 3. März hat das Fahrpersonal des Stadtbus Winterthur (SBW) einen massgeblichen arbeitsrechtlichen Erfolg erzielt. Nach Verhandlungen von Stadtbus Winterthur mit der Gewerkschaft VPOD beschloss die Personalversammlung der Busfahrer*innen letzte Woche, auf das Verhandlungsresultat einzutreten. Damit weicht der angespannte Konflikt einer konkreten Lösung für die rund 260 Angestellten im Fahrdienst.
Aus einer internen Nachricht an die Belegschaft, die das Lamm vorliegt, lassen sich die konkreten Errungenschaften des Arbeitskampfes ablesen: Der wohl wichtigste Sieg betrifft die umstrittenen Einsatzdispositionen, eine Art «Platzhalter-Schichten», die ohne klare Einteilung zu unverschuldet Minusstunden mutierten. Diese werden drastisch reformiert: Ab sofort führen sie nicht mehr zu Minuszeiten auf den Zeitkonti der Busfahrer*innen und ihre Anzahl wird auf eine bis maximal zwei Schichten pro Monat begrenzt.
Auch bei den Dienstplänen erfolgt eine Kehrtwende: Unter der Leitung der Gewerkschaft VPOD werden diese umfassend überarbeitet, um die systematische Entstehung von Minussaldi künftig zu verhindern. Gleichzeitig wird die Auszahlung von Mehrstunden unter strikter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wieder ermöglicht – ein Punkt, der für viele Fahrer*innen existenziell war.
Ein weiterer Kernpunkt der Verhandlungen betraf die finanzielle Entschädigung. Ab sofort gewährt Stadtbus Winterthur Nachtzulagen in der Höhe von 10 Prozent bereits ab 20 Uhr. Damit nähert sich das Unternehmen dem Personalstatut der restlichen städtischen Angestellten an. Um einen weiteren Ausbau dieser Zulagen zu prüfen, finanziert SBW zudem ein unabhängiges Gutachten des VPOD.
Besonders wichtig für die Streikenden: Die Geschäftsleitung hat zugesichert, dass keine personalrechtlichen Massnahmen gegen die Teilnehmenden des Arbeitskampfes ergriffen werden. Das Recht auf Streik wird damit nachträglich respektiert.
Die vereinbarten Änderungen mit der Geschäftsleitung von SBW sollen so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis Anfang August 2026, umgesetzt werden.
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