3. Juni 2026, Nationalrat, Debatte um die Revision des Nachrichtendienstgesetzes.
Reto Nause, Fraktionssprecher der Mitte-Partei, steht ans Redepult und ergreift das Wort: «Wir haben in jüngster Vergangenheit in verschiedenen Schweizer Städten Demonstrationen erlebt, die nur mit Glück nicht zu Schwerverletzten oder gar zu Toten geführt haben. Es ist höchste Zeit, dem Nachrichtendienst des Bundes endlich ein wirkungsvolles Instrument gegen den Gewaltextremismus in die Hände zu geben».
Nause erinnert mit seinem Votum an die Demonstration gegen den Genozid in Gaza vom 11. Oktober 2025 in Bern. Der Schweizer Überwachungsbehörde sollen zukünftig mehr Kompetenzen eingeräumt werden. Weiter sagt er: «Dass heute im Bereich des Gewaltextremismus nur öffentlich zugängliche Informationen genutzt werden können, ist lächerlich. Wir müssen in Zukunft Telefone, Mailverkehr usw. von Gewaltextremisten überwachen können».
Der Berner Nationalrat fordert nichts weniger als die flächendeckende Überwachung von politisch unliebsamen Akteur*innen – und die grosse Mehrheit des Parlaments applaudiert.
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist ein Schweizer Überwachungsdienst. Nach offiziellem Auftrag befasst er sich unter anderem mit der Früherkennung und Bekämpfung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus und Spionage – er ist also eine Behörde, die als Hauptzweck den Schutz der staatlichen Ordnung und deren Demokratie hat. Dabei ist wichtig zu wissen, dass der NDB keine Strafverfolgungsbehörde ist – im Gegensatz zu Behörden wie der Polizei, die aktiv eingreifen und im engsten Sinne repressiv agieren, hat der NDB eine beobachtende Funktion. Er macht nichts, er schaut nur.
Peilsender, Abhörgeräte und KI – der Schnüffelstaat wird ausgebaut
In der Vergangenheit ist der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) primär durch den grössten Überwachungsskandal der letzten Jahre aufgefallen: Mit der sogenannten Kabelaufklärung baute der Nachrichtendienst über Jahre hinweg ein Programm zur flächendeckenden Überwachung des Internetverkehrs aller Schweizer*innen auf. Mit einer umfangreichen Recherche machte die Republik diese Massenüberwachung im Januar 2024 publik.
Mit der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) will der Bundesrat die Kompetenzen des Überwachungsdienstes weiter ausbauen und die gerichtliche Kontrolle schwächen – mit dem expliziten Ziel, «gewalttätige Extremisten» zu bekämpfen.
So sollen nachrichtendienstliche Überwachungsmassnahmen, die bisher nur beim Verdacht auf Terrorismus und Spionage verwendet wurden, auch zur Überwachung von «gewalttätigen Extremisten» genutzt werden können. Diese sogenannten «genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen» erlauben dem NDB eine ganze Reihe schwerer Eingriffe in die Privatsphäre von Einzelpersonen:
Der Nachrichtendienst darf den Post- und Fernmeldeverkehr einer Person überwachen, in Computersysteme eindringen, Ortungsgeräte und Trojaner einsetzen, private Räumlichkeiten durchsuchen, diese verwanzen, abhören und versteckte Kameras anbringen. Diese Massnahmen dürfen nun – sofern sie eine gerichtliche Bewilligung erhalten – auch gegen «gewalttätig-extremistische» Kreise und Einzelpersonen eingesetzt werden. Weiter soll der NDB Ausreiseverbote verhängen dürfen, wenn er davon ausgeht, dass Personen ins Ausland reisen, um sich an «gewalttätigen Demonstrationen» zu beteiligen. Die Teilnahme von Schweizer*innen an internationalen Mobilisierungen wie den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg würde so unterbunden werden.
Wer eine Demo plant, ein Plakat gestaltet oder im Klimastreik-Plenum hockt, spürt das Fadenkreuz der staatlichen Überwachung auf sich.
Was der NDB als «gewalttätig-extremistisch» definiert, bleibt dabei schleierhaft. Weder auf der Webseite der Behörde noch im jährlichen Lagebericht des Dienstes wird ersichtlich, worin der gemeinsame Nenner «der Extremisten» besteht – ausser, dass sie alle besonders gefährlich sind. «Gewalt gegen Sachen» wird dabei ohne weitere Hierarchie aufgelistet. Eine einfache Sachbeschädigung – etwa das Anbringen von Stickern – könnte also bereits als gewalttätig deklariert werden.
Die Gesetzesänderung erlaubt dem NDB zudem das KI-Profiling. Die Überwachungsbehörde soll mittels künstlicher Intelligenz gesammelte Informationen zu Personen mit einem hohen Risiko, gewalttätig zu werden, zu intimen Persönlichkeitsprofilen zusammenstellen dürfen – ein Novum in der Schweizer Sicherheitspolitik.
All diese Überwachungsmassnahmen können präventiv stattfinden, also ohne, dass eine überwachte Person eine Straftat begangen hat. Wer eine Demo plant, ein Plakat gestaltet oder im Klimastreik-Plenum hockt, spürt das Fadenkreuz der staatlichen Überwachung auf sich. Schliesslich könnten Demos eskalieren, Plakate könnten gekleistert werden und im Plenum könnte ein Farbangriff auf eine Bank geplant werden.
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Die Aushebelung der Gerichte
Um Willkür zu verhindern, müssen die meisten dieser Überwachungsmassnahmen von einem Gericht bestätigt werden – die Schweiz ist ja schliesslich ein Rechtsstaat. Trotzdem ist es auffällig, dass genau diese gerichtlichen Kontrollinstanzen mit der Gesetzesänderung geschwächt werden: Neu soll die Verwendung von Ortungsgeräten ohne eine Genehmigung möglich sein, und eine Verlängerung der oben genannten Überwachungsmassnahmen muss nicht mehr vom Bundesverwaltungsgericht, sondern lediglich vom zuständigen Bundesrat bestätigt werden.
Das revidierte Gesetz ist noch nicht in Kraft – anfangs Juni wurde der Entwurf im Nationalrat mit auffällig zahlreichen Enthaltungen der SP-Fraktion durchgewinkt. Das Geschäft muss nun noch vom Ständerat abgesegnet werden. Dass die Revision abgeschwächt oder gar abgelehnt wird, ist sehr unwahrscheinlich.
Die Gesetzesrevision ist in drei einzelne Pakete aufgeteilt – mutmasslich um ein Referendum zu erschweren. Die bereits erwähnten Überwachungsmassnahmen sind allesamt Teil des ersten Pakets. Im zweiten Paket sollen Mittel gegen «Cyberbedrohungen» folgen und im dritten soll das Bundesgerichtsurteil, welches die erwähnte Massenüberwachung verbietet, umgesetzt werden. Die Umsetzung von Bundesgerichtsurteilen hat in den Augen des Bundesrates also eine niedrigere Priorität als die Überwachung von politischen Aktivist*innen.
Aufrüstung gegen den inneren Feind
Die Schweiz arbeitet derzeit an der grössten Militarisierungskampagne seit dem Kalten Krieg. Es werden Milliarden an Franken in das Militär gebuttert, neue Waffen werden eingekauft, die Militärdienstpflicht soll verschärft werden. Die Revision des Nachrichtendienstgesetzes ist Bestandteil der «sicherheitspolitischen Strategie» des Bundesrates und muss zwingend im Kontext der Militarisierung verstanden werden.
Dabei verhält sich die Schweiz wie jeder andere Staat auch: Wenn ein konkurrierender und feindlicher Staat als Bedrohung für die eigenen Machtansprüche und Einflusssphären wahrgenommen wird, wird fleissig militarisiert. Nach aussen – und nach innen. Die liberalen Demokratien brüsten sich in Friedenszeiten damit, dass ihre demokratischen Werte auch die Opposition gegen den Staat zulassen. Doch in «sicherheitspolitisch angespannten Situationen» werden diese Freiheitsrechte systematisch abgebaut – so lässt es sich auch beim revidierten Nachrichtendienstgesetz beobachten. Zugleich rechtfertigt das politisch-diskursive Klima, in welchem ständig suggeriert wird, dass die russischen Streitkräfte nächste Woche in die Ostschweiz einmarschieren, die Einführung solcher Massnahmen.
Repression, Überwachung und Zwang sind Machtmittel, welche auch zum Werkzeugkasten der liberalen Demokratie gehören.
Wie düster sich die Schweizer Militarisierung entfalten könnte zeigt ein Blick auf die Bundesrepublik Deutschland (BRD). Die Regierung von Bundeskanzler Merz will die Bundeswehr zur «stärksten konventionellen Armee Europas» machen. So führt sie mittelfristig die Wehrpflicht wieder ein; die «Kriegstüchtigkeit» wird zur politischen Priorität. Die politische Feindschaft zu Russland nutzt der deutsche Staat um kritische Journalisten wie Hüseyn Doĝru via EU in Grund und Boden zu sanktionieren. Des Weiteren belegt er linke Gewerkschafter*innen mit Berufsverboten, verbietet palästinasolidarische Veranstaltungen, überwacht linke Buchhandlungen, verhaftet Minderjährige aufgrund Merz-Leck-Eier-Kartonschildern, will das Absprechen des Existenzrecht Israels verbieten und baut an allen Ecken und Enden die staatliche Überwachung aus – alles zur Wahrung der inneren Stabilität und Sicherheit.
Die deutschen Bedingungen sind natürlich nicht identisch zur Schweiz, doch auch dieser Staat wird seine Militarisierung nach innen kehren. Um festzustellen, dass die Repression in nächster Zeit auch in der Schweiz zunehmen wird, reicht ein Blick in die sicherheitspolitische Strategie des Bundesrates.
Mit heraufbeschworenen Schreckensmärchen des bevorstehenden Endes der liberalen Demokratie und des Rechtsstaates hat das Ganze aber wenig zu tun. Es bedarf für die Militarisierung nach innen keines grundlegenden Wandels des politischen Systems. Repression, Überwachung und Zwang sind Machtmittel, welche auch zum Werkzeugkasten der liberalen Demokratie gehören. Böse Autokraten und Despoten braucht es zu deren Umsetzung bisweilen nicht.
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