Der Schweizer Nach­rich­ten­dienst rüstet auf

Die Über­wa­chungs­kom­pe­tenzen des Schweizer Nach­rich­ten­dien­stes werden derzeit massiv ausge­baut. Durch den Kampf gegen den «gewalt­tä­tigen Extre­mismus» müssen sich Aktivist*innen demnächst vor Peil­sen­dern, Abhör­ge­räten und Ausrei­se­ver­boten fürchten. 
Wenn ein konkurrierender und feindlicher Staat als Bedrohung für die eigenen Machtansprüche und Einflusssphären wahrgenommen wird, wird fleissig aufgerüstet. Nach aussen – und nach innen. (Bild: Luca Mondgenast)

3. Juni 2026, Natio­nalrat, Debatte um die Revi­sion des Nachrichtendienstgesetzes. 

Reto Nause, Frak­ti­ons­spre­cher der Mitte-Partei, steht ans Rede­pult und ergreift das Wort: «Wir haben in jüng­ster Vergan­gen­heit in verschie­denen Schweizer Städten Demon­stra­tionen erlebt, die nur mit Glück nicht zu Schwer­ver­letzten oder gar zu Toten geführt haben. Es ist höchste Zeit, dem Nach­rich­ten­dienst des Bundes endlich ein wirkungs­volles Instru­ment gegen den Gewal­tex­tre­mismus in die Hände zu geben». 

Nause erin­nert mit seinem Votum an die Demon­stra­tion gegen den Genozid in Gaza vom 11. Oktober 2025 in Bern. Der Schweizer Über­wa­chungs­be­hörde sollen zukünftig mehr Kompe­tenzen einge­räumt werden. Weiter sagt er: «Dass heute im Bereich des Gewal­tex­tre­mismus nur öffent­lich zugäng­liche Infor­ma­tionen genutzt werden können, ist lächer­lich. Wir müssen in Zukunft Tele­fone, Mail­ver­kehr usw. von Gewal­tex­tre­mi­sten über­wa­chen können».

Der Berner Natio­nalrat fordert nichts weniger als die flächen­deckende Über­wa­chung von poli­tisch unlieb­samen Akteur*innen – und die grosse Mehr­heit des Parla­ments applaudiert. 

Der Nach­rich­ten­dienst des Bundes (NDB) ist ein Schweizer Über­wa­chungs­dienst. Nach offi­zi­ellem Auftrag befasst er sich unter anderem mit der Früh­erken­nung und Bekämp­fung von Terro­rismus, gewalt­tä­tigem Extre­mismus und Spio­nage – er ist also eine Behörde, die als Haupt­zweck den Schutz der staat­li­chen Ordnung und deren Demo­kratie hat. Dabei ist wichtig zu wissen, dass der NDB keine Straf­ver­fol­gungs­be­hörde ist – im Gegen­satz zu Behörden wie der Polizei, die aktiv eingreifen und im engsten Sinne repressiv agieren, hat der NDB eine beob­ach­tende Funk­tion. Er macht nichts, er schaut nur.

Peil­sender, Abhör­ge­räte und KI – der Schnüf­fel­staat wird ausgebaut

In der Vergan­gen­heit ist der Nach­rich­ten­dienst des Bundes (NDB) primär durch den grössten Über­wa­chungs­skandal der letzten Jahre aufge­fallen: Mit der soge­nannten Kabel­auf­klä­rung baute der Nach­rich­ten­dienst über Jahre hinweg ein Programm zur flächen­deckenden Über­wa­chung des Inter­net­ver­kehrs aller Schweizer*innen auf. Mit einer umfang­rei­chen Recherche machte die Repu­blik diese Massen­über­wa­chung im Januar 2024 publik.

Mit der Revi­sion des Nach­rich­ten­dienst­ge­setzes (NDG) will der Bundesrat die Kompe­tenzen des Über­wa­chungs­dien­stes weiter ausbauen und die gericht­liche Kontrolle schwä­chen – mit dem expli­ziten Ziel, «gewalt­tä­tige Extre­mi­sten» zu bekämpfen.

So sollen nach­rich­ten­dienst­liche Über­wa­chungs­mass­nahmen, die bisher nur beim Verdacht auf Terro­rismus und Spio­nage verwendet wurden, auch zur Über­wa­chung von «gewalt­tä­tigen Extre­mi­sten» genutzt werden können. Diese soge­nannten «geneh­mi­gungs­pflich­tigen Beschaf­fungs­mass­nahmen» erlauben dem NDB eine ganze Reihe schwerer Eingriffe in die Privat­sphäre von Einzelpersonen: 

Der Nach­rich­ten­dienst darf den Post- und Fern­mel­de­ver­kehr einer Person über­wa­chen, in Compu­ter­sy­steme eindringen, Ortungs­ge­räte und Trojaner einsetzen, private Räum­lich­keiten durch­su­chen, diese verwanzen, abhören und versteckte Kameras anbringen. Diese Mass­nahmen dürfen nun – sofern sie eine gericht­liche Bewil­li­gung erhalten – auch gegen «gewalt­tätig-extre­mi­sti­sche» Kreise und Einzel­per­sonen einge­setzt werden. Weiter soll der NDB Ausrei­se­ver­bote verhängen dürfen, wenn er davon ausgeht, dass Personen ins Ausland reisen, um sich an «gewalt­tä­tigen Demon­stra­tionen» zu betei­ligen. Die Teil­nahme von Schweizer*innen an inter­na­tio­nalen Mobi­li­sie­rungen wie den Prote­sten gegen den G20-Gipfel in Hamburg würde so unter­bunden werden. 

Wer eine Demo plant, ein Plakat gestaltet oder im Klima­streik-Plenum hockt, spürt das Faden­kreuz der staat­li­chen Über­wa­chung auf sich.

Was der NDB als «gewalt­tätig-extre­mi­stisch» defi­niert, bleibt dabei schlei­er­haft. Weder auf der Webseite der Behörde noch im jähr­li­chen Lage­be­richt des Dien­stes wird ersicht­lich, worin der gemein­same Nenner «der Extre­mi­sten» besteht – ausser, dass sie alle beson­ders gefähr­lich sind. «Gewalt gegen Sachen» wird dabei ohne weitere Hier­ar­chie aufge­li­stet. Eine einfache Sach­be­schä­di­gung – etwa das Anbringen von Stickern –  könnte also bereits als gewalt­tätig dekla­riert werden.

Die Geset­zes­än­de­rung erlaubt dem NDB zudem das KI-Profiling. Die Über­wa­chungs­be­hörde soll mittels künst­li­cher Intel­li­genz gesam­melte Infor­ma­tionen zu Personen mit einem hohen Risiko, gewalt­tätig zu werden, zu intimen Persön­lich­keits­pro­filen zusam­men­stellen dürfen – ein Novum in der Schweizer Sicherheitspolitik.

All diese Über­wa­chungs­mass­nahmen können präventiv statt­finden, also ohne, dass eine über­wachte Person eine Straftat begangen hat. Wer eine Demo plant, ein Plakat gestaltet oder im Klima­streik-Plenum hockt, spürt das Faden­kreuz der staat­li­chen Über­wa­chung auf sich. Schliess­lich könnten Demos eska­lieren, Plakate könnten geklei­stert werden und im Plenum könnte ein Farb­an­griff auf eine Bank geplant werden. 

Die Aushe­be­lung der Gerichte

Um Willkür zu verhin­dern, müssen die meisten dieser Über­wa­chungs­mass­nahmen von einem Gericht bestä­tigt werden – die Schweiz ist ja schliess­lich ein Rechts­staat. Trotzdem ist es auffällig, dass genau diese gericht­li­chen Kontroll­in­stanzen mit der Geset­zes­än­de­rung geschwächt werden: Neu soll die Verwen­dung von Ortungs­ge­räten ohne eine Geneh­mi­gung möglich sein, und eine Verlän­ge­rung der oben genannten Über­wa­chungs­mass­nahmen muss nicht mehr vom Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt, sondern ledig­lich vom zustän­digen Bundesrat bestä­tigt werden. 

Das revi­dierte Gesetz ist noch nicht in Kraft – anfangs Juni wurde der Entwurf im Natio­nalrat mit auffällig zahl­rei­chen Enthal­tungen der SP-Frak­tion durch­ge­winkt. Das Geschäft muss nun noch vom Stän­derat abge­segnet werden. Dass die Revi­sion abge­schwächt oder gar abge­lehnt wird, ist sehr unwahrscheinlich. 

Die Geset­zes­re­vi­sion ist in drei einzelne Pakete aufge­teilt – mutmass­lich um ein Refe­rendum zu erschweren. Die bereits erwähnten Über­wa­chungs­mass­nahmen sind alle­samt Teil des ersten Pakets. Im zweiten Paket sollen Mittel gegen «Cyber­be­dro­hungen» folgen und im dritten soll das Bundes­ge­richts­ur­teil, welches die erwähnte Massen­über­wa­chung verbietet, umge­setzt werden. Die Umset­zung von Bundes­ge­richts­ur­teilen hat in den Augen des Bundes­rates also eine nied­ri­gere Prio­rität als die Über­wa­chung von poli­ti­schen Aktivist*innen.

Aufrü­stung gegen den inneren Feind

Die Schweiz arbeitet derzeit an der grössten Mili­ta­ri­sie­rungs­kam­pagne seit dem Kalten Krieg. Es werden Milli­arden an Franken in das Militär gebut­tert, neue Waffen werden einge­kauft, die Mili­tär­dienst­pflicht soll verschärft werden. Die Revi­sion des Nach­rich­ten­dienst­ge­setzes ist Bestand­teil der «sicher­heits­po­li­ti­schen Stra­tegie» des Bundes­rates und muss zwin­gend im Kontext der Mili­ta­ri­sie­rung verstanden werden.

Dabei verhält sich die Schweiz wie jeder andere Staat auch: Wenn ein konkur­rie­render und feind­li­cher Staat als Bedro­hung für die eigenen Macht­an­sprüche und Einfluss­sphären wahr­ge­nommen wird, wird fleissig mili­ta­ri­siert. Nach aussen – und nach innen. Die libe­ralen Demo­kra­tien brüsten sich in Frie­dens­zeiten damit, dass ihre demo­kra­ti­schen Werte auch die Oppo­si­tion gegen den Staat zulassen. Doch in «sicher­heits­po­li­tisch ange­spannten Situa­tionen» werden diese Frei­heits­rechte systematisch abge­baut – so lässt es sich auch beim revi­dierten Nach­rich­ten­dienst­ge­setz beob­achten. Zugleich recht­fer­tigt das poli­tisch-diskur­sive Klima, in welchem ständig sugge­riert wird, dass die russi­schen Streit­kräfte nächste Woche in die Ostschweiz einmar­schieren, die Einfüh­rung solcher Massnahmen. 

Repres­sion, Über­wa­chung und Zwang sind Macht­mittel, welche auch zum Werk­zeug­ka­sten der libe­ralen Demo­kratie gehören.

Wie düster sich die Schweizer Mili­ta­ri­sie­rung entfalten könnte zeigt ein Blick auf die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land (BRD). Die Regie­rung von Bundes­kanzler Merz will die Bundes­wehr zur «stärk­sten konven­tio­nellen Armee Europas» machen. So führt sie mittel­fri­stig die Wehr­pflicht wieder ein; die «Kriegs­tüch­tig­keit» wird zur poli­ti­schen Prio­rität. Die poli­ti­sche Feind­schaft zu Russ­land nutzt der deut­sche Staat um kriti­sche Jour­na­li­sten wie Hüseyn Doĝru via EU in Grund und Boden zu sank­tio­nieren. Des Weiteren belegt er linke Gewerkschafter*innen mit Berufs­ver­boten, verbietet palä­sti­na­so­li­da­ri­sche Veran­stal­tungen, über­wacht linke Buch­hand­lungen, verhaftet Minder­jäh­rige aufgrund Merz-Leck-Eier-Karton­schil­dern, will das Abspre­chen des Existenz­recht Israels verbieten und baut an allen Ecken und Enden die staat­liche Über­wa­chung aus – alles zur Wahrung der inneren Stabi­lität und Sicherheit. 

Die deut­schen Bedin­gungen sind natür­lich nicht iden­tisch zur Schweiz, doch auch dieser Staat wird seine Mili­ta­ri­sie­rung nach innen kehren. Um fest­zu­stellen, dass die Repres­sion in näch­ster Zeit auch in der Schweiz zunehmen wird, reicht ein Blick in die sicher­heits­po­li­ti­sche Stra­tegie des Bundes­rates

Mit herauf­be­schwo­renen Schreckens­mär­chen des bevor­ste­henden Endes der libe­ralen Demo­kratie und des Rechts­staates hat das Ganze aber wenig zu tun. Es bedarf für die Mili­ta­ri­sie­rung nach innen keines grund­le­genden Wandels des poli­ti­schen Systems. Repres­sion, Über­wa­chung und Zwang sind Macht­mittel, welche auch zum Werk­zeug­ka­sten der libe­ralen Demo­kratie gehören. Böse Auto­kraten und Despoten braucht es zu deren Umset­zung bisweilen nicht.


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