Mit der Umsetzung der GEAS-Reform werden heute diverse Einschränkungen des europäischen Asylrechts Realität. Bislang ist nach geltender Dublin-Verordnung der EU-Staat, in den eine asylsuchende Person als erstes einreiste, für das jeweilige Asylverfahren zuständig. Beantragt eine Person später in einem anderen Land innerhalb der EU Asyl, wird sie ohne Asylverfahren in das offiziell zuständige Land abgeschoben.
Dieses System bleibt bestehen – verschärft sich nun aber weiter. So wird die Frist zur Umsetzung dieser Deportationen auf drei Jahre verdoppelt. Den Betroffenen droht damit noch länger andauernde Kriminalisierung und Unsicherheit. Ebenfalls werden die Hürden für eine Inhaftierung nach Dublin-Recht gelockert. Wer sich möglicherweise einer Abschiebung entziehen könnte, wird nun noch einfacher eingesperrt und muss unter Umständen jahrelang in Ausschaffungshaft.
Neu werden zudem unbegleitete Kinder und Jugendliche gleich behandelt wie Erwachsene. Die EU-Staaten können ab heute auch Minderjährige in die zuständigen Staaten abschieben. Auch werden Asylsuchende mit der GEAS-Reform bereits vor dem Asylverfahren gründlich durchleuchtet und überwacht. Neben Fingerabdrücken werden neu auch Gesichter gescannt, Pässe kopiert und biographische Informationen gespeichert.
Die GEAS-Reform stellt eine weitere enorme Einschränkung des Rechts auf Asyl dar. Obwohl die Verschärfungen gerade erst eingeführt wurden, arbeiten das europäische Parlament, die Kommission und die Mitgliedsstaaten bereits an den nächsten Massnahmen zur Hochrüstung der Festung Europa.

