Was passiert mit dem Geld aus den Klima­ab­gaben: Der Klima­fonds und die Rückverteilung

Unter dem neuen CO2-Gesetz sollen die Leute nicht nur zahlen, sondern auch Geld zurück­kriegen, wenn sie weniger CO2 ausstossen als andere. Wird es sich also bald lohnen, klima­freund­lich zu leben? 
Das CO2-Gesetz in acht Folgen. (Illustration: Luca Mondgenast)

Das CO2-Gesetz in acht Folgen: Dieser Artikel ist der siebte Teil einer mehr­tei­ligen Serie. Alle Artikel findest du hier.


Das CO2-Gesetz wird revi­diert, aber eines wird sich nicht ändern: Es gene­riert Einnahmen. Doch was passiert eigent­lich mit diesem Geld? Und was soll sich mit einer Annahme der neuen Vorlage ändern? Werden wir bald alle reich, wenn wir uns vegan ernähren?

Kaum. Der Verteil­me­cha­nismus ist deut­lich kompli­zierter als das. Um ihn zu verstehen und die Ände­rungen, die der Stimm­be­völ­ke­rung jetzt vorge­legt werden, einschätzen zu können, sollte man sich zuerst einen kurzen Über­blick darüber verschaffen, woher dieses Geld eigent­lich kommt – und in Zukunft kommen soll. In früheren Arti­keln haben wir die wesent­li­chen Einnah­me­quellen bereits ausführ­lich erklärt (dazu mehr hier). Wir halten uns an dieser Stelle deshalb jetzt kurz:

Woher kommen die Einnahmen beim derzei­tigen CO2-Gesetz und was würde sich ändern?

Die mit Abstand wich­tigste Einnah­me­quelle ist die CO2-Abgabe auf fossile Brenn­stoffe wie Heizöl oder Erdgas. 2019 wurden dafür von Firmen und Privat­per­sonen laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) insge­samt 1 166 Mio CHF bezahlt. Erstere müssen die Abgabe zahlen, falls die Herstel­lung ihres Produkts fossile Brenn­stoffe verbraucht. Privat­per­sonen zahlen sie fürs Heizen ihrer Wohnungen und Häuser. Die Abgabe würde mit einer Annahme des neuen Gesetzes voraus­sicht­lich weiter steigen. Aller­dings würde es Firmen dann auch erleich­tert, sich davon befreien zu lassen.

Etwas anders funk­tio­nieren die Sank­ti­ons­zah­lungen auf klima­schäd­liche Neuwagen. Wer Neuwagen mit schlechter Klima­bi­lanz impor­tiert, muss blechen. 2019 wurden dafür 78 Mio CHF fällig, was gegen­über den 31 Mio CHF von 2018 eine deut­liche Stei­ge­rung ist. 2020 wurde der Grenz­wert, der fest­legt, ab wann ein Neuwagen als klima­schäd­lich gilt, weiter verschärft. Eigent­lich sollten die Einnahmen aus dieser Quelle also unab­hängig vom Abstim­mungs­re­sultat weiter steigen.

Geld macht der Staat drit­tens im Rahmen des komplexen und undurch­sich­tigen Emis­si­ons­han­dels­sy­stems (EHS). Und zwar, indem er Zerti­fi­kate verstei­gert, die die Käufer:innen zum Ausstoss einer gewissen Menge Treib­haus­gase berech­tigt (mehr dazu hier). Vergli­chen mit den anderen Geld­quellen ist dieser Betrag aber bescheiden. 2019 waren es laut BAFU 8.5 Mio CHF (nicht einmal 1 % aller Einnahmen). Unter dem aktuell geltenden Gesetz fliesst dieses Geld jedoch nicht zurück an die Bevöl­ke­rung oder die Wirt­schaft, sondern geht in den allge­meinen Bundeshaushalt.

Neu hinzu­kommen soll mit der Geset­zes­re­vi­sion auch die Flug­ticket­ab­gabe: Bei der Annahme der Revi­sion würden wir in Zukunft auf jedes Flug­ticket einen Aufschlag zahlen. Proble­ma­tisch: Je nach Strecken­länge würden die Luxusflieger:innen vergli­chen mit den Reisenden in der Economy-Class nur die Hälfte zahlen für die verur­sachten Tonnen CO2 (mehr dazu hier).

Wie sieht der Vertei­lungs­schlüssel unter dem aktu­ellen CO2-Gesetz aus?

Und damit zu der wirk­lich inter­es­santen Frage: Was passiert denn über­haupt mit diesem Geld­segen? Das aktu­elle Gesetz sieht eine Vertei­lung in vier verschie­dene Rich­tungen vor:

  • Der Tech­no­lo­gie­fonds erhielt 2019 wie in jedem Jahr maximal 25 Mio CHF (rund 2 % der Einnahmen). Damit fördert der Bund Inno­va­tionen, die helfen sollen, Klima­gase zu verhin­dern. Es wird aber nicht direkt Geld verteilt, sondern Darlehen von anderen Geldgeber:innen verbürgt. Die Firmen können also dank des Tech­no­lo­gie­fonds einfa­cher Kredite aufnehmen. Zur Deckung der Bürg­schafts­aus­fälle fliessen maximal 25 Mio Franken pro Jahr von der CO2-Abgabe in den Technologiefonds.
  • Auch das Gebäu­de­pro­gramm wird mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe finan­ziert. Hierhin geht ein Drittel der CO2-Abgabe, aber maximal 450 Mio CHF pro Jahr. Damit sollen die Emis­sionen bei den Gebäuden gesenkt werden. Mit dem Geld werden die Immobilienbesitzer:innen zum Beispiel dabei unter­stützt, ihre Häuser besser zu dämmen oder vom Heizöl auf Erdwärme umzu­steigen. 2019 waren das dementspre­chend 390 Mio CHF (rund 31 % der gesamten Einnahmen).
  • Privat­haus­halte und Firmen erhalten zusammen, was nach dem Gebäu­de­pro­gramm und dem Tech­no­lo­gie­fonds übrig bleibt von den CO2-Abgaben. Es sind etwas weniger als zwei Drittel aller CO2-Abgaben. 2019 also rund 750 Mio CHF (rund 60 % der gesamten Einnahmen).

Die Vertei­lung an Privat­haus­halte und Firmen im Detail

Sowohl die Firmen wie auch die Privat­haus­halte kriegten in den letzten Jahren mehrere Hundert Millionen Franken zurück­ver­teilt. Die Idee dahinter: Wer wenig fossile Brenn­stoffe verbraucht hat, zahlt weniger CO2-Abgabe als dieje­nigen Firmen oder Privat­haus­halte, die viel verbraucht haben. Beide kriegen aber gleich viel zurück. Die Konse­quenz: Unter dem Strich profi­tiert, wer fossi­larm gelebt und gewirt­schaftet hat.

 Total an die FirmenTotal an die Privathaushalte
2016232 Mio CHF410 Mio CHF
2017 269 Mio CHF451 Mio CHF
2018 [1]492 Mio CHF640 Mio CHF
Quelle: Rück­ver­tei­lung der CO2-Abgabe: von der Einfüh­rung bis heute (Bafu, 2020).

Dabei werden die Gelder, die von Firmen einbe­zahlt wurden, auch an Firmen zurück­ver­teilt. Und was die Haus­halte hinlegen mussten, fliesst auch wieder an die Haus­halte zurück. Laut BAFU stammen gegen­wärtig rund 65 % der CO2-Abgabe von den Privat­haus­halten und 35 % von den Firmen. Um diesen Verteil­schlüssel zu berechnen, stützen sich die Behörden auf die Gesamt­ener­gie­sta­ti­stik des Bundes­amts für Energie.

Die Privat­haus­halte erhalten auf diesem Weg 2021 pro Person 87 CHF zurück. 2020 waren es 77.40 CHF.[2] Für die Vertei­lung sind die Kran­ken­kassen zuständig. Sie teilen diesen Betrag durch zwölf und ziehen ihn jeden Monat von der Kran­ken­kas­sen­prämie ab. „Vertei­lung des Ertrags aus Umwelt­ab­gaben an die Bevöl­ke­rung: ‑7.25 CHF“ – mit diesem oder einem ähnli­chen Satz macht sich das CO2-Gesetz also schluss­end­lich auf unseren Kran­ken­kas­sen­po­licen bemerkbar.

Bei den Firmen wird anders zurück­ver­teilt. Hier kriegt nicht einfach jede Firma gleich viel, sondern die Summe wird propor­tional zur totalen AHV-Lohn­summe verteilt, die eine Firma für ihre Ange­stellten im entspre­chenden Jahr versi­chert hat. Pro 100 000 CHF Lohn­summe bekamen die Firmen 2020 54.10 CHF zurück. 2019 waren es 129.30 CHF. Bei einem Monats­lohn von 4 000 CHF entsprä­chen diese 100 000 CHF Lohn­summe etwa zwei Ange­stellten. Eine Firma mit zehn solchen Ange­stellten hätte 2019 also 646 CHF zurück­ge­kriegt. Eine Firma mit tausend solchen Anstel­lungs­ver­trägen 64 600 CHF.

Haar­sträu­bend: Die Firmen gewisser Bran­chen können sich unter dem aktu­ellen CO2-Gesetz von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie im Gegenzug eine Vermin­de­rungs­pflicht eingehen oder beim Emis­si­ons­handel mitma­chen. Obwohl sie dann nichts einzahlen, kriegen sie trotzdem etwas zurück bei der Rück­ver­tei­lung der CO2-Abgabe.

Was würde sich an der Vertei­lung ändern unter dem revi­dierten CO2-Gesetz?

Bei einer Annahme des neuen CO2-Gesetzes würde neu der soge­nannte Klima­fonds geschaffen. Andere, nicht unpro­ble­ma­ti­sche Mecha­nismen blieben unan­ge­ta­stet. Hier eine Übersicht:

  • Neu, der Klima­fonds: 49 % der Flug­ticket­ab­gaben, 33 % der CO2-Abgabe (aber maximal 450 Mio CHF), 50 % der Sank­tionen auf den Import von Neuwagen und die Einnahmen vom EHS würden in den Klima­fonds gehen. Das Geld vom Klima­fond soll in drei Rich­tungen fliessen:
    • Erstens wird im Rahmen des Klima­fonds das bestehende Gebäu­de­pro­gramm weiter­ge­führt. Jedoch mit verschärften Anfor­de­rungen. Falls das neue CO2-Gesetz ange­nommen wird, dürfen neu gebaute Häuser ab 2023 grund­sätz­lich keine CO2-Emis­sionen mehr verur­sa­chen. In bestehenden Häusern dürfen Öl- und Gashei­zungen weiter­laufen. Falls sie ersetzt werden, muss aber neu eine Ober­grenze von 20 Kilo­gramm CO2 pro Jahr und Quadrat­meter beheizte Fläche einge­halten werden. Die Ober­grenze sinkt alle fünf Jahre um fünf Kilo­gramm. Wer also nach 2023 noch eine alte Ölhei­zung durch eine neue Ölhei­zung auswech­seln möchte, muss gleich­zeitig wahr­schein­lich auch das Haus besser isolieren. Hausbesitzer:innen, die dafür nicht genug Geld auftreiben können, sollen vom Klima­fonds beim Erlangen eines Kredits unter­stützt werden.
    • Zwei­tens sollen neu auch Gemeinden und Städte bei der Finan­zie­rung von Infra­struktur unter­stützt werden, die nötig ist, um sich besser gegen die Folgen des Klima­wan­dels wappnen zu können. Denn Hoch­wasser, Murgänge, Berg­stürze, aber auch Hitze­sommer werden zunehmen. Die Stadt Zürich hat bereits jetzt grosse Infra­struk­tur­pro­jekte zur Senkung der Stadt­tem­pe­ra­turen ange­kün­digt. Berg­ge­biete werden hingegen ganz andere Mass­nahmen ergreifen müssen. Aber nicht unbe­dingt billigere.
    • Und drit­tens würde der Klima­fonds wie heute bereits der Tech­no­lo­gie­fonds inno­va­tiven Firmen dank Bürg­schaften zu Fremd­ka­pital verhelfen. Damit will man zum Beispiel die Entwick­lung von klima­freund­li­chen Baustoffen fördern oder biolo­gisch abbau­bare Verpackungs­ma­te­ria­lien voranbringen.
  • Privat­haus­halte und Firmen: Der Topf, der an die Privat­haus­halte und die Firmen zurück­ver­teilt wird, würde bei der Annahme des neuen CO2-Gesetzes aufge­stockt. Denn neu würden neben 66 % der CO2-Abgabe auch noch 51 % der Flug­ticket­ab­gabe zurück­ver­teilt werden.

Auch bei einer Annahme des neuen CO2-Gesetzes würde das Geld im Verhältnis zu den bezahlten Abgaben an die Privat­haus­halte und die Firmen zurück­ver­teilt werden. Was also von den Firmen rein­kommt, geht auch an die Firmen zurück. Was von den Haus­halten rein­kommt, geht an die Haushalte.

Welche Firma kriegt wie viel Geld zurück?

Was sich mit der Annahme des neuen CO2-Gesetzes zumin­dest teil­weise ändern würde, ist der Miss­stand, dass heute auch die Firmen Geld zurück­kriegen, die gar keine CO2-Abgabe bezahlt haben. Unter­nehmen, die durch eine Ziel­ver­ein­ba­rung von der CO2-Abgabe befreit wurden, würden bei einer Annahme des neuen CO2-Gesetzes aus der Rück­ver­tei­lung der CO2-Abgabe ausge­schlossen. Firmen, die sich jedoch durch eine Teil­nahme am Emis­si­ons­handel von der Abgabe befreien, bekämen weiterhin Geld aus einem Topf, in den sie selbst nichts einbe­zahlt haben.

Beibe­halten wird im revi­dierten CO2-Gesetz auch, dass die Rück­zah­lungen bei den Firmen propor­tional zur versi­cherten Lohn­summe berechnet werden, und das ist proble­ma­tisch. Aus zwei Gründen: Erstens profi­tieren dadurch Bran­chen, in denen die Löhne tenden­ziell hoch sind, mehr als die Nied­rig­lohn­bran­chen. Immerhin soll die zur Berech­nung heran­ge­zo­gene Lohn­summe beim maximal versi­cher­baren Betrag laut Unfall­ver­si­che­rungs­ge­setz gedeckelt werden. Doch diese Summe ist mit 148 200 CHF, sprich 12 350 CHF pro Monat, noch ganz ordent­lich. Auch mit dieser Ober­grenze werden die Banken wohl mehr profi­tieren als die Gastrobranche.

Zwei­tens wird bei diesem Vertei­lungs­schlüssel die Arbeit, die gratis gelei­stet wird, aussen vorge­lassen. Viel Arbeit, die für die Gesell­schaft wichtig ist, wird im Ehrenamt gemacht: Kinder­be­treuung in den Feri­en­la­gern, die Pflege von Kranken in Spitä­lern, die Unter­stüt­zung von Obdach­losen. Doch wer gratis arbeitet, kriegt keinen Lohn und hat deshalb auch keine versi­cherte AHV-Lohn­summe. Darum hat unbe­zahlte Arbeit in der Rück­ver­tei­lungs­logik der CO2-Abgabe keinen Wert. Bran­chen, in denen mehr auf unbe­zahlte Arbeit zurück­ge­griffen werden muss, ziehen den Kürzeren.

Reicht das zurück­ver­teilte Geld, um private Klima­aus­gaben zu decken?

Die Neuerfin­dung des Rads ist dieser Rück­ver­tei­lungs­me­cha­nismus nicht. Seit Jahren stehen Beträge wie 6.40 oder 7.25 CHF auf unseren Kran­ken­kas­sen­po­licen. Nur sind sie noch fast niemandem aufge­fallen. Wieso nicht? Die Beträge sind zu klein. Da nun mit der Flug­ticket­ab­gabe aber mehr rein­fliessen soll, kann auch mehr verteilt werden. Das BAFU schätzt, dass wenn wir das neue CO2-Gesetz annehmen, 2022 alle je 167 CHF zurück­kriegen würden. 13.90 CHF stünden dann auf den Versi­che­rungs­po­licen. Fast doppelt so viel wie bisher. Doch genügt das?

Die Idee der Rück­ver­tei­lung ist, dass sich ein CO2-armes Leben auch finan­ziell lohnen soll. Verschie­dene Medi­en­häuser rechnen momentan vor, wie viel man bei der Annahme des CO2-Gesetzes vor- oder rück­wärts machen würde. Abhängig davon, wie oft man fliegt, wie man heizt und ob man ein Auto fährt. Ein Blick-Beitrag kommt zum Beispiel zum Schluss, dass ein Geschäfts­mann, der vier Mal pro Jahr einen Lang­strecken­flug bucht und mit einem Sport­wagen unter­wegs ist, trotz fossil­freier Wärme­pumpe Ende Jahr 513 CHF weniger in der Tasche hat. Die auto­lose, nicht­flie­gende Studentin in einer fossil beheizten Wohnung hat Ende Jahr jedoch ein Plus von 127 CHF. Sie macht also vorwärts durch ihren klima­be­wussten Lebens­stil. Aber stimmt das wirklich?

Genügen ihr die 127 CHF, die sie zusätz­lich erhält, um die Mehr­aus­gaben eines fossi­larmen Lebens zu decken? Kaum, denn wer wirk­lich klima­neu­tral leben will, zahlt auch sonst noch. Ein paar Beispiele: Ein Liter Bio-Hafer­milch kostet bei Coop 3.50 CHF, die Biovoll­milch 1.80 CHF pro Liter. Vegane Produkte verur­sa­chen viel weniger CO2 als tieri­sche. Aber nur schon, wer pro Woche zwei Liter Hafer­milch trinkt, zahlt dafür mehr, als man für ein klima­freund­li­ches Leben vom Staat zurück­kriegt, nämlich 176.80 CHF. Wer Ressourcen schonen will, bringt seine kaputten Schuhe in die Repa­ratur – auch wenn das dreimal so viel kostet wie ein paar neue Billig­schuhe. Zudem muss die Studentin mit dem Plus von 127 CHF ja auch noch die Mehr­ko­sten für Zugtickets bezahlen, die voraus­sicht­lich trotz Flug­ticket­ab­gabe immer noch teurer sein werden als die Sitze der Billig-Airlines. Mit den 127 CHF kommt sie da nicht weit.

Und dann kommt ja noch dazu, was nicht direkt in Geld aufge­wogen werden kann: die Zeit, die eine Nacht­zug­reise in Anspruch nimmt. Das regne­ri­sche Wetter, dass man auf dem klima­freund­li­chen Velo aushalten muss. Die leeren Dosen, die man zum Recy­cling vom Feier­abend­bier im Park nach Hause trägt, anstatt sie in den öffent­li­chen Müll­eimer zu werfen. Ein klima­ver­träg­li­ches Leben zu führen ist nicht nur teuer, sondern zuweilen auch anstren­gend. Wiegen das knapp 14 CHF im Monat auf?

Ohne Rück­ver­tei­lung ist es eine Umverteilung

Ein Argu­ment gegen die Rück­ver­tei­lung der CO2-Abgabe an die Bevöl­ke­rung fällt immer wieder. Der FDP-Stän­derat Chri­stian Wasser­fallen hat es in einer Antwort an die zustän­dige Bundes­rätin Simo­netta Somma­ruga in einer parla­men­ta­ri­schen Diskus­sion so ausge­drückt: „Seien Sie doch ehrlich: Es geht um Umver­tei­lung.“ Und auch in der SRF-Arena hörte man vonseiten der SVP mehr als einmal, dass das neue CO2-Gesetz eine grosse Umver­tei­lung sei, mit der ein Teil der Bevöl­ke­rung bestraft werde.

Fakt ist: Nicht die Rück­ver­tei­lung der CO2-Abgabe, sondern das, was bis jetzt geschah und immer noch geschieht, ist eine grosse Umver­tei­lung: der Verbrauch der fossilen Ener­gie­träger. Und zwar von jetzt auf morgen und übermorgen.

Der Anspruch, heute billig heizen oder fliegen zu dürfen, gene­riert bei zukünf­tigen Gene­ra­tionen massive Kosten. Mit der Rück­ver­tei­lung der CO2-Abgabe und der Flug­ticket­ab­gabe werden nun gewisse Anreize in die rich­tige Rich­tung gesetzt. Denn ein klima­schäd­li­ches Leben wird teurer und ein klima­freund­li­ches billiger. Die Frage ist aber, ob diese Anreize gross genug sind, um der seit Jahr­zehnten laufenden, fossil befeu­erten Umver­tei­lung von heutigen Gene­ra­tionen auf zukünf­tige Gene­ra­tionen Einhalt zu gebieten.

[1] Seit 2018 werden nicht ausbe­zahlte Beträge aus dem Gebäu­de­pro­gramm eben­falls zurück­ver­teilt. 2018 flossen 200 Millionen Franken aus dem Gebäu­de­pro­gramm an die Privat­haus­halte und die Firmen zurück. Zudem werden seit 2018 die Gelder, die im laufenden Jahr vom Gebäu­de­pro­gramm nicht ausge­zahlt werden, eben­falls zurückverteilt.

[2] In diesen Zahlen mitein­ge­rechnet sind die Rück­zah­lungen aus den VOC-Abgaben. Sie machen aber den klei­neren Teil der Rück­ver­tei­lungs­summe aus (VOC sind flüch­tige Kohlenwasserstoffe).


Damit ihr die Über­sicht nicht verliert – Hier die Schweizer Klima­ge­setz­ge­bung auf einen Blick (oder viel­leicht auf zwei):

Klima­ge­setz­ge­bung in der Schweiz. (Illu­stra­tion: Luca Mond­genast)


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