Das CO2-Gesetz in acht Folgen: Dieser Artikel ist der siebte Teil einer mehrteiligen Serie. Alle Artikel findest du hier.
Das CO2-Gesetz wird revidiert, aber eines wird sich nicht ändern: Es generiert Einnahmen. Doch was passiert eigentlich mit diesem Geld? Und was soll sich mit einer Annahme der neuen Vorlage ändern? Werden wir bald alle reich, wenn wir uns vegan ernähren?
Kaum. Der Verteilmechanismus ist deutlich komplizierter als das. Um ihn zu verstehen und die Änderungen, die der Stimmbevölkerung jetzt vorgelegt werden, einschätzen zu können, sollte man sich zuerst einen kurzen Überblick darüber verschaffen, woher dieses Geld eigentlich kommt – und in Zukunft kommen soll. In früheren Artikeln haben wir die wesentlichen Einnahmequellen bereits ausführlich erklärt (dazu mehr hier). Wir halten uns an dieser Stelle deshalb jetzt kurz:
Woher kommen die Einnahmen beim derzeitigen CO2-Gesetz und was würde sich ändern?
Die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle ist die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas. 2019 wurden dafür von Firmen und Privatpersonen laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) insgesamt 1 166 Mio CHF bezahlt. Erstere müssen die Abgabe zahlen, falls die Herstellung ihres Produkts fossile Brennstoffe verbraucht. Privatpersonen zahlen sie fürs Heizen ihrer Wohnungen und Häuser. Die Abgabe würde mit einer Annahme des neuen Gesetzes voraussichtlich weiter steigen. Allerdings würde es Firmen dann auch erleichtert, sich davon befreien zu lassen.
Etwas anders funktionieren die Sanktionszahlungen auf klimaschädliche Neuwagen. Wer Neuwagen mit schlechter Klimabilanz importiert, muss blechen. 2019 wurden dafür 78 Mio CHF fällig, was gegenüber den 31 Mio CHF von 2018 eine deutliche Steigerung ist. 2020 wurde der Grenzwert, der festlegt, ab wann ein Neuwagen als klimaschädlich gilt, weiter verschärft. Eigentlich sollten die Einnahmen aus dieser Quelle also unabhängig vom Abstimmungsresultat weiter steigen.
Geld macht der Staat drittens im Rahmen des komplexen und undurchsichtigen Emissionshandelssystems (EHS). Und zwar, indem er Zertifikate versteigert, die die Käufer:innen zum Ausstoss einer gewissen Menge Treibhausgase berechtigt (mehr dazu hier). Verglichen mit den anderen Geldquellen ist dieser Betrag aber bescheiden. 2019 waren es laut BAFU 8.5 Mio CHF (nicht einmal 1 % aller Einnahmen). Unter dem aktuell geltenden Gesetz fliesst dieses Geld jedoch nicht zurück an die Bevölkerung oder die Wirtschaft, sondern geht in den allgemeinen Bundeshaushalt.
Neu hinzukommen soll mit der Gesetzesrevision auch die Flugticketabgabe: Bei der Annahme der Revision würden wir in Zukunft auf jedes Flugticket einen Aufschlag zahlen. Problematisch: Je nach Streckenlänge würden die Luxusflieger:innen verglichen mit den Reisenden in der Economy-Class nur die Hälfte zahlen für die verursachten Tonnen CO2 (mehr dazu hier).
Wie sieht der Verteilungsschlüssel unter dem aktuellen CO2-Gesetz aus?
Und damit zu der wirklich interessanten Frage: Was passiert denn überhaupt mit diesem Geldsegen? Das aktuelle Gesetz sieht eine Verteilung in vier verschiedene Richtungen vor:
- Der Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) kriegt die Sanktionszahlungen, die die Autohändler:innen zahlen müssen, wenn die von ihnen importierte Flotte den Klimazielwert nicht erreicht. Die Zahlungen werden also für den Bau und Unterhalt von Strassen ausgegeben. 2019 waren das laut dem Bundesamt für Energie (BFE) nach Abzug der Vollzugskosten 76 Mio CHF (rund 6 % der Einnahmen).
- Der Technologiefonds erhielt 2019 wie in jedem Jahr maximal 25 Mio CHF (rund 2 % der Einnahmen). Damit fördert der Bund Innovationen, die helfen sollen, Klimagase zu verhindern. Es wird aber nicht direkt Geld verteilt, sondern Darlehen von anderen Geldgeber:innen verbürgt. Die Firmen können also dank des Technologiefonds einfacher Kredite aufnehmen. Zur Deckung der Bürgschaftsausfälle fliessen maximal 25 Mio Franken pro Jahr von der CO2-Abgabe in den Technologiefonds.
- Auch das Gebäudeprogramm wird mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe finanziert. Hierhin geht ein Drittel der CO2-Abgabe, aber maximal 450 Mio CHF pro Jahr. Damit sollen die Emissionen bei den Gebäuden gesenkt werden. Mit dem Geld werden die Immobilienbesitzer:innen zum Beispiel dabei unterstützt, ihre Häuser besser zu dämmen oder vom Heizöl auf Erdwärme umzusteigen. 2019 waren das dementsprechend 390 Mio CHF (rund 31 % der gesamten Einnahmen).
- Privathaushalte und Firmen erhalten zusammen, was nach dem Gebäudeprogramm und dem Technologiefonds übrig bleibt von den CO2-Abgaben. Es sind etwas weniger als zwei Drittel aller CO2-Abgaben. 2019 also rund 750 Mio CHF (rund 60 % der gesamten Einnahmen).
Die Verteilung an Privathaushalte und Firmen im Detail
Sowohl die Firmen wie auch die Privathaushalte kriegten in den letzten Jahren mehrere Hundert Millionen Franken zurückverteilt. Die Idee dahinter: Wer wenig fossile Brennstoffe verbraucht hat, zahlt weniger CO2-Abgabe als diejenigen Firmen oder Privathaushalte, die viel verbraucht haben. Beide kriegen aber gleich viel zurück. Die Konsequenz: Unter dem Strich profitiert, wer fossilarm gelebt und gewirtschaftet hat.
Total an die Firmen | Total an die Privathaushalte | |
2016 | 232 Mio CHF | 410 Mio CHF |
2017 | 269 Mio CHF | 451 Mio CHF |
2018 [1] | 492 Mio CHF | 640 Mio CHF |
Dabei werden die Gelder, die von Firmen einbezahlt wurden, auch an Firmen zurückverteilt. Und was die Haushalte hinlegen mussten, fliesst auch wieder an die Haushalte zurück. Laut BAFU stammen gegenwärtig rund 65 % der CO2-Abgabe von den Privathaushalten und 35 % von den Firmen. Um diesen Verteilschlüssel zu berechnen, stützen sich die Behörden auf die Gesamtenergiestatistik des Bundesamts für Energie.
Die Privathaushalte erhalten auf diesem Weg 2021 pro Person 87 CHF zurück. 2020 waren es 77.40 CHF.[2] Für die Verteilung sind die Krankenkassen zuständig. Sie teilen diesen Betrag durch zwölf und ziehen ihn jeden Monat von der Krankenkassenprämie ab. „Verteilung des Ertrags aus Umweltabgaben an die Bevölkerung: ‑7.25 CHF“ – mit diesem oder einem ähnlichen Satz macht sich das CO2-Gesetz also schlussendlich auf unseren Krankenkassenpolicen bemerkbar.
Bei den Firmen wird anders zurückverteilt. Hier kriegt nicht einfach jede Firma gleich viel, sondern die Summe wird proportional zur totalen AHV-Lohnsumme verteilt, die eine Firma für ihre Angestellten im entsprechenden Jahr versichert hat. Pro 100 000 CHF Lohnsumme bekamen die Firmen 2020 54.10 CHF zurück. 2019 waren es 129.30 CHF. Bei einem Monatslohn von 4 000 CHF entsprächen diese 100 000 CHF Lohnsumme etwa zwei Angestellten. Eine Firma mit zehn solchen Angestellten hätte 2019 also 646 CHF zurückgekriegt. Eine Firma mit tausend solchen Anstellungsverträgen 64 600 CHF.
Haarsträubend: Die Firmen gewisser Branchen können sich unter dem aktuellen CO2-Gesetz von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie im Gegenzug eine Verminderungspflicht eingehen oder beim Emissionshandel mitmachen. Obwohl sie dann nichts einzahlen, kriegen sie trotzdem etwas zurück bei der Rückverteilung der CO2-Abgabe.
Was würde sich an der Verteilung ändern unter dem revidierten CO2-Gesetz?
Bei einer Annahme des neuen CO2-Gesetzes würde neu der sogenannte Klimafonds geschaffen. Andere, nicht unproblematische Mechanismen blieben unangetastet. Hier eine Übersicht:
- Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF): Der NAF würde unter dem revidierten CO2-Gesetz nur noch die Hälfte der Sanktionszahlungen auf den Import von Neuwagen erhalten.
- Neu, der Klimafonds: 49 % der Flugticketabgaben, 33 % der CO2-Abgabe (aber maximal 450 Mio CHF), 50 % der Sanktionen auf den Import von Neuwagen und die Einnahmen vom EHS würden in den Klimafonds gehen. Das Geld vom Klimafond soll in drei Richtungen fliessen:
- Erstens wird im Rahmen des Klimafonds das bestehende Gebäudeprogramm weitergeführt. Jedoch mit verschärften Anforderungen. Falls das neue CO2-Gesetz angenommen wird, dürfen neu gebaute Häuser ab 2023 grundsätzlich keine CO2-Emissionen mehr verursachen. In bestehenden Häusern dürfen Öl- und Gasheizungen weiterlaufen. Falls sie ersetzt werden, muss aber neu eine Obergrenze von 20 Kilogramm CO2 pro Jahr und Quadratmeter beheizte Fläche eingehalten werden. Die Obergrenze sinkt alle fünf Jahre um fünf Kilogramm. Wer also nach 2023 noch eine alte Ölheizung durch eine neue Ölheizung auswechseln möchte, muss gleichzeitig wahrscheinlich auch das Haus besser isolieren. Hausbesitzer:innen, die dafür nicht genug Geld auftreiben können, sollen vom Klimafonds beim Erlangen eines Kredits unterstützt werden.
- Zweitens sollen neu auch Gemeinden und Städte bei der Finanzierung von Infrastruktur unterstützt werden, die nötig ist, um sich besser gegen die Folgen des Klimawandels wappnen zu können. Denn Hochwasser, Murgänge, Bergstürze, aber auch Hitzesommer werden zunehmen. Die Stadt Zürich hat bereits jetzt grosse Infrastrukturprojekte zur Senkung der Stadttemperaturen angekündigt. Berggebiete werden hingegen ganz andere Massnahmen ergreifen müssen. Aber nicht unbedingt billigere.
- Und drittens würde der Klimafonds wie heute bereits der Technologiefonds innovativen Firmen dank Bürgschaften zu Fremdkapital verhelfen. Damit will man zum Beispiel die Entwicklung von klimafreundlichen Baustoffen fördern oder biologisch abbaubare Verpackungsmaterialien voranbringen.
- Privathaushalte und Firmen: Der Topf, der an die Privathaushalte und die Firmen zurückverteilt wird, würde bei der Annahme des neuen CO2-Gesetzes aufgestockt. Denn neu würden neben 66 % der CO2-Abgabe auch noch 51 % der Flugticketabgabe zurückverteilt werden.
Auch bei einer Annahme des neuen CO2-Gesetzes würde das Geld im Verhältnis zu den bezahlten Abgaben an die Privathaushalte und die Firmen zurückverteilt werden. Was also von den Firmen reinkommt, geht auch an die Firmen zurück. Was von den Haushalten reinkommt, geht an die Haushalte.
Welche Firma kriegt wie viel Geld zurück?
Was sich mit der Annahme des neuen CO2-Gesetzes zumindest teilweise ändern würde, ist der Missstand, dass heute auch die Firmen Geld zurückkriegen, die gar keine CO2-Abgabe bezahlt haben. Unternehmen, die durch eine Zielvereinbarung von der CO2-Abgabe befreit wurden, würden bei einer Annahme des neuen CO2-Gesetzes aus der Rückverteilung der CO2-Abgabe ausgeschlossen. Firmen, die sich jedoch durch eine Teilnahme am Emissionshandel von der Abgabe befreien, bekämen weiterhin Geld aus einem Topf, in den sie selbst nichts einbezahlt haben.
Beibehalten wird im revidierten CO2-Gesetz auch, dass die Rückzahlungen bei den Firmen proportional zur versicherten Lohnsumme berechnet werden, und das ist problematisch. Aus zwei Gründen: Erstens profitieren dadurch Branchen, in denen die Löhne tendenziell hoch sind, mehr als die Niedriglohnbranchen. Immerhin soll die zur Berechnung herangezogene Lohnsumme beim maximal versicherbaren Betrag laut Unfallversicherungsgesetz gedeckelt werden. Doch diese Summe ist mit 148 200 CHF, sprich 12 350 CHF pro Monat, noch ganz ordentlich. Auch mit dieser Obergrenze werden die Banken wohl mehr profitieren als die Gastrobranche.
Zweitens wird bei diesem Verteilungsschlüssel die Arbeit, die gratis geleistet wird, aussen vorgelassen. Viel Arbeit, die für die Gesellschaft wichtig ist, wird im Ehrenamt gemacht: Kinderbetreuung in den Ferienlagern, die Pflege von Kranken in Spitälern, die Unterstützung von Obdachlosen. Doch wer gratis arbeitet, kriegt keinen Lohn und hat deshalb auch keine versicherte AHV-Lohnsumme. Darum hat unbezahlte Arbeit in der Rückverteilungslogik der CO2-Abgabe keinen Wert. Branchen, in denen mehr auf unbezahlte Arbeit zurückgegriffen werden muss, ziehen den Kürzeren.
Reicht das zurückverteilte Geld, um private Klimaausgaben zu decken?
Die Neuerfindung des Rads ist dieser Rückverteilungsmechanismus nicht. Seit Jahren stehen Beträge wie 6.40 oder 7.25 CHF auf unseren Krankenkassenpolicen. Nur sind sie noch fast niemandem aufgefallen. Wieso nicht? Die Beträge sind zu klein. Da nun mit der Flugticketabgabe aber mehr reinfliessen soll, kann auch mehr verteilt werden. Das BAFU schätzt, dass wenn wir das neue CO2-Gesetz annehmen, 2022 alle je 167 CHF zurückkriegen würden. 13.90 CHF stünden dann auf den Versicherungspolicen. Fast doppelt so viel wie bisher. Doch genügt das?
Die Idee der Rückverteilung ist, dass sich ein CO2-armes Leben auch finanziell lohnen soll. Verschiedene Medienhäuser rechnen momentan vor, wie viel man bei der Annahme des CO2-Gesetzes vor- oder rückwärts machen würde. Abhängig davon, wie oft man fliegt, wie man heizt und ob man ein Auto fährt. Ein Blick-Beitrag kommt zum Beispiel zum Schluss, dass ein Geschäftsmann, der vier Mal pro Jahr einen Langstreckenflug bucht und mit einem Sportwagen unterwegs ist, trotz fossilfreier Wärmepumpe Ende Jahr 513 CHF weniger in der Tasche hat. Die autolose, nichtfliegende Studentin in einer fossil beheizten Wohnung hat Ende Jahr jedoch ein Plus von 127 CHF. Sie macht also vorwärts durch ihren klimabewussten Lebensstil. Aber stimmt das wirklich?
Genügen ihr die 127 CHF, die sie zusätzlich erhält, um die Mehrausgaben eines fossilarmen Lebens zu decken? Kaum, denn wer wirklich klimaneutral leben will, zahlt auch sonst noch. Ein paar Beispiele: Ein Liter Bio-Hafermilch kostet bei Coop 3.50 CHF, die Biovollmilch 1.80 CHF pro Liter. Vegane Produkte verursachen viel weniger CO2 als tierische. Aber nur schon, wer pro Woche zwei Liter Hafermilch trinkt, zahlt dafür mehr, als man für ein klimafreundliches Leben vom Staat zurückkriegt, nämlich 176.80 CHF. Wer Ressourcen schonen will, bringt seine kaputten Schuhe in die Reparatur – auch wenn das dreimal so viel kostet wie ein paar neue Billigschuhe. Zudem muss die Studentin mit dem Plus von 127 CHF ja auch noch die Mehrkosten für Zugtickets bezahlen, die voraussichtlich trotz Flugticketabgabe immer noch teurer sein werden als die Sitze der Billig-Airlines. Mit den 127 CHF kommt sie da nicht weit.
Und dann kommt ja noch dazu, was nicht direkt in Geld aufgewogen werden kann: die Zeit, die eine Nachtzugreise in Anspruch nimmt. Das regnerische Wetter, dass man auf dem klimafreundlichen Velo aushalten muss. Die leeren Dosen, die man zum Recycling vom Feierabendbier im Park nach Hause trägt, anstatt sie in den öffentlichen Mülleimer zu werfen. Ein klimaverträgliches Leben zu führen ist nicht nur teuer, sondern zuweilen auch anstrengend. Wiegen das knapp 14 CHF im Monat auf?
Ohne Rückverteilung ist es eine Umverteilung
Ein Argument gegen die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Bevölkerung fällt immer wieder. Der FDP-Ständerat Christian Wasserfallen hat es in einer Antwort an die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga in einer parlamentarischen Diskussion so ausgedrückt: „Seien Sie doch ehrlich: Es geht um Umverteilung.“ Und auch in der SRF-Arena hörte man vonseiten der SVP mehr als einmal, dass das neue CO2-Gesetz eine grosse Umverteilung sei, mit der ein Teil der Bevölkerung bestraft werde.
Fakt ist: Nicht die Rückverteilung der CO2-Abgabe, sondern das, was bis jetzt geschah und immer noch geschieht, ist eine grosse Umverteilung: der Verbrauch der fossilen Energieträger. Und zwar von jetzt auf morgen und übermorgen.
Der Anspruch, heute billig heizen oder fliegen zu dürfen, generiert bei zukünftigen Generationen massive Kosten. Mit der Rückverteilung der CO2-Abgabe und der Flugticketabgabe werden nun gewisse Anreize in die richtige Richtung gesetzt. Denn ein klimaschädliches Leben wird teurer und ein klimafreundliches billiger. Die Frage ist aber, ob diese Anreize gross genug sind, um der seit Jahrzehnten laufenden, fossil befeuerten Umverteilung von heutigen Generationen auf zukünftige Generationen Einhalt zu gebieten.
[1] Seit 2018 werden nicht ausbezahlte Beträge aus dem Gebäudeprogramm ebenfalls zurückverteilt. 2018 flossen 200 Millionen Franken aus dem Gebäudeprogramm an die Privathaushalte und die Firmen zurück. Zudem werden seit 2018 die Gelder, die im laufenden Jahr vom Gebäudeprogramm nicht ausgezahlt werden, ebenfalls zurückverteilt.
[2] In diesen Zahlen miteingerechnet sind die Rückzahlungen aus den VOC-Abgaben. Sie machen aber den kleineren Teil der Rückverteilungssumme aus (VOC sind flüchtige Kohlenwasserstoffe).
Damit ihr die Übersicht nicht verliert – Hier die Schweizer Klimagesetzgebung auf einen Blick (oder vielleicht auf zwei):
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