Wie Menschen mit Behin­de­rung zu Verdäch­tigen wurden

Im natio­nalen Wahl­kampf 2004 machte Chri­stoph Blocher „Schein­in­va­lide“ zur Ziel­scheibe einer SVP-Hetz­kam­pagne. Bezüger*innen von IV-Leistungen würden sich Renten erschlei­chen wollen. Die Defi­zite der Inva­li­den­ver­si­che­rung haben aber keines­falls mit Miss­brauch zu tun, wie die Geschichte zeigt. 
Im Schatten historischer SVP-Propaganda: die Invalidenversicherung der Schweiz (Bild: Nathan McDine / Unsplash)

„Es wär es Buebli gsi“, sagte die Hebamme nach der Geburt zu meinen Gross­el­tern Lydia und Hans Frau­chiger: „Wollt ihr eine Nottaufe?“ Mein Onkel Chri­stian ist im Februar 1961 im Spital Langen­thal als Früh­chen zur Welt gekommen, drei Monate vor dem erwar­teten Geburts­termin. Sein Gewicht betrug nur gerade 1’200 Gramm – was damals einem Todes­ur­teil gleichkam.

Doch meine Gross­el­tern gaben so schnell nicht auf. Sie liessen sich von ihrer Vermie­terin – sie selbst besassen kein Auto – ins Kinder­spital Elfenau in Bern fahren. Weil der Brut­ka­sten nicht in das Auto passte, wickelte eine Kinder­pfle­gerin das Neuge­bo­rene ein und legte es in einen Korb. Chri­stian verbrachte die näch­sten drei Monate am Sauer­stoff­schlauch hinter Glas­scheiben. Er überlebte. 

Im Gespräch erzählte mir mein Gross­vater Hans, dass sie in diesen ersten Monaten von Chri­stians Leben nicht nur Angst hatten um ihr früh­ge­bo­renes Kind, sondern auch finan­zi­elle Sorgen. „Das Kinder­spital schickte uns monat­liche Rech­nungen, die meinen Monats­lohn weit über­stiegen“, erzählt er. Hans arbei­tete als Stati­ons­vor­stand bei der Emmental-Burg­dorf-Thun Bahn (EBT), Gross­mutter passte zu Hause bereits auf zwei Kinder auf. Die Spital­ko­sten waren für die Arbeiter*innenfamilie nicht tragbar. 

Hans erkun­digte sich bei einem Schul­kol­legen, der bei der Erspar­nis­kasse Langen­thal arbei­tete, über eine Kredit­auf­nahme. Als jedoch der Direktor der EBT von der Sache erfuhr, bot er an, die Spital­ko­sten zu über­nehmen. Mein Gross­vater sollte die Schulden später in Form von Lohn­ab­zügen à monat­lich 50 Franken zurück­zahlen. Er erin­nert sich: „Mir war unwohl bei der Vorstel­lung, mich verschulden zu müssen“.

Doch plötz­lich wendete sich das Blatt: Bei einem Spital­be­such infor­mierte eine Pfle­gerin Hans und Lydia, sie habe Chri­stian bei der neuen Inva­li­den­ver­si­che­rung ange­meldet. Und tatsäch­lich: Aufgrund des derart tiefen Geburts­ge­wichts über­nahm die IV die gesamten Spital­ko­sten für das früh­ge­bo­rene Kind. Meine Gross­el­tern waren erleichtert. 

Der stei­nige Weg zur IV

Das Gesetz über die Inva­li­den­ver­si­che­rung (IVG) war 1960 in Kraft getreten. 1961 war erst das zweite Jahr, in dem die Pfle­ge­fach­per­sonen im Spital Elfenau über­haupt die Möglich­keit hatten, Menschen wie meinen früh­ge­bo­renen Onkel bei der neuen Sozi­al­ver­si­che­rung anzumelden. 

Dass die Inva­li­den­ver­si­che­rung über­haupt zustande kam, war alles andere als selbst­ver­ständ­lich. Nach dem Gene­ral­streik von 1918 verspra­chen die Bürger­li­chen zwar die Schaf­fung einer Alters‑, Hinter­blie­benen- und Inva­li­di­täts­ver­si­che­rung – sie schienen damals durch den Druck der Strasse zu Zuge­ständ­nissen an die arbei­tende Bevöl­ke­rung gezwungen. Doch der Bundesrat beschloss, die AHV zu prio­ri­sieren und eine IV erst zu einem späteren Zeit­punkt einzurichten.

Dreissig Jahre später, nachdem die AHV im Jahr 1947 einge­führt wurde, kam das Thema wieder aufs poli­ti­sche Parkett. Doch auch die parla­men­ta­ri­schen Vorstösse aus dem linken Lager Anfang der 1950er-Jahre konnten den Bundesrat nicht zum Ausar­beiten der IV bewegen. Erst als die Partei der Arbeit (PdA) und parallel dazu auch die SP ihre Initia­tiven für eine IV lancierten, sah sich der Bundesrat zum Handeln gezwungen: Im Herbst 1955 setzte er eine Expert*innenkommission ein, die ein Inva­li­den­ver­si­che­rungs­ge­setz ausar­bei­tete. Er wollte den linken Initia­tiven zuvor­kommen und ihnen ein Projekt mit tieferen Leistungen entge­gen­stellen. Drei Jahre später verab­schie­dete der Bundesrat die Botschaft über das IVG. SP und PdA zogen ihre Initia­tiven zurück. 

Dass der Gesetz­ge­bungs­pro­zess für die Inva­li­den­ver­si­che­rung letzten Endes so rasch ablief, war ein grosses Glück für all dieje­nigen Menschen mit Behin­de­rung, die sich ab 1960 bei der Sozi­al­ver­si­che­rung anmelden konnten. Auch für meine Gross­el­tern. „Über den Segen der IV“ schrieb mein Gross­vater in den Betreff der E‑Mail, in der er mir nach unserem Gespräch weitere Details über Onkel Chri­stians Geburt schickte. 

Ober­stes Ziel: „Einglie­de­rung vor Rente“

Das zentrale Element der neuen Sozi­al­ver­si­che­rung war, dass die Expert*innenkommission die Renten­lei­stungen mit beruf­li­chen Einglie­de­rungs­mass­nahmen kombi­nierte. So konnten die bürger­li­chen Kräfte, die zu hohe Kosten fürch­teten, über­zeugt werden. Die Arbeits­in­te­gra­tion wurde zum Kern­stück der IV und die Devise „Einglie­de­rung vor Rente“ zum ober­sten Leit­satz: Nur wer nach einer Berufs­be­ra­tung nicht ins Erwerbs­leben findet, hat Anrecht auf eine IV-Rente.

Inva­li­dität ist noch heute im Schweizer Gesetz wirt­schaft­lich defi­niert – als die „durch einen körper­li­chen oder geistigen Gesund­heits­schaden als Folge von Geburts­ge­bre­chen, Krank­heit oder Unfall verur­sachte Erwerbs­un­fä­hig­keit“. Der Inva­li­di­täts­be­griff ist eng verknüpft mit der Erwerbs­ar­beit: Als Mensch mit Behin­de­rung gilt, wer nicht arbeiten kann – die Diagnose und das Leiden der Einzelnen ist zweit­rangig. In der Erwerbs­welt sind diese Menschen „wertlos“ – dies die wört­liche Bedeu­tung von „invalid“ im Lateinischen.

Wir suchen neue Beiträge für Geschichte Heute

In dieser monat­lich erschei­nenden Arti­kel­serie beleuchten Expert*innen vergan­gene Ereig­nisse und wie sie unsere Gesell­schaft bis heute prägen. 

Befasst auch du dich intensiv mit einem geschicht­li­chen Thema, das für das Lamm inter­es­sant sein könnte? Und möch­test du dieses einem breiten Publikum zugäng­lich machen und damit zu einem besseren Verständnis des aktu­ellen Zeit­ge­sche­hens beitragen? 

Dann melde dich mit einem Arti­kel­vor­schlag bei: geschichte.heute@daslamm.ch.

Dass sich die Gesetzgeber*innen nach dem langen Ringen um eine IV schliess­lich rasch einigten, war nur möglich, weil die Politik in der wirt­schaft­li­chen Hoch­kon­junktur der Nach­kriegs­zeit nach Lösungen für den Arbeits­kräf­te­mangel suchte: Für kurze Zeit kam es zu einem „Einglie­de­rungs­boom“, während dem beson­ders Indu­strie­un­ter­nehmen aktiv Menschen mit Behin­de­rung anwarben. In dieser Zeit lag es fern, Menschen mit Behin­de­rung des Miss­brauchs von Sozi­al­lei­stungen zu beschuldigen. 

In den Wirt­schafts­krisen der 1970er- und 1990er-Jahre zeigte sich aller­dings, dass die Unter­nehmen und die IV-Stellen dem Grund­satz „Einglie­de­rung vor Rente“ nicht mehr gerecht werden konnten. In dieser Zeit stieg die Zahl der Neurentner*innen stark an und die IV wurde zum finan­zi­ellen Sorgen­kind unter den schwei­ze­ri­schen Sozi­al­ver­si­che­rungen. Die Wirt­schafts­krise selbst war ausschlag­ge­bend: Es wurden Stellen abge­baut und der zuneh­mende Leistungs­druck trieb Arbeit­neh­mende in die Krank­heit. Ohnehin entliessen Unter­nehmen im Zuge der Entlas­sungs­po­litik zuerst margi­na­li­sierte Arbeits­kräfte, also auch Menschen mit Behin­de­rung, die in der Folge IV-Renten beantragten.

SVP-Kampagne gegen „Schein­in­va­lide“

Die Wirt­schafts­krise bot aller­dings auch eine Gele­gen­heit für poli­ti­sche Taktiken: Die SVP nutze sie, um sich für einen Leistungs­abbau in den Sozi­al­werken stark zu machen. Denkt man heute an IV-Bezüger*innen, dann kaum an Früh­ge­bo­rene, sondern eher an „Schein­in­va­lide“ – ein Begriff, den die SVP 2003 erst­mals verwendete. 

Miss­brauchs­vor­würfe hatte es schon zuvor gegeben, aller­dings an andere Adressat*innen. In der Wirt­schafts­krise der 1990er-Jahre wurde das Argu­ment auch von poli­ti­schen Kräften der Mitte über­nommen. Medien wie der Tages-Anzeiger und die NZZ warfen den Unter­nehmen vor, sie würden schwä­chere und ältere Arbeit­neh­mende in die IV „abschieben“, statt ihnen zu kündigen. Den behan­delnden Ärzt*innen der Betrof­fenen warfen die SVP, aber auch die CVP, schon seit den 1970er-Jahren vor, willent­lich „Gefäl­lig­keits­gut­achten“ auszustellen. 

Kritik übten Politiker*innen und Medien auch an der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung sowie der Sozi­al­hilfe: Den beiden Versi­che­rungs­zweigen wurde vorge­halten, sie wollten Betrof­fene der IV über­geben, um die eigenen Kosten zu senken. FDP-Natio­nalrat Marc Suter warnte 1998: „Die Inva­li­den­ver­si­che­rung darf nicht zu einem Auffang­becken für ausge­steu­erte Lang­zeit­ar­beits­lose werden“.

Der mediale Ton wurde nur selten leicht vorwurfs­voll gegen IV-Rentner*innen. „Die Leute fragen bei Bera­tungs­stellen immer wieder an, wie viel sie noch verdienen dürfen“, berich­tete der Tages-Anzeiger etwa – weil eine Lohn­er­hö­hung dazu führen kann, dass die IV-Rente gekürzt wird.

Erst der Juni 2003 markierte eine Zäsur in der Bericht­erstat­tung und der Miss­brauchs­dis­kus­sion um die IV: Die SVP lancierte den „wach­senden Miss­brauch“ in der IV als Haupt­thema für den natio­nalen Wahl­kampf. Ziel der Volks­partei war daher ein drasti­scher Kampf gegen Miss­bräuche, um Kosten zu senken. Bereits am 13. Juni sagte Chri­stoph Blocher in einem Inter­view im Tages-Anzeiger: „[W]enn Sie einmal einen Bein­bruch hatten und ein paar Wochen an Krücken gingen, wird das arbeits­freie Leben plötz­lich inter­es­sant“, und sprach von „Simu­lanten“ und „Schein­in­va­liden“. In der Direkt­heit, in der die SVP die Betei­ligten am IV-Verfahren des Miss­brauchs beschul­digte, brach die Partei ein Tabu. Die SVP forderte, Betrüger*innen müssten straf­recht­lich geahndet werden. 

Dass die stei­genden Kosten vor allem durch die Zunahme an psychi­schen Krank­heiten verur­sacht wurden, spielte der SVP in die Hand: Unsicht­bare Krank­heiten konnten sie einfa­cher anzwei­feln. SVP-Natio­nalrat Toni Borto­luzzi etwa machte psychisch Kranke zur Ziel­scheibe des Miss­brauchs­vor­wurfs: Eine „Palette frischer Krank­heits­bilder“ schaffe eine Unmenge neuer Patient*innen, die sich invalid schreiben liessen, sagte er in der NZZ

Ausserdem säten Vertreter der SVP den Gedanken, Inva­li­dität sei rever­sibel: Sie forderte mehr Eigen­ver­ant­wor­tung und bemän­gelte eine wach­sende „Anspruchs­men­ta­lität“ gegen­über der IV. Mit Erfolg: BSV-Vize­di­rek­torin Béatrice Brei­ten­moser kündigte Anfang Juni 2003 an, man wolle arbeits­fä­hige IV-Rentner*innen künftig verpflichten, ange­bo­tene Arbeit anzu­nehmen: „Die IV wird unbe­quemer werden“. Die Revi­sionen der 2000er-Jahre fokus­sierten auf regel­mäs­sige Kontrollen und die „Akti­vie­rung“ von IV-Rentner*innen.

Es gelang der Volks­partei, den „Schein­in­va­liden“ – einen Begriff, den sie von der konser­va­tiven öster­rei­chi­schen Volks­partei entlehnt hatte – im öffent­li­chen Diskurs fest­zu­setzen: Medi­en­leute und Politiker*innen anderer Parteien waren gleichsam gezwungen, den Begriff zu verwenden. Durch Behaupten und Unter­stellen wurde so ein Werte­wandel herbei­ge­führt. Denn sollte der IV je die Idee des bedin­gungs­losen Rechts von Menschen mit Beein­träch­ti­gung zugrunde gelegen haben, verschwand dieser Gedanke nun immer mehr. Zuneh­mend mussten Bezüger*innen sich recht­fer­tigen und sich ihren Anspruch „verdienen“.

Miss­brauch ist ein Scheinproblem

Die IV schrieb Ende der 1990er tatsäch­lich rote Zahlen: Das Defizit stieg bis 1997 auf knapp 2.2 Milli­arden, 2003 auf rund 4.5 Milli­arden. Die Ausgaben wuchsen von 1993 bis 2003 von knapp 6 auf 10.6 Milli­arden. Doch während die NZZ von „explo­die­renden Ausgaben“ und einer „finan­zi­ellen Talfahrt“ der IV sprach, mahnte SP-Bundes­rätin Ruth Drei­fuss, die finan­zi­ellen Schwie­rig­keiten der IV seien kein Grund, Leistungen abzu­bauen. Es ging um vergleichs­weise geringe Beträge, denn im Verhältnis zu denje­nigen der AHV betrugen die IV-Ausgaben von 1996 bis 2003 nur rund 30 Prozent. 

Und dass die Kosten stiegen, lag an der Zunahme von Neurentner*innen – nicht am Miss­brauch: Eine Studie, die das Bundesamt für Sozi­al­ver­si­che­rungen (BSV) 2006 in Auftrag gegeben hatte, schätzte den Miss­brauch in der IV auf fünf bis sechs Prozent der Renten­zah­lungen, was 2.6 bis 3.5 Prozent der gesamten jähr­li­chen IV-Ausgaben entsprach. Die Autor*innen verwen­deten aller­dings nicht den Begriff „Miss­brauch“, sondern spra­chen von „nicht ziel­kon­formen Leistungen“: Dazu zählt beispiels­weise auch, wenn die IV-Insti­tu­tionen die Arbeits­un­fä­hig­keit von Bezüger*innen falsch einschätzen oder Menschen IV bezogen, die nicht invalid waren, aber Anrecht auf andere sozi­al­staat­liche Leistungen gehabt hätten. Vorsätz­li­cher Betrug hingegen mache davon nur einen Bruch­teil aus. 

Trotzdem hatte die SVP den Diskurs erfolg­reich verschoben: Seit 2010 veröf­fent­licht das BSV jähr­liche Miss­brauchs­sta­ti­stiken. Und seit drei Jahr­zehnten präsen­tieren die Medien Geschichten von Menschen, die sich IV-Renten­lei­stungen erschlei­chen wollen und erklären sich damit die Krise der IV. 

Aus histo­ri­scher Perspek­tive hätten die finan­zi­ellen Schwie­rig­keiten der IV in den 1990er-Jahren aber so über­ra­schend nicht sein sollen. Die blühende Wirt­schafts­lage vor der Grün­dung der IV konnte kaum den Eindruck lang­fri­stiger Stabi­lität erweckt haben. Die Expert*innenkommission schuf bewusst eine finan­ziell schwache Inva­li­den­ver­si­che­rung. Dass Unter­nehmen in wirt­schaft­li­chen Krisen­zeiten keine Menschen mit Behin­de­rung mehr anstellten, war vorhersehbar. 

Heute leiden die Bezüger*innen unter der Fehl­kon­zep­tion der IV: Sie sind von Hilfs­be­dürf­tigen zu Verdäch­tigen geworden. Mit dem Fokus auf die Einglie­de­rung kam für Menschen mit Behin­de­rung in der Zwischen­kriegs­zeit eine Pflicht, sich am Arbeits­markt zu betei­ligen. Seit Mitte des 20. Jahr­hun­derts mussten sich Bezüger*innen ihren Anspruch auf finan­zi­elle Hilfe zuneh­mend verdienen. Und späte­stens seit Beginn des 21. Jahr­hun­derts haben Chri­stoph Blocher und Konsorten dafür gesorgt, dass den IV-Bezüger*innen die bedin­gungs­lose Hilfs­be­dürf­tig­keit in der öffent­li­chen Debatte abhan­den­ge­kommen ist.

Anna Luna Frau­chiger studiert an der Univer­sität Zürich Zeit- und Wirt­schafts­ge­schichte im Master. Für ihre Bache­lor­ar­beit hat sie über 200 Zeitungs­ar­tikel aus den 1990er-Jahren analy­siert, die Miss­brauchs­vor­würfe in der IV thema­ti­sieren – und konnte aufzeigen, wie es der SVP gelang, ihre aus der Luft gegrif­fene Kampagne gegen „Schein­in­va­lide“ im öffent­li­chen Diskurs festzusetzen.


Jour­na­lismus kostet

Die Produk­tion dieses Arti­kels nahm 29 Stunden in Anspruch. Um alle Kosten zu decken, müssten wir mit diesem Artikel CHF 1768 einnehmen.

Als Leser*in von das Lamm konsu­mierst du unsere Texte, Bilder und Videos gratis. Und das wird auch immer so bleiben. Denn: mit Paywall keine Demo­kratie. Das bedeutet aber nicht, dass die Produk­tion unserer Inhalte gratis ist. Die trockene Rech­nung sieht so aus:

Löse direkt über den Twint-Button ein Soli-Abo für CHF 60 im Jahr!

Ähnliche Artikel

Revolte statt Rosen

Der 8. März wird vielerorts als „Hommage an das weibliche Geschlecht“ verstanden. Dabei wird die politische Dimension des Tages komplett ignoriert. Eine Chronologie von über hundert Jahren proletarischem, feministischem Kampf.