Wie viel kostet CO2?

Egal ob CO2-Abgabe, Treib­stoff­kom­pen­sa­tionen oder Emis­si­ons­handel: CO2 kostet. Aber nicht überall gleich viel. Ein Vergleich. 
Das CO2-Gesetz in acht Folgen. (Illustration: Luca Mondgenast)

Das CO2-Gesetz in acht Folgen: Dieser Artikel ist der fünfte Teil einer Serie. Alle Artikel findest du hier.


Sechs Instru­mente sieht das neue revi­dierte CO2-Gesetz vor, um Verursacher:innen von Klima­gasen zur Kasse zu bitten. Und alle funk­tio­nieren anders. Die CO2-Preise, die mit diesen sechs Instru­menten anfallen, zu verglei­chen, ist deshalb komplex. Wichtig ist ausserdem, dass viele Abgaben wieder an die Bevöl­ke­rung zurück­ver­teilt werden (mehr dazu hier).

Trotzdem haben wir versucht zu berechnen, wie viel eine Tonne CO2 für wen kostet. Das wich­tigste Ergebnis vorweg: Es gibt grosse Unter­schiede – und es sind die Falschen, die davon profitieren. 

Abgabe I: CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe

Wer noch mit Erdgas oder Erdöl heizt, zahlt dafür aktuell 96 CHF pro Tonne CO2. Mit dem neuen CO2-Gesetz könnte der Betrag bis auf 210 CHF pro Tonne im Jahr 2030 erhöht werden. Die Erhö­hung würde aber schritt­weise erfolgen. Und zwar immer nur dann, wenn die gesetzten Reduk­ti­ons­ziele nicht erreicht werden. Theo­re­tisch ist es möglich (wenn auch unwahr­schein­lich), dass der Preis pro Tonne auch weiterhin nur 96 CHF beträgt. 

ab Januar 2018
...falls noch mehr als 73% im Jahr 2016

96 CHF/CO2t
ab Januar 2022
...falls noch mehr als 67% im Jahr 2020

120 CHF/CO2t
ab Januar 2024
...falls noch mehr als 60% im Jahr 2022
...falls noch mehr als 64% im Jahr 2022

140 CHF/CO2t
145 CHF/CO2t
ab Januar 2026
...falls noch mehr als 54% im Jahr 2024
...falls noch mehr als 57% im Jahr 2024

165 CHF/CO2t
175 CHF/CO2t
ab Januar 2028
...falls noch mehr als 48% im Jahr 2026
...falls noch mehr als 50% im Jahr 2026

190 CHF/CO2t
210 CHF/CO2t,
ab Januar 2030
...falls noch mehr als 42% im Jahr 2028

210 CHF/CO2t
Quelle: Aktu­elle CO2-Verord­nung, Art. 94, und zukünf­tige CO2-Verord­nung, Art. 122 (in der Vernehm­las­sung). Die Prozent­zahlen beziehen sich auf die Emis­sionen aus den fossilen Brenn­stoffen im Bezugs­jahr 1990.

Wichtig: Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungs­ab­gabe und keine Steuer. Deshalb wird sie zu einem grossen Teil an die Bevöl­ke­rung und Firmen zurück­ver­teilt.

Wenn die Haus­ver­wal­tung die CO2-Abgabe auf die Mieten abwälzt, entstehen für fossil heizende Mieter:innen aber auch nach Abzug der bereits erwähnten Rück­ver­tei­lungen Mehr­ko­sten. Was das für eine mietende Familie genau bedeuten könnte, hat der Miete­rinnen- und Mieter­ver­band berechnet. Bei der maxi­malen Abgabe von 210 CHF pro Tonne hätte eine Stan­dard­fa­milie 520 CHF Mehr­ko­sten pro Jahr, wenn sie auch noch 2030 in einer fossil beheizten Wohnung lebt.

Die CO2-Abgabe spielt aber nicht nur bei den Mieten eine Rolle, sondern überall dort, wo fossile Brenn­stoffe zum Einsatz kommen. Zum Beispiel wird auch das Beheizen von Gewächs­häu­sern teurer werden, was zu höheren Preisen bei nicht saisonal herge­stelltem Gemüse führen kann.

Eine Wirkungs­ab­schät­zung der CO2-Abgabe auf Brenn­stoffe, die 2018 vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) durch­ge­führt wurde, kommt jedoch zum Schluss, dass die redu­zie­rende Wirkung der CO2-Abgabe zu drei Vier­teln durch die Haus­halte, also im Gebäu­de­be­reich erzielt wurde. Die Wirt­schaft, also die Indu­strie und der Dienst­lei­stungs­sektor, steu­erten nur etwa einen Viertel bei. Dies dürfte in erster Linie daran liegen, dass nicht alle Firmen der CO2-Abgabe unter­stellt sind.

Abgabe II: CO2-Sank­tionen auf impor­tierte Neuwagen

Damit dereinst nicht mehr so viele CO2-Schleu­dern auf unseren Strassen unter­wegs sind, zahlen Autoimporteur:innen Sank­tionen, wenn ihre Autos zu viel CO2 auspu­sten. Mit dem aktu­ellen CO2-Gesetz (Art. 10) liegen diese Grenz­werte seit 2020 für Perso­nen­wagen bei 95 und für leichte Nutz­fahr­zeuge bei 147 Gramm CO2/km. Für schwere Nutz­fahr­zeuge gibt es bis jetzt keine Vorschriften. Für sie ist erst ab 2025 ein Grenz­wert geplant. Erst dann sollen die näch­sten Verschär­fungen für Auto­im­porte umge­setzt werden.

Über­schreiten die Autohändler:innen den defi­nierten Grenz­wert, müssen sie Sank­tionen zahlen. Und zwar pro Gramm Über­schrei­tung. Seit 2019 über­nimmt die Schweiz den Sank­ti­ons­be­trag aus der EU-Gesetz­ge­bung. Momentan liegt dieser bei 95 Euro pro gCO2/km. Wegen sich ändernder Wech­sel­kurse vom Euro zum Schweizer Franken hat der Sank­ti­ons­be­trag in Schweizer Franken jedoch in den letzten Jahren abgenommen.

Sank­ti­ons­be­trag 2019 111 CHF pro über­schrit­tenem gCO2/km
Sank­ti­ons­be­trag 2020 109 CHF pro über­schrit­tenem gCO2/km
Sank­ti­ons­be­trag 2021103 CHF pro über­schrit­tenem gCO2/km
Quelle: Die Ausge­stal­tung der Sank­ti­ons­be­träge ist im aktuell geltenden CO2-Gesetz im Art. 13 und in der aktu­ellen CO2-Verord­nung im Art. 29 gere­gelt. Die Sank­ti­ons­be­träge selbst sind im Anhang 5 der CO2-Verord­nung aufgelistet.

Weil sich Lebens­dauer und tatsäch­liche Emis­sionen verschie­dener Auto­mo­delle stark unter­scheiden, lässt sich in diesem Fall kein klarer Preis für eine emit­tierte Tonne CO2 festlegen.

Aber: 2019 mussten Auto­im­por­teure auf dieser Grund­lage insge­samt 78 Millionen CHF bezahlen. Die mit Abstand höch­sten Beträge zahlten die VW-Porsche-Gruppe mit 35 Millionen und Mercedes-Benz mit 30 Millionen. Welcher Anteil dieser Kosten an die Käufer:innen weiter­ge­geben wird, ist nicht bekannt. Und weil sich auch die zukünf­tigen Abgaben an der EU orien­tieren und diese ihre Pläne erst 2022 bekannt machen wird, lässt sich auch die weitere Entwick­lung dieser Abgabe noch nicht eindeutig festhalten.

Abgabe III: Kompen­sa­tionen auf Treibstoffe

Treibstoffimporteur:innen müssen einen Teil der Emis­sionen, die die von ihnen einge­führten Treib­stoffe verur­sa­chen, kompen­sieren. Dafür müssen sie der Stif­tung Klima­schutz und CO2-Kompen­sa­tion KliK Kompen­sa­ti­ons­zer­ti­fi­kate abkaufen.

Laut der Stif­tung KliK unter­scheiden sich die Preise, die man hier für eine Tonne CO2 auf den Tisch legen muss, je nach Sektor. In einer Medi­en­mit­tei­lung vom Früh­ling 2021 gibt KliK jedoch bekannt, dass momentan der Preis für die Kompen­sa­tion einer Tonne CO2 bei knapp 84 CHF liegt. Unter dem aktu­ellen CO2-Gesetz müssen alle Kompen­sa­tionen im Inland erbracht werden.

Das würde sich bei einer Annahme des neuen CO2-Gesetzes ändern. Der Anteil der Klima­gase, der im Ausland kompen­siert werden dürfte, würde sich von fünf Prozent im 2022 auf 55 Prozent im 2030 erhöhen. Und das hat einen grossen Einfluss auf den Preis. „Wir gehen davon aus, dass der Preis pro Tonne CO2-Reduk­tion durch­schnitt­lich bei um die 30 Franken liegen wird“, meint die Stif­tung KliK dazu. Für die Treibstoffimporteur:innen werden die Auslands­kom­pen­sa­tionen also um einiges günstiger zu haben sein. 

Und was heisst das nun für die Leute an der Zapf­säule? Die Treibstoffimporteur:innen dürfen anders als die Immobilienbesitzer:innen die durch die Klima­ab­gaben entste­henden Mehr­ko­sten nur zum Teil auf ihre Kund:innen abwälzen. Aktuell dürfen sie maximal fünf Rappen pro Liter Treib­stoff an den Zapf­säulen drauf­schlagen. Mit dem neuen CO2-Gesetz dürfte der Preis bis 2024 höch­stens zehn und ab 2025 höch­stens zwölf Rappen pro Liter Benzin oder Diesel hoch­gehen. Laut einem Fakten­blatt des Bundes­amtes für Umwelt schöpfen die Importeur:innen das aber bis jetzt nicht aus: Aktuell würden die Tankstellen-Kund:innen wegen der Kompen­sa­ti­ons­pflicht der Importeur:innen ledig­lich einein­halb Rappen mehr bezahlen pro Liter.

Abgabe IV: Neu, die Flugticketabgabe

Die Höhe der Flug­ticket­ab­gabe wird, im Fall einer Annahme des revi­dierten CO2-Gesetzes, in der neuen CO2-Verord­nung fest­ge­legt. Diese Verord­nung befindet sich zurzeit noch in der Vernehm­las­sung. Gemäss aktu­ellem Stand sieht sie für Kurz­strecken­flüge in der Economy-Class Abgaben von 30 CHF, für mitt­lere Strecken von 60 CHF und für Lang­strecken von 120 CHF vor. Für ein Ticket in der Busi­ness- oder First-Class kämen bei allen drei Kate­go­rien zusätz­lich 30 CHF dazu.

Auch die Flug­ticket­ab­gabe ist keine Steuer, sondern eine Lenkungs­ab­gabe. Sprich: Ein Teil des Geldes wird an die Privat­haus­halte und Firmen zurück­be­zahlt. Unter dem Strich profi­tieren also die Nicht- oder Wenigflieger:innen.

 Economy-ClassBusi­ness- und First-Class
Kurz­strecke30 CHF60 CHF
Mittel­strecke60 CHF90 CHF
Lang­strecke120 CHF150 CHF
Quelle: Revi­dierte CO2-Verord­nung, Art. 139 (in der Vernehmlassung)

Je nach Flug­länge und gebuchter Klasse fallen die Preise pro verur­sachter Tonne CO2 aller­dings ziem­lich unter­schied­lich aus. Nach eigenen Berech­nungen würde die Tonne CO2 mit diesem Preis­sy­stem zwischen 20 und 180 CHF kosten. Auf Kurz- und Mittel­strecken würden die Luxusflieger:innen jedoch nur etwa halb so viel pro Tonne CO2 zahlen wie die „Normalos“ in den Economy-Reihen.

Hintertür I: Der Emissionshandel

Am meisten Wirkung hat die CO2-Abgabe bisher bei Privat­haus­halten. Im Gebäu­de­be­reich wurden die Emis­sionen deut­lich redu­ziert seit der Einfüh­rung der Abgaben auf fossile Heiz­stoffe. Aber auch viele Firmen, brau­chen für die Herstel­lung ihrer Produkte fossile Brenn­stoffe. Bei ihnen hatte die CO2-Abgabe jedoch noch nicht so eine grose Wirkung. Wieso? Vermut­lich vor allem, weil sich Firmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Dafür müssen sie entweder mit dem Bund eine Ziel­ver­ein­ba­rung mit Vermin­de­rungs­pflicht eingehen oder beim Emis­si­ons­han­dels­sy­stem mitmachen.

Im Emis­si­ons­han­dels­sy­stem (EHS) gibt es jedoch keine fixen Preise pro Tonne CO2. Die Emis­si­ons­rechte werden verstei­gert und unter den Unter­nehmen gehan­delt. Ein Vergleich ist deswegen nicht ganz einfach. Zudem sind dem zustän­dige Bundesamt für Umwelt (BAFU) ledig­lich die Preise aus den Auktionen bekannt, die das BAFU selber durch­führt. Anson­sten hätten nur die EHS-Unter­nehmen selber Kenntnis über die bezahlten Preise, so das Bafu. 

Für die eigenen Verstei­ge­rungen verweist uns das Bundesamt auf das Emis­si­ons­han­dels­re­gi­ster, in welchem die vergan­genen Auktionen aufge­führt sind. Zwischen 5 und 40 CHF kostete die Tonne CO2 dort in den letzten Jahren. 

 Preis­spanne im EHSCO2-Abgabe
2013k.A.36 CHF
201420 – 40 CHF60 CHF
201511 – 12 CHF60 CHF
20167 – 9 CHF84 CHF
20176 – 7 CHF84 CHF
20185 – 8 CHF96 CHF
20197 – 18 CHF96 CHF
202023 – 26 CHF96 CHF
Preis­spanne in den vom BAFU durch­ge­führten Verstei­ge­rungen der Emis­si­ons­rechte (Quelle: Emis­si­ons­han­dels­re­gi­ster, Zuschlags­preis) vergli­chen mit den Kosten für eine Tonne CO2 über die CO2-Abgabe (Quelle: aktu­elle CO2-Verord­nung, Art. 94).

Nachdem die Kosten zuerst über Jahre immer weiter in den Keller gerutscht sind, zeichnet sich seit 2019 eine gewisse Erhö­hung ab. Was aber auffällt: Die Tonne CO2 war im EHS durch­ge­hend deut­lich billiger zu haben als über die CO2-Abgabe. Zusätz­lich mussten die EHS-Firmen bei Weitem nicht alle Tonnen kaufen. Über gratis zuge­teilte Emis­si­ons­rechte konnten viele schon einen grossen Teil ihrer Emis­sionen abdecken.

Wie sich die Preise für die im EHS gehan­delten Emis­si­ons­rechte in naher Zukunft entwickeln werden, ist momentan nicht ganz einfach zu sagen. Nachdem die Emis­si­ons­rechte lange Zeit um die 20 CHF pro Tonne kosteten, sprengten sie kürz­lich zum ersten Mal die 40 CHF-Grenze. Anthony Patt, Professor für Klima­po­litik an der ETH Zürich, geht davon aus, dass der Preis­an­stieg mit den zuneh­menden Bemü­hungen einiger Länder in Sachen Klima­schutz zu tun habe. Gleich­zeitig sei aber noch nicht klar, wie sich diese genau auf den Emis­si­ons­handel auswirken werden: „Wegen dieser Unge­wiss­heiten kaufen Firmen momentan Emis­si­ons­rechte für den Fall, dass der Preis für die Zerti­fi­kate stärker steigt als erwartet.“

Auf welchem Niveau sich der Preis einpen­deln werde, sehe man erst, wenn klar sei, wie sich die Regeln für das EHS verän­dern würden. Werden die Regeln im EHS stärker verschärft als erwartet, sei mit weiteren Preis­stei­ge­rungen zu rechnen. Gibt es keine wesent­li­chen Verschär­fungen, könne der Preis aber auch wieder sinken. Entspre­chen die neuen Regeln etwa den Erwar­tungen der EHS-Firmen, würde sich der Preis auf dem jetzigen Niveau einpendeln. 

Letz­teres Szenario ist für Patt am wahr­schein­lich­sten. „Obwohl sich das EHS dadurch doch noch als ernst­zu­neh­mender Kosten­punkt für die Schweizer Unter­nehmen erweisen könnte, wäre auch dieser Preis immer noch zu niedrig, um die Schweizer EHS-Firmen tatsäch­lich dazu zu bewegen, ihre Emis­sionen zu redu­zieren“, so Patt weiter.

Hintertür II: Die Zielvereinbarungen

Und wie sieht das bei den Firmen aus, die sich von den CO2-Abgaben befreit haben, indem sie mit dem Bund eine Ziel­ver­ein­ba­rung mit Reduk­ti­ons­ver­pflich­tung abge­schlossen haben? Also indem sie „verspro­chen“ haben, ihre Emis­sionen zu senken? Wie viel kostet sie die Tonne CO2? 

Zwar müssen diese Firmen nicht direkt für ihre Klima­gase bezahlen, aber für die verspro­chenen Reduk­ti­ons­mass­nahmen. Und auch die kosten. Über diese Kosten kann ein Preis pro redu­zierter Tonne CO2 berechnet werden.

Auf Anfrage verweist uns das BAFU auf eine von Bundesamt für Energie in Auftrag gege­bene Studie von 2016 in der jedoch ledig­lich Folgendes steht: „Die Gesamt­ko­sten (Voll­zugs- und Mass­nah­men­ko­sten) der Ziel­ver­ein­ba­rungen können auf 26 bis 69 CHF pro Tonne CO2 geschätzt werden.“

Auf den ersten Blick sieht es also so aus, als ob die Firmen mit einer Ziel­ver­ein­ba­rung zumin­dest von der Grös­sen­ord­nung her etwa gleich viel für die Tonne CO2 bezahlen mussten wie die nicht abga­be­be­freiten Immobilienbesitzer:innen und Firmen.

Der Schein trügt jedoch. Erstens zahlen die Firmen nicht die gesamten 26 bis 69 CHF pro Tonne CO2. Mit in diesem Preis enthalten sind auch die Voll­zugs­ko­sten, die zumin­dest zum Teil bei den Behörden anfallen. Zwei­tens müssen die Firmen mit einer Ziel­ver­ein­ba­rung diesen Preis ja nicht für jede Tonne CO2 auf den Tisch legen, die sie in die Luft pusten, sondern nur für den Teil, den sie vermin­dert haben.

Die Preise schwanken

Auch wenn es nicht einfach ist, den Preis für eine Tonne CO2 in den verschie­denen Instru­menten des CO2-Gesetzes zu verglei­chen, ist eines klar: Er schwankt. Während die nicht abga­be­be­freiten Firmen, Immobilienbesitzer:innen und Mietenden rund 100 Stutz CO2-Abgabe für die Tonne hinlegen, kriegen die Treibstoffimporteur:innen bei einem Ja zum neuen CO2-Gesetz künftig einen immer grös­seren Teil ihrer Tonnen für 30 CHF. Die Preise, die die EHS-Firmen für eine Tonne auf den Tisch packen mussten, waren zeit­weise gar noch um einiges tiefer. Und auch die Kosten, welche den Firmen mit einer Ziel­ver­ein­ba­rung entstehen, liegen unter dem, was die CO2-Abgabe pro Tonne eigent­lich vorsieht.

Gerade in den zwei letzten Gruppen tummeln sich aber genau dieje­nigen, die am meisten CO2 verur­sa­chen: Die grössten Emittent:innen zerstören die Umwelt also zum günstig­sten Preis.


Damit ihr die Über­sicht nicht verliert – Hier die Schweizer Klima­ge­setz­ge­bung auf einen Blick (oder viel­leicht auf zwei):

Klima­ge­setz­ge­bung in der Schweiz. (Illu­stra­tion: Luca Mond­genast)


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