10’752’686 Hühner leben in der Schweiz – aber niemand weiss, wie viele Asyl­su­chende mit Behin­de­rung hier sind

Das Bundesamt für Stati­stik erhebt Zahlen zu (fast) allem. Doch im poli­tisch umstrit­tenen Asyl­be­reich klaffen stati­sti­sche Lücken, welche für Kinder und Erwach­sene mit Behin­de­rungen von grosser Bedeu­tung sein könnten. 
Symbolbild (Foto: Unsplash)

Die Schweiz ist ein gewis­sen­haftes Land – zumin­dest, wenn es um ihre stati­sti­schen Erhe­bungen geht. Das Bundesamt für Stati­stik (BFS) zeichnet mit Tabellen, Balken- und Kuchen­dia­grammen die Schweiz in all ihren Facetten nach – vom Themen­be­reich „Bevöl­ke­rung“ über „Krimi­na­lität und Straf­recht“ bis hin zu „nach­hal­tiger Entwick­lung“. So kann man mit wenigen Klicks heraus­finden, dass 2015 10’752’686 Hühner in der Schweiz lebten.

Gerade bei der peni­blen Hühner­zäh­lung stellt sich schnell die Frage, was der konkrete Nutzen der insti­tu­tio­na­li­sierten Stati­sti­ker­he­bung sein soll. Das BFS beant­wortet diese etwas plumpe Frage auf seiner Webseite in einer für Mathe­ma­ti­ke­rInnen unge­wohnt poeti­schen Art: Auf seiner Webseite stellt es fest, dass „Stati­stiken [...] Anker­plätze in einer immer komplexer werdenden Welt [sind]“ und dass „[h]äufig emotional geführte poli­ti­sche Debatten [...] durch sie auf den Boden von Tatsa­chen und Fakten gestellt werden [können]“. Wie das konkret aussehen kann, erläu­terte der BFS-Chef Georges-Simon Ulrich anhand des Hühner­bei­spiels: „Die Hühner sind ein kleiner Teil vom Ganzen. Letzt­lich geht es um die Frage, was die Schweizer Land­wirt­schaft produ­ziert. Es gibt verschie­dene Meinungen, wie die Land­wirt­schaft in Zukunft aussehen soll – aber nur, wenn Sie Zahlen zum Ist-Zustand haben, gibt es eine Basis für diese Diskussion.“

Genau hier liegt der Kern der stati­sti­schen Erhe­bung der Schweiz: Sie macht gesell­schaft­liche Phäno­mene sichtbar, ordnet sie und liefert dadurch eine gemein­ver­ständ­liche Sprache, die der poli­ti­schen Inter­pre­ta­tion und dem öffent­li­chen Diskurs zur Verfü­gung steht. Einzel­phä­no­mene können dadurch als Mani­fe­stie­rung einer gesell­schaft­li­chen Tendenz oder als Anoma­lien iden­ti­fi­ziert werden.

Wie der Berner Sozio­loge Ben Jann heraus­fand, sagt die Auslän­der­kri­mi­na­li­täts­sta­ti­stik mehr über sozio­öko­no­mi­sche Faktoren aus als über kultur­spe­zi­fi­sche. So kann der poli­ti­schen Ausbeu­tung von Einzel­fällen der Wind aus den Segeln genommen werden. Dass die Wich­tig­keit dieser aufklä­re­ri­schen Funk­tion nicht über das ganze poli­ti­sche Spek­trum gleich geschätzt wird, zeigte sich späte­stens, als die Schwei­ze­ri­sche Volks­partei und der Gewer­be­ver­band das Budget des BFS halbieren wollten.

Damit man Einzel­fälle rheto­risch ausschlachten kann, muss man den Kontext mutwillig igno­rieren. (CC by patriot.ch)

Asyl­sta­ti­stik als poli­ti­sches Dauerthema

Das BFS ist aber nicht die einzige Stelle, die am stati­sti­schen Bild der Schweiz mitar­beitet. Das Staats­se­kre­ta­riat für Wirt­schaft (SECO) veröf­fent­licht in regel­mäs­sigen Abständen wich­tige Kenn­zahlen zur Schweizer Wirt­schaft, etwa die Arbeits­lo­sen­zahlen oder die Konjunk­tur­pro­gnosen. Und das Staats­se­kre­ta­riat für Migra­tion (SEM) ist für die stati­sti­sche Erhe­bung rund um Asyl­su­chende verant­wort­lich. In einem monat­li­chen Bericht publi­ziert es alle Zahlen zum Asyl­wesen der Schweiz. Dabei werden die Zahlen nach vielen verschie­denen Indi­ka­toren aufge­schlüs­selt – etwa nach Herkunft und Prozess­status der Asyl­su­chenden. Auch eine sepa­rate Stati­stik zu unbe­glei­teten minder­jäh­rigen Asyl­su­chenden (UMA) wird jähr­lich publiziert.

Neben der monat­li­chen Asyl­sta­ti­stik gibt es auch „finanz­re­le­vante Daten der Sozi­al­hilfe für Asyl­su­chende und vorläufig Aufge­nom­mene, die sich seit läng­stens sieben Jahren in der Schweiz aufhalten“ (SH-AsylStat). Solche Stati­stiken können hand­feste Konse­quenzen haben: Am 24. September 2017 entschied die Zürcher Stimm­be­völ­ke­rung mit 67.2%, dass vorläufig aufge­nom­mene Flücht­linge in Zukunft nur noch Asyl­vor­sorge statt Sozi­al­hilfe (Kürzung von 900 auf 360 Franken im Monat) bekommen. So argu­men­tierte die SVP Kanton Zürich, welche auch die Urhe­berin des parla­men­ta­ri­schen Vorstosses war, mit der kanto­nalen Asylsozialhilfestatistik.

Schön, dass die Diskus­sion rund um die Ände­rungen im Sozi­al­hil­fe­ge­setz im Kanton Zürich auf dem Funda­ment von stati­sti­schen Erhe­bungen statt­ge­funden hat. Aber man kommt nicht um die Erkenntnis herum, dass gerade im Asyl­be­reich nur das Nötigste erhoben wird. Jeden Monat wird die Anzahl von Asyl­ge­su­chen mit derje­nigen vom Vormonat vergli­chen. In Echt­zeit kann die Entwick­lung der Flücht­lings­be­we­gungen mitver­folgt werden. Die Darstel­lung als prozen­tuale Diffe­renz zwischen den einzelnen Monaten liefert zwar einen Kontext, aber dieser greift für eine infor­mierte Diskus­sion viel zu kurz. Die Asyl­sta­ti­stik wird von beiden poli­ti­schen Polen oft instru­men­ta­li­siert, um das jewei­lige Narrativ mit Zahlen zu unter­füt­tern. Doch während wir den Rest der Bevöl­ke­rung in schier endlose Indi­ka­toren aufteilen und analy­sieren können, fehlen uns über Personen aus dem Asyl­be­reich, den wohl meist disku­tierten (und pole­mi­sierten) Teil, weit wich­ti­gere Zahlen. Zum Beispiel fehlen basale Daten über ihren Gesundheitszustand.

Klaf­fende Lücken im dichten Statistikdschungel

Das Bundesamt für Gesund­heit (BAG) hat in einem im Jahr 2010 publi­zierten Bericht gesund­heit­liche Aspekte von Asyl­su­chenden aus Sri Lanka und Somalia erfasst. Zahlen zu Geburts­ge­bre­chen oder Behin­de­rungen fehlen jedoch. Dabei gehören – wenig über­ra­schend – Asyl­su­chende mit Behin­de­rungen zu den „unsicht­bar­sten, vernach­läs­sigten und sozial ausge­grenzten Gruppen“. Das konsta­tierte ein Bericht der Woman’s Refugee Commis­sion aus dem Jahr 2008.

Asyl­su­chende mit Behin­de­rungen erleiden eine doppelte Diskri­mi­nie­rung. Zum einen haben sie — wie alle anderen Asyl­su­chenden — mit den Tücken des Asyl­pro­zesses zu kämpfen. Zusätz­lich sind sie aber auch noch darauf ange­wiesen, dass sie Zugang zu spezi­ellen Behand­lungen und Ange­boten bekommen. So ist es in einigen Kantonen — wie etwa dem Kanton Bern — immer noch der Fall, dass Asyl­su­chende oft in unter­ir­di­schen Kollek­tiv­un­ter­künften unter­ge­bracht werden. Diese Einrich­tungen sind für Menschen mit Behin­de­rungen nicht geeignet. Die fehlenden Betreu­ungs­mög­lich­keiten können dazu führen, dass ihnen der Wieder­ein­stieg in ein selbst­be­stimmtes und würde­volles Leben erschwert wird. Früher gab es eine Einrich­tung für betreu­ungs­in­ten­si­vere Asyl­su­chende, den Nusshof im Gampelen. Diese wurde aber 2013 geschlossen und durch ein normales Durch­gangs­zen­trum ersetzt.

Es ist ein äusserst erdrückendes Fazit. Aber die Situa­tion wäre nicht aussichtslos. Damit sich die Lage der Asyl­su­chenden mit Behin­de­rungen signi­fi­kant verbes­sert, sollte welt­weit ein stan­dar­di­siertes Daten­er­he­bungs­sy­stem einge­führt werden. Wer unsichtbar, vernach­läs­sigt und sozial ausge­grenzt ist, sollte durch die trockene Arbeit von Mathe­ma­ti­ke­rInnen endlich seinen Weg in das gesell­schaft­liche Bewusst­sein finden. Das Problem: Nicht nur das BAG schaut weg, wenn es um Behin­de­rungen bei Asyl­su­chenden geht. Wie der Dach­ver­band der Behin­derten-Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­tionen AGILE unlängst fest­stellte, erhebt auch das SEM keine Daten zur Anzahl Asyl­su­chenden in der Schweiz mit einer Beein­träch­ti­gung oder einer Behin­de­rung. Auf Anfrage bestä­tigte das SEM, dass es „[ü]ber den gesund­heit­li­chen Zustand [...] keine Stati­stik [führe].“ Auch das BFS hat keine Zahlen. „Wir haben keinen Auftrag des Parla­ments, diese Daten zu erfassen.“

UMA-Stati­stik der Schweiz laut UNO unzureichend

Aber es sind nicht nur Asyl­su­chende mit Behin­de­rungen, welche nicht im stati­sti­schen Bild der Schweiz auftau­chen. Bereits 2002 hielt die UNO-Kinder­rechts­kom­mis­sion in ihrem Bericht zu den Kinder­rechten in der Schweiz fest, dass die Schweiz eine lücken­hafte Daten­er­he­bung zur Situa­tion von Kindern in der Schweiz hat. 2015 — 13 Jahre später – findet sich derselbe Kritik­punkt immer noch in den Empfeh­lungen zur Umset­zung der Kinder­rechts­kon­ven­tion. Beson­ders für sehr verletz­liche Gruppen, wie etwa unbe­glei­tete minder­jäh­rige Asyl­su­chende, wären verläss­liche Zahlen beson­ders wichtig. Die UN-Kindrrechts­kom­mis­sion empfiehlt der Schweiz daher, ein detail­liertes Daten­er­he­bungs­sy­stem für beson­ders verletz­liche Kinder zu erstellen.

Auch das Schweizer Kompe­tenz­zen­trum für Menschen­rechte (SKRM) empfahl in seinem 2014 veröf­fent­lichten Bericht die Schaf­fung eines umfang­rei­chen und detail­lierten Daten­er­he­bungs­sy­stems. Während das SEM den Forde­rungen des SKRM 2015 mit einer genaueren Aufschlüs­se­lung der Alters­struktur in der UMA-Stati­stik nach­ge­kommen ist, bleibt eine zweite Forde­rung bisher uner­füllt: „Die zustän­digen kanto­nalen Behörden sollten eben­falls ange­halten werden, detail­lierte Daten über das Profil und die Betreu­ungs­mass­nahmen der ihnen im Rahmen des Asyl­ver­fah­rens zuge­teilten UMA zu führen.“

Neu wird das Alter der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchende abgestuft in der Statistik des SEM. Doch viele Daten fehlen. (Screenshot "Statistik UMA", www.sem.admin.ch)
Neu wird das Alter der unbe­glei­teten minder­jäh­rigen Asyl­su­chende abge­stuft in der Stati­stik des SEM. Doch viele Daten fehlen. (Screen­shot „Stati­stik UMA“, www.sem.admin.ch)

Der Genfer Psycho­lo­gie­pro­fessor und Mitautor des SKRM-Berichtes, Prof. Philip Jaffé, sagt, dass er in der stati­sti­schen Erhe­bung eine abso­lute Notwen­dig­keit für weniger sicht­bare Bevöl­ke­rungs­gruppen wie unbe­glei­tete minder­jäh­rige Asyl­be­wer­be­rInnen sieht: „Die moderne Heran­ge­hens­weise für die Umset­zung von Menschen­rechten ist heute evidenz­ba­sie­rend [sic!]. Es reicht nicht mehr einfach, über­ge­ord­neten Idealen zu folgen. Man muss sich an quan­ti­ta­tiven Erhe­bungen orientieren.“

Für ein solches Daten­er­he­bungs­sy­stem für unbe­glei­tete minder­jäh­rige Asyl­su­chende wären die kanto­nalen Sozi­al­di­rek­to­rInnen zuständig. Zwar veröf­fent­lichte die Konfe­renz der Sozi­al­di­rek­to­rinnen und Sozi­al­di­rek­toren (SODK) 2016 Empfeh­lungen zum Umgang mit UMA. Die Empfeh­lungen, die sich vor allem an die kanto­nalen Behörden richten, verfolgen das Ziel einer „Harmo­ni­sie­rung in den in ihre Kompe­tenzen fallenden Berei­chen Unter­brin­gung, Betreuung und gesetz­liche Vertre­tung von unbe­glei­teten minder­jäh­rigen Personen aus dem Asylbereich“.

Doch es finden sich keine Forde­rungen für ein detail­liertes Daten­er­fas­sungs­sy­stem. „Wir haben einige Aspekte der Empfeh­lungen der UNO-Kinder­rechts­kom­mis­sion aufge­nommen, so zum Beispiel die Verwen­dung des Begriffs ‚über­ge­ord­netes Inter­esse des Kindes‘. Die Forde­rung nach einem Daten­er­he­bungs­sy­stem wurde von uns hingegen nicht geprüft“, sagt Dr. Loranne Mérillat, Fach­be­reichs­lei­terin Migra­tion bei der SODK.

Kanto­nale Unter­schiede ausmerzen

Die Empfeh­lungen sind ein Tropfen auf den heissen Stein. Erst ein inter­kan­to­nales Daten­er­he­bungs­sy­stem kann als wich­tiges Kontroll­in­stru­ment für die Harmo­ni­sie­rung mit dem Umgang von UMA funk­tio­nieren. „Das Asyl­ver­fahren für UMA ist aufge­splittet auf verschie­dene Zustän­dig­keits­be­reiche. Damit die Menschen­rechte geschützt werden können, muss dafür geschaut werden, dass alle Stufen des Verfah­rens möglichst viele Daten über die Kinder erheben“, ist Professor Jaffé über­zeugt. Nur so kann man das Phänomen von unbe­glei­teten minder­jäh­rigen Asyl­su­chenden und deren Probleme genauer verstehen.

Wie ein Bericht der Schwei­ze­ri­schen Beob­ach­tungs­stelle für Asyl- und Auslän­der­recht 2014 fest­stellte, bestimmt der Zufall „über die Art der Unterkunfts‑, Bildungs- und Betreu­ungs­mög­lich­keiten und den Zugang zur Rechts­ver­tre­tung und Bera­tung.“ In gewissen Kantonen werden die unbe­glei­teten minder­jäh­rigen Asyl­su­chenden in spezi­ellen Heimen mit ange­passten Betreu­ungs­struk­turen unter­ge­bracht, während sie in anderen Kantonen die Schlaf­säle mit Erwach­senen teilen.

Obwohl die Behörden die Empfeh­lungen der UNO-Kinder­rechts­ko­mis­sion und des SKRM-Berichtes nicht über­nommen haben, hat die Allianz für die Rechte der Migran­ten­kinder (ADEM) ein Mapping der UMA-Betreu­ungs­struk­turen begonnen. Bisher ist es nur eine unvoll­stän­dige Moment­auf­nahme, aber bis Ende des ersten Seme­sters soll dann eine Über­sicht über alle Kantone vorhanden sein.

Mit Kuchen­dia­grammen gegen Popu­lismus und DemagogInnen

Die Schweiz ist ein gewis­sen­haftes Land – zumin­dest, wenn es um ihre stati­sti­sche Erhe­bung geht. Doch die Macht, die hinter Stati­stiken steckt, kann schnell vergessen gehen. Stati­stik liefert uns die Möglich­keit, gesell­schaft­liche Phäno­mene in einer gemein­ver­ständ­li­chen Sprache einzu­ordnen und zu verglei­chen. Sie bietet uns eine Grund­lage, auf welcher infor­mierte poli­ti­sche Debatten statt­finden können.

Statistiken haben eine wichtige aufklärerische Funktion in einer Demokratie – vorausgesetzt sie sind aussagekräftiger und detaillierter als das abgebildete Beispiel.
Stati­stiken haben eine wich­tige aufklä­re­ri­sche Funk­tion in einer Demo­kratie – voraus­ge­setzt sie sind aussa­ge­kräf­tiger und detail­lierter als das abge­bil­dete Beispiel. (CC by pexels.com)

Hinter den stati­sti­schen Lücken im Asyl­be­reich steckt eine Fehl­kal­ku­la­tion: Da Stati­stiken teuer sind, gibt man lieber Geld für andere, greif­ba­rere Mass­nahmen aus. Und obwohl die quan­ti­ta­tive Erhe­bung alleine keine Probleme zu lösen vermag, ist sie zentral dafür, dass bisher unsicht­bare Bevöl­ke­rungs­gruppen für den poli­ti­schen Diskurs sichtbar gemacht werden. Denn obwohl Asyl­su­chende mit Behin­de­rungen oder UMA die Konse­quenzen von poli­ti­schen Entscheiden minde­stens genauso spüren wie der Rest der Schweiz, fehlt ihnen ohne die entspre­chende stati­sti­sche Erhe­bung die Sicht­bar­keit – und somit die Aussicht, dass sich ihre Situa­tion durch eine infor­mierte Debatte spürbar verbessert.

Auf die Frage, warum es über­haupt so viele Zahlen brauche, antwor­tete der BFS-Chef: „Stellen Sie sich vor, es gäbe über­haupt keine Stati­stik. Dann wäre die Welt voller Demagogen, die irgendwas behaupten würden, das niemand über­prüfen könnte.” Aber stimmt das wirk­lich? Denn wie uns Demago­gInnen auf der ganzen Welt täglich aufs Neue zeigen, scheinen auch die besten Stati­stiken und wissen­schaft­li­chen Erhe­bungen nur wenig gegen popu­li­sti­sche Rhetorik ausrichten zu können. Problem­be­wusst­sein hat oft mehr mit Aufmerk­sam­keits­ma­nage­ment und Themen­be­wirt­schaf­tung zu tun. Jedes mal, wenn Donald Trump die Lüge der verge­wal­ti­genden Horden aus Mexiko wieder­holt, werden wir ein wenig abge­stumpft.

Ob hinter den stati­sti­schen Lücken im Asyl­be­reich zusätz­lich auch ein poli­ti­sches Kalkül steckt, ist unklar. Es fällt aber auf, dass gewisse poli­ti­sche Akteure, die es schon (mehr­fach) nicht so genau nahmen mit der korrekten Daten­er­he­bung, äusserste Genau­ig­keit und Sorg­falt bei der Auslän­der­kri­mi­na­li­täts­sta­ti­stik verlangen. Während diese aber zu Sank­ti­ons­zwecken verwendet wird, werden andere, die das Leben der Schwäch­sten verbes­sern würden, nicht erhoben.

 


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