Uni Zürich: Erlaubt ist, was nicht stört

Ende Mai soll die Diszi­pli­nar­ver­ord­nung der Univer­sität Zürich verschärft werden. Neu drohen für Störungen des Univer­si­täts­be­triebs Geld­strafen von bis zu 5’000 Franken. Die offi­zi­elle Begrün­dung: So sollen Plagiate härter bestraft werden. Aktivist*innen des Hoch­schul­kol­lek­tivs vermuten aber, dass mit der neuen Rege­lung vor allem kriti­sche Stimmen erstickt werden sollen und bemän­geln die fehlende Verfah­rens­trans­pa­renz. Und da wäre noch der Univer­si­tätsrat, der sich liest wie eine Firmenleitung. 

Wofür ist eine Univer­sität da? Diese Frage würde wohl jede Gene­ra­tion von Studie­renden etwas anders beant­worten. Für die Gene­ra­tionen nach der Bologna-Reform würde die Antwort wohl lauten: um Studie­rende auf die Arbeits­welt vorzu­be­reiten. Diese Ansicht kann man teilen. Die Univer­sität Zürich mit ihren von Gross­kon­zernen gespon­serten Vorle­sungs­sälen, Vorträgen von Rechts­aussen-Poli­ti­ke­rInnen und Fällen von Sexismus im Lehr­be­trieb sollte aber genauso auch ein Ort der Ausein­an­der­set­zung sein. Doch die Univer­si­täts­lei­tung sieht das anders – und möchte kriti­sche Stimmen lieber verstummen lassen.

Geschehen soll das über die soge­nannte univer­si­täre Diszi­pli­nar­ver­ord­nung. Wird an der Uni Zürich demon­striert oder ein Plagi­ats­fall aufge­deckt, greift das Regel­werk, in dem die Sank­tionen fest­ge­legt sind. Jetzt, während die Uni coro­nabe­dingt geschlossen bleibt, will der Univer­si­tätsrat im Auftrag der Univer­si­täts­lei­tung die Diszi­pli­nar­ver­ord­nung revi­dieren, was im vorlie­genden Fall bedeutet: verschärfen.

Wie die Zürcher Studie­ren­den­zei­tung ZS schreibt, reichen momentan die Sank­ti­ons­mög­lich­keiten bei Verstössen gegen die Diszi­pli­nar­ver­ord­nung von schrift­li­chen Verweisen über den Ausschluss aus einzelnen Einrich­tungen bis hin zu einer Suspen­die­rung von einem bis zu sechs Seme­ster. Das ist streng – aber bis zu einem gewissen Grad trifft es auch alle gleich.

Ganz im Gegen­satz zu den nun ange­dachten Ände­rungen: Neu sollen Geld­strafen von bis zu 5’000 Franken einge­führt werden; wenn die Betrof­fenen nicht zahlen können oder möchten, können sie mit bis zu 40 Stunden soge­nannter gemein­nüt­ziger Arbeit bestraft werden. All diese Verschär­fungen kommen zusätz­lich zu den bisher geltenden Mass­nahmen und Repres­sa­lien. Gegen­über 20 Minuten sagte Univer­si­täts­spre­cher Beat Müller, dass der Grund für die Anpas­sung „unlau­teres Prüfungs­ver­halten wie etwa Plagiate” sei und „im Gegen­satz zu früher machen diese heute die meisten Verfahren aus”.

Trans­pa­rente unterwünscht

Für Teile der Studie­ren­den­schaft sind dies ledig­lich Vorwände. Nicht Plagiate seien ausschlag­ge­bend für die verschärfte Verord­nung, sondern wieder aufkei­mender poli­ti­scher Protest. „Wir glauben einfach nicht, dass es ein Zufall ist, dass in einer Zeit, in der Themen wie Klima-Akti­vismus oder queer­fe­mi­ni­sti­sche Streiks und Aktionen wieder an Aufwind und Zulauf gewinnen, eine solche Ände­rung durch­ge­wunken werden soll”, sagt etwa Mara vom femi­ni­sti­schen Hoch­schul­kol­lektiv gegen­über das Lamm. Das Kollektiv hatte sich rund um den femi­ni­sti­schen Streik letztes Jahr gegründet und macht seither immer wieder mit viel­fäl­tigen, krea­tiven Aktionen auf sexi­sti­sche und diskri­mi­nie­rende Struk­turen inner­halb der Univer­sität aufmerksam.

„Die Leitung der Univer­sität Zürich behauptet, die Moti­va­tion sei, Plagiate schärfer zu bestrafen – doch dann sollte der Fokus explizit darauf liegen. Denn mit der jetzigen Formu­lie­rung werden künftig auch alle Formen poli­ti­scher Inter­ven­tion – von Trans­pa­renten bis zu kriti­schen oder femi­ni­sti­schen Ausstel­lungen – sank­tio­niert. Studie­rende werden einge­schüch­tert und in ihrem poli­ti­schen Handeln einge­schränkt, an dem Ort, der ihr freies Denken fördern sollte”, schreibt die Medi­en­gruppe des Frau­en­streiks Zürich in einer entspre­chenden Medienmitteilung.

Die Strei­chung der kleinen Neben­fä­cher, das nicht anhal­tende Trom­mel­feuer gegen Studi­en­gänge der Philo­so­phi­schen Fakultät, Präsenz­li­sten, Studi­en­zeit­be­schrän­kungen, Multiple-Choice-Prüfungen: Dass nun auch Protest an der Univer­sität faktisch verun­mög­licht werden soll, passt ins Bild einer zuneh­mend ökono­mi­sierten, normierten Institution.

Auch der VSUZH, das offi­zi­elle Organ der Studie­ren­den­schaft, steht den geplanten Ände­rungen kritisch gegen­über, wie er in einer Medi­en­mit­tei­lung fest­hält: „Der Studie­ren­den­ver­band ist der Meinung, dass die Univer­sität Zürich keine Geld­strafen benö­tigt. Unseres Wissens gibt es auch kaum Wiederholungstäter*innen. Die aktu­ellen Sank­ti­ons­mög­lich­keiten scheinen somit ausrei­chend, um Studie­rende, die gegen die Diszi­pli­nar­ord­nung verstossen, von weiteren Vergehen abzuhalten.”

Nicht alle Studie­renden könnten sich von einer Strafe frei­kaufen. Bisher kennen nur die Uni St. Gallen und die Uni Fribourg Geld­strafen – wenn auch viel nied­ri­gere als die in Zürich vorge­se­henen 5’000 Franken. „Vermö­gende werden bevor­zugt”, sagt Mara. Der VSUZH schreibt hierzu: „Das Problem von Geld­strafen ist, dass diese Sank­tionen nicht für alle Studie­renden gleich einschnei­dend sind. Während ein bedingter Verweis oder gar ein Ausschluss jede Person unab­hängig von ihrem finan­zi­ellen Hinter­grund in ihrem Studium betrifft, tangieren Geld­strafen Studie­rende auch ausser­halb der Universität.”

Mara: „Was zusätz­lich nicht erklärbar ist, ist die maxi­male Geld­lei­stung, welche von der UZH einge­for­dert werden könnte. Gerade im Vergleich zu Fribourg, wo die maxi­male Geld­lei­stung bei 500 Franken liegt. Uns ist einfach nicht klar, wie man auf die horrende Summe von 5’000 Franken kommt.”

Stören­friede raus

Bereits 2009 kam es an der Univer­sität Zürich zu einer Hörsaal­be­set­zung aus Protest gegen die Bologna-Reform und die zuneh­mende Ökono­mi­sie­rung der Bildung. Damals versprach die Univer­si­täts­lei­tung Dialog. Nun, über zehn Jahre später, soll aus Dialog Repres­sion werden. Dabei hat Streiken, Prote­stieren und auch Rebel­lieren an der UZH eigent­lich Tradi­tion. Die teil­weise stark verklärten Proteste der 68er-Bewe­gung werden gar auf der UZH-Seite gewür­digt: „Tumulte rund um die Uni-Schlies­sung zu Beginn der 1970er Jahre, der heisse Zürcher Sommer von 1980, Studie­ren­den­pro­teste gegen Spar­mass­nahmen in den 1990er Jahren: Neben dem alltäg­li­chen Lehr­be­trieb war die Univer­sität Zürich immer wieder Austra­gungsort von Konflikten, die nicht nur prak­ti­sche Probleme des Lehr­be­triebs zum Inhalt hatten, sondern grund­sätz­liche gesell­schaft­liche Fragen aufwarfen”, schreibt die Uni bezüg­lich einer Ausstel­lung unter dem Titel „Studieren und Rebel­lieren”, die 2015  statt­ge­funden hat.

Die Bestre­bungen, schärfer durch­zu­greifen, sind nicht neu. Seit 2009, dem Jahr der Uni-Beset­zung, gab es im Kantonsrat Forde­rungen von Seiten der SVP, soge­nannte Stören­friede auszu­schliessen. Damals hatte die bis heute aktive Akti­ons­gruppe „Uni von unten” dazu aufge­rufen, einen Auftritt von Novartis-Chef Daniel Vasella zu stören, woraufhin die Veran­stal­tung ganz abge­sagt wurde. Claudio Zanetti (SVP) reichte als Reak­tion darauf im Kantonsrat einen Vorstoss ein, die Formu­lie­rung „Wer einen Gast der Univer­sität an einem Auftritt hindert oder einen Vortrag in schwer­wie­gender Weise stört, wird von der Univer­sität ausge­schlossen” im Uni-Gesetz zu veran­kern. Die Vorlage schei­terte klar im Kantonsrat, einzig die SVP und EDU unter­stützten sie.

Beim femi­ni­sti­schen Hoch­schul­kol­lektiv vermutet man, dass die Ereig­nisse von 2009 den Start­punkt für die nun anste­hende Revi­sion markierten. Mara: „Vom VSUZH wissen wir, dass der Vorstoss späte­stens 2017 inner­halb der Univer­si­täts­lei­tung ange­rissen wurde.” Es hätte immer wieder Anläufe gegeben, eine Revi­sion zu reali­sieren. „Und nach letztem Herbst mit seinen poli­ti­schen Aktionen und stärker werdenden Strö­mungen wurde er wieder voll gepusht – das ist doch kein Zufall”, so Mara.

Fehlende Trans­pa­renz, büro­kra­ti­sche Wege

Obwohl schon lange inof­fi­ziell auf dem Tisch, wurde der Vorstoss laut VSUZH erst im November 2019 über­haupt öffent­lich. Zu diesem Zeit­punkt war er durch die Gremien der Unilei­tung bereits revi­diert und verab­schiedet und wartete nun nur noch auf die Geneh­mi­gung durch den Univer­si­tätsrat. Dass der Ände­rungs­vor­schlag hier noch schei­tern könnte, hält weder die Hoch­schul­gruppen noch der VSUZH für wahr­schein­lich. „Das Krasse ist ja nicht nur, dass wir es so spät mitbe­kommen, sondern dass wir nie eine Mitspra­che­mög­lich­keit hatten”, sagt Mara.

„An der Uni ist alles so undurch­sichtig, als Studie­rende kriegen wir so wenig mit – auch wenn wir inter­es­siert sind an der Mitge­stal­tung.” Die gesamte Gesetz­ge­bung der Univer­sität sei so insti­tu­tio­na­li­siert, dass es für nicht parla­men­ta­risch orga­ni­sierte Menschen quasi unmög­lich sei, über­haupt Einblicke zu erhalten und an Infor­ma­tionen zu kommen. „Von der Möglich­keit, sich einzu­bringen und etwas zu verän­dern, ganz zu schweigen”, so Mara weiter.

Auf Rück­fragen bezüg­lich der Vorwürfe aus der Studie­ren­den­schaft und als Möglich­keit der Stel­lung­nahme erhielt das Lamm von der Univer­si­täts­lei­tung ledig­lich ein Copy-Paste-State­ment. Darin heisst es: „Der Univer­si­tätsrat hat über diesen Antrag noch nicht beraten und folg­lich auch noch keinen Beschluss gefasst. Bei diesem Stand des Geschäfts kann dazu auf Stufe Univer­si­tätsrat derzeit keine Stel­lung bezogen werden.” Auch die Bildungs­di­rek­tion unter Präsi­dentin Silvia Steiner schweigt sich bisher aus und ist auf eine entspre­chende E‑Mail von das Lamm nicht eingegangen.

„Es gab nie ein klares State­ment, oder eine trans­pa­rente Kommu­ni­ka­tion mit der gesamten Studie­ren­den­schaft”, sagt Mara. „Es reicht doch nicht aus, als Studie­ren­den­schaft von einer einzelnen Studie­renden im Unirat vertreten zu sein”. Gerade bei einem Vorstoss wie diesem sei es wichtig, mit allen Betrof­fenen zu kommu­ni­zieren, statt mit einigen wenigen, struk­tu­rell invol­vierten Studierenden.

Der Univer­si­tätsrat, der nun über die Ände­rung der Diszi­pli­nar­ver­ord­nung bestimmen wird, besteht aus acht Mitglie­dern mit Stimm­recht – und 13 ohne, wobei die studen­ti­sche Vertre­tung zu Letz­teren gehört, genauso wie Mitglieder der Univer­si­täts­lei­tung, des Mittel­baus und der Gesund­heits­di­rek­tion. Die acht Mitglieder mit Stimm­recht lesen sich dagegen wie der Kader einer straff geführten, renom­mierten Firma: Präsi­dentin des Univer­si­täts­rates ist die Präsi­dentin der Bildungs­di­rek­tion und CVP-Regie­rungs­rätin Silvia Steiner. Unter den fünf Männern im Rat finden sich etwa Peter Bodmer, CEO und Chairman der auf Busi­ness-Deve­lo­p­ment spezia­li­sierten BEKA Global Group, Präsi­dent der Stif­tung Inno­va­ti­ons­park Zürich und „ausge­wie­sener Immo­bi­li­en­ex­perte”; der renom­mierte Volks­wis­sen­schaftler Beat Hotz-Hart; oder Urs Ober­holzer, von 2003 bis 2011 Präsi­dent des Bank­rates der Zürcher Kanto­nal­bank ZKB und Präsi­dent des Verwal­tungs­rates der Swiss Tertianum Inter­na­tional AG, die sich auf Luxus­wohn­heime für Senior*innen spezia­li­siert hat.

In ihren Kurz­por­traits auf der UZH-Seite schreiben sie alle von der Förde­rung kriti­schen Denkens, persön­li­cher Entwick­lung und der Selbst­stän­dig­keit der Studie­renden. Um was es hinter den blumigen Formu­lie­rungen aber eigent­lich geht, bringt Rats­mit­glied Ulrich Jakob Loser, ehema­liger Partner bei McKinsey und Vorstands­mit­glied von Econo­mie­su­isse in seinem Kurz­por­trait auf den Punkt: „Die Univer­sität Zürich leistet […] einen wesent­li­chen Beitrag zur Stär­kung des Lebens- und Wirt­schafts­raums Schweiz. Sie vertraut auf ihre Stärken in Forschung und Lehre und schöpft im Rahmen ihrer Auto­nomie ihre gestal­te­ri­schen Frei­räume zukunfts­ge­richtet aus. Damit ist die Univer­sität Zürich im globalen Wett­be­werb eine attrak­tive Insti­tu­tion für Forschende, Lehrende und Lernende.”


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