Bern will «die Antifa» verbieten – und schei­tert dabei schon an der Logik

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat für ein Antifa-Verbot gestimmt. Das ist nicht nur recht­lich absurd, sondern poli­tisch brandgefährlich. 
Nach dem Entscheid des Kantonsrat versammelten sich hunderte Menschen zur Spontankundgebung gegen das Antifa-Verbot. (Foto: kritisches fotografiekollektiv)

«Die Antifa» und «der schwarze Block» sollen verboten werden. So forderten es am Mitt­woch das zweit­grösste kanto­nale Parla­ment der Schweiz mit 82 zu 64 Stimmen bei 3 Enthal­tungen. Es ist ein Beschluss, der juri­stisch kaum hält, histo­risch blind ist – und dessen eigent­liche Botschaft man nicht igno­rieren sollte.

Die Motion von SVP-Grossrat Thomas Fuchs verlangt, dass Regie­rungsrat Phil­ippe Müller (FDP) beim zustän­digen Bundesrat Martin Pfister (Mitte) vorspricht, um ein Verbot von Grup­pie­rungen zu erwirken, die unter den Bezeich­nungen Antifa, Anti­fa­schi­sti­sche Aktion und Schwarzer Block auftreten.

Der Auslöser? Die palä­sti­na­so­li­da­ri­sche Demon­stra­tion vom 11. Oktober 2025 in Bern, die seither als diskur­siver Knüppel für alles herhalten muss, was man links der SVP für uner­wünscht hält. Tags darauf hatte Sicher­heits­di­rektor Müller bereits öffent­lich ein Antifa-Verbot gefor­dert – bevor über­haupt ein Vorstoss dazu einge­reicht war.

Zum wieder­holten Mal unsinnig gefordert


Schon die Grund­prä­misse des Vorstosses ist juri­stisch wacklig. Orga­ni­sa­ti­ons­ver­bote sind in der Schweiz in Art. 74 des Nach­rich­ten­dienst­ge­setzes (NDG) gere­gelt. Dort steht klar: Ein Verbot setzt voraus, dass sich die betref­fende Orga­ni­sa­tion konkret gegen die innere oder äussere Sicher­heit richtet – und dass ein entspre­chender Sank­ti­ons­be­schluss der Vereinten Nationen vorliegt. Einen solchen gibt es für die «Anti­fa­schi­sti­sche Aktion» nicht. Es gibt ihn für Al-Qaïda. Für den IS. Aber nicht für eine diffuse anti­fa­schi­sti­sche Gegen­be­we­gung, die sich seit den 1930er Jahren immer wieder neu erfindet und in diversen Formen in Erschei­nung tritt.

Genau das hat der Bundesrat dem Parla­ment bereits mehr­fach erklärt. 2020 antwor­tete er auf ein Postulat von SVP-Natio­nalrat Andreas Glarner mit einer unmiss­ver­ständ­li­chen Fest­stel­lung: Die Antifa sei eben keine Orga­ni­sa­tion im Rechts­sinn. Die Voraus­set­zungen für ein Verbot seien nicht gegeben. Der Natio­nalrat verwarf das Postulat 2021. Im Dezember 2025 reichte SVP-Natio­nalrat Thomas Burg­herr dieselbe Forde­rung erneut ein – als Motion. Der Bundesrat antwor­tete im März 2026 wort­gleich wie fünf Jahre zuvor.

Es geht nicht um Recht. Sondern um Signal. 

Noch absurder wird es beim «Schwarzen Block». Denn der Schwarze Block ist keine Orga­ni­sa­tion – sondern eine Demon­stra­ti­ons­taktik. Das Auftreten in schwarzer Klei­dung soll die Iden­ti­fi­zier­bar­keit der Teilnehmer*innen erschweren. Niemand nennt sich selbst «Schwarzer Block». Das Vermum­mungs­verbot unter­sagt einen zentralen Bestand­teil dieser Taktik ohnehin bereits. Ein Verbot des Schwarzen Blocks wäre so sinn­voll wie ein Verbot des «im-Kreis-Stehens».

Auch der Regie­rungsrat selbst räumte im Parla­ment ein, dass der Vorstoss den falschen Geset­zes­ar­tikel bemüht: Art. 73 NDG, auf den sich Fuchs stützt, regelt Tätig­keits­ver­bote für Einzel­per­sonen – nicht Orga­ni­sa­ti­ons­ver­bote. Für letz­tere wäre Art. 74 NDG einschlägig. Und dieser verlangt eben jenen UNO-Beschluss, den es nicht gibt.

Die im Vorstoss beschrie­benen Straf­taten – Sach­be­schä­di­gung, Brand­stif­tung, Körper­ver­let­zung – sind ohnehin längst im Straf­ge­setz­buch verboten.

Ein welt­weit beliebtes Manöver

Warum also stimmt eine Mehr­heit für einen Vorstoss, dessen recht­liche Untaug­lich­keit selbst der eigene Regie­rungsrat im Rats­saal einräumt?

Weil es nicht um Recht geht. Es geht um Signal. Um die öffent­liche Gleich­set­zung von «Anti­fa­schismus» mit «Extre­mismus», von Gegen­ge­walt mit Terro­rismus, von poli­ti­scher Haltung mit krimi­neller Gesin­nung. Man muss sich das verge­gen­wär­tigen: Im Nach­bar­land Deutsch­land hat die AfD im Oktober 2025 im Bundestag einen fast iden­ti­schen Vorstoss einge­bracht – und schei­terte geschlossen an allen anderen Frak­tionen. Was in Berlin als rechts­extremes Ablen­kungs­ma­növer durch­schaut wird, findet in Bern eine komfor­table Mehrheit.

Ein Verbot träfe nicht nur Steinewerfer*innen, sondern auch dieje­nigen, die doku­men­tieren, wer in diesem Land Haken­kreuze malt

Der SVP-Vorstoss reiht sich in die globale Faschi­sie­rung ein. So dekla­rierte Donald Trump letztes Jahr «die Antifa» als Terror­or­ga­ni­sa­tion und kündigte an, es werde «Ermitt­lungen gegen die Antifa und orga­ni­sa­to­ri­sche wie finan­zi­elle Unter­stützer» geben. Damit setzt er Antifaschist*innen neben Drogen­kar­tellen auf die oberste Prio­ri­tä­ten­liste seiner «Terror­be­kämp­fung».

Bern zieht mit seinem Anliegen nun mit. Als Bekämp­fungs­würdig gelten nicht aufstre­bende rechts­ra­di­kale Netz­werke, sondern deren lose Gegner*innen. Unter dem Begriff «Anti­fa­schi­sti­sche Aktion» operieren in der Schweiz beispiels­weise Orga­ni­sa­tionen, die wich­tige Recher­che­ar­beit zu Rechts­extre­mismus leisten. Ein Verbot träfe nicht nur Steinewerfer*innen, sondern auch dieje­nigen, die doku­men­tieren, wer in diesem Land Haken­kreuze malt – was in der Schweiz übri­gens noch immer nicht grund­sätz­lich verboten ist.

Prak­ti­sche Konse­quenzen wird der Beschluss wohl keine haben, weil er recht­lich schlicht sinnlos und nicht umsetzbar ist. Was aber durchaus Wirkung zeigt, ist das Signal: dass das zweit­grösste Kantons­par­la­ment der Schweiz bereit ist, anti­fa­schi­sti­sche Gesin­nung als terro­ris­musnah zu etiket­tieren. Und dass man eine kriti­sche poli­ti­sche Haltung – die Ableh­nung des Faschismus – in die Nähe des Verbots­wür­digen rückt.

Wer in Zeiten des erstar­kenden Faschismus die Antifaschist*innen ins Visier nimmt, hat entweder das Problem nicht verstanden – oder ist selbst Teil davon.


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