Neues CO2-Gesetz: Lücken und Beschö­ni­gungen in der Kommu­ni­ka­tion des Bundes

Kaum jemand versteht das CO2-Gesetz wirk­lich. Das liegt auch an der Kommu­ni­ka­tion aus Bundes­bern, die manchmal mehr verschleiert als sie klärt. Deshalb hier ein Best-of der bundes­rät­li­chen Wortakrobatik. 
Thumbnail CO-2Gesetz Teil 3
Die Bundeskommunikation zum neuesten Entwurf des CO2-Gesetzes ist zum Teil undurchsichtig. (Illustration: Luca Mondgenast)

Das CO2-Gesetz scheint zu einem Dauer­brenner zu werden. Nach dem Nein im letzten Sommer wird in Bundes­bern bereits der nächste Geset­zes­ent­wurf bespro­chen. Die wich­tig­sten Neue­rungen haben wir hier zusammengestellt.

Doch: Wer sich mit diesem Gesetz befasst, kann leicht verzwei­feln. Die Behörden werfen mit verwir­renden und miss­ver­ständ­li­chen Formu­lie­rungen um sich, dass es einem schwin­delig wird.

Deshalb kommt hier ein Best-of der waghal­sig­sten Beamt:innensprachkunst und den geschick­te­sten lingu­isti­schen Ausweich­ma­nö­vern aus dem Bericht, der den neue­sten Entwurf des CO2-Gesetzes eigent­lich erklären sollte.

1) Auch Halb­wahr­heiten haben kurze Beine

Auf Seite 52 des erläu­ternden Berichts zum neuen CO2-Gesetz erklärt das Bundesamt für Umwelt (BAFU), weshalb man damit rechnen müsse, dass die Einnahmen aus der CO2-Abgabe in Zukunft zurück­gehen könnten: „Aufgrund der sinkenden CO2-Emis­sionen aus fossilen Brenn­stoffen […] ist davon auszu­gehen, dass die Einnahmen aus der CO2-Abgabe abnehmen […] werden.“

Das ist nicht falsch. Aber auch nicht komplett richtig. Denn ein wich­tiger Grund, weshalb die Einnahmen aus der CO2-Abgabe mit der neuen Vorlage sinken dürften, bleibt uner­wähnt. Neu könnten sich mit dem neuen Gesetz nämlich alle Firmen von der CO2-Abgabe befreien lassen und dafür mit dem Bund eine soge­nannte Vermin­de­rungs­pflicht eingehen. Wirk­lich viel vermin­dern müssen sie dabei aber nicht.

Nicht wenige Firmen dürften deshalb von diesem Angebot Gebrauch machen und in Zukunft eine lasche Vermin­de­rungs­pflicht eingehen, anstatt die teure CO2-Abgabe zu bezahlen. Und das dürfte neben den sinkenden CO2-Emis­sionen ein minde­stens so gewich­tiger Grund sein, weshalb die Einnahmen über die CO2-Abgabe abnehmen werden.

2) Wer nicht bezahlt, der gewinnt

Als Lenkungs­ab­gabe wird die CO2-Abgabe zumin­dest teil­weise an die Firmen und privaten Haus­halte zurück­ver­teilt. Nach dem CO2-Gesetz, dass jetzt gerade in der Vernehm­las­sung ist, sollen Firmen, die wegen einer Vermin­de­rungs­pflicht keine CO2-Abgabe bezahlen, von dieser Rück­erstat­tung ausge­schlossen werden: „Wie in der ersten Verpflich­tungs­phase (2008–2012) sind Betreiber mit Vermin­de­rungs­ver­pflich­tung von der Rück­ver­tei­lung der CO2-Abgabe ausge­schlossen“, steht auf Seite 24 des erläu­ternden Berichts. Wer nichts einbe­zahlt hat, soll auch nichts zurück­kriegen – logisch.

Was nicht im Bericht steht: Im Moment ist das nicht so. In der zweiten Verpflich­tungs­phase, also von 2013 bis 2024, profi­tieren diese Firmen von der Rück­ver­tei­lung. Die Firmen zahlen also nicht nur keine CO2-Abgabe, sondern erhalten auch noch einen Teil der Abgaben zurück, die andere bezahlt haben. Dies zu erwähnen lässt der erläu­ternde Bericht aus.

3) Verspre­chen ist ehrlich, halten beschwerlich

Noch etwas soll sich mit dem neuen Gesetz für die Firmen mit einer Vermin­de­rungs­pflicht ändern: „Im Indu­strie­be­reich soll die Vermin­de­rungs­ver­pflich­tung für Unter­nehmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, neu einen Weg hin zu Netto-Null aufzeigen“ (Seite 2, erläu­ternder Bericht).

Diese Formu­lie­rung ist nicht nur irre­füh­rend, sondern falsch. Denn das Gesetz würde von den Firmen ledig­lich verlangen, dass sie aufzeigen, wie sie bis 2040 „keine ener­ge­ti­sche Nutzung fossiler Brenn­stoffe“ mehr aufweisen (Art. 31c).

Doch Emis­sionen fallen bekannt­lich nicht nur bei der ener­ge­ti­schen Nutzung fossiler Brenn­stoffe an, sondern zum Beispiel auch über Treib­stoffe oder die einge­setzen Rohstoffe. Zwar wird weiter hinten im Bericht die korrekte Formu­lie­rung verwendet, an dieser Stelle verspre­chen die Erläu­te­rungen aber mehr, als das Gesetz tatsäch­lich fordert. Das BAFU wollte auf Anfrage keine Stel­lung dazu beziehen.

4) Zum Privileg verpflichtet

Auf Seite 23 des erläu­ternden Berichts geht es um das Emis­si­ons­han­dels­sy­stem (EHS): „Weiterhin sind […] bestimmte Indu­strie­an­lagen zur Teil­nahme verpflichtet“, steht da zu lesen. Bei diesen „bestimmten Indu­strie­an­lagen“ handelt es sich um die klima­schäd­lich­sten Firmen der Schweiz. Es sind rund 50 Unter­nehmen. Damit werden die Grossemittent:innen jedoch keines­wegs zu mehr Klima­schutz verpflichtet. 

Denn anders als die privaten Haus­halte oder die meisten anderen Firmen zahlen sie durch ihre „Verpflich­tung“ keinen Rappen CO2-Abgabe und das sind immerhin 120.- CHF pro Tonne emit­tiertes CO2. Und die CO2-Zerti­fi­kate, die sie anstelle der CO2-Abgabe vorweisen müssen, werden ihnen zum grössten Teil vom BAFU geschenkt.

Hinzu kommt: Obwohl die EHS-Firmen keine CO2-Abgabe bezahlen, würden sie mit dem neuen Gesetz bei der Rück­ver­tei­lung der CO2-Abgabe weiterhin einen Anteil zurück­er­halten. Und das, obwohl die Eidge­nös­si­sche Finanz­kon­trolle (EFK) in ihrem Unter­su­chungs­be­richt des Emis­si­ons­han­dels­sy­stems von 2017 das Gegen­teil empfiehlt (Seite 55).

Die Teil­nahme am EHS ist für diese „bestimmten Indu­strie­an­lagen“ obli­ga­to­risch, da hat der erläu­ternde Bericht recht. Verpflichtet werden die grössten Klimagasemittent:innen mit dem EHS aber vor allem dazu, aus den Klima­re­geln Profit zu ziehen.

5) Sich das Blaue vom Himmel rechnen

Auch an einer anderen Stelle verschwinden die Klimaam­bi­tionen bei genauerem Hinschauen: „Insge­samt ist gemäss der lang­fri­stigen Klima­stra­tegie bis zum Jahr 2050 eine Vermin­de­rung der Treib­haus­gas­emis­sionen […] auf rund 11.8 Mio Tonnen […] möglich. Dies entspricht einer Reduk­tion von 79 % gegen­über 2019, der inter­na­tio­nale Luft­ver­kehr mitein­be­rechnet“, steht auf Seite 19 des erläu­ternden Berichts.

Inter­es­sant ist hier der Neben­satz über die Luft­fahrt. Denn laut Pariser Abkommen sind die Länder nicht verpflichtet, die Emis­sionen aus dem Flug­ver­kehr mitein­zu­be­rechnen. Die Emis­sionen aus der inter­na­tio­nalen Luft- und Schiffs­fahrt werden bis heute in den Mecha­nismen des Pariser Abkom­mens keinem Land zuge­ordnet. Trotzdem rechnet die Schweiz diese Emis­sionen mit ein – oder zumin­dest versucht sie es so aussehen zu lassen.

Denn: Wenn man in der zitierten „lang­fri­stigen Klima­stra­tegie“ nach­liest, steht dort auf Seite 53 Folgendes: „Die EP2050+ (Ener­gie­per­spek­tiven 2050+) gehen davon aus, dass bis 2050 eine voll­stän­dige Umstel­lung auf synthe­ti­sche Treib­stoffe tech­nisch und wirt­schaft­lich möglich ist. Damit lägen die CO2-Emis­sionen [der Luft­fahrt] nahezu bei null. Ange­sichts der begrenzten Poten­ziale und der nicht gesi­cherten Wirt­schaft­lich­keit synthe­ti­scher Treib­stoffe ist diese Prognose aus heutiger Sicht als opti­mi­stisch zu beur­teilen, dient aber nach­fol­gend dennoch als Grundlage.“

Im Klar­text: Wir sehen zwar selber, dass es illu­so­risch ist, die Emis­sionen aus dem Flug­ver­kehr bis 2050 auf null zu bringen, nehmen das jetzt aber trotzdem mal so an und errei­chen damit eine Senkung von 79 Prozent inklu­sive Luft­fahrt. Das BAFU wollte auf Anfrage keine Stel­lung dazu beziehen.


- Teil 1: Das würde sich ändern
- Teil 2:
Lücken und Beschö­ni­gungen in der Bundes­kom­mu­ni­ka­tion
- Teil 3: Es ist an der Zeit, Profit abzu­geben

Dieser Artikel ist der zweite Teil einer Serie zum neusten CO2-Geset­zes­ent­wurf. Der erste Teil gibt einen Über­blick zu den geplanten Neue­rungen. Im dritten Teil erklärt unsere Redak­torin, wieso sie der Meinung ist, dass auch mit dem neue­sten Vorschlag für ein CO2-Gesetz die Last der Klima­krise nicht gleich­mässig verteilt wird.


6) Die Banken auf die lange Bank schieben

„Als global bedeu­tender Finanz­platz kann die Schweiz […] bei der im Über­ein­kommen von Paris gefor­derten klima­ver­träg­li­chen Ausrich­tung der Finanz­flüsse eine wich­tige Rolle spielen“, steht im erläu­ternden Bericht zum neuen CO2-Gesetz auf Seite 49.

Gemeint ist hier der Artikel zwei des Pariser Abkom­mens. Darin steht, dass die Finanz­mit­tel­flüsse mit dem Klima in Einklang gebracht werden sollen. Denn: Die Finanz­plätze, auch der Schweizer, verant­worten durch ihre Inve­sti­tionen riesige Mengen an Klimagasen.

Doch anders als der erläu­ternde Bericht sugge­riert, nimmt die Schweiz keines­wegs eine „wich­tige Rolle“ ein in der „klima­ver­träg­li­chen Ausrich­tung der Finanz­flüsse“. Dem Finanz­platz würde mit dem neuen Gesetz bis 2030 ledig­lich die Pflicht zu einer Bericht­erstat­tung drohen – jedoch keine Regeln und keine Sanktionen.

Eine wich­tige Rolle in dieser Hinsicht würde anders aussehen. Dass der Schweizer Finanz­platz viel­leicht auch noch in knapp zehn Jahren sank­ti­ons­frei in klima­schäd­liche Kohle­kraft­werke oder Erdöl­boh­rungen inve­stieren kann, ist kaum mit der Rati­fi­ka­tion des Pariser Klima­ab­kommen zu vereinbaren.

7) Aus dem Lande, aus dem Sinn

„Trotz Bevöl­ke­rungs- und Wirt­schafts­wachstum und zuneh­mender Wohn­fläche sind die Treib­haus­gas­emis­sionen in der Schweiz zwischen 1990 und 2019 […] pro Kopf von jähr­lich 8.1 auf 5.4 Tonnen gesunken“, steht auf Seite 10 des erläu­ternden Berichts. Die Klimagas-Tonnen, die aus den Schweizer Schorn­steinen kommen, sind in den letzten Jahren tatsäch­lich gesunken.

Doch die Schorn­steine rauchen für uns nicht nur im Inland. Denn was wir in der Schweiz konsu­mieren, wird zu einem grossen Teil im Ausland produ­ziert. Die dadurch entste­henden CO2-Emis­sionen sind in den 8.1 bzw. 5.4 Tonnen nicht einbe­rechnet. Das steht auch so im erläu­ternden Bericht. Nicht erwähnt wird hingegen, wie viele Schweizer Emis­sionen auf diese Weise zusätz­lich im Ausland anfallen.

Zählt man die impor­tierten Emis­sionen dazu, haben die Schweizer Zahlen seit 1990 nicht etwa ab, sondern zuge­nommen. 1990 waren es noch 11.9 Tonnen pro Person. 2015 bereits 14 Tonnen pro Person. Die aktu­ellen Zahlen dürften den Trend fort­setzen. Die Schweiz hat ihre Emis­sionen also nicht redu­ziert, sondern einfach ins Ausland verla­gert. Die im Bericht verwen­dete Formu­lie­rung sugge­riert das Gegenteil.

8) Nehmen ist seliger als geben

Um die Schweiz auf Kurs zu bringen, müsse „das Enga­ge­ment im Ausland ausge­baut werden“. So steht es auf Seite 5 des erläu­ternden Berichts. Wer nun aber denkt, hier ginge es darum, die Schweizer Auslands­emis­sionen anzu­gehen, liegt weit daneben. Und laut dem Mecha­nismus des Pariser Abkom­mens muss sich die Schweiz tatsäch­lich nur um die Emis­sionen kümmern, die auf dem eigenen Terri­to­rium entstehen. Für ein Land, das zwei Drittel der Emis­sionen impor­tiert, sind die Pariser Regeln deshalb ein wahrer Glücksfall.

Trotzdem gab es im CO2-Gesetz, zu dem das Stimm­volk letzten Sommer Nein gesagt hat, einen Mecha­nismus, der die Schweiz dazu verpflichtet hätte, auch die impor­tierten Emis­sionen anzu­gehen (Art.3, Abs. 3). Einen vergleich­baren Artikel sucht man im neuen Geset­zes­vor­schlag vergebens.

Zwar hat die Eidge­nos­sen­schaft Kompen­sa­ti­ons­ab­kommen mit Peru, Ghana oder dem Senegal abge­schlossen. Doch was wir dort redu­zieren, können sich nicht die Länder anrechnen lassen, wo die Reduk­tionen tatsäch­lich statt­finden. Statt­dessen landet es auf dem schwei­ze­ri­schen Klima­bud­get­plan – wird also von den 5.4 Tonnen Inlan­de­mis­sionen abge­zogen. Echtes Enga­ge­ment sieht anders aus.

9) Wein predigen und Wasser einschenken

Das Pariser Abkommen hält fest, dass die Welt bis in der zweiten Hälfte des Jahr­hun­derts auf Netto-Null sein muss und fordert von allen Ländern die grösst­mög­liche Ambi­tion – unter Berück­sich­ti­gung der jewei­ligen Verant­wort­lich­keiten, Fähig­keiten und natio­nalen Gege­ben­heiten (Art. 4). Alle Länder zusammen müssen also bis 2050 mit den Emis­sionen auf null sein, wobei die Länder, die mehr beitragen können, auch mehr leisten sollen.

Dazu meint der erläu­ternde Bericht Folgendes: „Es lässt sich die Erwar­tungs­hal­tung ableiten, dass ein hoch­ent­wickeltes Land wie die Schweiz diese Reduk­ti­ons­vor­gaben über­treffen sollte (Seite 9). Was nicht drin­steht: Die Schweiz tut das nicht.

Die Schweiz peilt mit dem neuen CO2-Gesetz folgende Reduk­tionen an: bis 2030 minus 50 % und bis 2050 minus 100 %, also Netto-Null. Damit leistet die Schweiz gerade einmal den Durch­schnitt dessen, was das Pariser Abkommen verlangt – obwohl die Schweiz über­durch­schnitt­lich hohe Verant­wor­tung trägt und vergleichs­weise grosse Möglich­keiten hätte. Ambi­tio­niert sieht anders aus.

Das finden auch die Wissenschaftler:innen des Climate Action Trackers, der die Klima­ziele verschie­dener Länder beur­teil. Zu den Klima­zielen der Schweiz fällen sie das Urteil „unge­nü­gend“.

An einer im September 2021 durch­ge­führten Fach­ta­gung, an welcher Vertreter:innen von Hilfs­werken die Höhe des CO2-Emis­si­ons­rest­bud­gets unter dem Aspekt der Klima­ge­rech­tig­keit für die Schweiz disku­tierten, fiel die Einschät­zung ähnlich aus: nämlich dass die Schweiz aus ethi­scher Sicht ihr CO2-Rest­budget bereits im März 2022 aufge­braucht haben wird.

Auch eine Analyse der Inter­na­tional Cryos­phere Climate Initia­tive von 2021 kam zu einem vergleich­baren Resultat. Die Forscher:innen sind der Meinung, dass von einem hoch­ent­wickelten Land wie der Schweiz hinsicht­lich Klima­schutz mehr erwartet werden kann: nämlich minus 127 % bis 2030.

Das aktu­elle Gesetz zielt auf minus 50 % bis 2030. Die grösst­mög­li­chen Ambi­tionen für ein Land wie die Schweiz sähen anders aus. Die aus dem erläu­ternden Bericht zitierte Stelle sugge­riert einmal mehr das Gegenteil.


Damit ihr die Über­sicht nicht verliert – Hier die geplante Schweizer Klima­ge­setz­ge­bung auf einen Blick (oder viel­leicht auf zwei):

Geplante Klima­ge­setz­ge­bung in der Schweiz. (Grafik: Luca Mond­genast)


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