Am 23. Februar 2026 beschloss die bürgerliche Mehrheit im Zürcher Kantonsrat eine Teilrevision des Zürcher Polizeigesetzes. Die Gesetzesänderung soll die Befugnisse der Polizei an die heutige Realität anpassen und unter anderem den Kampf gegen den sogenannten Extremismus fördern.
Konkret erhält die Behörde mehr Möglichkeiten, Menschen im digitalen Raum zu überwachen. In Zukunft darf die Polizei – mit Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts – auch in geschlossenen Foren ermitteln können, zum Beispiel in privaten Chatgruppen wie etwa auf Signal oder Whatsapp. In bestimmten Fällen dürfen sie dabei Personendaten mit KI auswerten. Neu darf die Polizei Daten auch präventiv bearbeiten. Sie kann also tätig werden, bevor ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht.
Insbesondere durch die KI-Personendatenanalyse wird die Revision zu einem gefährlichen Präzedenzfall.
Vor der Revision durften Polizist*innen nur bei konkretem Tatverdacht und unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen in privaten Chatgruppen ermitteln; eine rein präventive Überwachung ohne Verdacht war nicht zulässig.
Ausserdem darf die Polizei den Verkehr mit unscharfem Videomaterial überwachen und bei «ernsthaften Anzeichen für eine Gefahr» auch auf das hochauflösende Material zugreifen. Zusätzlich wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, um unter den Polizeikorps und mit Partnerorganisationen Informationen auszutauschen.
Diese Revision des Polizeigesetzes gibt der Polizei mehr Überwachungsmöglichkeiten. Die Beamt*innen können die Zürcher Bevölkerung anlasslos überwachen. Insbesondere durch die KI-Personendatenanalyse wird die Revision zu einem gefährlichen Präzedenzfall.
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